Rechtsprechung
BFH, 30.06.2010 - II R 14/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Anforderungen an die Annahme des Vorsatzes bei Steuerhinterziehung
- openjur.de
Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen; Anforderungen an die Annahme des Vorsatzes bei Steuerhinterziehung
- Bundesfinanzhof
AO § 173 Abs 1 Nr 1, GrStG § 3 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst b, AO § 370 Abs 1, FGO § 118 Abs 2, BewG § 22 Abs 4, FGO § 96 Abs 1 S 1
Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Anforderungen an die Annahme des Vorsatzes bei Steuerhinterziehung
- Bundesfinanzhof
Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Anforderungen an die Annahme des Vorsatzes bei Steuerhinterziehung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 3 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst b GrStG, § 370 Abs 1 AO, § 118 Abs 2 FGO, § 22 Abs 4 BewG 1991
Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Anforderungen an die Annahme des Vorsatzes bei Steuerhinterziehung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 3 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst b GrStG, § 370 Abs 1 AO, § 118 Abs 2 FGO, § 22 Abs 4 BewG 1991
Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Anforderungen an die Annahme des Vorsatzes bei Steuerhinterziehung - IWW
- rewis.io
Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Anforderungen an die Annahme des Vorsatzes bei Steuerhinterziehung
- ra.de
- rewis.io
Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Anforderungen an die Annahme des Vorsatzes bei Steuerhinterziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen
- datenbank.nwb.de
Änderung eines Einheitswertbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; Annahme des Vorsatzes bei einer Steuerhinterziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.09.1953 - 5 StR 225/53
Entscheidung des Reichsaufsichtsamts über die Beurteilung einer Unternehmung als …
Auszug aus BFH, 30.06.2010 - II R 14/09
Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, dass es für ein vorsätzliches Handeln ausreicht, wenn der Täter die Verwirklichung der Merkmale des objektiven Tatbestands zumindest billigend in Kauf nimmt und im Wege einer "Parallelwertung in der Laiensphäre" erkennt (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1953 5 StR 225/53, BGHSt 4, 347). - BFH, 26.10.1994 - II R 84/91
Insgesamtes Entgegenstehen des Erlasses eines angefochtenen Steuerbescheides …
Auszug aus BFH, 30.06.2010 - II R 14/09
Die hierzu getroffenen Feststellungen des FG hinsichtlich des subjektiven Tatbestands können in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff des vorsätzlichen Handelns richtig erkannt wurde und ob die Würdigung der Verhältnisse hinsichtlich dieses individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 1994 II R 84/91, BFH/NV 1995, 476;… vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 118 Rz 26). - BFH, 30.06.2010 - II R 12/09
Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und …
Auszug aus BFH, 30.06.2010 - II R 14/09
Zur näheren Begründung wird auf die Gründe unter II. 3. des Senatsurteils II R 12/09 (BFHE 230, 93) vom 30. Juni 2010 Bezug genommen.
- BFH, 27.01.2011 - V R 21/09
Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit …
Eine Bindung ist gegeben, wenn die Würdigung möglich war und das FG weder gegen Denkgesetze verstoßen noch wesentliche Umstände vernachlässigt hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. November 2010 VI R 34/08, Der Betrieb 2011, 393; vom 30. Juni 2010 II R 14/09, BFH/NV 2010, 2002). - BFH, 24.07.2014 - V R 44/13
Anforderungen an leichtfertiges Handeln im Binnenmarkt - Leichtfertige …
a) Ob Leichtfertigkeit vorliegt, ist im Wesentlichen Tatfrage, kann aber in der Revisionsinstanz insbesondere daraufhin überprüft werden, ob das FG den Rechtsbegriff der Leichtfertigkeit richtig erkannt hat (BFH-Urteil vom 30. Juni 2010 II R 14/09, BFH/NV 2010, 2002, unter II.2.b bb). - FG Münster, 20.04.2016 - 7 K 2354/13
Höhe der Hinterziehungszinsen nach der Schätzung von Kapitalerträgen und …
Hierfür genügt eine Beurteilung am Maßstab einer "Parallelwertung in der Laiensphäre" (…BFH-Urteil vom 30.6.2010 II R 11/09, BFH/NV 2010, 2026; BFH-Beschluss vom 30.6.2010 II R 14/09, BFH/NV 2010, 2002 jeweils m. w. N.).
- BFH, 17.11.2011 - IV R 2/09
Zufluss der Gegenleistung in Form eines Grundstücks bei …
Die hierzu getroffenen Feststellungen des FG hinsichtlich des subjektiven Tatbestands können in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der Leichtfertigkeit richtig erkannt wurde und ob die Würdigung der Verhältnisse hinsichtlich dieses individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (BFH-Urteil vom 30. Juni 2010 II R 14/09, BFH/NV 2010, 2002). - FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13
Vorsätzlich oder leichtfertig unterlassene Anzeige des Haushaltswechsels bei der …
Für ein vorsätzliches Handeln reicht es, wenn der Täter die Verwirklichung der Merkmale des objektiven Tatbestands zumindest billigend in Kauf nimmt und im Wege einer "Parallelwertung in der Laiensphäre" erkennt (BGH-Urteil vom 24. September 1953 5 StR 225/53, BGHSt 4, 347; BFH-Urteil vom 30. Juni 2010 II R 14/09, BFH/NV 2010, 2002). - FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10
Sonstige Bezüge, Scheinverträge, verschwiegene Einnahmen, Steuerhinterziehung, …
Für ein vorsätzliches Handeln reicht es aber auch aus, dass der Täter die Verwirklichung der Merkmale des objektiven Tatbestandes zumindest billigend in Kauf nimmt und im Wege einer "Parallelwertung der Laiensphäre" erkennt, dass er zu einem steuerlich erheblichen Sachverhalt unvollständige Angaben macht und hierdurch Steuern verkürzt (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 30.06.2010 II R 14/09, BFH/NV 2010, 2002). - FG Köln, 19.09.2022 - 7 K 2272/21
Änderung eines bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheids aufgrund eines …
(FG Düsseldorf, Urteil v. 9.Januar 1997 - 8 K 4537/96, juris; Nutzung eines Gebäudes (BFH-Urteil v. 30. Juni 2010 - II R 14/09, BFH/NV 2010, 2002). - FG Münster, 29.06.2011 - 4 K 258/08
Expedientenrabatte für Reiseverkehrskaufleute Arbeitslohn
Hierfür genügt es, dass der Steuerpflichtige die Verwirklichung der Merkmale des objektiven Tatbestands zumindest billigend in Kauf nimmt und im Wege einer "Parallelwertung in der Laiensphäre" erkennt, dass er zu einem steuerlich erheblichen Sachverhalt unrichtige Angaben gemacht und hierdurch Steuern verkürzt hat (BFH-Urteil vom 30.06.2010 II R 14/09, BFH/NV 2010, 2002). - FG Bremen, 17.11.2016 - 4 K 30/15
Rechtmäßigkeit der Nacherhebung von Antidumpingzöllen im Rahmen der Einfuhr von …
Hierfür genügt eine Beurteilung am Maßstab einer "Parallelwertung in der Laiensphäre" (…BFH-Urteil vom 30. Juni 2010 II R 11/09, BFH/NV 2010, 2026 ; BFH-Beschluss vom 30. Juni 2010 II R 14/09, BFH/NV 2010, 2002 jeweils m. w. N.).
Rechtsprechung
BFH, 22.09.2011 - II R 14/09 |