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   BFH, 14.12.1994 - II R 104/91   

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https://dejure.org/1994,1394
BFH, 14.12.1994 - II R 104/91 (https://dejure.org/1994,1394)
BFH, Entscheidung vom 14.12.1994 - II R 104/91 (https://dejure.org/1994,1394)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - II R 104/91 (https://dejure.org/1994,1394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    BewG § 22 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 3 Nr. 1, § 23, § 70 Abs. 1, § 72 Abs. 1, §§ 74, 75 Abs. 2 und 3, §§ 78, 79 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, § 80

  • Wolters Kluwer

    Umbauarbeiten - Renovierungsarbeiten - Ermittlung des Einheitswerts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundsteuerbewertungsgrundlage; Ertragswertverfahren; Ermittlung des Einheitswertes; Veränderung der Jahresrohmiete bei vorübergehenden Unbenutzbarkeit des vermieteten Gebäudes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einheitswert bei Umbauten eines Gebäudes? (IBR 1995, 450)

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 439
  • BB 1995, 1888
  • BB 1995, 866
  • DB 1995, 907
  • BStBl II 1995, 360
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.11.1990 - II R 36/87

    Maßgebender Feststellungszeitpunkt für eine Artfortschreibung bei Umbau eines

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - II R 104/91
    Denn die Feststellungen zu Wert, Art und Zurechnung sind jeweils selbständige Feststellungen, die gerade in bezug auf die Voraussetzungen der Fortschreibung ein eigenes Schicksal haben (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1990 II R 36/87, BFHE 162, 391, BStBl II 1991, 209, 210 m. w. N.).

    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 162, 391, BStBl II 1991, 209 zur Artfortschreibung entschieden, daß ein Umbau - abgesehen von dem Fall des abschnittsweisen Umbaus - zwar eine Artänderung einleiten könne, tatsächliche Verhältnisse, die eine Artfortschreibung rechtfertigen, aber erst dann geschaffen seien, wenn der Umbau abgeschlossen ist.

  • BFH, 24.10.1990 - II R 9/88

    Grundstücke mit Gebäuden, die infolge von Baumaßnahmen im Feststellungszeitpunkt

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - II R 104/91
    Hat nach § 72 Abs. 1 Satz 2 BewG durch Herbeiführung der Bezugsfertigkeit die Benutzbarkeit eines Gebäudes einmal begonnen und ist damit ein bebautes Grundstück entstanden, kann das Grundstück - soweit das Gebäude nicht abgerissen oder entkernt wird (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 II R 9/88, BFHE 162, 369, BStBl II 1991, 60) - nur unter den Voraussetzungen des § 72 Abs. 3 BewG wieder zu einem unbebauten werden, d. h. zurückversetzt werden in den Zustand eines unbebauten Grundstücks.
  • BFH, 12.06.1974 - III R 49/73

    Gleichheitssatz - Verfassungsmäßigkeit - Bebautes Grundstück -

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - II R 104/91
    Soweit sich auf Grund des typisierten und pauschalierten Ertragswertverfahrens auch größere Ungleichmäßigkeiten im Wertniveau ergeben, als sie bei individuellen Wertermittlungen aufzutreten pflegen, liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vor (vgl. BFH-Urteile vom 12. Juni 1974 III R 49/73, BFHE 112, 520, BStBl II 1974, 602, und vom 31. Oktober 1974 III R 160/72, BFHE 114, 108, BStBl II 1975, 106).
  • BFH, 23.04.1992 - II R 19/89

    Einbeziehung einer Obergeschosswohnung in den bewertungsrechtlichen

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - II R 104/91
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Abgrenzung der unbebauten von den bebauten Grundstücken, sondern allgemein auch für die hier zu entscheidende Frage, inwieweit ein nur vorübergehender Zustand der Unbenutzbarkeit eines Gebäudes bei der Ermittlung des Einheitswertes eines Grundstücks im Ertragswertverfahren berücksichtigt werden kann (vgl. zur allgemeinen Anwendbarkeit dieser Grundsätze: BFH-Urteil vom 23. April 1992 II R 19/89, BFH/NV 1993, 84, 85).
  • BFH, 31.10.1974 - III R 160/72

    Keine Berücksichtigung der Fremdkapitalkosten in der Jahresrohmiete

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - II R 104/91
    Soweit sich auf Grund des typisierten und pauschalierten Ertragswertverfahrens auch größere Ungleichmäßigkeiten im Wertniveau ergeben, als sie bei individuellen Wertermittlungen aufzutreten pflegen, liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vor (vgl. BFH-Urteile vom 12. Juni 1974 III R 49/73, BFHE 112, 520, BStBl II 1974, 602, und vom 31. Oktober 1974 III R 160/72, BFHE 114, 108, BStBl II 1975, 106).
  • BFH, 26.09.1980 - III R 67/78

    Der steuerbefreite Teil eines Grundstückes bleibt bei der bewertungsrechtlichen

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - II R 104/91
    Denn ist - wie im Streitfall - der Steuergegenstand nur zu einem Teil von der Grundsteuer befreit (vgl. zur bewertungsrechtlichen Behandlung dieser Fälle: BFH-Urteil vom 26. September 1980 III R 67/78, BFHE 131, 524, BStBl II 1981, 208) und fallen die Voraussetzungen der Befreiung später weg, so liegt bedingt durch den größer gewordenen steuerpflichtigen Teil eine Wertveränderung ggf. auch eine dadurch bedingte Artveränderung (§ 75 Abs. 2 und 3 BewG) vor, die zu einer Fortschreibung des Einheitswertes bzw. der Grundstücksart nach § 22 BewG, nicht jedoch zu einer Nachfeststellung nach § 23 BewG führen kann.
  • BFH, 17.12.2014 - II R 41/12

    Erlass von Grundsteuer in Sanierungsgebieten - Vertretung des Leerstands eines

    Der vorübergehende Leerstand eines Gebäudes oder Gebäudeteils wegen Umbau- und Renovierungsarbeiten rechtfertigt jedoch keine Wertfortschreibung nach unten (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 II R 104/91, BFHE 176, 439, BStBl II 1995, 360) und begründet nicht die Anwendung des § 33 Abs. 5 GrStG.
  • FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 77/13

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bedarfsbewertung eines

    Führen Umbau- und Renovierungsarbeiten an einem Gebäude zu einer nur vorübergehenden Unbenutzbarkeit des Gebäudes oder einiger Gebäudeteile, hat dies keine bewertungsrechtlichen Auswirkungen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 II R 104/91, BFHE 176, 439, BStBl II 1995, 360).

    Wie oben dargestellt, hat es keine bewertungsrechtlichen Auswirkungen, wenn Umbau- und Renovierungsarbeiten an einem Gebäude zu einer nur vorübergehenden Unbenutzbarkeit des Gebäudes oder einiger Gebäudeteile führen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 II R 104/91, BFHE 176, 439, BStBl II 1995, 360).

  • FG Hessen, 26.05.2011 - 3 K 2993/09

    Einstufung eines verwahrlosten Grundstücks als bebautes Grundstück

    Allerdings hatte er zuvor in einem anderen Zusammenhang den Grundsatz aufgestellt, nach § 72 Abs. 3 BewG gelte als unbebaut auch ein solches Grundstück, auf dem infolge der Zerstörung oder des Verfalls der Gebäude "auf Dauer" nutzbarer Raum nicht mehr vorhanden sei, was umgekehrt bedeute, dass ein nur "vorübergehender" Zustand der Unbenutzbarkeit der Gebäude keine Auswirkungen haben soll (vgl. BFH-Urteil vom 14.12.1994 II R 104/91, BStBl II 1995, 360).
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - 4 K 2075/06

    Berücksichtigung des Leerstandes von Wohnraum bei der Bewertung der

    Er ist der Auffassung, dass § 79 Abs. 2 Nr. 1 BewG auch für ungenutzte Grundstücksteile gelte und bezieht sich insoweit auf das BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994, II R 104/91, BStBl II 1995, 360, das der Kläger insoweit für nicht einschlägig hält.

    Dementsprechend hindert nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 II R 104/91, BStBl II 1995, 360) auch eine nur vorübergehende Nutzungsbeeinträchtigung von Räumen nicht den Ansatz einer üblichen Miete als Jahresrohmiete.

  • FG Münster, 04.02.2021 - 3 K 1765/18

    Einstufung eines Grundbesitzes für Zwecke der Einheitsbewertung als bebautes oder

    Soweit der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 14.12.1994 II R 104/91 (BStBl. II 1995, 360) zur Frage, inwieweit der Zustand einer vorübergehenden Unbenutzbarkeit bei der Ermittlung des Einheitswerts im Ertragswertverfahren zu berücksichtigen ist, im Ergebnis ausgeführt hat, aus § 72 Abs. 3 BewG ergebe sich, dass ein lediglich vorübergehender Zustand der Unbenutzbarkeit keine bewertungsrechtlichen Auswirkungen habe, folgt dem der Senat für den vorliegend zu entscheidenden Fall nicht.
  • FG Hamburg, 30.08.2013 - 3 K 206/11

    Bewertungsgesetz: Einheitsbewertung eines gemischt genutzten Grundstücks

    Im Vergleich zu individuellen Wertermittlungen verstoßen die größeren Ungleichmäßigkeiten des Wertniveaus im typisierten und pauschalierten Ertragswertverfahren nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG (BFH-Urteil vom 14.12.1994 II R 104/91, BFHE 176, 439, BStBl II 1995, 360).
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 4 B 18.2511

    Zum Grundsteuererlass wegen Minderung des Rohertrags

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs selbst die vollständige Unbenutzbarkeit eines Gebäudes, sofern sie nur vorübergehend besteht, keine bewertungsrechtlichen Auswirkungen hat und daher bei der Einheitswertermittlung nicht zur Veränderung der Jahresrohmietwerte führt (BFH, U.v. 14.12.1994 - II R 104/91 - DStR 1995, 683).
  • FG Brandenburg, 13.12.2000 - 2 K 2501/98

    Bewertung eines ehemaligen Militärflughafens als unbebautes Grundstück

    Auch auf das Urteil des BFH vom 14. Dezember 1994 ( II R 104/91, BFHE 176, 439 , BStBl. II 1995, 360) kann sich der Beklagte nicht mit Erfolg berufen, denn der Sachverhalt dieser Entscheidung ist mit dem Vorliegenden nicht vergleichbar.
  • FG Berlin, 24.05.2000 - 2 K 2324/98

    Einheitsbewertung des Grundvermögens in den neuen

    Es gelten hier die gleichen Rechtsfolgen wie bei einer wirtschaftlichen Einheit, die teilweise steuerbefreit war und für deren steuerbefreiten Teil nach Wegfall der Steuerbefreiung keine Nachfeststellung, sondern eine Wertfortschreibung durchzuführen ist (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 II R 104/91, BFHE 176, 439 , BStBl II 1995, 360, 361; Gürsching/Stenger, Bewertungsgesetz, Vermögensteuergesetz , Kommentar, § 23 BewG Anm. 28; Rössler/Troll a. a. O. § 23 BewG Anm. 73).
  • FG Hamburg, 22.02.2010 - 3 K 159/09

    Bewertungsgesetz: Bewertung eines Neubau-Grundstücks

    Im Vergleich zu individuellen Wertermittlungen verstoßen die größeren Ungleichmäßigkeiten des Wertniveaus im typisierten und pauschalierten Ertragswertverfahren nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Grundgesetz -GG- (BFH vom 14. Dezember 1994 II R 104/91, BFHE 176, 439, BStBl II 1995, 360).
  • VG Weimar, 12.07.2006 - 6 K 279/05

    Kommunale Steuern; Grundsteuererlass auch in Fällen des Leerstandes aus

  • FG Berlin, 24.05.2000 - 2 K 2165/98

    Einheitsbewertung des Grundvermögens in den Neuen

  • FG Sachsen, 16.06.2001 - 5 K 1442/98

    Einbeziehung der Sanierungskosten in die Bemessungsgrundlage für die

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2001 - 5 K 1442/98

    Einbeziehung von Sanierungskosten in die Bemessungsgrundlage der

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