Rechtsprechung
   BFH, 13.12.2006 - II R 22/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17687
BFH, 13.12.2006 - II R 22/05 (https://dejure.org/2006,17687)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2006 - II R 22/05 (https://dejure.org/2006,17687)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - II R 22/05 (https://dejure.org/2006,17687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § 8 Abs. 1; ; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
    GrESt: Erwerb Kaufpreisforderung als zusätzliche Gegenleistung für Grundstückserwerb

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für Erwerb einer durch Grundpfandrecht gesicherten Forderung einer Bank gegen Grundstückveräußerer als Gegenleistung für Grundstückserwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1
    Bemessungsgrundlage; Gegenleistung; Grunderwerbsteuer; Grundpfandrecht; Kaufpreis

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.10.1994 - II R 2/92

    Berücksichtigung eines Valutabetrages durch die Übernahme von Schulden beim Kauf

    Auszug aus BFH, 13.12.2006 - II R 22/05
    Unter diesen Umständen steht der Kauf der der Bank zustehenden Darlehensforderungen, soweit diese den durch Aufrechnung erloschenen Betrag von 163 000 EUR übersteigen, einer schuldbefreienden Übernahme der Darlehensverbindlichkeiten durch die Klägerin grunderwerbsteuerrechtlich gleich (zur schuldbefreienden Übernahme von Verbindlichkeiten des Grundstücksveräußerers durch den Erwerber als Gegenleistung für den Grundstückserwerb vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 II R 2/92, BFH/NV 1995, 638).
  • BFH, 02.06.2005 - II R 6/04

    Entschädigung für die Betriebseinschränkung und Betriebsverlagerung als

    Auszug aus BFH, 13.12.2006 - II R 22/05
    Dabei ist nicht ausschlaggebend, was die Vertragschließenden als Gegenleistung für das Grundstück bezeichnen, sondern zu welchen Leistungen sie sich verpflichtet haben (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Juni 2005 II R 6/04, BFHE 210, 60, BStBl II 2005, 651, m.w.N.).
  • FG Hessen, 30.09.2020 - 5 K 235/19

    Bei der Verlängerung eines Erbbaurechts ist der Kapitalwert nicht entsprechend §

    Sei der Erwerber eines Grundstücks auch entscheidend daran interessiert, dass die auf dem Grundstück lastenden Grundschulden gelöscht werden, gehöre die für die Löschung geleistete Zahlung zur Gegenleistung (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2006 II R 22/05).

    Es gehören alle Leistungen zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb eines Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt (vgl. BFH, Urteil vom 13. Dezember 2006 II R 22/05, BFH/NV 2007, 1183, m.w.N.).

    Der Erwerb des Grundstücks (bzw. grundstücksgleichen Rechts) und die Gegenleistung müssen kausal verknüpft sein (vgl. BFH, Urteil vom 13. Dezember 2006 II R 22/05, a.a.O.); zur Gegenleistung gehören deshalb nur Leistungen, die gewährt werden für das Grundstück im grunderwerbsteuerlichen Sinne (vgl. BFH, Urteil vom 16. Februar 1994 II R 114/90, BFH/NV 1995, 65).

    Soweit sich das Finanzamt auf das BFH-Urteil vom 13. Dezember 2006 II R 22/05 (BFH/NV 2007, 1183) beruft, wonach die zur Löschung einer Grundschuld auf dem zu erwerbenden Grundstück geleistete Zahlung (an den Grundschuldgläubiger) zur Gegenleistung gehört, betraf dies einen anderen Sachverhalt, da dort eine quasi schuldbefreiende Übernahme der Verbindlichkeit des Veräußerers seitens des Erwerbers gegenüber dem Grundschuldgläubiger vorlag.

  • BFH, 18.06.2014 - II R 12/13

    Einbeziehung eines Folgelastenbeitrags in die Bemessungsgrundlage der

    Der Erwerb des Grundstücks und die Gegenleistung müssen kausal verknüpft sein (BFH-Urteile vom 2. Juni 2005 II R 6/04, BFHE 210, 60, BStBl II 2005, 651, und vom 13. Dezember 2006 II R 22/05, BFH/NV 2007, 1183).
  • BFH, 10.05.2017 - II R 16/14

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks zur

    Dabei ist nicht ausschlaggebend, was die Vertragschließenden als Gegenleistung für das Grundstück bezeichnen, sondern zu welchen Leistungen sie sich verpflichtet haben (BFH-Urteile vom 2. Juni 2005 II R 6/04, BFHE 210, 60, BStBl II 2005, 651; vom 13. Dezember 2006 II R 22/05, BFH/NV 2007, 1183, und vom 18. Juni 2014 II R 12/13, BFHE 246, 211, BStBl II 2014, 857).
  • FG München, 23.06.2021 - 4 K 2843/18

    Keine sonstige Leistung bei Verpflichtung des Grundstücksveräußerers zur

    Der Erwerb des Grundstücks und die Gegenleistung müssen kausal verknüpft sein (BFH-Urteile vom 2. Juni 2005 II R 6/04, BStBl II 2005, 651 und vom 13. Dezember 2006 II R 22/05, BFH/NV 2007, 1183).
  • FG München, 10.09.2021 - 4 K 2843/18

    Übernahme der aus einem städtebaulichen Vertrag herrührenden Verpflichtung des

    Der Erwerb des Grundstücks und die Gegenleistung müssen kausal verknüpft sein (BFH-Urteile vom 2. Juni 2005 II R 6/04, BStBl II 2005, 651 und vom 13. Dezember 2006 II R 22/05, BFH/NV 2007, 1183 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht