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   BFH, 27.11.2013 - II R 25/12   

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https://dejure.org/2013,43075
BFH, 27.11.2013 - II R 25/12 (https://dejure.org/2013,43075)
BFH, Entscheidung vom 27.11.2013 - II R 25/12 (https://dejure.org/2013,43075)
BFH, Entscheidung vom 27. November 2013 - II R 25/12 (https://dejure.org/2013,43075)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Schenkungsteuerpflicht von Zuwendungen innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft - Gewährung eines zinslosen Darlehens an Lebensgefährten

  • openjur.de

    Schenkungsteuerpflicht von Zuwendungen innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft; Gewährung eines zinslosen Darlehens an Lebensgefährten

  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 7, BGB § 516, BewG § 13 Abs 1 S 1, BewG § 15 Abs 1, ErbStG § 12, BGB §§ 516 ff
    Schenkungsteuerpflicht von Zuwendungen innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft - Gewährung eines zinslosen Darlehens an Lebensgefährten

  • Bundesfinanzhof

    Schenkungsteuerpflicht von Zuwendungen innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft - Gewährung eines zinslosen Darlehens an Lebensgefährten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 ErbStG 1997, § 516 BGB, § 13 Abs 1 S 1 BewG 1991, § 15 Abs 1 BewG 1991, § 12 ErbStG 1997
    Schenkungsteuerpflicht von Zuwendungen innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft - Gewährung eines zinslosen Darlehens an Lebensgefährten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; BewG § 15 Abs. 1
    Hingabe eines unverzinslichen Darlehens an Lebensgefährten

  • Betriebs-Berater

    Schenkungsteuerpflicht von Zuwendungen innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft - Gewährung eines zinslosen Darlehens an Lebensgefährten

  • rewis.io

    Schenkungsteuerpflicht von Zuwendungen innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft - Gewährung eines zinslosen Darlehens an Lebensgefährten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
    Schenkungssteuerpflicht der zinslosen Gewährung eines Darlehens

  • datenbank.nwb.de

    Gewährung eines zinslosen Darlehens an Lebensgefährten als freigebige Zuwendung; Zuwendungen innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft schenkungsteuerpflichtig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vermögensmehrung durch zinsloses Darlehen kann der Schenkungssteuer unterliegen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schenkungsteuerpflicht von Zuwendungen innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft - Gewährung eines zinslosen Darlehens an Lebensgefährten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gewährung eines zinslosen Darlehens an Lebensgefährtin

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Bewertung eines zinslosen Darlehens

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vorteil aus zinslosem Darlehen an Lebensgefährten unterliegt der Schenkungsteuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Gewährung eines zinslosen Darlehens an einen Lebensgefährten ist als freigebige Zuwendung zu behandeln

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Schenkungsteuer bei unverzinslichem Darlehen an nichtehelichen Lebensgefährten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 537
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BFH, 03.07.2019 - II R 6/16

    Zuwendung einer Schweizer Stiftung als Unterstützungsleistung unterliegt nicht

    Subjektiv bedarf es des Bewusstseins des Zuwendenden, die Leistung ohne Verpflichtung und ohne rechtlichen Zusammenhang mit einer Gegenleistung oder einem Gemeinschaftszweck zu erbringen (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 27.11.2013 - II R 25/12, BFH/NV 2014, 537, Rz 11).
  • BFH, 13.09.2017 - II R 54/15

    Schenkungsteuer: Zuwendungsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch

    Eine Schenkung i.S. der §§ 516 ff. BGB muss jedoch nicht vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 27. November 2013 II R 25/12, BFH/NV 2014, 537, Rz 10).
  • BFH, 27.08.2014 - II R 43/12

    Freigebige Zuwendung an Neugesellschafter bei Kapitalerhöhung einer GmbH;

    aa) Eine freigebige Zuwendung setzt in objektiver Sicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung objektiv unentgeltlich ist, und in subjektiver Hinsicht den Willen des Zuwendenden zur Freigebigkeit (BFH-Urteile vom 30. Januar 2013 II R 6/12, BFHE 240, 178, BStBl II 2013, 930, Rz 11; vom 16. Mai 2013 II R 21/11, BFHE 241, 390, BStBl II 2013, 922, Rz 9; vom 18. Juli 2013 II R 37/11, BFHE 242, 158, BStBl II 2013, 934, Rz 12, und vom 27. November 2013 II R 25/12, BFH/NV 2014, 537).
  • BFH, 30.08.2017 - II R 46/15

    Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein

    Für die zutreffende --irrtumsausschließende-- Vorstellung des Zuwendenden von dem Begriff der (Un-)Entgeltlichkeit genügt es, wenn er dessen rechtlich-sozialen Bedeutungsgehalt "nach Laienart" zutreffend erfasst ("Parallelwertung in der Laiensphäre"); eine exakte juristische Subsumtion ist nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteile vom 2. März 1994 II R 59/92, BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366, unter II.2.a, und vom 27. November 2013 II R 25/12, BFH/NV 2014, 537, Rz 11).
  • BFH, 04.03.2015 - II R 19/13

    Gewährung eines zinslosen Darlehens als freigebige Zuwendung -

    In der zinslosen Gewährung eines Darlehens bei Fehlen einer sonstigen Gegenleistung liegt eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 12. Juli 1979 II R 26/78, BFHE 128, 266, BStBl II 1979, 631; zuletzt BFH-Urteil vom 27. November 2013 II R 25/12, BFH/NV 2014, 537, Rz 13).

    Der Verzicht auf die zum Vermögen des Darlehensgebers gehörende Nutzungsmöglichkeit ist eine Vermögensminderung (BFH-Urteil vom 30. März 1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70; BFH-Beschluss vom 20. September 2010 II B 7/10, BFH/NV 2010, 2280, Rz 10, und BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 537, Rz 13).

    Dabei ist es unerheblich, dass zivilrechtlich in der bloßen vorübergehenden Gebrauchsüberlassung einer Sache in der Regel keine das Vermögen mindernde Zuwendung liegt, wie sie für eine Schenkung gemäß § 516 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderlich ist (BFH-Urteile vom 27. Oktober 2010 II R 37/09, BFHE 231, 223, BStBl II 2011, 134, Rz 20, und in BFH/NV 2014, 537, Rz 13).

    Gegenstand der Zuwendung bei einer zinslosen Darlehensgewährung ist der kapitalisierte Nutzungsvorteil (BFH-Urteile vom 21. Februar 2006 II R 70/04, BFH/NV 2006, 1300, und in BFH/NV 2014, 537, Rz 14).

    Der Jahreswert des Nutzungsvorteils beträgt nach § 15 Abs. 1 BewG 5, 5 %, wenn kein anderer Wert feststeht (BFH-Urteile in BFHE 231, 223, BStBl II 2011, 134, Rz 18, und in BFH/NV 2014, 537, Rz 14).

    c) Der subjektive Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist erfüllt, wenn sich der Zuwendende der Unentgeltlichkeit seiner Leistung bewusst ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 537, Rz 11).

    Ein anderer Wert ist weder vorgetragen noch vom FG festgestellt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 537, Rz 22 ff.).

  • BFH, 16.09.2020 - II R 24/18

    Zuwendungsgegenstand bei mehrmonatiger Reise mit zugebuchten Leistungen

    In subjektiver Hinsicht bedarf es des Bewusstseins des Zuwendenden, die Leistung ohne Verpflichtung und ohne rechtlichen Zusammenhang mit einer Gegenleistung oder einem Gemeinschaftszweck zu erbringen (BFH-Urteile vom 27.11.2013 - II R 25/12, BFH/NV 2014, 537, Rz 11, und in BFHE 265, 421, BStBl II 2020, 61, Rz 15, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.09.2017 - II R 42/16

    Schenkungsteuer: Zuwendungsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch

    Eine Schenkung i.S. der §§ 516 ff. BGB muss jedoch nicht vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 27. November 2013 II R 25/12, BFH/NV 2014, 537, Rz 10).
  • BFH, 01.09.2021 - II R 40/19

    Abfindungszahlung im Scheidungsfall

    Der Erwerb eines zugewendeten Gegenstandes, auf den kein Rechtsanspruch besteht, ist unentgeltlich, wenn er nicht rechtlich abhängig ist von einer den Erwerb ausgleichenden Gegenleistung des Erwerbers (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 27.11.2013 - II R 25/12, BFH/NV 2014, 537, Rz 9).
  • FG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - 7 K 2471/12

    Schenkungsteuerpflicht der Zuwendung einer Schweizer Familienstiftung an eine

    Eine freigebige Zuwendung setzt in objektiver Sicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung objektiv unentgeltlich ist, und in subjektiver Hinsicht den Willen des Zuwendenden zur Freigebigkeit (BFH-Urteile vom 30. Januar 2013 II R 6/12, BFHE 240, 178, BStBl II 2013, 930, Rz 11; vom 16. Mai 2013 II R 21/11, BFHE 241, 390, BStBl II 2013, 922, Rz 9; vom 18. Juli 2013 II R 37/11, BFHE 242, 158, BStBl II 2013, 934, Rz 12, und vom 27. November 2013 II R 25/12, BFH/NV 2014, 537).
  • BFH, 13.09.2017 - II R 32/16

    Schenkungsteuer: Zuwendungsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch

    Eine Schenkung i.S. der §§ 516 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss jedoch nicht vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 27. November 2013 II R 25/12, BFH/NV 2014, 537, Rz 10).
  • FG Köln, 29.09.2020 - 7 K 2593/19

    Schenkungsteuer - Bewertung des kapitalisierten Nutzungsvorteils mit einem

  • FG Düsseldorf, 26.01.2022 - 4 K 272/21

    Anzuwendender Zinssatz im Rahmen einer Schenkungssteuer für zinsloses Darlehen

  • BFH, 22.08.2018 - II R 51/15

    Kein Ausschluss der Berichtigung des Kapitalwerts eines Vorerwerbs nach § 14 Abs.

  • BFH, 08.10.2014 - VIII B 115/13

    Einkünfte aus Kapitalvermögen durch Zinsanteile in Kaufpreisraten bei

  • FG München, 02.05.2018 - 4 K 3181/16

    Einordnung einer Zahlung aufgrund einer vor der Ehe abgeschlossenen

  • FG München, 25.02.2016 - 4 K 1984/14

    Gewährung zinsloser Darlehen als freigebige Zuwendung

  • FG Hamburg, 23.09.2020 - 3 K 136/19

    Schenkungsteuer: Ehevertrag und Schenkungsteuer

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2022 - 3 K 273/20

    Gemischte Schenkung bei teilentgeltlicher Darlehensgewährung - Bemessung des

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2022 - 3 K 273/20

    Festsetzung der Schenkungsteuer für eine gemischte freigebige Zuwendung unter

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