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   BFH, 30.06.2010 - II R 20/09   

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https://dejure.org/2010,6780
BFH, 30.06.2010 - II R 20/09 (https://dejure.org/2010,6780)
BFH, Entscheidung vom 30.06.2010 - II R 20/09 (https://dejure.org/2010,6780)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - II R 20/09 (https://dejure.org/2010,6780)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Bezugnahme des FG auf tatsächliche Feststellungen in einem Strafbefehl

  • openjur.de

    Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen; Bezugnahme des FG auf tatsächliche Feststellungen in einem Strafbefehl

  • Bundesfinanzhof

    AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 370 Abs 1, FGO § 118 Abs 2, GrStG § 3 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst b, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Bezugnahme des FG auf tatsächliche Feststellungen in einem Strafbefehl

  • Bundesfinanzhof

    Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Bezugnahme des FG auf tatsächliche Feststellungen in einem Strafbefehl

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 370 Abs 1 AO, § 118 Abs 2 FGO, § 3 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst b GrStG, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Bezugnahme des FG auf tatsächliche Feststellungen in einem Strafbefehl

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 370 Abs 1 AO, § 118 Abs 2 FGO, § 3 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst b GrStG, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Bezugnahme des FG auf tatsächliche Feststellungen in einem Strafbefehl

  • IWW
  • rewis.io

    Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Bezugnahme des FG auf tatsächliche Feststellungen in einem Strafbefehl

  • ra.de
  • rewis.io

    Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Bezugnahme des FG auf tatsächliche Feststellungen in einem Strafbefehl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen

  • datenbank.nwb.de

    Änderung eines Einheitswertbescheids nach § 173 Abs.1 Nr. 1 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.07.1994 - I R 112/93

    Feststellungen im Strafurteil - Substantiierte Einwendungen - Zueigenmachen von

    Auszug aus BFH, 30.06.2010 - II R 20/09
    Das FG kann sich --wie im Streitfall geschehen-- solche Feststellungen zu eigen machen, wenn sie nach seiner Überzeugung zutreffend sind, es sei denn, dass die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen substantiierte Einwendungen erheben und entsprechende Beweisanträge stellen, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (BFH-Entscheidungen vom 30. Juli 2009 VIII B 214/07, BFH/NV 2009, 1824; vom 17. Dezember 1991 VII B 163/91, BFH/NV 1992, 612; vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1991 - VII B 163/91

    Feststellungen in einem Strafurteil - Weiterer Schuldner von Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 30.06.2010 - II R 20/09
    Das FG kann sich --wie im Streitfall geschehen-- solche Feststellungen zu eigen machen, wenn sie nach seiner Überzeugung zutreffend sind, es sei denn, dass die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen substantiierte Einwendungen erheben und entsprechende Beweisanträge stellen, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (BFH-Entscheidungen vom 30. Juli 2009 VIII B 214/07, BFH/NV 2009, 1824; vom 17. Dezember 1991 VII B 163/91, BFH/NV 1992, 612; vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.07.2009 - VIII B 214/07

    Bezugnahme auf tatsächliche Feststellungen im Strafurteil

    Auszug aus BFH, 30.06.2010 - II R 20/09
    Das FG kann sich --wie im Streitfall geschehen-- solche Feststellungen zu eigen machen, wenn sie nach seiner Überzeugung zutreffend sind, es sei denn, dass die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen substantiierte Einwendungen erheben und entsprechende Beweisanträge stellen, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (BFH-Entscheidungen vom 30. Juli 2009 VIII B 214/07, BFH/NV 2009, 1824; vom 17. Dezember 1991 VII B 163/91, BFH/NV 1992, 612; vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.06.2010 - II R 12/09

    Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und

    Auszug aus BFH, 30.06.2010 - II R 20/09
    Zur näheren Begründung wird auf die Gründe unter II. 3. des Senatsurteils II R 12/09 (BFHE 230, 93) vom heutigen Tage Bezug genommen.
  • FG Hamburg, 29.03.2017 - 3 K 183/15

    Abgabenordnung: Haftung eines Kommanditisten als faktischer Geschäftsführer der

    Es ist grundsätzlich jedoch nicht gehindert, sich die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu eigen zu machen, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) diese Feststellungen zutreffend sind und wenn keine substantiierten Einwendungen hiergegen erhoben und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt werden (BFH-Urteile vom 30.06.2010 II R 20/09, BFH/NV 2010, 2003; vom 07.03.2006 X R 8/05, BFHE 212, 398, BStBl II 2007, 594; BFH-Beschlüsse vom 12.01.2016 VII B 148/15, BFH/NV 2016, 762; vom 01.10.2012 V B 9/12, BFH/NV 2013, 387).
  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 87/13

    Abgabenordnung: Haftung gemäß § 71 AO aufgrund einer Beteiligung an einem

    Es ist grundsätzlich jedoch nicht gehindert, sich die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu eigen zu machen, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) diese Feststellungen zutreffend sind und wenn keine substantiierten Einwendungen hiergegen erhoben und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt werden (BFH-Urteile vom 30.06.2010 II R 20/09, BFH/NV 2010, 2003; vom 07.03.2006 X R 8/05, BFHE 212, 398, BStBl II 2007, 594; BFH-Beschluss vom 01.10.2012 V B 9/12, BFH/NV 2013, 387).
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