Rechtsprechung
BFH, 15.06.2016 - II R 24/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit - Kosten des Beigeladenen
- IWW
§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergeset... zes (ErbStG), § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 1922 Abs. 1 BGB, § 1937 BGB, § 3 ErbStG, § 135 Abs. 2, § 139 Abs. 4 FGO
- Bundesfinanzhof
ErbStG § 3, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3 S 1, FGO § 139 Abs 4, BGB § 1922 Abs 1, BGB § 1937
Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit - Kosten des Beigeladenen
- Bundesfinanzhof
Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit - Kosten des Beigeladenen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 ErbStG 1997, § 10 Abs 5 Nr 3 S 1 ErbStG 1997, § 139 Abs 4 FGO, § 1922 Abs 1 BGB, § 1937 BGB
Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit - Kosten des Beigeladenen - Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit einer Abfindungszahlung zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits zur Klärung der Erbenstellung als Nachlassverbindlichkeit
- Betriebs-Berater
Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzugsfähigkeit einer Abfindungszahlung zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits zur Klärung der Erbenstellung als Nachlassverbindlichkeit
- datenbank.nwb.de
Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Abfindungszahlung an Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abfindungszahlung an Erbprätendenten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Abfindungszahlung an Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Abfindungszahlungen an Erbprätendenten sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abfindungszahlung an Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)
Abfindungszahlungen an den weichenden Erbprätendenten zur Klärung der Erbenstellung sind bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig
- pwc.de (Kurzinformation)
Abfindung an Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Abfindungszahlung nach Erbstreit mindert Erbschaftssteuer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Steuerabzug für Zahlung einer Abfindung im Erbschaftsstreit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abfindung an weichenden Erben
- wittich-hamburg.de (Kurzinformation)
Rechtsstreit um Erbenstellung: Abfindungszahlung ist als Nachlassverbindlichkeit abziehbar
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Wissen Sie, was ein Prätendent ist?
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - 11 K 754/13
- BFH, 15.06.2016 - II R 24/15
Papierfundstellen
- BFHE 254, 60
- NJW 2016, 3327
- FamRZ 2016, 1854
- BB 2016, 2198
- DB 2016, 2157
- BStBl II 2017, 128
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 14.11.2018 - II R 34/15
Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften; …
Diese hat keine Sachanträge gestellt (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juni 2016 II R 24/15, BFHE 254, 60, BStBl II 2017, 128, Rz 21). - BFH, 06.11.2019 - II R 29/16
Vergebliche Prozesskosten können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden
a) Der Begriff der Nachlassregelungskosten ist grundsätzlich weit auszulegen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19.06.2013 - II R 20/12, BFHE 241, 416, BStBl II 2013, 738, Rz 11, und vom 15.06.2016 - II R 24/15, BFHE 254, 60, BStBl II 2017, 128, Rz 14). - BFH, 11.07.2019 - II R 4/17
Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit
Ausreichend ist dabei ein Entstehen der Kosten nach dem Erbfall, wenn ein enger zeitlicher Zusammenhang mit der Erlangung oder Sicherung der Erbenstellung vorliegt (BFH-Urteil vom 15.06.2016 - II R 24/15, BFHE 254, 60, BStBl II 2017, 128, Rz 13 f.).
- FG Düsseldorf, 25.01.2017 - 4 K 509/16
Voraussetzungen für eine erbschaftsteuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten als …
Der Begriff der Erwerbskosten ist ebenso wie der Begriff der Nachlassregelungskosten grundsätzlich weit auszulegen (BFH, Urteil vom 15. Juni 2016 II R 24/15, BFHE 254, 60).Erforderlich ist dann allerdings ein enger zeitlicher Zusammenhang mit der Erlangung oder Sicherung der Erbenstellung (BFH-Urteil in BFHE 254, 60).
- BFH, 14.11.2018 - II R 8/16
Antragsbefugnis nach § 10 Abs. 3 Satz 1 StraBEG
Der Beigeladenen waren keine Kosten aufzuerlegen, da sie keine Anträge gestellt hat (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juni 2016 II R 24/15, BFHE 254, 60, BStBl II 2017, 128, Rz 21). - FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 3976/15
Auswirkung der Erfüllung einer Verpflichtung zur Zahlung von Schenkungssteuer …
Denn ohne die Erbenstellung ist auch ein Erwerb nach § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen (zum Ganzen BFH, Urteil vom 15. Juni 2016 - II R 24/15, BFHE 254, 60 m.w.N.). - FG München, 25.07.2017 - 2 K 310/16
Gesellschafterdarlehen, Sonderbetriebseinnahme, Änderung des …
Diese haben keine Sachanträge gestellt oder anderweitig das Verfahren wesentlich gefördert (vgl. (BFH-Urteil vom 15. Juni 2016 II R 24/15, BStBl II 2017, 128, m.w.N.). - FG München, 21.07.2017 - 2 K 781/16
Kommanditist, Unentgeltliche Wertabgabe, Pauschbetrag, Gesonderte und …
Dieser hat keine Sachanträge gestellt oder anderweitig das Verfahren wesentlich gefördert (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juni 2016 II R 24/15, BStBl II 2017, 128, m.w.N.). - FG München, 08.10.2018 - 7 K 519/14
Stiller Gesellschafter, negativer Feststellungsbescheid, Feststellungsbescheiden, …
Diese haben keine Sachanträge gestellt oder anderweitig das Verfahren wesentlich gefördert (vgl. BFH-Urteil vom 15.06.2016 II R 24/15, BFHE 254, 60, BStBl II 2017, 128). - FG Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 3 K 2347/14
Zufluss von Arbeitslohn - Antrag auf Änderung nach §§ 164 Abs. 2, 168 AO entgegen …
Zwar hat die Beigeladene keinen Sachantrag gestellt, mit ihrem Schreiben vom 19. Juli 2016 (Gerichtsakte Bl. 278 ff.) und dem Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten vom 18. Oktober 2016 (Gerichtsakte Bl. 322 ff.) das Verfahren aber insofern wesentlich gefördert, als das Finanzamt im Anschluss daran erklärt hat, dass es die Angaben der Beigeladenen bezüglich der tatsächlichen Arbeitslohnzuflüsse als glaubhaft ansehe und insoweit daher nicht in Zweifel ziehe (vgl. zu den § 139 Abs. 4 FGO betreffenden Rechtsgrundsätzen die BFH-Urteile vom 22. September 2011 III R 82/08, BStBl II 2012, 734;… vom 16. April 2015 IV R 44/12, BFH/NV 2015, 1085; vom 22. Oktober 2015 IV R 37/13, BStBl II 2016, 919 und vom 15. Juni 2016 II R 24/15, BStBl II 2017, 128).