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   BFH, 13.07.1983 - II R 105/82   

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BFH, 13.07.1983 - II R 105/82 (https://dejure.org/1983,517)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1983 - II R 105/82 (https://dejure.org/1983,517)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1983 - II R 105/82 (https://dejure.org/1983,517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 139, 294
  • NJW 1984, 384 (Ls.)
  • BB 1984, 713
  • BStBl II 1984, 37
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.12.1972 - II R 89/70
    Auszug aus BFH, 13.07.1983 - II R 105/82
    Wie mehrfach entschieden (vgl. u. a. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Dezember 1972 II R 87-89/70, BFHE 108, 393, 402, BStBl II 1973, 329), unterliegt nur die für den Erwerber unentgeltliche Bereicherung der Erbschaftsteuer.
  • BGH, 03.11.1961 - V ZR 48/60

    Naturalpacht

    Auszug aus BFH, 13.07.1983 - II R 105/82
    Seine Anwendung auf den Fall der vertraglichen Erbeinsetzung gegen Entgelt, d. h. aufgrund eines materiell gegenseitigen Vertrages (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 3. November 1961 V ZR 48/60, BGHZ 36, 65), macht es notwendig, das vom vertraglich eingesetzten Erben für die Erbeinsetzung Geleistete als "Kosten, die unmittelbar mit der Erlangung des Erwerbs entstehen", zu betrachten.
  • BFH, 09.11.1994 - II R 110/91

    Vergütung für Unterhalt oder Pflege des Erblassers durch Erbeinsetzung bei

    Der Abzug von Aufwendungen des Erben für Unterhalt oder Pflege des Erblassers als Nachlaßverbindlichkeit (§ 10 Abs. 5 ErbStG 1974) geht der Berücksichtigung als steuerfreier Erwerb (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG 1974) vor (Bestätigung des BFH-Urteils vom 13. Juli 1983 II R 105/82, BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37).

    Es führt u. a. aus, daß das FG nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Juli 1983 II R 105/82 (BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37) zu Recht davon ausgehe, daß § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG 1974 dann nicht anzuwenden sei, wenn Pflegeleistungen bereits über die Vorschrift des § 10 ErbStG 1974 abzugsfähig seien.

    Denn diese Vorschrift greift nur ein, soweit der Erwerber dem Erblasser unentgeltlich Pflege oder Unterhalt gewährt hat, so daß die Berücksichtigung von Ansprüchen des Erben aufgrund derartiger Leistungen als Nachlaßverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 ErbStG 1974 durch § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG 1974 auch dann nicht ausgeschlossen wird, wenn es sich um Leistungen der in dieser Vorschrift genannten Art handelt, denn der Abzug als Nachlaßverbindlichkeit geht der Berücksichtigung als steuerfreier Erwerb vor (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG 1974; BFH-Urteil in BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37).

    Das FG hat angenommen, daß der Klägerin im Zusammenhang mit der Erlangung der Erbschaft Kosten entstanden seien, die entsprechend den Ausführungen im BFH-Urteil in BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37 als Nachlaßverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG 1974 abzugsfähig seien, weil die Klägerin dem Erblasser aufgrund mündlicher Vereinbarung Sach- und Pflegeleistungen als Gegenleistung für die Einsetzung als Testamentserbin erbracht habe.

    Der Anerkennung eines solchen gegen den Erblasser gerichteten Anspruchs des Erben als Nachlaßverbindlichkeit i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG 1974 steht es nicht entgegen, wenn das Entgeltsversprechen durch die Erbeinsetzung erfüllt wird, denn soweit der Erwerb als Dienstleistungsvergütung zu beurteilen ist, ist der Erbe nicht bereichert (vgl. hierzu auch die Erwägungen im Senatsurteil in BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37); sein Anspruch auf Vergütung ist insoweit nicht erloschen (§ 10 Abs. 3 ErbStG 1974).

  • BFH, 01.07.2008 - II R 38/07

    Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers

    Maßstab für die Auslegung des § 10 ErbStG ist der Grundsatz, dass nur die als Nettobetrag ermittelte Bereicherung der Erbschaftsteuer unterliegt (BFH-Urteile vom 13. Juli 1983 II R 105/82, BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37; vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).
  • FG Baden-Württemberg, 15.05.2019 - 7 K 2712/18

    Nachlassverbindlichkeit: Steuerberatungskosten für Erstellung von

    Dies gilt auch in Bezug auf Aufwendungen, die der Erwerber zu Lebzeiten des Erblassers an diesen als Gegenleistung - auch in Form einer etwaigen Pflegeleistung - für eine vertraglich vereinbarte Erbeinsetzung erbracht hat (BFH-Urteile vom 13.07.1983 II R 105/82, BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37; vom 09.11.1994 II R 110/91, BFHE 176, 48, BStBl II 1995, 62).
  • FG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 7 K 1377/14

    Abziehbarkeit von Entmüllungskosten zur Nutzbarmachung eines zum Nachlass

    Dies gilt auch in Bezug auf Aufwendungen, die der Erwerber zu Lebzeiten des Erblassers an diesen als Gegenleistung - auch in Form einer etwaigen Pflegeleistung - für eine vertraglich vereinbarte Erbeinsetzung erbracht hat (BFH-Urteile vom 13. Juli 1983 II R 105/82, BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37; vom 09. November 1994 II R 110/91, BFHE 176, 48, BStBl II 1995, 62).
  • BFH, 28.06.1995 - II R 80/94

    Kein Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG, wenn Vergütung für Pflege des

    Sie seien jedoch entsprechend den Ausführungen im BFH-Urteil vom 13. Juli 1983 II R 105/82 (BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37) als Kosten für die Erlangung des Erwerbs i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG zu berücksichtigen, denn sie seien als Gegenleistung für eine vertraglich vereinbarte Erbeinsetzung erbracht worden.

    Dem Abzug von Aufwendungen im Rahmen erbrachter Pflegeleistungen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlaßverbindlichkeiten stehe § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG nicht entgegen, weil diese Vorschrift gegenüber der erstgenannten logisch nachrangig zu prüfen sei (BFH-Urteil in BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37).

    Eine wirksame Erbeinsetzung des Klägers gegen Entgelt aufgrund eines materiell gegenseitigen Vertrages, wie sie dem Urteil in BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37 zugrunde gelegen hat, ist nicht erfolgt, weil die für einen Erbvertrag (§ 1941 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -, § 2274 BGB) erforderliche Form (§ 2276 Abs. 1 BGB) nicht gewahrt worden ist.

  • FG Baden-Württemberg, 06.07.2012 - 11 K 4190/11

    Begriff der Pflegeleistung in § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG - Schätzung der

    Der Senat hält es nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) zwar für erwiesen, dass der Kläger Pflegeleistungen im vorstehend definierten Sinne gegenüber der Erblasserin ohne das Bestehen einer gesetzlichen Verpflichtung (vgl. hierzu R E 13.5 Abs. 1 Satz 2 ErbStR 2011) und außerhalb eines Dienstleistungsverhältnisses (vgl. hierzu BFH-Urteiel vom 28. Juni 1995 II R 80/94, BFHE 178, 218, BStBl II 1995, 784; vom 9. November 1994 II R 110/91, BFHE 176, 48, BStBl II 1995, 62; vom 13. Juli 1983 II R 105/82, BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37; H.-U. Viskorf, a.a.O. Rz. 103; R E 13.5 Abs. 2 Satz 2 und 4 ErbStR 2011) unentgeltlich erbracht hat (dazu a).
  • BFH, 09.11.1994 - II R 111/91

    Unterhalts- und Pflegeaufwendungen als Nachlaßverbindlichkeiten

    Die genannte Vorschrift sei im Ergebnis weitgehend gegenstandslos geworden, weil sie nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (BFH-Urteil vom 13. Juli 1983 II R 105/82, BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37) gegenüber § 10 ErbStG 1974 logisch nachrangig zu prüfen sei.

    Diese Vorschrift greift nur ein, soweit der Erbe dem Erblasser unentgeltlich Pflege oder Unterhalt ge währt hat, so daß die Berücksichtigung von Ansprüchen des Erben aufgrund derartiger Leistungen als Nachlaßverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG 1974 durch § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG 1974 auch dann nicht ausgeschlossen wird, wenn es sich um Leistungen der in dieser Vorschrift genannten Art handelt, denn der Abzug als Nachlaßverbindlichkeit geht der Berücksichtigung als steuerfreier Erwerb vor (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG 1974; BFH-Urteil in BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37).

    Das gilt schon deshalb, weil keine Vereinbarungen über die Erbeinsetzung getroffen worden sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37), vielmehr davon auszugehen ist, daß die Erbeinsetzung ohne irgendwelche vertraglichen Absprachen (lediglich) zur Belohnung der Klägerin für "unentgeltlich" erbrachte Dienste erfolgt ist.

  • FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07

    Grundstückswert bei Vornahme von Investitionen des Erben in Erwartung des

    Diese gesetzliche Fiktion beruht auf der Überlegung, dass auch in diesen Fällen einerseits das Vermögen des Erblassers mit der Schuld wirtschaftlich belastet war und andererseits der Forderungsverlust den Erwerb des Erben schmälert (vgl. z.B. Urteil des BFH vom 13.07.1983 II R 105/82, BStBl II 1984, 37 , sowie Meincke, ErbStG , 14. Aufl., § 10 Anm. 27).

    Darunter fallen jedoch nur solche Kosten, die sich als Gegenleistung für eine vertraglich fest eingeräumte Erbeinsetzung darstellen (vgl. z.B. die Urteile des BFH in BStBl II 1984, 37 , und des FG München vom 18.01.1995 4 K 3921/93, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1995, 116, und vom 15.02.1995 4 K 415/92, Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 752).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2017 - 3 K 233/14

    Finanzierung eines im Eigentum eines Elternteils stehenden Wohneigentums durch

    Diese gesetzliche Fiktion beruht auf der Überlegung, dass auch in diesen Fällen einerseits das Vermögen des Erblassers mit der Schuld wirtschaftlich belastet war und andererseits der Forderungsverlust den Erwerb des Erben schmälert (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1983 II R 12/82, BStBl II 1984, 37).
  • BFH, 24.10.1984 - II R 103/83

    Rentenvermächtnis - Dienstverhältnis - Haushaltsführung

    Der vorliegende Fall wäre nicht mit dem vom Senat am 13. Juli 1983 entschiedenen Fall vergleichbar (vgl. II R 105/82, BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37).
  • BFH, 31.10.1984 - II R 200/81

    Erbvertrag - Ehegatten

  • BFH, 05.06.1991 - II R 77/88

    Festsetzung von Erbschaftsteuer wegen der Erbschaft von Grundbesitz

  • FG Köln, 22.10.2010 - 9 K 3267/09

    Keine Absetzung von durch den Neffen des Erblassers geltend gemachten

  • FG Rheinland-Pfalz, 31.07.2003 - 4 K 1046/03

    Kein bereicherungsmindernder Abzug von eigenen Arbeitsleistungen an dem von Todes

  • FG München, 05.11.2003 - 4 K 4652/02

    Abzug von Pflegeleistungen als Kosten zur Erlangung des Erwerbs; Abzug von

  • FG München, 15.02.1995 - 4 K 415/92

    Minderung des Erwerbes von Todes wegen durch Nachlassverbindlichkeiten;

  • FG München, 19.10.1998 - 4 V 4974/97

    Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) 1997

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 4 K 1748/96

    Betreuungsaufwand als bereicherungsmindernde Nachlassverbindlichkeit; Erfordernis

  • FG München, 18.01.1995 - 4 K 3921/93

    Abziehbarkeit des Pflegeaufwandes vom Erwerb; Abziehbarkeit des Pflegeaufwandes

  • FG Nürnberg, 09.08.1994 - IV 322/92

    Beschränkungen der Abzugfähigkeit von gegenüber dem Erblasser erbrachten

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