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   BFH, 04.02.2010 - II R 25/08   

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https://dejure.org/2010,199
BFH, 04.02.2010 - II R 25/08 (https://dejure.org/2010,199)
BFH, Entscheidung vom 04.02.2010 - II R 25/08 (https://dejure.org/2010,199)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - II R 25/08 (https://dejure.org/2010,199)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AO § 227; ErbStG a. F. § 13a Abs. 5
    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens

  • openjur.de

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens

  • Bundesfinanzhof

    AO § 227, ErbStG § 13a Abs 5
    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens

  • Bundesfinanzhof

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 227 AO, § 13a Abs 5 ErbStG 1997
    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    ErbSt bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe bei Insolvenz

  • rewis.io

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens

  • rewis.io

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG a.F. § 13a Abs. 5; AO § 227
    Billigkeitserlass der Erbschaftsteuer nach Wegfall der Vergünstigungen nach § 13a Abs. 5 Erbschaftsteuergesetz ( ErbStG a.F.) infolge einer insolvenzbedingten Veräußerung des Betriebsvermögens

  • datenbank.nwb.de

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Erlass der ErbSt wegen insolvenzbedingter Veräußerung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer bei Veräußerung oder Aufgabe des steuerbegünstigt erworbenen Betriebsvermögens im Falle einer Insolvenz

  • nrw.de PDF, S. 2 (Pressemitteilung)

    Insolvenz schützt nicht vor Nachversteuerung nach § 13a Abs. 5 ErbStG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erbschaftsteuer auf das Pleiteunternehmen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Billigkeitserlass der Erbschaftsteuer nach Wegfall der Vergünstigungen nach § 13a Abs. 5 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG a.F.) infolge einer insolvenzbedingten Veräußerung des Betriebsvermögens

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ErbStG § 13a Abs. 5 a. F.; AO § 227
    Kein Billigkeitserlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    ErbSt-Erlass wg. insolvenzbedingter Veräußerung geerbten BVs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erbschaftssteuernachzahlung bei Insolvenz binnen fünf Jahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    ErbSt bei Betriebsveräußerung oder - aufgabe bei Insolvenz

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein ErbSt-Erlass bei Insolvenz des geerbten Betriebs

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer bei Veräußerung oder Aufgabe des steuerbegünstigt erworbenen Betriebsvermögens im Falle einer Insolvenz

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Finanzamt verfolgt Praxiserben bis zu sieben Jahre

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer bei Verlust ererbten Betriebsvermögens durch Insolvenz

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kein Erlass der ErbSt bei Veräußerung oder Aufgabe des steuerbegünstigt erworbenen Betriebsvermögens im Fall einer Insolvenz

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Wegfall der Voraussetzung für die Begünstigung von Betriebsvermögen

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer bei insolvenzbedingter Veräußerung begünstigt erworbenen Betriebsvermögens

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Nachträgliche Erbschaftssteuer bei Insolvenz // Steuer kann sieben Jahre lang nacherhoben werden

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 130
  • ZIP 2010, 937
  • NZI 2010, 65
  • FamRZ 2010, 898
  • BB 2010, 1053
  • DB 2010, 880
  • BStBl II 2010, 663
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.03.1998 - II R 41/96

    Steuerklasse für Verlobte

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - II R 25/08
    a) Ein Erlass kommt aus sachlichen Gründen in Betracht, wenn die Einziehung der Steuer zwar dem Gesetz entspricht, aber infolge eines Gesetzesüberhangs den Wertungen des Gesetzgebers derart zuwiderläuft, dass sie unbillig erscheint (BFH-Urteile vom 23. März 1998 II R 41/96, BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396, und II R 26/96, BFH/NV 1998, 1098).

    Ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit ist nur insoweit durch die Vorschrift gedeckt, wie angenommen werden kann, der Gesetzgeber würde die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --hätte er sie geregelt-- im Sinne des vorgesehenen Erlasses entscheiden (BFH-Urteile in BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396, und in BFH/NV 1998, 1098).

  • BFH, 23.03.1998 - II R 26/96

    Abweichende Steuerfestsetzung bei Tod des Verlobten

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - II R 25/08
    a) Ein Erlass kommt aus sachlichen Gründen in Betracht, wenn die Einziehung der Steuer zwar dem Gesetz entspricht, aber infolge eines Gesetzesüberhangs den Wertungen des Gesetzgebers derart zuwiderläuft, dass sie unbillig erscheint (BFH-Urteile vom 23. März 1998 II R 41/96, BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396, und II R 26/96, BFH/NV 1998, 1098).

    Ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit ist nur insoweit durch die Vorschrift gedeckt, wie angenommen werden kann, der Gesetzgeber würde die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --hätte er sie geregelt-- im Sinne des vorgesehenen Erlasses entscheiden (BFH-Urteile in BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396, und in BFH/NV 1998, 1098).

  • BFH, 16.02.2005 - II R 39/03

    Wegfall der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 2 a Satz 3 ErbStG bei Veräußerung des

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - II R 25/08
    Die Vergünstigungen des § 13a ErbStG entfielen unabhängig davon, aus welchen Gründen das Betriebsvermögen veräußert worden sei (unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Februar 2005 II R 39/03, BFHE 209, 143, BStBl II 2005, 571).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Wegfall der Vergünstigungen selbst dann mit dem Gesetzeszweck im Einklang steht, wenn das Betriebsvermögen krisen- oder insolvenzbedingt veräußert wird (zu § 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG in der in den Jahren 1994 und 1995 geltenden Fassung: BFH-Urteil in BFHE 209, 143, BStBl II 2005, 571; zu § 13a Abs. 5 Nr. 4 ErbStG: BFH-Urteil vom 21. März 2007 II R 19/06, BFH/NV 2007, 1321), wobei die Veräußerung durch den Insolvenzverwalter dem Insolvenzschuldner zugerechnet wird (vgl. zum Konkursverwalter: BFH-Beschluss vom 7. Juli 2004 II B 32/04, BFHE 206, 370, BStBl II 2004, 747, unter II.2.).

  • BFH, 13.05.1998 - II R 98/97

    Niedrigere Festsetzung der Steuer nach dem Ermessen der Behörde, wenn die

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - II R 25/08
    Gesichtspunkte, die bereits im Steuerfestsetzungsverfahren vorzubringen waren oder noch sind, können im Billigkeitsverfahren regelmäßig nicht berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 13. Mai 1998 II R 98/97, BFH/NV 1998, 1376).
  • BFH, 26.05.1994 - IV R 51/93

    Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - II R 25/08
    Mit dieser eindeutigen gesetzlichen Behaltensfrist hat er klar zu erkennen gegeben, dass bei einer Veräußerung oder Aufgabe des Betriebsvermögens vor Ablauf der Frist grundsätzlich auch aus Billigkeitsgründen die Vergünstigungen nicht zu gewähren sind (vgl. zur Ablehnung von Billigkeitsmaßnahmen bei Versäumen von Antragsfristen: BFH-Urteil vom 26. Mai 1994 IV R 51/93, BFHE 174, 482, BStBl II 1994, 833).
  • BFH, 07.07.2004 - II B 32/04

    Betriebsvermögen - Konkurs als Tatbestand des § 13a ErbStG?

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - II R 25/08
    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Wegfall der Vergünstigungen selbst dann mit dem Gesetzeszweck im Einklang steht, wenn das Betriebsvermögen krisen- oder insolvenzbedingt veräußert wird (zu § 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG in der in den Jahren 1994 und 1995 geltenden Fassung: BFH-Urteil in BFHE 209, 143, BStBl II 2005, 571; zu § 13a Abs. 5 Nr. 4 ErbStG: BFH-Urteil vom 21. März 2007 II R 19/06, BFH/NV 2007, 1321), wobei die Veräußerung durch den Insolvenzverwalter dem Insolvenzschuldner zugerechnet wird (vgl. zum Konkursverwalter: BFH-Beschluss vom 7. Juli 2004 II B 32/04, BFHE 206, 370, BStBl II 2004, 747, unter II.2.).
  • BFH, 21.03.2007 - II R 19/06

    Erbschaft-/Schenkungsteuer: BV-Freibetrag, GmbH-Anteil, Insolvenzverfahren

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - II R 25/08
    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Wegfall der Vergünstigungen selbst dann mit dem Gesetzeszweck im Einklang steht, wenn das Betriebsvermögen krisen- oder insolvenzbedingt veräußert wird (zu § 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG in der in den Jahren 1994 und 1995 geltenden Fassung: BFH-Urteil in BFHE 209, 143, BStBl II 2005, 571; zu § 13a Abs. 5 Nr. 4 ErbStG: BFH-Urteil vom 21. März 2007 II R 19/06, BFH/NV 2007, 1321), wobei die Veräußerung durch den Insolvenzverwalter dem Insolvenzschuldner zugerechnet wird (vgl. zum Konkursverwalter: BFH-Beschluss vom 7. Juli 2004 II B 32/04, BFHE 206, 370, BStBl II 2004, 747, unter II.2.).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - II R 25/08
    Beim Erlass handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei der Inhalt und Grenzen des Ermessens durch den Begriff der Unbilligkeit bestimmt werden (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603).
  • FG Münster, 28.02.2008 - 3 K 3877/07

    Anspruch auf Erlass einer Erbschaftssteuer-Nachforderung wegen Unbilligkeit;

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - II R 25/08
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1049 veröffentlichtem Urteil ab, weil das FA einen Erlass der Erbschaftsteuer ermessensfehlerfrei abgelehnt habe.
  • BFH, 31.05.2017 - I R 77/15

    Erlass von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO

    Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestands bewusst in Kauf genommen hat, können dagegen keinen Billigkeitserlass rechtfertigen (BFH-Urteile vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865, und vom 4. Februar 2010 II R 25/08, BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Damit blieben zum einen die übrigen Motive des Gesetzgebers und infolgedessen zum anderen die ständige Rechtsprechung des BFH sowie des BVerwG unbeachtet, der zufolge eine steuerliche Belastung, die der Wertentscheidung des Gesetzgebers entspricht, weil er sie auch in Anbetracht der Umstände des betreffenden Einzelfalls in Kauf genommen hat, grundsätzlich hinzunehmen ist und nicht durch eine Billigkeitsmaßnahme beseitigt werden kann (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1966 II 111/64, BFHE 88, 382, BStBl III 1967, 415; vom 26. April 1979 V R 67/74, BFHE 127, 556, BStBl II 1979, 539; vom 4. Februar 2010 II R 25/08, BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663, und vom 20. September 2012 IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505, jeweils m.w.N.; BVerwG-Urteile in HFR 1984, 595, und in HFR 1985, 481).
  • BFH, 27.09.2012 - II R 9/11

    Vorlage des ErbStG an BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit - Wertpapiere

    § 13a Abs. 5 ErbStG a.F. hatte bei Verstößen gegen die Behaltensregelungen keinen lediglich zeitanteiligen Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG a.F. vorgesehen (BFH-Urteile vom 4. Februar 2010 II R 25/08, BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663, und vom 4. Februar 2010 II R 35/09, BFH/NV 2010, 1601).
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