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   LG Freiburg, 11.08.1999 - II Qs 107/99   

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https://dejure.org/1999,8849
LG Freiburg, 11.08.1999 - II Qs 107/99 (https://dejure.org/1999,8849)
LG Freiburg, Entscheidung vom 11.08.1999 - II Qs 107/99 (https://dejure.org/1999,8849)
LG Freiburg, Entscheidung vom 11. August 1999 - II Qs 107/99 (https://dejure.org/1999,8849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozeßrecht: Unverhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung bei Verdacht auf Eigenkonsum von Cannabisprodukten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 14
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus LG Freiburg, 11.08.1999 - II Qs 107/99
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist aber bei Erwerb oder Besitz von Cannabisprodukten zum Eigenverbrauch das öffentliche Interesse an einer Bestrafung regelmäßig gering, so daß das Übermaßverbot die allgemeine Strafbarkeit auch dieser Tatbestandsvarianten des § 29 BtMG nur deshalb nicht verbietet, weil der Gesetzgeber den Strafverfolgungsorganen ermöglicht, im Einzelfall durch Absehen von Strafe oder Strafverfolgung einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, NJW 1994, 1577, 1582).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus LG Freiburg, 11.08.1999 - II Qs 107/99
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG muß eine Durchsuchung, die schon ihrer Natur nach regelmäßig einen schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen, namentlich in die Grundrechte aus Art. 2 und Art. 13 GG darstellt, in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachtes stehen (BVerfGE 20, 162, 186f.; BVerfGE 42, 212, 219f.).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus LG Freiburg, 11.08.1999 - II Qs 107/99
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG muß eine Durchsuchung, die schon ihrer Natur nach regelmäßig einen schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen, namentlich in die Grundrechte aus Art. 2 und Art. 13 GG darstellt, in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachtes stehen (BVerfGE 20, 162, 186f.; BVerfGE 42, 212, 219f.).
  • OLG Hamburg, 23.03.2007 - 3-4/07

    Verhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung: Verdacht eines

    Nach allem überwiegt eindeutig das Schutzinteresse aus Art. 13 GG gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates im konkreten Fall (vgl. LG Freiburg, StV 2000, 14 f; LG Kaiserslautern, StV 2007, 71 f).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender

    Auch ist zu sehen, dass in dieser Sache nunmehr seit sieben Monaten Untersuchungshaft vollzogen wird, was schon - im Falle eines rechtskräftigen Schuldspruchs - aufgrund der gesetzlich in § 51 StGB vorgesehenen Anrechnung auf die Strafe den Fluchtanreiz mindert (Senat StV 2000, 14).
  • LG Kaiserslautern, 02.06.2006 - 8 Qs 13/06

    Zulässigkeit einer Wohnungsdurchsuchung bei Verdacht des Erwerbs und Besitzes von

    Bei einem Tatvorwurf, der lediglich auf Erwerb und Besitz von Cannabisprodukten zum gelegentlichen Eigenkonsum gerichtet ist, ist eine Wohnungsdurchsuchung in der Regel unverhältnismäßig (Anschluss an LG Freiburg StV 2000, 14).

    Bei einem derartigen Tatvorwurf wäre eine Durchsuchung daher nach Auffassung der Kammer unverhältnismäßig (so auch LG Freiburg, StV 2000, 14).

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