Rechtsprechung
BFH, 10.05.2017 - II R 16/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage
- Bundesfinanzhof
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 Nr 1 GrEStG 1997, § 8 Abs 1 GrEStG 1997, § 9 Abs 1 Nr 1 GrEStG 1997
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage - IWW
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG), § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 8 Abs. 1, § 135 Abs. 2 FGO
- Deutsches Notarinstitut
GrEStG §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Grundstücks zum Zweck der Errichtung einer Windkraftanlage - Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Entschädigungszahlungen beim Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage bei der Bemessung der Grunderwerbssteuer
- Betriebs-Berater
Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage bei Grundstücks-erwerb zur Errichtung einer Windkraftanlage
- rewis.io
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage
- rechtsportal.de
Berücksichtigung von Entschädigungszahlungen beim Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage bei der Bemessung der Grunderwerbssteuer
- datenbank.nwb.de
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Grundstückserwerb für eine Windenergieanlage - und die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage bei Grundstückserwerb zur Errichtung einer Windkraftanlage
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Erwerb eines Grundstücks zum Bau einer Windkraftanlage
- ecovis.com (Kurzinformation)
Windkraftanlagenbau: Wie berechnet sich die Grunderwerbsteuer?
- derenergieblog.de (Kurzinformation)
Grunderwerbsteuer bei Windkraftanlage: Entschädigung für Nachbargrundstücke kein Teil der Bemessungsgrundlage
- pwc.de (Kurzinformation)
Entschädigungszahlungen zur Errichtung einer Windkraftanlage unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Grunderwerbsteuer
- Berechnung der Grunderwerbsteuer - Einzelheiten zur Bemessungsgrundlage
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2014 - 3 K 528/11
- BFH, 10.05.2017 - II R 16/14
Papierfundstellen
- BFHE 258, 92
- BB 2017, 1685
- BStBl II 2017, 964
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 08.08.1990 - II R 22/88
Berücksichtigung von Entschädigungsaufwendungen zur Ermöglichung eines …
Auszug aus BFH, 10.05.2017 - II R 16/14
Zum Kaufpreis gehört beispielsweise der Betrag, den sich der Verkäufer eines Grundstücks vom Käufer zum Ausgleich einer zu erwartenden Wertminderung der ihm verbleibenden Nachbargrundstücke bezahlen lässt (BFH-Urteil vom 8. August 1990 II R 22/88, BFH/NV 1991, 412; Loose in Boruttau, Grunderwerbsteuergesetz, 18. Aufl., § 9 Rz 108).Leistungen des Erwerbers, die nicht den der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang betreffen, insbesondere also für eine andere Leistung aufgewendet werden als für die Verpflichtung, Besitz und Eigentum an dem Grundstück zu verschaffen, scheiden demgegenüber aus der Gegenleistung i.S. von § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG aus (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 412).
- BFH, 02.06.2005 - II R 6/04
Entschädigung für die Betriebseinschränkung und Betriebsverlagerung als …
Auszug aus BFH, 10.05.2017 - II R 16/14
Dabei ist nicht ausschlaggebend, was die Vertragschließenden als Gegenleistung für das Grundstück bezeichnen, sondern zu welchen Leistungen sie sich verpflichtet haben (BFH-Urteile vom 2. Juni 2005 II R 6/04, BFHE 210, 60, BStBl II 2005, 651;… vom 13. Dezember 2006 II R 22/05, BFH/NV 2007, 1183, und vom 18. Juni 2014 II R 12/13, BFHE 246, 211, BStBl II 2014, 857). - BFH, 13.12.2006 - II R 22/05
GrESt: Erwerb Kaufpreisforderung als zusätzliche Gegenleistung für …
Auszug aus BFH, 10.05.2017 - II R 16/14
Dabei ist nicht ausschlaggebend, was die Vertragschließenden als Gegenleistung für das Grundstück bezeichnen, sondern zu welchen Leistungen sie sich verpflichtet haben (BFH-Urteile vom 2. Juni 2005 II R 6/04, BFHE 210, 60, BStBl II 2005, 651; vom 13. Dezember 2006 II R 22/05, BFH/NV 2007, 1183, und vom 18. Juni 2014 II R 12/13, BFHE 246, 211, BStBl II 2014, 857).
- BFH, 23.09.2009 - II R 20/08
Im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und …
Auszug aus BFH, 10.05.2017 - II R 16/14
Zum Kaufpreis gehört alles, was der Käufer vereinbarungsgemäß an den Verkäufer leisten muss, um den Kaufgegenstand zu erhalten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 2009 II R 20/08, BFHE 227, 379, BStBl II 2010, 495, Rz 11, m.w.N.). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2014 - 3 K 528/11
Einbeziehung von Entschädigungszahlungen an den Veräußerer im Rahmen der …
Auszug aus BFH, 10.05.2017 - II R 16/14
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29. Januar 2014 3 K 528/11 wird als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 18.06.2014 - II R 12/13
Einbeziehung eines Folgelastenbeitrags in die Bemessungsgrundlage der …
Auszug aus BFH, 10.05.2017 - II R 16/14
Dabei ist nicht ausschlaggebend, was die Vertragschließenden als Gegenleistung für das Grundstück bezeichnen, sondern zu welchen Leistungen sie sich verpflichtet haben (BFH-Urteile vom 2. Juni 2005 II R 6/04, BFHE 210, 60, BStBl II 2005, 651;… vom 13. Dezember 2006 II R 22/05, BFH/NV 2007, 1183, und vom 18. Juni 2014 II R 12/13, BFHE 246, 211, BStBl II 2014, 857).
- BFH, 06.12.2017 - II R 55/15
Entgeltliche Mieterdienstbarkeit als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung
Als sonstige Leistungen i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG sind alle Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (BFH-Urteil vom 10. Mai 2017 II R 16/14, BFHE 258, 92, BStBl II 2017, 964, Rz 11).Dabei ist nicht ausschlaggebend, was die Vertragschließenden als Gegenleistung für das Grundstück bezeichnen, sondern zu welchen Leistungen sie sich verpflichtet haben (BFH-Urteil in BFHE 258, 92, BStBl II 2017, 964, Rz 11, m.w.N.).
Leistungen des Käufers, die nicht den der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang betreffen, insbesondere also für eine andere Leistung aufgewendet werden als für die Verpflichtung, Besitz und Eigentum an dem Grundstück zu verschaffen, scheiden demgegenüber aus der Gegenleistung i.S. von § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG aus (BFH-Urteil in BFHE 258, 92, BStBl II 2017, 964, Rz 12).
- FG Berlin-Brandenburg, 02.11.2023 - 12 K 12052/21
Einbeziehung von Kompensationszahlungen an einen Dritten in die …
Als sonstige Leistungen im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG sind alle Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (BFH, Urteil vom 06.12.2017 - II R 55/15 -, BStBl II 2018, 406; BFH, Urteil vom 10.05.2017 - II R 16/14 -, BStBl II 2017, 964). - BFH, 25.04.2023 - II R 19/20
Leistungen Dritter als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung
Zum Kaufpreis gehört alles, was der Käufer vereinbarungsgemäß an den Verkäufer leisten muss, um den Kaufgegenstand zu erhalten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10.05.2017 - II R 16/14, BFHE 258, 92, BStBl II 2017, 964, Rz 9). - FG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 K 12271/19
Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer durch …
Danach gehören alle Leistungen des Käufers zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage), die dieser als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks gewährt (BFH-Urteile vom 10. Mai 2017 II R 16/14, BStBl II 2017, 964 ; vom 6. Dezember 2017 II R 55/15; BStBl. II 2018, 406).