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   BFH, 06.05.2020 - II R 11/19   

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https://dejure.org/2020,25046
BFH, 06.05.2020 - II R 11/19 (https://dejure.org/2020,25046)
BFH, Entscheidung vom 06.05.2020 - II R 11/19 (https://dejure.org/2020,25046)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - II R 11/19 (https://dejure.org/2020,25046)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 12 Abs 1, ErbStG § 25 Abs 1 S 1, ErbStG § 25 Abs 1 S 2, ErbStG § 25 Abs 1 S 3, BewG § 6 Abs 1, BewG § 14, BGB § 158 Abs 1
    Schenkungsteuer: Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 1 ErbStG 1997, § 25 Abs 1 S 1 ErbStG 1997 vom 27.02.1997, § 25 Abs 1 S 2 ErbStG 1997 vom 27.02.1997, § 25 Abs 1 S 3 ErbStG 1997 vom 27.02.1997, § 6 Abs 1 BewG 1991
    Schenkungsteuer: Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs

  • IWW

    § 25 ErbStG, § ... 6 des Bewertungsgesetzes (BewG), § 158 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 25 Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), § 6 Abs. 1 BewG, § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, §§ 1030 ff. BGB, § 12 Abs. 1 ErbStG, § 5 Abs. 2 Satz 1 BewG, § 158 Abs. 1 BGB, §§ 158 Abs. 1 BGB, 6 Abs. 1 BewG, § 14 BewG, § 25 Abs. 1 Sätze 1 und 2 ErbStG, § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, § 12 Abs. 3 BewG, § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG, § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines vorbehaltenen lebenslangen Nießbrauchs bei der Bemessung der Schenkungssteuer, wenn bereits ein lebenslanger Nießbrauch zugunsten eines Dritten besteht

  • Betriebs-Berater

    Schenkungsteuer: Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs

  • rewis.io

    Schenkungsteuer: Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ErbStG § 12 Abs. 1; ErbStG 1997 § 25 Abs. 1 Satz 1, 2, 3; BewG § 6 Abs. 1, § 14; BGB § 158 Abs. 1
    Stundung der Schenkungsteuer für nachrangigen - nicht dem Abzugsverbot unterliegendem - Nießbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung eines vorbehaltenen lebenslangen Nießbrauchs bei der Bemessung der Schenkungssteuer, wenn bereits ein lebenslanger Nießbrauch zugunsten eines Dritten besteht

  • datenbank.nwb.de

    Schenkungsteuer: Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SchenkSt: Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs - und die Schenkungsteuer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schenkungsteuer: Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs bei der Schenkungsteuer

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Schenkungsteuer beim nachrangigen Nießbrauchsvorbehalt - BFH-Entscheidung zur Nachfolgegestaltung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schenkung unter "zweiten" Nießbrauchsvorbehalt - Schenkungssteuer

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerliche Berücksichtigung von nachrangigen und sukzessiven Nießbrauchsvorbehalten

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 269, 424
  • DB 2020, 1941
  • BStBl II 2020, 746
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 20.09.2000 - II B 109/99

    Aufschiebend bedingte Nießbrauchsbestellung, Stundung der Schenkungsteuer

    Auszug aus BFH, 06.05.2020 - II R 11/19
    Seine Entstehung hängt von einem zukünftigen, ungewissen Ereignis, dem Vorversterben des zunächst Berechtigten, ab (vgl. BFH-Urteil vom 21.10.1955 - III 183/55 U, BFHE 61, 367, BStBl III 1955, 342; BFH-Beschlüsse vom 20.09.2000 - II B 109/99, BFH/NV 2001, 455, und vom 28.02.2019 - II B 48/18, BFH/NV 2019, 678, Rz 12).

    Die Vorschriften gelten nur für solche Belastungen, die ohne das Abzugsverbot des Satzes 1 bereicherungsmindernd zu berücksichtigen wären (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 455).

  • BFH, 29.07.1998 - II R 84/96

    Öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Unterhaltung von Gewässern

    Auszug aus BFH, 06.05.2020 - II R 11/19
    a) § 6 Abs. 1 BewG untersagt den Abzug von Verpflichtungen, die am Bewertungsstichtag zivilrechtlich (noch) nicht entstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 29.07.1998 - II R 84/96, BFH/NV 1999, 293, unter II.1.b).
  • BFH, 06.07.2005 - II R 34/03

    Berechnung des Stundungsbetrages nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG bei Zuwendung

    Auszug aus BFH, 06.05.2020 - II R 11/19
    Der Stundungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen der unter Beachtung des Abzugsverbots festzusetzenden Steuer und derjenigen Steuer, die ohne das Abzugsverbot entstanden wäre (BFH-Urteil vom 06.07.2005 - II R 34/03, BFHE 210, 463, BStBl II 2005, 797, unter II.1.a).
  • BFH, 25.02.1983 - III R 21/82
    Auszug aus BFH, 06.05.2020 - II R 11/19
    Seine zivilrechtliche Entstehung wird durch die Existenz des älteren Nießbrauchs aber nicht verhindert (vgl. zum Rangrücktritt BFH-Urteil vom 25.02.1983 - III R 21/82, juris, unter 3.; zum Rangverhältnis dinglicher Rechte z.B. Staudinger/S Heinze, BGB, 2018, § 879 Rz 1 bis 3, 5; MünchKommBGB/Kohler, 8. Aufl., § 879 Rz 1 bis 3; Palandt/Herrler, Bürgerliches Gesetzbuch, 79. Aufl., § 879 Rz 1; Erman/Artz, BGB, 15. Aufl., § 879 Rz 1 f.).
  • BFH, 11.11.2009 - II R 31/07

    Fortsetzung der Stundung trotz Veräußerung des nießbrauchsbelasteten Gegenstands

    Auszug aus BFH, 06.05.2020 - II R 11/19
    b) Die Stundung der Steuer ist untrennbarer Bestandteil der Steuerfestsetzung (BFH-Urteile in BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524, unter 1., und vom 11.11.2009 - II R 31/07, BFHE 228, 158, BStBl II 2010, 504, unter II.4.).
  • BFH, 21.10.1955 - III 183/55 U

    Belastung einer freigebigen Zuwendung mit nacheinander bestehenden

    Auszug aus BFH, 06.05.2020 - II R 11/19
    Seine Entstehung hängt von einem zukünftigen, ungewissen Ereignis, dem Vorversterben des zunächst Berechtigten, ab (vgl. BFH-Urteil vom 21.10.1955 - III 183/55 U, BFHE 61, 367, BStBl III 1955, 342; BFH-Beschlüsse vom 20.09.2000 - II B 109/99, BFH/NV 2001, 455, und vom 28.02.2019 - II B 48/18, BFH/NV 2019, 678, Rz 12).
  • FG München, 15.11.2017 - 4 K 204/15

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Schenkungsteuer

    Auszug aus BFH, 06.05.2020 - II R 11/19
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 15.11.2017 - 4 K 204/15 aufgehoben.
  • BFH, 14.07.1967 - III R 74/66

    Entscheidungserheblichkeit des Maßes der Aussichten, die im

  • BFH, 17.10.2001 - II R 72/99

    Rentenzahlung bei gemischter Schenkung

  • BFH, 11.01.1961 - II 272/58 U

    Entstehung einer aufschiebend bedingten Einkommensteuerschuld hinsichtlich des

  • BFH, 04.12.1991 - II R 122/87

    Rückstellungen für Teilzahlungsobligo sind bei der Einheitsbewertung des

  • BFH, 11.03.1977 - III B 39/75

    Eine aufschiebend bedingte Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem nachfolgenden

  • BFH, 08.06.2021 - II R 23/19

    Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei

    a) Werden bei einer Schenkung mehreren Berechtigten Nießbrauchsrechte in der Weise eingeräumt, dass der Nießbrauch des einen erst mit dem Ableben des anderen entstehen soll (sog. Sukzessivnießbrauch), ist der für die Zeit nach dem Ableben des zunächst Berechtigten vereinbarte Nießbrauch bei der Schenkungsteuerveranlagung zunächst nicht zu berücksichtigen, weil er zur Zeit der Zuwendung nicht bestand, es ungewiss war, ob und ggf. wann er je in Kraft treten würde, und derartige Lasten nach § 6 des Bewertungsgesetzes nicht in Ansatz zu bringen sind (BFH-Beschluss vom 28.02.2019 - II B 48/18, BFH/NV 2019, 678, Rz 11; BFH-Urteil vom 06.05.2020 - II R 11/19, BFHE 269, 424, BStBl II 2020, 746, Rz 16, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2023 - 5 U 35/23

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Gewährung eines Zuwendungsnießbrauchs

    Sofern - wie hier - mehreren Berechtigten ein Nießbrauch in der Weise eingeräumt wird, dass der Nießbrauch des einen erst mit dem Ableben des anderen entstehen soll (sog. Sukzessivnießbrauch), belastet dieser weitere Nießbrauch das Vermögen des Zuwendenden nicht, wie das Landgericht letztlich zu Recht ausgeführt hat und wie auch aus dem Rechtsgedanken des § 6 Abs. 1 BewG folgt, auf den in diesem Zusammenhang rekurriert werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 6. Mai 2020 - II R 11/19, BFHE 269, 424 zu daran anknüpfenden (schenkungs-)steuerrechtlichen Aspekten).

    Für den vorliegenden Fall einer aufschiebend bedingten Einräumung eines Nießbrauchs folgt daraus, dass dieser bei der Bewertung solange unberücksichtigt bleibt, als die von der aufschiebenden Bedingung abhängig gemachte Wirkung des Rechtsgeschäfts noch nicht eingetreten ist (§ 158 Abs. 1 BGB; vgl. BFH, Urteil vom 6. Mai 2020 - II R 11/19, BFHE 269, 424).

  • BFH, 17.11.2021 - II R 39/19

    Erbfall nach italienischem Recht

    Bedingung i.S. des § 158 Abs. 1 BGB ist die einem Rechtsgeschäft beigefügte Bestimmung, dass dessen Wirkungen von einem zukünftigen, ungewissen Ereignis abhängen (BFH-Urteil vom 06.05.2020 - II R 11/19, BFHE 269, 424, BStBl II 2020, 746, Rz 14).

    Solange die Bedingung nicht eingetreten ist, liegt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts im Ungewissen bzw. schwebt (BFH-Urteil in BFHE 269, 424, BStBl II 2020, 746, Rz 14).

  • BFH, 15.07.2021 - II R 26/19

    Keine Abzinsung einer aufschiebend bedingten Last

    Solange die Bedingung nicht eingetreten ist, liegt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts im Ungewissen bzw. schwebt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 06.05.2020 - II R 11/19, BFHE 269, 424, BStBl II 2020, 746, Rz 14, m.w.N.).
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