Rechtsprechung
BFH, 06.12.1989 - II R 113/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Grunderwerbsteuerrechtlicher Begriff des Gegenstands des Erwerbsvorgangs - Steuerliche Bewertung eines notariell beurkundeten Vertrages über den Erwerb der Miteigentumsanteile an einem Grundstück
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- FG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 15 K 4223/10
Grunderwerbsteuer bei Aufteilung von Gesamthandseigentum in Wohnungseigentum …
Auch wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitswillen erkennen lässt und die andere Partei ihn anerkennt oder zumindest hinnimmt, kann ein einheitliches Vertragswerk vorliegen (vgl. BFH, Urteil vom 06.12.1989 - II R 113/87 -, BFH/NV 1991, 342). - FG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - 11 K 1297/03
Bestimmung der Rechtsgrundlage nach § 1 GrEStG bei Übertragung eines gesamten …
Auch wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitswillen erkennen lässt und die andere Partei ihn anerkennt oder zumindest hinnimmt, kann ein einheitliches Vertragswerk vorliegen (vgl. BFH, Urteil vom 6. Dezember 1999, II R 113/87, BFH/NV 1991, 342). - FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2009 - 11 K 1010/05
Erwerb eines zukünftig bebauten Erbbaurechts
Auch wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitswillen erkennen lässt und die andere Partei ihn anerkennt oder zumindest hinnimmt, kann ein einheitliches Vertragswerk vorliegen (vgl. BFH, Urteil vom 6. Dezember 1989, II R 113/87, BFH/NV 1991, 342).
- FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 11 K 1182/04
Rechtsbehelf gegen einen verbösernden, auf einen "anderen" Lebenssachverhalt …
Auch wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitswillen erkennen lässt und die andere Partei ihn anerkennt oder zumindest hinnimmt, kann ein einheitliches Vertragswerk vorliegen (vgl. BFH, Urteil vom 06.12.1989 - II R 113/87 -, BFH/NV 1991, 342). - FG Sachsen, 08.02.2000 - 2 K 686/96
Bemessung von Grunderwerbsteuer; Einbeziehung der vom Generalunternehmer neben …
Dies ist z. B. der Fall, wenn der Veräußerer aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht ganz konkreten bis zur annähernden Baureife gediehenen Vorplanung ein ganz bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerber dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur insgesamt annehmen, er quasi über das "ob" und das "wie" der Baumaßnahme nicht mehr frei entscheiden kann (…vgl. hierzu nur BFH Urteil vom 28. Mai 1998 II R 66/96, BFH/NV 1999, 75 ; BFH Urteil vom 6. Dezember 1989 II R 113/87, BFH/NV 1991, 342 jeweils mwN). - FG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 11 K 11234/07
Einheitliches Vertragswerk bei Vermittlung der Grundstückskäufer durch den …
Auch wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitswillen erkennen lässt und die andere Partei ihn anerkennt oder zumindest hinnimmt, kann ein einheitliches Vertragswerk vorliegen (BFH, Urteil vom 6. Dezember 1989 II R 113/87, BFH/NV 1991, 342). - BFH, 06.12.1989 - II R 72/87
Grunderwerbsteuerrechtlichen Begriff eines Gegenstands eines Erwerbsvorgangs
Das FG hat den grunderwerbsteuerrechtlichen Begriff des Gegenstands des Erwerbsvorgangs verkannt.Es folgen Ausführungen, die denen in der vorstehend abgedruckten Entscheidung vom 6. Dezember 1989 II R 113/87 ab II. Abs. 3 entsprechen. - BFH, 06.12.1989 - II R 145/87
Berechnung der Grunderwerbsteuer bei dem Erwerb von einem Miteigentumsanteil
Zur Gegenleistung rechnet jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt gewährt für den Erwerb des Grundstücks in dem Zustand, in dem es Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist (ständige Rechtsprechung; vgl. Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Dezember 1988 II B 47/88, BFHE 155, 419, BStBl II 1989, 333).Es folgen Ausführungen, die denen der vorstehend abgedruckten Entscheidung vom 6. Dezember 1989 II R 113/87 entsprechen.Nach dem vom FG festgestellten Sachverhalt, an den der Senat gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO), ist im Streitfall nach den dargelegten Grundsätzen das bebaute Grundstück Gegenstand des Erwerbsvorgangs. - BFH, 13.12.1989 - II B 23/89
Zweifel am Gegenstand eines Erwerbsvorgangs beim Grundstückskauf
Als Gegenleistung gelten bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983).Es folgen Ausführungen, die denen der vorstehend abgedruckten Entscheidung vom 6. Dezember 1989 II R 113/87 ab II. Absatz 4 entsprechen.Der Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist nach den dargelegten Grundsätzen im Einzelfall unter Heranziehung aller relevanten Umstände zu bestimmen. - BFH, 13.12.1989 - II R 144/86
Fehlerhafte Erhebung der Grunderwerbsteuer auf die Erwerbskosten eines …
Als Gegenleistung gelten bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983).Es folgen Ausführungen, die denen der vorstehend abgedruckten Entscheidung vom 6. Dezember 1989 II R 113/87 ab II. Absatz 4 entsprechen.Der Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist nach den dargelegten Grundsätzen im Einzelfall unter Heranziehung aller relevanten Umstände zu bestimmen. - BFH, 06.12.1989 - II R 81/87