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   BFH, 30.12.2004 - II R 2/04   

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https://dejure.org/2004,8966
BFH, 30.12.2004 - II R 2/04 (https://dejure.org/2004,8966)
BFH, Entscheidung vom 30.12.2004 - II R 2/04 (https://dejure.org/2004,8966)
BFH, Entscheidung vom 30. Dezember 2004 - II R 2/04 (https://dejure.org/2004,8966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EuRAG § 28 Abs. 1; ; EuRAG § ... 28; ; EuRAG § 29; ; EuRAG § 29 Abs. 3; ; FGO § 62a; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 55 Abs. 2; ; FGO § 62a; ; FGO § 121; ; FGO § 56 Abs. 1; ; StBerG § 3 Nr. 1; ; StBerG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Postulationsfähigkeit - in Österreich zugelassener Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de

    Keine Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts aus Österreich vor dem BFH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch einen österreichischen Rechtsanwalt beim Bundesfinanzhof; Stellung eines Rechtsanwalts für dienstleistende europäische Rechtsanwälte nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG); ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 2 Abs 1 Nr 3, ErbStG § 16 Abs 2, ErbStG § 19, EG Art 56, EG Art 43
    Beschränkte Steuerpflicht; Diskriminierungsverbot; Erbschaftsteuer; Inlandsvermögen; Niederlassungsfreiheit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.07.1999 - II R 34/99

    Postulationsfähigkeit eines ausländischen Rechtsanwalts

    Auszug aus BFH, 30.12.2004 - II R 2/04
    Die hier ohne einen solchen Nachweis eingelegte Revision ist nach § 29 Abs. 3 EuRAG auf Dauer unwirksam (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 28. Juli 1999 II R 34/99, BFHE 189, 42, BStBl II 1999, 637 zur früheren identischen Regelung in § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte --RADG-- vom 16. August 1980).
  • BFH, 20.06.2012 - VII B 221/11

    Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung

    Obwohl eine solche Belehrung in dieser Vorschrift nicht vorgeschrieben ist und nach Auffassung des beschließenden Senats grundsätzlich Bedenken bestehen, Fristvorschriften --zu denen auch § 55 Abs. 1 FGO gehört-- über ihren Wortlaut hinaus nach ihrem Sinn und Zweck erweiternd oder sonst korrigierend auszulegen, wird eine solche Belehrungspflicht von dem überwiegenden Schrifttum angenommen und ist auch in der Rechtsprechung des BFH gelegentlich bejaht worden (Beschluss vom 24. April 2009 XI B 114/08, BFH/NV 2009, 1271; offen Beschluss vom 30. Dezember 2004 II R 2/04, BFH/NV 2005, 718).

    Ob dem gefolgt werden kann, mag dahin stehen, weil es nichts daran änderte, dass --was jene Entscheidungen auch ausdrücklich anerkennen (vgl. auch BSG-Beschluss vom 18. Oktober 2007 B 3 P 24/07 B, SozR 4-1500 § 66 Nr. 1, sowie BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 718)-- auch dienstleistende europäische Rechtsanwälte vor dem BSG bzw. BVerwG und mithin auch vor dem BFH als Prozessvertreter auftreten können, wenn sie im Einvernehmen mit einem deutschen Rechtsanwalt handeln und dies rechtzeitig nachweisen.

  • BFH, 11.07.2013 - III R 31/12

    Nachweis der Bestellung eines Einvernehmensanwalts

    Dies führt dazu, dass die Rechtshandlung gemäß § 29 Abs. 3 EuRAG unwirksam und die Revision unzulässig ist (s. BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2004 II R 2/04, BFH/NV 2005, 718; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2006  7 B 64/05, juris, und Beschluss des Bundessozialgerichts vom 15. Juni 2010 B 13 R 172/10 B, Sozialrecht 4-1500 § 73 Nr. 7).
  • BFH, 08.04.2009 - V S 1/09

    Anhörungsrüge wegen unterbliebener gerichtlicher Hinweise - Keine Akteneinsicht

    Es kann deswegen dahinstehen, ob ein Beteiligter, der ein Rechtsmittel zum BFH beim FG einlegt, ohne nach § 62 Abs. 4 FGO vertreten zu sein, auf diesen Mangel hinzuweisen ist (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Beschluss vom 5. Juni 1998 4 BN 20/98, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1998, 783; vgl. zur Frage, ob eine Rechtsmittelbelehrung einen Hinweis auf den Vertretungszwang enthalten muss: BVerwG-Urteile vom 15. April 1977 IV C 3.74, BVerwGE 52, 226; vom 31. März 1995 4 A 1/93, BVerwGE 98, 129; BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2004 II R 2/04, BFH/NV 2005, 718).
  • BFH, 24.04.2009 - XI B 114/08

    Versäumung der Begründungsfrist bei einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Zwar muss die Rechtsbehelfsbelehrung --über den Wortlaut des § 55 Abs. 1 FGO hinaus-- auch einen Hinweis auf den beim BFH geltenden Vertretungszwang enthalten und den Kreis der vertretungsberechtigten Personen vollständig angeben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Januar 2003 V R 93/01, V B 197/01, V B 201/01, BFH/NV 2003, 643, und vom 30. Dezember 2004 II R 2/04, BFH/NV 2005, 718; Spindler in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 55 FGO Rz 25; Brandt in Beermann/Gosch, FGO § 55 Rz 42).
  • BSG, 14.01.2015 - B 4 AS 322/14 B

    Vollmachtloser Vertreter

    Ohne zum Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde vorliegenden Nachweis ist die Beschwerdeeinlegung unwirksam (§ 29 Abs. 3 EuRAG; BSG vom 15.6.2010 - B 13 R 172/10 B, mit Anm von Keller, jurisPR-sozR 23/2010; ebenso BVerwG vom 11.1.2006 - 7 B 64/05, juris RdNr 2; BFH vom 30.12.2004 - II R 2.04, BFH/NV 2005, 718 mwN, juris RdNr 9; Kilian in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl 2010, § 29 EuRAG RdNr 1; Feuerich in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl 2012, § 29 EuRAG RdNr 1).
  • BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 64.05

    Anspruch auf vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks gegen die

    Ohne diesen Nachweis zum Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde ist die Beschwerde unwirksam (§ 29 Abs. 3 EuRAG; vgl. hierzu Bundesfinanzhof, Beschluss vom 30. Dezember 2004 II R 2.04 BFH/NV 2005, 718).
  • BSG, 27.01.2011 - B 5 R 359/10 B
    Einen entsprechenden Nachweis hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers jedoch nicht erbracht (vgl hierzu BFH Beschluss vom 30.12.2004 - II R 2/04 - Juris RdNr 9; BVerwG Beschluss vom 11.1.2006 - 7 B 64/05 - Juris RdNr 2; s auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 73 RdNr 10).
  • BSG, 14.09.2016 - B 1 KR 46/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde; Vertretung durch einen ausländischen Rechtsanwalt;

    Einen entsprechenden Nachweis hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers nicht erbracht (vgl hierzu BFH Beschluss vom 30.12.2004 - II R 2.04 - BFH/NV 2005, 718 = Juris RdNr 9; BVerwG Beschluss vom 11.1.2006 - 7 B 64/05 - Juris RdNr 2; BSG Beschluss vom 8.4.2009 - B 5 R 46/09 B - Juris RdNr 2; BSG SozR 4-1500 § 73 Nr. 7 RdNr 6).
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