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   BVerwG, 30.08.1962 - II C 90.60   

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BVerwG, 30.08.1962 - II C 90.60 (https://dejure.org/1962,187)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1962 - II C 90.60 (https://dejure.org/1962,187)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1962 - II C 90.60 (https://dejure.org/1962,187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Anforderungen an den Begriff des Wegfalls der Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 818 Abs. 4; LBG Berlin § 53

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 15
  • NJW 1962, 2317
  • MDR 1963, 76
  • DVBl 1963, 180
  • DÖV 1963, 25
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 25.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - II C 90.60
    Zur Frage des Wegfalls der Bereicherung, wenn der Beamte die Überzahlung für die Erfüllung einer Verbindlichkeit verwendet hat (im Anschluß an BVerwGE 13, 107).

    Zur Frage des Wegfalls der Bereicherung bei Überzahlungen im Geltungsbereich des Beamtenrechts hat sich der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 107 [110]) bei Anwendung der mit § 53 Abs. 3 LBG wörtlich übereinstimmenden Vorschrift des § 98 Abs. 2 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 1954 (GVBl. S. 237) der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts angeschlossen.

  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - II C 90.60
    Das Berufungsgericht hat also - obgleich es bei seiner Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1959 (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [271]) ausgegangen ist, das sich auf einen förmlichen Pensionsfestsetzungsbescheid bezieht - nicht verkannt, daß für die Rücknahme von Bescheiden der hier vorliegenden Art, nämlich für die Rücknahme feststellender begünstigender Verwaltungsakte im Bereich des Besoldungsrechts, das gleiche wie für die Rücknahme von Pensionsfestsetzungsbescheiden gilt, daß also auch ihre Rücknahme Einschränkungen unterliegen kann, die an den Rechtsgedanken des Vertrauensschutzes anknüpfen (ebenso u.a. Urteil des Senats vom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 135.59 -).

    Die Rechtsmeinung des Berufungsgerichts, daß der Kläger sich gegenüber der mit Wirkung für die Vergangenheit verfügten Rücknahme der ihn begünstigenden Bescheide nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen könne, weil die (Über-)Zahlungen auf eine Verletzung der besonderen Sorgfaltspflichten zurückzuführen seien, die ihm, dem Kläger, in Ansehung der beamtenrechtlichen Treuepflicht oblagen, ist ebenfalls frei von Rechtsfehlern; sie steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang (vgl. BVerwGE 8, 271 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]) und wird von den im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen.

  • BVerwG, 09.02.1961 - II C 135.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - II C 90.60
    Das Berufungsgericht hat also - obgleich es bei seiner Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1959 (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [271]) ausgegangen ist, das sich auf einen förmlichen Pensionsfestsetzungsbescheid bezieht - nicht verkannt, daß für die Rücknahme von Bescheiden der hier vorliegenden Art, nämlich für die Rücknahme feststellender begünstigender Verwaltungsakte im Bereich des Besoldungsrechts, das gleiche wie für die Rücknahme von Pensionsfestsetzungsbescheiden gilt, daß also auch ihre Rücknahme Einschränkungen unterliegen kann, die an den Rechtsgedanken des Vertrauensschutzes anknüpfen (ebenso u.a. Urteil des Senats vom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 135.59 -).
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 15, 15, 18) [BVerwG 30.08.1962 - II C 90/60] hat einen Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB auch dann angenommen, wenn der Beamte mit dem überzahlten Betrag Schulden getilgt hat, die er ohne die Überzahlung unter Einschränkung seines Lebensstandards ebenso getilgt hätte.
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Erfahrungsgemäß pflegt ein Unterhaltsverpflichteter, der in wirtschaftlichen Verhältnissen wie der Beklagte lebt, seine Lebensführung an die ihm zur Verfügung stehenden Einkünfte anzupassen, so daß er bei unerwarteten Unterhaltsnachforderungen nicht auf Ersparnisse zurückgreifen kann und dadurch regelmäßig in Bedrängnis gerät (vgl. RGZ 169, 129, 132; s. a. BVerwGE 15, 15, 17).
  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 517/83

    Rückzahlung von Bezügen - Ausschluß des Entreicherungseinwands - Leistung des

    b) Das Bundesverwaltungsgericht verlangt bei der Überzahlung von Beamten unter Berufung auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts die konkrete Darlegung über den ersatzlosen Wegfall des Erlangten nicht mehr (BVerwG Urteil vom 10. Oktober 1961 - VI C 25/60 - NJW 1962, 266, 267; BVerwG Urteil vom 30. August 1962 - II C 90/60 - NJW 1962, 2317, 2318).

    Das gelte sogar bei der Tilgung von Schulden mittels der überzahlten Beträge (BVerwG Urteil vom 30. August 1962, aaO).

  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 C 7.19

    Kürzung und Rückforderung von Dienstbezügen wegen der Anrechnung anderweitiger

    Im Fall der behaupteten Entreicherung durch Verbrauch für die allgemeine Lebensführung greift nach ständiger Rechtsprechung eine Beweiserleichterung ein, wenn aus der Überzahlung in der fraglichen Zeit keine besonderen Rücklagen oder Vermögenswerte gebildet worden sind; bei Beziehern unterer und mittlerer Einkommen spricht dann regelmäßig nach der Lebenserfahrung eine Vermutung dafür, dass das Erhaltene tatsächlich für die allgemeinen Lebenshaltungskosten ausgegeben wurde, ohne dass der Bereicherte einen besonderen Verwendungsnachweis erbringen müsste (stRspr, vgl. grundlegend BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1961 - 6 C 25.60 - BVerwGE 13, 107 und vom 30. August 1962 - 2 C 90.60 - BVerwGE 15, 15 für Beamte der unteren und mittleren Besoldungsgruppen; vgl. auch BAG, Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 597/92 - NJW 1994, 2636 ; BGH, Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 177/06 - BGHZ 177, 356 Rn. 70; Palandt, BGB, 79. Aufl. 2020, § 818 Rn. 40, 55 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 7/83

    Rückzahlungsanspruch von Unterhaltsbeträgen bei Verbrauch dieser Beträge für den

    Da somit die Voraussetzungen des § 818 Abs. 3 BGB feststehen, braucht nicht auf die Grundsätze zurückgegriffen zu werden, die in der obergerichtlichen Rechtsprechung - insbesondere auch zur Beweiserleichterung - zur Frage der Entreicherung bei der Überzahlung von Dienst- und Versorgungsbezügen der Beamten entwickelt worden sind (vgl. RGZ 83, 159, 163; RG JW 1911, 323; BGH MDR 1959, 109; BVerwGE 8, 261, 270 f [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] ; 13, 107, 110 f [BVerwG 10.10.1961 - VI C 25/60] ; 15, 17 f [BVerwG 30.08.1962 - II C 90/60] ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2019 - 4 B 14.17

    Beamteter Lehrer; Rückforderung überzahlter Bezüge; Wegfall der Bereicherung;

    Dies gilt insbesondere für Beamte der unteren und mittleren Besoldungsgruppen (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1961 - 6 C 25.60 - BVerwGE 13, 107 und vom 30. August 1962 - 2 C 90.60 - juris Rn. 19, 22; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1958 - III ZR 101/57 - juris R. 11 f.; OVG Berlin, Urteil vom 17. April 1979 - IV B 41.77 - juris Rn. 16; OVG Brandenburg, Urteil vom 19. März 1998 - 2 A 72.96 - juris; zur vergleichbaren Rechtslage im Arbeitsrecht siehe BAG, Urteile vom 18. Januar 1995 - 5 AZR 817/93 - juris Rn. 19 f., vom 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - juris Rn. 17 und vom 6. Juni 2007 - 4 AZR 573/06 - juris Rn. 32).

    Er war nicht verpflichtet, die Unterhaltsleistung für die Kinder mit dem ihm als kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag gezahlten Betrag zu erbringen, zumal ihm die überzahlten Zuschläge nicht gesondert von den übrigen Dienstbezügen ausgezahlt wurden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. August 1962 - 2 C 90.60 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Für die hier vertretene Auffassung fällt vor allem die Erwägung ins Gewicht, daß auch der lediglich die Rechtslage durch eine deklaratorische Feststellung konkretisierende Verwaltungsakt - wie im vorliegenden Sachverhalt der Versorgungsfestsetzungsbescheid - zu einer Begünstigung und damit zu einer schutzwürdigen Rechtsposition seines Adressaten führt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: vgl. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]; 9, 251 [BVerwG 23.10.1959 - VII P 14/58]; 11, 136 [BVerwG 28.09.1960 - V CB 209/59]; 14, 222 [BVerwG 06.06.1962 - IV C 181/60][232, 233]; Urteile vom 30. August 1962 - BVerwG II C 90.60 - und vom 2. Juli 1963 - BVerwG II C 161.60 -).
  • BVerwG, 23.03.2021 - 2 C 17.19

    Gewährung einer Strukturzulage nach Laufbahngruppenzugehörigkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung spricht im Fall geringfügiger Überzahlungen an Bezieher unterer und mittlerer Einkommen nach der Lebenserfahrung regelmäßig eine Vermutung dafür, dass das Erhaltene tatsächlich für die allgemeinen Lebenshaltungskosten ohne Bereicherung verbraucht wurde, ohne dass der Bereicherte für den Einwand der Entreicherung einen besonderen Verwendungsnachweis erbringen müsste (vgl. grundlegend BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1961 - 6 C 25.60 - BVerwGE 13, 107 , vom 30. August 1962 - 2 C 90.60 - BVerwGE 15, 15 und vom 16. Juli 2020 - 2 C 7.19 - ZBR 2021, 131 Rn. 15; vgl. auch BAG, Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 597/92 - NJW 1994, 2636 ; BGH, Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 177/06 - BGHZ 177, 356 Rn. 70; Palandt, BGB, 79. Aufl. 2020, § 818 Rn. 40, 55 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 08.11.2023 - 2 ZKO 558/19

    Rückforderung überzahlter Bezüge; Relevanz eines Verschuldens der Behörde;

    Bei der Frage der Bereicherung oder Entreicherung kommt es darauf an, ob der Empfänger die Beträge restlos für seine laufenden Lebensbedürfnisse verbraucht oder sich damit noch in seinem Vermögen vorhandene Werte verschafft hat, etwa Ersparnisse, Anschaffungen oder die Befreiung von Verbindlichkeiten durch Tilgung eigener Schulden, die er ohne die Überzahlung nicht geleistet hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 2 C 7/19 - Juris, Rn. 15; zur Tilgung von Schulden vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1962 - II C 90.60 - Juris, Rn. 22; vgl. ebenso BGH, Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 177/06 - Juris, Rn. 70; Urteil vom 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91 - Juris, Rn. 9).
  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - 9 Sa 594/96

    Rechtsgrundlage für Rückzahlungsansprüche bei zu Unrecht bezogener

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  • BVerwG, 06.05.1975 - II C 25.73

    Maßgaben für eine vollständige Subsumtion des entscheidungserheblichen

  • VG Stuttgart, 09.07.2007 - 7 K 1471/06

    Rücknahme der Bewilligung von erhöhtem Sitzungsgeld für die Teilnahme an

  • BVerwG, 26.06.1963 - VI C 177.60

    Anspruch eines Berufsoffiziers der früheren Wehrmacht auf Übergangsgehalt -

  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - ) Sa 594/96
  • VG Würzburg, 22.09.2016 - W 1 K 15.1236

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge wegen fehlerhafter Stufenzuordnung

  • VG Ansbach, 13.06.2017 - AN 1 K 16.02529

    Fehlerhafte Gewährung einer Ausgleichszulage

  • BVerwG, 04.09.1970 - VIII B 219.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bewilligung eines

  • LAG Köln, 18.09.1995 - 6 Sa 517/95

    Ruhestandsbezüge: Kürzung - Verwendung im öffentlichen Dienst

  • BVerwG, 12.12.1962 - VI C 148.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.09.1970 - VIII B 231.67

    Haftung eines Soldaten gegenüber seinem Dienstherrn - Rückforderung zuviel

  • VG Augsburg, 17.07.2008 - Au 7 K 08.17

    Rücknahme eines rechtswidrigen Beihilfebescheids gegenüber Versorgungsempfänger

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