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   BFH, 28.04.1993 - II R 123/91   

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BFH, 28.04.1993 - II R 123/91 (https://dejure.org/1993,33918)
BFH, Entscheidung vom 28.04.1993 - II R 123/91 (https://dejure.org/1993,33918)
BFH, Entscheidung vom 28. April 1993 - II R 123/91 (https://dejure.org/1993,33918)
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Wird zitiert von ... (26)

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Denn ein solcher Mangel liegt nur vor, wenn ein bestimmter Sachverhaltskomplex unberücksichtigt gelassen worden ist, so daß den Beteiligten jede Möglichkeit genommen ist, die Entscheidung des FG zu überprüfen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46; vom 13. August 1986 VI R 152/85, BFH/NV 1987, 50, und vom 6. Mai 1986 III R 271-272/84, BFH/NV 1986, 619), oder die Beteiligten zumindest nicht mehr feststellen können, ob ein bestimmter Sachverhaltskomplex Eingang in die rechtlichen Überlegungen des FG gefunden hat (BFH-Urteil vom 2. Juli 1997 I R 59/96, BFH/NV 1998, 322).
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 87/93

    Revision wegen befangenem Richter - Zulässigkeit der Erstellung des Urteilstenors

    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe auch dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Beschluß vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46, und Urteil vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638 m. w. N.).

    Wenn die Begründung aus inhaltsleeren Floskeln besteht, kann zwar ein solcher Mangel vorliegen (BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 46; Gräber/Ruban, a.a.O., 3. Aufl., § 119 Anm. 24).

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 46, und in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

  • BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93

    Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Rüge des Fehlens von

    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe auch dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Beschluß vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46, und Urteil vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638 m. w. N.).

    Wenn die Begründung aus inhaltsleeren Floskeln besteht, kann zwar ein solcher Mangel vorliegen (BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 46; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 119 Anm. 24).

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH- Beschlüsse in BFH/NV 1994, 46, und in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

  • BFH, 22.10.2003 - III B 14/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen

    Die Klagegründe und Angriffs- oder Verteidigungsmittel sind anzugeben, zu denen das FG nicht Stellung genommen hat (BFH-Beschluss vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46, m.w.N.).
  • BFH, 05.01.2017 - VI B 8/16

    Fehlen von Entscheidungsgründen - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe auch dann, wenn das Finanzgericht (FG) einen selbständigen, prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46, und vom 22. Januar 2014 V B 63/13, BFH/NV 2014, 702).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 41/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Bezugnahme auf anderes Urteil

    Ein Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. des § 119 Nr. 6 FGO liegt deshalb nur vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417; BFH-Beschluss vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46).
  • BFH, 08.02.2012 - IV B 13/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: keine Übertragung der Rechtsprechung zur

    Ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 119 Nr. 6 FGO liegt deshalb erst dann vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, sei es, dass der Urteilsspruch überhaupt nicht begründet worden ist, sei es, dass die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder missverständlich und verworren gefasst sind (BFH-Beschluss vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46).
  • BFH, 10.06.2010 - IX B 202/09

    Keine fehlende Urteilsbegründung bei Übergehen vom FG nicht bedachter Gründe -

    Von einem wesentlichen Verfahrensmangel kann vielmehr erst dann ausgegangen werden, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46, m.w.N.).
  • BFH, 10.11.2011 - I B 92/11

    Entscheidung ohne Gründe - Übernahmeverlust - einheitliche und gesonderte

    Ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 119 Nr. 6 FGO liegt deshalb erst dann vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, sei es, dass der Urteilsspruch überhaupt nicht begründet worden ist, sei es, dass die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder missverständlich und verworren gefasst sind (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46; vom 25. März 1997 I R 74/95, BFH/NV 1997, 524 [nur Leitsatz]; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 119 Rz 23, m.w.N.).
  • BFH, 12.05.2005 - IV B 146/04

    Urteil ohne Gründe: Bezugnahme auf Urteil in Parallelsache

    Ein Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. des § 119 Nr. 6 FGO liegt deshalb vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung in Bezug auf alle wesentlichen Streitpunkte auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417; BFH-Beschluss vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46).
  • BFH, 27.02.2007 - X B 19/06

    NZB: nicht mit Gründen versehenes Urteil, Bezugnahme auf andere Entscheidung

  • BFH, 06.08.2001 - II R 59/00

    Grunderwerbsteuer - Sachverhaltsaufklärung - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

  • BFH, 27.07.2000 - II R 13/00

    Erbschaftsteuer - Fehlen der Urteilsbegründung - Krankheitsbedingter Abwesenheit

  • BFH, 01.07.1998 - IV R 19/98

    Erhöhte Absetzungen - Fertigstellung des Gebäudes - Beitritt als Kommanditist -

  • BFH, 05.02.1998 - IV R 32/97

    Anforderungen an die Begründung der Rüge eines wesentlichen Verfahrensmangels

  • BFH, 15.01.2001 - II R 70/99

    Artfortschreibung - Einliegerwohnung - Wohnungsbegriff - Zweifamilienhaus -

  • BFH, 14.12.1994 - IV R 28/94

    Mangelnde Substantiierung der Urteilsgründe

  • BFH, 02.07.1997 - I R 59/96

    Anforderungen an die Entscheidungsgründe

  • BFH, 04.04.1996 - VII R 10/96

    Fehlen der Entscheidungsgründe bei Übergehen eines selbständigen prozessualen

  • BFH, 22.02.1996 - III R 133/95

    Verfahrensfehler durch mangelnde Würdigung eines selbständigen Angriffsmittels

  • BFH, 26.07.1994 - VII R 81/93

    Unzureichende Substantiierung der Urteilsgründe im Fall einer zulassungsfreien

  • BFH, 13.11.1996 - X R 18/95

    Sinn des Begründungszwangs für Urteile - Mitteilung der wesentlichen rechtlichen

  • BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94

    Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen - Tatbestandsmerkmal der Gefährdung von

  • BFH, 02.11.1995 - III R 184/94

    Anforderungen an einen wesentlichen Verfahrensmangel für die Zulassungsfreiheit

  • BFH, 20.02.1995 - II R 50/94

    Voraussetzungen zur Darlegung eines Begründungsmangels

  • BFH, 26.07.1995 - XI R 65/94
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