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   BFH, 15.12.2011 - II R 16/11   

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https://dejure.org/2011,3380
BFH, 15.12.2011 - II R 16/11 (https://dejure.org/2011,3380)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2011 - II R 16/11 (https://dejure.org/2011,3380)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - II R 16/11 (https://dejure.org/2011,3380)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die unverschuldete Fristversäumnis - Ausscheiden eines Steuerberaters aus einer Sozietät - Antrag auf Fristverlängerung vor Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • openjur.de

    Anforderungen an die unverschuldete Fristversäumnis; Ausscheiden eines Steuerberaters aus einer Sozietät; Antrag auf Fristverlängerung vor Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56, FGO § 120 Abs 2 S 3, FGO § 155, ZPO § 85 Abs 2
    Anforderungen an die unverschuldete Fristversäumnis - Ausscheiden eines Steuerberaters aus einer Sozietät - Antrag auf Fristverlängerung vor Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die unverschuldete Fristversäumnis - Ausscheiden eines Steuerberaters aus einer Sozietät - Antrag auf Fristverlängerung vor Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 FGO, § 120 Abs 2 S 3 FGO, § 155 FGO, § 85 Abs 2 ZPO
    Anforderungen an die unverschuldete Fristversäumnis - Ausscheiden eines Steuerberaters aus einer Sozietät - Antrag auf Fristverlängerung vor Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rewis.io

    Anforderungen an die unverschuldete Fristversäumnis - Ausscheiden eines Steuerberaters aus einer Sozietät - Antrag auf Fristverlängerung vor Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 Abs. 2; FGO § 120 Abs. 2 S. 1
    Erläuterungen zur Arbeitsüberlastung durch das Ausscheiden eines Gesellschafters als Darlegung eines Wiedereinsetzungsgesuchs

  • datenbank.nwb.de

    Keine Wiedereinsetzung wegen Schwierigkeiten bei Ausscheiden eines Steuerberaters aus einer Sozietät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.12.2010 - IX R 12/10

    Unzulässige Revision mangels Wiedereinsetzung in die Begründungsfrist - Darlegung

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - II R 16/11
    Die Frist darf frühestens gelöscht werden, wenn das zur Fristwahrung bestimmte Schriftstück abgesandt oder zumindest postfertig gemacht worden ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 54, und vom 8. Dezember 2010 IX R 12/10, BFH/NV 2011, 445).

    c) Die Klägerin muss sich das Verschulden ihrer Prozessbevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (§ 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 445).

  • BFH, 23.09.2010 - III R 64/09

    Berechnung der Frist zur Revisionseinlegung - Wiedereinsetzung: Anforderung an

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - II R 16/11
    Innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO ist eine vollständige, substantiierte und in sich schlüssige Darstellung der für die Wiedereinsetzung wesentlichen Tatsachen erforderlich (BFH-Beschluss vom 23. September 2010 III R 64/09, BFH/NV 2011, 54).

    Die Frist darf frühestens gelöscht werden, wenn das zur Fristwahrung bestimmte Schriftstück abgesandt oder zumindest postfertig gemacht worden ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 54, und vom 8. Dezember 2010 IX R 12/10, BFH/NV 2011, 445).

  • BFH, 18.02.2000 - I B 136/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - II R 16/11
    Bleibt die Verschuldensfrage offen, ist das Wiedereinsetzungsbegehren abzulehnen (BFH-Beschluss vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108, m.w.N.).
  • BFH, 20.05.2011 - V S 10/11

    Anhörungsrüge - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - II R 16/11
    Nach Ablauf der Frist können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben erläutert oder ergänzt werden (BFH-Beschluss vom 20. Mai 2011 V S 10/11, BFH/NV 2011, 1526, m.w.N.).
  • BFH, 19.09.1985 - V R 29/80

    Voraussetzungen der Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - II R 16/11
    Dass die Prozessbevollmächtigte der Klägerin A mit der weiteren Führung des Revisionsverfahrens beauftragt hatte, änderte grundsätzlich nichts an der ihr als Prozessbevollmächtigter obliegenden Pflicht, auf die Revisionsbegründungsfrist zu achten (vgl. BFH-Beschluss vom 19. September 1985 V R 29/80, BFH/NV 1986, 472).
  • BFH, 27.06.2003 - IV B 27/02

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - II R 16/11
    War ein Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist möglich, scheidet ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 27. Juni 2003 IV B 27/02, BFH/NV 2003, 1438).
  • BFH, 10.12.2010 - V R 60/09

    Anforderungen an Antrag auf Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - II R 16/11
    Nur die Glaubhaftmachung kann noch während des Verfahrens erfolgen (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2010 V R 60/09, BFH/NV 2011, 617, m.w.N.).
  • BFH, 13.09.2012 - XI R 13/12

    Fristversäumung durch angestellten Steuerberater; Wiedereinsetzung

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Juni 2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589; vom 15. Dezember 2011 II R 16/11, BFH/NV 2012, 593, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 20.05.2015 - XI R 48/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Frist zur

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Juni 2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589; vom 15. Dezember 2011 II R 16/11, BFH/NV 2012, 593; vom 13. September 2012 XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2021 - VIII R 6/21

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender Darlegung zur

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Fristen- und die Postausgangskontrolle in der Weise erfolgen, dass die notierte Frist frühestens erst dann gelöscht werden darf, wenn das zur Fristwahrung bestimmte Schriftstück abgesandt oder zumindest postfertig gemacht worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 05.11.1998 - I R 90/97, BFH/NV 1999, 512; vom 08.11.2006 - VII R 20/06, BFH/NV 2007, 469; in BFH/NV 2011, 445, und vom 15.12.2011 - II R 16/11, BFH/NV 2012, 593).
  • FG München, 10.03.2017 - 12 K 2612/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Juni 2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589; vom 15. Dezember 2011 II R 16/11, BFH/NV 2012, 593; vom 13. September 2012 XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60).
  • VG München, 10.03.2017 - M 12 K 14.2612

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Juni 2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589; vom 15. Dezember 2011 II R 16/11, BFH/NV 2012, 593; vom 13. September 2012 XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60).
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