Rechtsprechung
   BFH, 21.01.1998 - II R 16/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3734
BFH, 21.01.1998 - II R 16/95 (https://dejure.org/1998,3734)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1998 - II R 16/95 (https://dejure.org/1998,3734)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1998 - II R 16/95 (https://dejure.org/1998,3734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 55 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, § 56, § 57, § 58 Nr. 5

  • Wolters Kluwer

    Verbindlichkeiten einer Stiftung - Minderung des Vermögens - Verfügbarkeit des Vermögens

  • Judicialis

    AO 1977 § 55 Abs. 1 Nrn. 1 und 2; ; AO 1977 § 56; ; AO 1977 § 57; ; AO 1977 § 58 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung einer Rentenverpflichtung durch eine Stiftung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO 1977 § 55 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 56, § 57, § 58 Nr. 5
    Einsetzung der Ehefrau als Alleinerbin mit der Auflage, das Betriebsvermögen auf Stiftung zu übertragen - Verpflichtung der Stiftung zur Rentenzahlung an Ehefrau - Kein Verstoß gegen Selbstlosigkeit oder Ausschließlichkeit - Rentenverpflichtung mindert Stiftungsvermögen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 58 Nr 5, VStG § 3 Nr 12
    Einnahmeüberschußrechnung; Gemeinnützigkeit; Kapitalvermögen; Steuervergünstigung; Stiftung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 54
  • BB 1998, 630
  • BB 1998, 883
  • DB 1998, 659
  • BStBl II 1998, 758
  • NZG 1998, 360
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG München, 12.01.1995 - 7 K 1178/93

    Wegfall des Vorliegens der Gemeinnützigkeit; Voraussetzungen einer Befreiung von

    Auszug aus BFH, 21.01.1998 - II R 16/95
    Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 650 abgedruckt.
  • RFH, 12.01.1933 - III A 399/32
    Auszug aus BFH, 21.01.1998 - II R 16/95
    Die Erfüllung derartiger Ansprüche stellt somit keinen Verstoß gegen die Gebote der Selbstlosigkeit und Ausschließlichkeit dar; für die Anwendung des § 58 Nr. 5 AO 1977 ist insoweit kein Raum (vgl. Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 58 Tz. 36; vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs vom 12. Januar 1933 III A 399/32, RFHE 32, 255, 257).
  • BFH, 15.07.2014 - X R 41/12

    Einkommensbesteuerung der auf einem Vermächtnis beruhenden Leistungen einer

    Der II. Senat des BFH würdigt derartige Gestaltungen dahingehend, dass der Stiftung von vornherein nur ein um die Zahlungsverpflichtung vermindertes Vermögen zugewendet wird (BFH-Urteil vom 21. Januar 1998 II R 16/95, BFHE 185, 54, BStBl II 1998, 758; Nichtanwendungserlass durch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. November 1998, BStBl I 1998, 1446).
  • FG München, 24.02.2000 - 7 K 965/98

    Gemeinnützigkeit einer Stiftung bei Zahlungen von erheblicher wirtschaftlicher

    Das FG werde daher im zweiten Rechtsgang zu prüfen haben, ob und auf welche Weise die Verpflichtung zur Rentenzahlung an Frau S auf die Klägerin übergegangen sei (BFH-Urteil vom 21. Januar 1998 II R 16/95, BStBl II 1998, 758 ).

    Dazu hat das FA ausgeführt, nach den Grundsätzen des im Streitfall ergangenen BFH-Urteils vom 21. Januar 1998 (II R 16/95) habe in Fällen, in denen wie hier das Stiftungsvermögen von Anfang an mit einer Verpflichtung zur Rentenzahlung belastet gewesen sei, der zur Erfüllung dieser Verpflichtung notwendige Teil des Stiftungsvermögens für die satzungsmäßigen Zwecke von vornherein nicht zur Verfügung gestanden.

    Nach den Grundsätzen des im ersten Rechtsgang ergangenen BFH-Urteils vom 21. Januar 1998 (in BStBl II 1998, 758 ) hängt die Steuerbefreiung davon ab, ob das Stiftungsvermögen von Anfang an mit der Verpflichtung zur Rentenzahlung belastet war.

    Der Senat hält es im allgemeinen Interesse für klärungsbedürftig, ob die Rechtsgrundsätze des im ersten Rechtsgang ergangenen BFH-Urteils in BStBl II 1998, 758 der Prüfung der Gemeinnützigkeit unter dem Gesichtspunkt einer erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung von Rentenzahlungen, die die Stiftung neben dem gemeinnützigen Zweck zu erfüllen hat, entgegenstehen.

  • FG Münster, 04.07.2013 - 9 K 1013/11

    Steuerbefreiung bei nicht zweckgebundener Auskehrung einer Unterstützungskasse an

    Erfülle eine Unterstützungskasse durch schuldrechtlich begründete und angemessene Zahlungen eigene schuldrechtliche Verpflichtungen, so liege darin kein derartiger Verstoß (so im Ergebnis auch: Bundesfinanzhof -BFH- vom 21.01.1998, II R 16/95).
  • FG Köln, 27.09.2012 - 6 K 2039/09

    Leibrente aus Erträgen eines Stiftungsvermögens

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH mindern Verbindlichkeiten, die in Ausführung des Stiftungsgeschäfts auf die Stiftung übergehen, von vornherein das der Stiftung zugewendete Vermögen, so dass die Erfüllung derartiger Verbindlichkeiten keinen Verstoß gegen die Gebote der Selbstlosigkeit und Ausschließlichkeit darstellt (Urteil vom 21.01.1998 II R 16/95, BStBl II 1998, 758; ebenso u.a. Tipke in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 58 AO Rz. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht