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   BFH, 13.05.1987 - II R 189/83   

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BFH, 13.05.1987 - II R 189/83 (https://dejure.org/1987,1305)
BFH, Entscheidung vom 13.05.1987 - II R 189/83 (https://dejure.org/1987,1305)
BFH, Entscheidung vom 13. Mai 1987 - II R 189/83 (https://dejure.org/1987,1305)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 149, 514
  • NJW 1988, 2408 (Ls.)
  • BB 1987, 1453
  • BStBl II 1988, 188
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.07.1979 - II R 74/77

    Haftungsschuldner kraft Tatbestandsverwirklichung - Risikoverteilung - Beitreiben

    Auszug aus BFH, 13.05.1987 - II R 189/83
    Die Verwirkung eines Steueranspruchs setzt u.a. ein bestimmtes Verhalten des FA voraus, aufgrund dessen der Steuerpflichtige bei objektiver Beurteilung annehmen darf, das FA werde den Anspruch nicht oder nicht mehr geltend machen (Urteil des BFH vom 4. Juli 1979 II R 74/77, BFHE 129, 201, BStBl II 1980, 126).

    Damit unterscheidet sich zwar der hier zu beurteilende Sachverhalt von den bisher durch den Senat entschiedenen Fällen, in denen der zuerst in Anspruch genommene Gesamtschuldner die Steuer wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht zahlen konnte (vgl. z.B. Urteil in BFHE 129, 201, BStBl II 1980, 126).

    Hier lag es daher nicht im Ermessen des FA, ob es die Klägerin in Anspruch nehmen wollte (BFHE 129, 201, BStBl II 1980, 126).

  • BFH, 18.05.1983 - II R 86/80

    Grundstückserwerb - Steuerbefreiungsantrag - Pflichtwidrige Entscheidung über

    Auszug aus BFH, 13.05.1987 - II R 189/83
    c) Der Senat hat es mit seinem Urteil vom 18. Mai 1983 II R 86/80 (BFHE 138, 393, BStBl II 1983, 580) einem FA verwehrt, den Grundstücksverkäufer als Gesamtschuldner der Grunderwerbsteuer in Anspruch zu nehmen; es habe grob pflichtwidrig nicht in angemessener Zeit über den Steuerbefreiungsantrag des Grundstückskäufers gemäß Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Grunderwerbsteuerbefreiung für den sozialen Wohnungsbau für das Land Bayern entschieden.
  • BFH, 26.07.1974 - VI R 24/69

    Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer nach bestandskräftiger Veranlagung des

    Auszug aus BFH, 13.05.1987 - II R 189/83
    Er ist nicht davon abhängig, aus welchen Gründen von dem zuerst in Anspruch genommenen Gesamtschuldner keine (vollständige) Zahlung der Steuer zu erwarten ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 26. Juli 1974 VI R 24/69, BFHE 113, 157, BStBl II 1974, 756).
  • FG Köln, 08.05.2001 - 9 K 4175/99

    Ausübung des Auswahlermessens bei der Inanspruchnahme von Schenker oder

    Dem Wesen der Gesamtschuldnerschaft, wonach jeder Gesamtschuldner die ganze Leistung schuldet, entspricht es, dass die Finanzbehörde, nachdem sie zunächst einen Steuerbescheid gegen den Beschenkten erlassen hat, sich dann anschließend noch an den Schenker halten kann (BFH-Urteil vom 13. Mai 1987 II R 189/83, BStBl. II 1988, 188, 189, Meincke, a.a.O., § 20 Rz. 6, und Moench, a.a.O., § 20 Rz. 8).
  • BFH, 10.04.1997 - IV R 73/94

    Betriebsaufspaltung bei einheitlicher Vermietung der Wohnungen einer

    Dem FA steht grundsätzlich frei, an welchen Gesamtschuldner es sich halten will; es kann die geschuldete Leistung gemäß § 44 AO 1977 von jedem Gesamtschuldner ganz oder zum Teil fordern (BFH-Urteil vom 13. Mai 1987 II R 189/83, BFHE 149, 514, BStBl II 1988, 188; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 44 AO 1977, Tz. 13 ff.).
  • BFH, 08.03.2017 - II R 31/15

    Festsetzung der Schenkungsteuer gegen den Schenker - Umfang der Wirkung eines

    Dieser für die Steuerschuldner günstigen Wirkung der Unabhängigkeit der Steuerfestsetzungen voneinander entspricht die negative Folge, dass das Finanzamt seinerseits durch die Steuerfestsetzung gegen den Beschenkten verfahrensrechtlich nicht in der Steuerfestsetzung gegen den Schenker eingeschränkt wird (vgl. BFH-Urteil vom 13. Mai 1987 II R 189/83, BFHE 149, 514, BStBl II 1988, 188, unter II.1.).
  • FG Münster, 26.02.2015 - 3 K 823/13

    Rechtmäßigkeit einer gegenüber dem Schenker festgesetzten

    Habe das Finanzamt die Schenkungsteuer gegenüber einem von mehreren Gesamtschuldnern bestandskräftig festgesetzt, so könne es nämlich gegenüber einem anderen Gesamtschuldner diese Steuer höher festsetzen, auch wenn die bestandskräftige Festsetzung fehlerhaft sei und nicht nach §§ 172 ff. AO geändert werden können (vgl. BFH-Urteil vom 13.05.1987 II R 189/83, BStBl. II 1988, 188).

    Dem steht auch nicht die Bestandskraft des Schenkungsteuerbescheids entgegen, den der Beklagte gegen den Beschenkten erlassen hatte (vgl. BFH-Urteil vom 13.05.1987 II R 189/83, BStBl II 1988, 188).

    Die Schenkerin musste daher, da sie die Schenkungsteuer übernommen hatte, auch nach Erlass der Schenkungsteuerbescheide an die Beschenkten damit rechnen, dass sie selbst einen Steuerbescheid erhalten würde (vgl. BFH-Urteil vom 13.05.1987 II R 189/83, BStBl II 1988, 188).

  • OLG Karlsruhe, 27.08.2015 - 9 W 39/15

    Anspruch des Testamentsvollstreckers gegen die Vermächtnisnehmerin auf

    Wenn man eine Haftung des Nachlasses gemäß § 20 Abs. 3 ErbStG unterstellt, waren der Nachlass und die Beklagte Gesamtschuldner der Steuerschuld gemäß § 421 BGB (vgl. zur Gesamtschuld im Steuerrecht beispielsweise BFH, Urteil vom 13.05.1987 - II R 189/83 -, zitiert nach Juris).
  • BFH, 29.02.2012 - II R 19/10

    Festsetzung von Schenkungsteuer gegenüber dem Schenker nach Entrichtung der

    Ein Steueranspruch entsteht nach § 38 AO, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, und hängt nicht von einer Steuerfestsetzung ab (BFH-Urteile vom 13. Mai 1987 II R 189/83, BFHE 149, 514, BStBl II 1988, 188, und vom 17. Januar 1989 VIII R 370/83, BFHE 156, 103, BStBl II 1989, 563, unter 3.c; Schuster in HHSp, § 38 AO Rz 12, § 155 AO Rz 17; Drüen in Tipke/Kruse, a.a.O., § 38 AO Rz 10 f.; Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 155 AO Rz 14; Koenig, a.a.O., § 38 Rz 32).
  • FG Niedersachsen, 10.03.2015 - 12 K 70/14

    Versteuerung der Abtretung von Ansprüchen aus mehreren Rückdeckungsversicherungen

    Die Rechtserheblichkeit ist zu bejahen, wenn das Finanzamt bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel schon bei der ursprünglichen Veranlagung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer höheren Steuer gelangt wäre (BFH-Beschluss vom 23. November 1987 GrS 1/86, BStBl II 1988, 188; Koenig in Koenig, Abgabenordnung, 3. Auflage 2014, § 173 Rdz. 87).
  • FG Düsseldorf, 20.02.2008 - 4 K 1840/07

    Grundsätze bei der Festlegung einer Schenkungssteuer; Haftung des Schenkers und

    Insoweit besteht eine Gesamtschuldnerschaft (§ 44 Abs. 1 der Abgabenordnung - AO -) mit der Folge, dass es dem Finanzamt entsprechend § 421 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich freisteht, an welchen Steuerschuldner es sich wendet (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 13. Mai 1987 II R 189/83, BStBl. 1988, 188, 189).
  • FG Münster, 08.12.2005 - 3 K 6936/01

    Rechtmäßigkeit einer Schenkungsteuerfestsetzung gegen den Beschenkten bei

    Bei der Entscheidung, ob im Fall der Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker (auch) der Beschenkte in Anspruch genommen werden soll, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (ebenso FG Köln, Urteil vom 08.05.2001 9 K 4175/99, EFG 2001, 1154; Viskorf in Viskorf/Glier/Hübner/Knobel/Schunck, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz, Kommentar, § 20 ErbStG Rdn. 7; Kapp/Ebeling, a.a.O., § 20 Rdn. 4; Kien-Hümbert in Moench, a.a.O., § 20 Rdn. 7; Gebel in Troll/Gelbel/Jülicher, a.a.O., § 20 Rdn. 26 zum umgekehrten Fall, dass das Finanzamt den Schenker, der die Schenkungsteuer nicht übernommen hat, in Anspruch nimmt; a.A. möglicherweise BFH, Urteil vom 13.05.1987 II R 189/83, BStBl II 1988, 188, unter II. 1 d, jedoch zu einem anders gelagerten Sachverhalt), die das Gericht nach § 102 FGO nur darauf zu überprüfen hat, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebraucht gemacht wurde.
  • FG Baden-Württemberg, 18.12.1998 - 9 K 218/95

    Auf das Pflichtteilsrecht beschränkter Erbverzicht als freigebige Zuwendung;

    mußten sie damit rechnen, daß die Schenkungsteuer für die mittelbare Schenkung gegen sie festgesetzt wird (BFH-Urteile vom 13. Mai 1987 II R 189/83, BStBl II 1988, 188 ; vom 29. November 1961 II 282/58 U, BStBl III 1962, 323 zu B.; Petzoldt, a.a.O., § 20, Rdnrn. 10-13 m.w.N.).
  • FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 3145/06

    Inanspruchnahme eines Schenkers als Gesamtschuldner gem. § 20 Abs. 1

  • FG Münster, 08.12.2005 - 3 K 6935/01

    Bestimmung des Schenkungsteuerschuldners bei Übernahme der Schenkungsteuer durch

  • FG Düsseldorf, 09.05.2012 - 7 K 4177/11

    Widerstreitende Steuerfestsetzungen - Vermögensübergabe gegen

  • FG Hamburg, 20.06.2006 - 4 K 76/05

    Zur Entziehung einer im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren

  • FG Hamburg, 22.06.2005 - IV 103/01

    Erhebungskompetenz bei Zuwiderhandlungen im Steueraussetzungsverfahren

  • BFH, 18.10.1989 - II B 53/89

    Voraussetzungen für eine Grunderwerbsteuer-Pflichtigkeit

  • FG Hamburg, 20.06.2006 - 4 K 75/05

    Zur Entziehung einer im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren

  • FG Bremen, 06.06.1997 - 297014K 2

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe; Durchsuchen einer

  • BFH, 02.12.1987 - II B 77/87

    Abweisung der Revision

  • FG Nürnberg, 09.02.1995 - IV 2/94
  • FG Hessen, 07.03.1990 - 10 K 389/83

    Erbschaftssteuerpflichtigkeit eines Erwerbs von Todes wegen; Geltendmachung eines

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