Rechtsprechung
BFH, 11.12.2014 - II R 24/14 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein nicht vermietetes und nicht zur Vermietung bestimmtes Grundstück - Wiedereinsetzung bei verspätetem Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
ErbStG § 9, ErbStG § 13c Abs 3 Nr 1, ErbStG § 11, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1, FGO § 56, FGO § 120 Abs 2, ErbStG § 13c Abs 1
Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein nicht vermietetes und nicht zur Vermietung bestimmtes Grundstück - Wiedereinsetzung bei verspätetem Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist
- Bundesfinanzhof
Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein nicht vermietetes und nicht zur Vermietung bestimmtes Grundstück - Wiedereinsetzung bei verspätetem Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 ErbStG 1997, § 13c Abs 3 Nr 1 ErbStG 1997, § 11 ErbStG, § 3 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 56 FGO
Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein nicht vermietetes und nicht zur Vermietung bestimmtes Grundstück - Wiedereinsetzung bei verspätetem Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist - IWW
§ ... 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung, § 13c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, § 13c ErbStG, § 13c Abs. 1 ErbStG, § 120 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz der Finanzgerichtsordnung, § 56 Abs. 1 FGO, § 56 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 FGO, § 120 Abs. 2 Satz 3 FGO, § 126 Abs. 2 FGO, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, §§ 2147 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 13c Abs. 1, 3 ErbStG, § 13a ErbStG, § 13c Abs. 3 Nr. 1 ErbStG, § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG, ErbStG, § 13c, § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 20 ErbStG
- Deutsches Notarinstitut
ErbStG §§ 9, 13c
Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG bei fehlender Vermietung zu Wohnzwecken - cpm-steuerberater.de
Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein nicht vermietetes und nicht zur Vermietung bestimmtes Grundstück – Wiedereinsetzung bei verspätetem Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist
- Betriebs-Berater
Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein nicht vermietetes und nicht zur Vermietung bestimmtes Grundstück - Wiedereinsetzung bei verspätetem Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ErbStG §§ 9, 13c
Keine Steuerbegünstigung für geerbtes Grundstück bei fehlender Vermietungsabsicht des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes - rewis.io
Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein nicht vermietetes und nicht zur Vermietung bestimmtes Grundstück - Wiedereinsetzung bei verspätetem Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 9; ErbStG § 13c
Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein nicht vermietetes und nicht zur Vermietung bestimmtes Grundstück - rechtsportal.de
ErbStG § 9 ; ErbStG § 13c
Voraussetzungen der Steuerbegünstigung von Todes wegen erworbener Grundstücke - datenbank.nwb.de
Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein nicht vermietetes und nicht zur Vermietung bestimmtes Grundstück
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Geerbtes Grundstück nicht vermietet: Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erbschaftsteuerbegünstigung für ein bebautes Grundstück - und die Frage der Vermietungsabsicht
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen der Steuerbegünstigung von Todes wegen erworbener Grundstücke; Anforderungen an die Feststellung der Vermietungsabsicht
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein nicht vermietetes und nicht zur Vermietung bestimmtes Grundstück
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG kann bei fehlender Vermietung zu Wohnzwecken ausscheiden
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zur Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Steuerbegünstigung für Wohnraum gibt es nur, wenn die Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls zumindest zur Vermietung bestimmt war
- pwc.de (Kurzinformation)
Keine erbschaftsteuerliche Begünstigung für Grundstücke mit nicht bezugsfertigem Gebäude
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
Sonstiges
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Bremen, 12.03.2014 - 3 K 1/14
- BFH, 11.12.2014 - II R 24/14
Papierfundstellen
- BFHE 248, 202
- FamRZ 2015, 578
- BB 2015, 470
- BStBl II 2015, 340
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 29.08.2019 - II B 79/18
Keine analoge Anwendung der §§ 13a und 13b ErbStG auf im Privatvermögen des …
Deshalb ist nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers zu beurteilen, ob ein Mietwohngrundstück i.S. von § 13c Abs. 1 und Abs. 3 ErbStG vorliegt (BFH-Urteil vom 11.12.2014 - II R 24/14, BFHE 248, 202, BStBl II 2015, 340, Rz 17 f., m.w.N.). - BFH, 15.11.2021 - VIII B 2/21
Behandlung eines Beweisantrags zu einer Verfahrensrüge im …
Ob der Klägerin wegen des (behaupteten) Untergangs des Fristverlängerungsantrags auf dem Postweg gemäß § 56 FGO die Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist zu gewähren ist oder ob die Wiedereinsetzung zu versagen ist, weil die Klägerin sich bis zum Ablauf der regulären Begründungsfrist beim BFH nicht nach dem Eingang des Fristverlängerungsantrags erkundigt hat (…s. zum Streitstand BFH-Beschluss vom 18.05.2010 - IX B 8/10, BFH/NV 2010, 1481, Rz 3; zustimmend Beschluss des Bundessozialgerichts vom 27.11.2020 - B 9 V 21/20 B, juris; Werth in Gosch, FGO § 116 Rz 52, 55;… anderer Ansicht zur Beschwerdebegründungsfrist s. BFH-Beschluss vom 14.02.2002 - I B 29/01, BFH/NV 2002, 1033; zur Revisionsbegründungsfrist BFH-Urteil vom 11.12.2014 - II R 24/14, BFHE 248, 202, BStBl II 2015, 340, Rz 13; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 116 FGO Rz 151, 152; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 56 Rz 46; vermittelnd Seer in Tipke/Kruse, § 116 FGO Rz 22), kann dahinstehen. - FG Düsseldorf, 08.02.2017 - 4 K 2510/15
Berücksichtigung der Einrichtungsgegenstände sowie des Geschäftswerts einer …
Vielmehr gilt auch hier wie allgemein für Steuerbegünstigungstatbestände, dass auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer abzustellen ist (vgl. BFH, Urteil vom 11. Dezember 2014 II R 24/14, BFHE 248, 202, BStBl II 2015, 340).