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   BFH, 23.11.1988 - II R 2/86   

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https://dejure.org/1988,4643
BFH, 23.11.1988 - II R 2/86 (https://dejure.org/1988,4643)
BFH, Entscheidung vom 23.11.1988 - II R 2/86 (https://dejure.org/1988,4643)
BFH, Entscheidung vom 23. November 1988 - II R 2/86 (https://dejure.org/1988,4643)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundstücksbewertung mittels erzielbarer Mietpreise nach Beendigung der öffentlichen Förderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.12.1985 - II R 229/83

    Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - Öffentliche Förderung

    Auszug aus BFH, 23.11.1988 - II R 2/86
    Da bei der Bewertung eines Grundstücks im Ertragswertverfahren der Grundstückswert durch Anwendung eines Vervielfältigers auf die Jahresrohmiete (unter Berücksichtigung der §§ 81 und 82 BewG) ermittelt wird (§ 78 Satz 2 BewG), gehören zu den wertbestimmenden tatsächlichen Verhältnissen auch jegliche, die zulässige Miete beeinflussenden rechtlichen Eigenschaften (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 1985 II R 229 /83, BFHE 146, 95, BStBl II 1986, 445).

    Der Wegfall der Mietpreisbindung hat vielmehr zur Folge, daß mietpreisrechtlich die Wohnung zur freifinanzierten Wohnung wird (BFHE 146, 95, BStBl II 1986, 445).

  • BFH, 10.08.1984 - III R 41/75

    Schätzung der üblichen Miete für eigengenutzten Wohnraum bei im

    Auszug aus BFH, 23.11.1988 - II R 2/86
    Dabei kann regelmäßig - mangels unmittelbar vergleichbarer Objekte - auf die Spiegelmiete zurückgegriffen werden, weil die örtlichen Mietspiegel in ihren Aufgliederungen nach Mietpreisregelungen und den anderen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 BewG maßgebenden Kriterien (insbesondere Baujahr und Ausstattung) den vom Gesetz gestellten Anforderungen für die Schätzung der üblichen Miete entsprechen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. August 1984 III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, mit weiteren Hinweisen).
  • BFH, 15.10.1986 - II R 230/81

    Der Wegfall der Grundsteuervergünstigung führt zu einer Änderung der

    Auszug aus BFH, 23.11.1988 - II R 2/86
    Daraus folgt, daß Ausgangspunkt für die Wertermittlung im Zuge einer Wertfortschreibung die übliche Miete im Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 79 Abs. 5 i. V. m. § 27 BewG) ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 1986 II R 230/81, BFHE 148, 174, BStBl II 1987, 201).
  • BFH, 22.10.2014 - II R 16/13

    Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der

    Zu den tatsächlichen Umständen gehören auch die innere und äußere Verkehrs- und die Wohn- oder Geschäftslage des Grundstücks (Halaczinsky in Rössler/Troll, a.a.O., § 79 Rz 106) sowie jegliche, die zulässige Miete beeinflussenden rechtlichen Eigenschaften wie etwa der Wegfall der Eigenschaft "öffentlich gefördert" (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1985 II R 229/83, BFHE 146, 95, BStBl II 1986, 445; vom 23. November 1988 II R 2/86, BFH/NV 1989, 626, und in BFH/NV 1996, 458).

    Für eine Wohnung, für die die Eigenschaft "öffentlich gefördert" weggefallen ist, ist demgemäß die Miete anzusetzen, die nach ihrem im Feststellungszeitpunkt gegebenen tatsächlichen Zustand im Hauptfeststellungszeitpunkt üblicherweise hätte erzielt werden können, wenn es sich bereits damals um eine freifinanzierte Wohnung gehandelt hätte (BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 626).

  • BFH, 22.10.2014 - II R 37/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22. 10. 2015 II R 16/13 -

    Zu den tatsächlichen Umständen gehören auch die innere und äußere Verkehrs- und die Wohn- oder Geschäftslage des Grundstücks (Halaczinsky, a.a.O., § 79 Rz 106) sowie jegliche, die zulässige Miete beeinflussenden rechtlichen Eigenschaften wie etwa der Wegfall der Eigenschaft "öffentlich gefördert" (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1985 II R 229/83, BFHE 146, 95, BStBl II 1986, 445; vom 23. November 1988 II R 2/86, BFH/NV 1989, 626, und in BFH/NV 1996, 458).

    Für eine Wohnung, für die die Eigenschaft "öffentlich gefördert" weggefallen ist, ist demgemäß die Miete anzusetzen, die nach ihrem im Feststellungszeitpunkt gegebenen tatsächlichen Zustand im Hauptfeststellungszeitpunkt üblicherweise hätte erzielt werden können, wenn es sich bereits damals um eine freifinanzierte Wohnung gehandelt hätte (BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 626).

  • BFH, 18.11.1998 - II R 79/96

    Kostenmiete bei Aufstellung der Mietspiegel

    Scheitert aber --wie im Streitfall-- eine Schätzung der üblichen Miete im unmittelbaren Vergleich daran, daß nach Art, Lage und Ausstattung vergleichbare vermietete Objekte nicht oder nicht in hinreichender Zahl vorhanden sind, kann nach der ständigen Rechtsprechung des BFH als Hilfsmittel für die Schätzung der üblichen Miete auf die von den FÄ für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich erarbeiteten Mietspiegel zurückgegriffen werden, soweit diese in ihren Aufgliederungen nach Mietpreisregelungen und den anderen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 BewG maßgebenden Kriterien (insbesondere Baujahr und Ausstattung) den vom Gesetz gestellten Anforderungen für die Schätzung der üblichen Miete entsprechen (vgl. BFH-Urteile vom 23. November 1988 II R 2/86, BFH/NV 1989, 626, und vom 10. August 1984 III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, m.w.H.).
  • BFH, 04.03.1999 - II R 106/97

    Jahresrohmiete i.S. des § 79 BewG

    Scheitert aber --wie im Streitfall-- eine Schätzung der üblichen Miete im unmittelbaren Vergleich daran, daß nach Art, Lage und Ausstattung vergleichbare vermietete Objekte nicht oder nicht in hinreichender Zahl vorhanden sind, kann nach der ständigen Rechtsprechung des BFH als Hilfsmittel für die Schätzung der üblichen Miete auf die von den FÄ für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich erarbeiteten Mietspiegel zurückgegriffen werden, soweit diese in ihren Aufgliederungen nach Mietpreisregelungen und den anderen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 BewG maßgebenden Kriterien (insbesondere Baujahr und Ausstattung) den vom Gesetz gestellten Anforderungen für die Schätzung der üblichen Miete entsprechen (BFH-Urteile vom 23. November 1988 II R 2/86, BFH/NV 1989, 626, und vom 10. August 1984 III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, mit weiteren Hinweisen).
  • BFH, 17.02.1999 - II R 48/97

    Mietspiegel

    Scheitert --wie im Streitfall-- eine Schätzung der üblichen Miete im unmittelbaren Vergleich daran, daß nach Art, Lage und Ausstattung vergleichbare vermietete Objekte nicht oder nicht in hinreichender Zahl vorhanden sind, kann nach der ständigen Rechtsprechung des BFH als Hilfsmittel für die Schätzung der üblichen Miete auf die von den FÄ für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich erarbeiteten Mietspiegel zurückgegriffen werden, soweit diese in ihren Aufgliederungen nach Mietpreisregelungen und den anderen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 BewG maßgebenden Kriterien (insbesondere Baujahr und Ausstattung) den vom Gesetz gestellten Anforderungen für die Schätzung der üblichen Miete entsprechen (BFH-Urteile vom 23. November 1988 II R 2/86, BFH/NV 1989, 626, und vom 10. August 1984 III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, mit weiteren Hinweisen).
  • BFH, 09.02.2011 - II R 12/10

    Beitrittsgebiet: Ermittlung der üblichen Miete bei Wertfortschreibung

    Dazu kann nach ständiger Rechtsprechung des BFH als Hilfsmittel für die Schätzung der üblichen Miete notfalls auf die von den Finanzämtern für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich erarbeiteten Mietspiegel oder ähnliche Schätzungsgrundlagen zurückgegriffen werden, soweit diese in ihren Aufgliederungen nach Mietpreisregelungen und den anderen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 BewG (entspricht § 34 Abs. 4 Satz 2 RBewDV) maßgebenden Kriterien den vom Gesetz gestellten Anforderungen für die Schätzung der üblichen Miete entsprechen (BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 150; vom 18. November 1998 II R 79/96, BFHE 187, 104, BStBl II 1999, 10; vom 23. November 1988 II R 2/86, BFH/NV 1989, 626, und vom 10. August 1984 III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36).
  • BFH, 05.05.1999 - II R 54/97

    Vervielfältiger nach BewG; Mietspiegel

    Scheitert --wie im Streitfall-- eine Schätzung der üblichen Miete im unmittelbaren Vergleich daran, daß nach Art, Lage und Ausstattung vergleichbare vermietete Objekt nicht oder nicht in hinreichender Zahl vorhanden sind, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) als Hilfsmittel für die Schätzung der üblichen Miete auf die von den FÄ für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich erarbeiteten Mietspiegel zurückgegriffen werden (BFH-Urteile vom 23. November 1988 II R 2/86, BFH/NV 1989, 626, und vom 10. August 1984 III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 30.08.2013 - 3 K 206/11

    Bewertungsgesetz: Einheitsbewertung eines gemischt genutzten Grundstücks

    c) Gemäß ständiger Rechtsprechung werden die in 1964 üblich gewesen Mieten nach Möglichkeit Mietespiegeln entnommen, die als Hilfsmittel zur Schätzung gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 BewG i. V. m. § 162 AO dienen (BFH-Urteile vom 18.01.1998 II R 79/96, BFHE 187, 104, BStBl II 1999, 10; vom 25.01.1989 II R 111/88, BFHE 155, 561, BStBl II 1989, 402; vom 23.11.1988 II R 2/86, BFH/NV 1989, 626).
  • BFH, 04.03.1999 - II R 69/97

    Kostenmiete; Mietspiegel

    Scheitert aber --wie im Streitfall-- eine Schätzung der üblichen Miete im unmittelbaren Vergleich daran, daß nach Art, Lage und Ausstattung vergleichbare vermietete Objekte nicht oder nicht in hinreichender Zahl vorhanden sind, kann nach der ständigen Rechtsprechung des BFH als Hilfsmittel für die Schätzung der üblichen Miete auf die von den FÄ für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich erarbeiteten Mietspiegel zurückgegriffen werden, soweit diese in ihren Aufgliederungen nach Mietpreisregelungen und den anderen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 BewG maßgebenden Kriterien (insbesondere Baujahr und Ausstattung) den vom Gesetz gestellten Anforderungen für die Schätzung der üblichen Miete entsprechen (vgl. BFH-Urteile vom 23. November 1988 II R 2/86, BFH/NV 1989, 626, und vom 10. August 1984 III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, m.w.H.).
  • BFH, 28.06.2000 - II R 27/98

    Grundstücke im Beitrittsgebiet; Wertfortschreibung wegen geänderter tatsächlicher

    Notfalls kann hierzu auch auf die von den Finanzämtern für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich erarbeiteten Mietspiegel oder ähnliche Schätzungsgrundlagen zurückgegriffen werden (BFH-Urteile vom 18. November 1998 II R 79/96, BFHE 187, 104, BStBl II 1999, 10; vom 23. November 1988 II R 2/86, BFH/NV 1989, 626, und vom 10. August 1984 III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, mit weiteren Hinweisen).
  • FG Hamburg, 22.02.2010 - 3 K 159/09

    Bewertungsgesetz: Bewertung eines Neubau-Grundstücks

  • BFH, 24.03.1999 - II B 98/98

    VSt; Verfassungsmäßigkeit einigungsbedingter Sonderregelungen

  • FG Sachsen, 22.11.2004 - 5 K 1609/01

    Unbenutzbarkeit eines Gebäudes - Artfeststellung und Jahresrohmieten bei im

  • FG Hessen, 15.11.2001 - 3 K 2329/99

    Unterhaltsbedürftig; Zwangsläufig; Außergewöhnliche Belastung; Angehöriger;

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