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   BVerwG, 12.05.1966 - II C 4.63   

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https://dejure.org/1966,1843
BVerwG, 12.05.1966 - II C 4.63 (https://dejure.org/1966,1843)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.1966 - II C 4.63 (https://dejure.org/1966,1843)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 1966 - II C 4.63 (https://dejure.org/1966,1843)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.09.1965 - II C 156.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1966 - II C 4.63
    Hieran hat der Senat in dem den Parteien bekanntenUrteil vom 30. September 1965 - BVerwG II C 156.62 - festgehalten.

    Falls diese Vorschrift auf die Klägerin anwendbar wäre, so würde sie ihr nicht einen Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geben, sondern nur einen solchen auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis (vgl. das den Parteien bekannte Urteil des Senatsvom 30. September 1965 - BVerwG II C 156.62 -).

  • BVerwG, 07.09.1960 - VI C 22.58
    Auszug aus BVerwG, 12.05.1966 - II C 4.63
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits klargestellt, daß ein Anspruch auf erneute sachliche Überprüfung eines unanfechtbar gewordenen Bescheides nur unter besonderen Voraussetzungen gegeben ist (BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58] [107], 19, 153 [155]).
  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1966 - II C 4.63
    Diesen Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 7. Oktober 1964 (BVerwGE 19, 284 [287 f.]) noch einmal unter Hinweis auf die dort angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt und dargelegt, daß nur ein besonders schwerer Fehler, der für einen urteilsfähigen Bürger offensichtlich sein muß, zur Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes führt.
  • BVerwG, 21.01.1954 - I B 49.53

    Zulassung der Revision bei offensichtlicher Richtigkeit im Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1966 - II C 4.63
    Dieses hat schon im Beschluß vom 21. Januar 1954 (BVerwGE 1, 67 [69 f.]) im Anschluß an die dort angeführte Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts klargestellt, daß Verwaltungsakte, die nach ihrem Inhalt der gesetzlichen Grundlage entbehren, zwar rechtswidrig, aber im allgemeinen nicht nichtig sind.
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 160.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1966 - II C 4.63
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. Oktober 1964 (BVerwGE 19, 339 [BVerwG 29.10.1964 - II C 160/62] [340 ff.]) dargelegt, daß das Rechtsberatergesetz noch gültig und such im Verfahren vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten zu beachten ist.
  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61

    ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO,

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1966 - II C 4.63
    Würde es sich - wie die Revision meint - um eine notwendige Beiladung handeln, wäre die Technische Universität also an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt, daß die mit der Klage begehrte Entscheidung auch ihr gegenüber nur einheitlich ergehen kann, so wäre das Unterlassen der Beiladung, die in der Revisionsinstanz nicht mehr nachgeholt werden kann, ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensfehler, der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz führen müßte (BVerwGE 18, 124 ff.).
  • BVerwG, 24.03.1959 - III B 242.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1966 - II C 4.63
    Andererseits hat das Oberverwaltungsgericht Berlin (III. Senat) im Urteil vom 12. November 1957 - OVG III B 242.56 - entschieden, daß es der Zweckbestimmung dieser Vorschrift - eine neue und abschließende Regelung der Rechtsverhältnisse der wissenschaftlichen Assistenten zu treffen - nicht entspreche, zwischen den bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits zu Beamten ernannten und den später ernannten wissenschaftlichen Assistenten zu unterscheiden.
  • BVerwG, 10.08.1973 - VI C 156.73

    Nichtigkeit von einer gesetzlichen Grundlage entbehrenden Verwaltungsakten -

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 1, 67 [69 ff.]; Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG II C 4.63 -) sind Verwaltungsakte, die der gesetzlichen Grundlage entbehren, zwar rechtswidrig, aber im allgemeinen nicht nichtig.
  • BVerwG, 10.10.1969 - IV C 57.67

    Versagung des rechtlichen Gehörs bei Ausschluss eines Prozeßbevollmächtigten

    Die Selbständigkeit der Tätigkeit als Voraussetzung der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wird auch sonst allgemein angenommen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 27.66 - S. 4/5 mit Nachweisen, weiter Urteile vom 30. September 1965 - BVerwG II C 156.62 - und vom 12. Mai 1966 - BVerwG II C 4.63 -, ferner Wieczorek, Zivilprozeßordnung, 1957, C I b 1 zu § 157 mit weiteren Nachweisen;. Baumbach-Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 29. Aufl. 1966, 2 A zu § 157; Schorn, Die Rechtsberatung, 2. Aufl. 1967, S. 109 f., 251 ff.; Altenhoff-Busch-Kampmann, Rechtsberatungsgesetz, 2. Aufl. 1967, RdNrn. 15, 104 ff.; LG Oldenburg in Rechtspfleger 1958, 382 mit Anm. Schorn).
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