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   BFH, 19.03.2019 - II R 29/17   

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https://dejure.org/2019,12397
BFH, 19.03.2019 - II R 29/17 (https://dejure.org/2019,12397)
BFH, Entscheidung vom 19.03.2019 - II R 29/17 (https://dejure.org/2019,12397)
BFH, Entscheidung vom 19. März 2019 - II R 29/17 (https://dejure.org/2019,12397)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 FGO, § 120 Abs 2 FGO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Totalausfall der Computeranlage

  • IWW

    § 120 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 124 FGO, § 56 FGO, § 124 Abs. 1, § 126 Abs. 1 FGO, § 120 Abs. 2 FGO, § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 120 Abs. 2 Satz 3 FGO, § 120 Abs. 1 FGO, § 56 Abs. 1 FGO, § 155 FGO, § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung aufgrund Ausfalls des elektronischen Terminkalenders

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Totalausfall der Computeranlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Totalausfall der Computeranlage

  • rechtsportal.de

    FGO § 56
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung aufgrund Ausfalls des elektronischen Terminkalenders

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Totalausfall der Computeranlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Totalausfall der Computeranlage

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 9 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 14 Abs 1, ErbStG § 14 Abs 5
    Erbschaftsteuer, Entstehung, Vorerwerb, Saldierung, Vermächtnis

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 15.05.2015 - II R 28/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Organisation der

    Auszug aus BFH, 19.03.2019 - II R 29/17
    bb) Die Tatsachen zur Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung müssen innerhalb der in § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FGO bestimmten Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2015 II R 28/14, BFH/NV 2015, 1262, Rz 9, m.w.N.).

    cc) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann bei der Beteiligung von rechtskundigen Prozessbevollmächtigten die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falls angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte, der Prozessbevollmächtigte also alle Vorkehrungen durch entsprechende Organisation seines Büros getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 823, Rz 5, m.w.N., und in BFH/NV 2015, 1262, Rz 10, m.w.N.).

  • BGH, 27.01.2015 - II ZB 23/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflicht

    Auszug aus BFH, 19.03.2019 - II R 29/17
    Sämtliche organisatorische Maßnahmen müssen aber so beschaffen sein, dass auch bei unerwarteten Störungen des Geschäftsablaufs, etwa durch Überlastung oder Erkrankung der zuständigen Angestellten, Verzögerungen der anwaltlichen Bearbeitung oder ähnliche Umstände, bei Anlegung eines äußersten Sorgfaltsmaßstabs die Einhaltung der anstehenden Frist gewährleistet ist (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 27. Januar 2015 II ZB 23/13, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2015, 2040, Rz 8, m.w.N.).

    Allerdings muss ein elektronisch geführter Fristenkalender ebenso verlässlich sein und dieselbe Überprüfungssicherheit bieten wie herkömmliche, in Papierform geführte Kalender (BGH-Beschluss in NJW 2015, 2040, Rz 9, m.w.N.).

  • BGH, 27.01.2015 - II ZB 21/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der verlängerten

    Auszug aus BFH, 19.03.2019 - II R 29/17
    Bei derartigen Störungen erhöhen sich die Sorgfaltspflichten (vgl. BGH-Beschluss vom 27. Januar 2015 II ZB 21/13, NJW 2015, 2038, Rz 12).

    Der Prozessbevollmächtigte muss sicherstellen, dass seine Angestellten ihre Aufgaben auch dann zuverlässig erfüllen, wenn das zur Fristenkontrolle eingerichtete System aufgrund eines Computerdefekts vorübergehend nicht zuverlässig funktioniert (BGH-Beschluss in NJW 2015, 2038, Rz 12).

  • BFH, 31.01.2011 - III B 98/09

    Wiedereinsetzung bei "Platten-Crash" der Computeranlage und fehlerhafter

    Auszug aus BFH, 19.03.2019 - II R 29/17
    Im Zweifel ist eine Wiedereinsetzung zu versagen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2011 III B 98/09, BFH/NV 2011, 823, Rz 6, und vom 13. September 2012 XI R 48/10, BFH/NV 2013, 212, Rz 13, m.w.N.).

    cc) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann bei der Beteiligung von rechtskundigen Prozessbevollmächtigten die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falls angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte, der Prozessbevollmächtigte also alle Vorkehrungen durch entsprechende Organisation seines Büros getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 823, Rz 5, m.w.N., und in BFH/NV 2015, 1262, Rz 10, m.w.N.).

  • BFH, 11.08.2005 - VII B 319/04

    Wiedereinsetzung - Erkrankung

    Auszug aus BFH, 19.03.2019 - II R 29/17
    ee) Wird die Fristversäumung mit einer Erkrankung begründet, so ist zur Begründung des Wiedereinsetzungsbegehrens die Angabe von Tatsachen erforderlich, aus denen sich Art und Schwere der Erkrankung sowie die Regelung der Vertretung ergeben (BFH-Beschluss vom 11. August 2005 VII B 319/04, BFH/NV 2006, 79, m.w.N.).

    Diese besonderen Umstände sind in der Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 79, Rz 6).

  • BFH, 09.04.2018 - X R 9/18

    Anforderungen an einen auf Krankheit bzw. Handlungsunfähigkeit gestützten

    Auszug aus BFH, 19.03.2019 - II R 29/17
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen, wenn ein Prozessbevollmächtigter, der Mitglied einer Sozietät und für die Bearbeitung des Falls zuständig ist, erkrankt, die ebenfalls beauftragten übrigen Mitglieder der Sozietät es jedoch unterlassen, die erforderlichen fristwahrenden Maßnahmen zu ergreifen (BFH-Beschlüsse vom 9. April 2018 X R 9/18, BFH/NV 2018, 828, Rz 15, und vom 10. Mai 2013 II R 5/13, BFH/NV 2013, 1428, Rz 9, m.w.N.).
  • BFH, 22.05.2018 - XI R 22/17

    Organisationsverschulden bei Überwachung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BFH, 19.03.2019 - II R 29/17
    aa) Dabei schließt jedes Verschulden, also auch einfache Fahrlässigkeit, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 22. Mai 2018 XI R 22/17, BFH/NV 2018, 961, Rz 15).
  • FG Münster, 18.05.2017 - 3 K 961/15

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Mehrere Erwerbe: Keine Saldierung negativer

    Auszug aus BFH, 19.03.2019 - II R 29/17
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18. Mai 2017  3 K 961/15 Erb wird als unzulässig verworfen.
  • BFH, 10.05.2013 - II R 5/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung eines

    Auszug aus BFH, 19.03.2019 - II R 29/17
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen, wenn ein Prozessbevollmächtigter, der Mitglied einer Sozietät und für die Bearbeitung des Falls zuständig ist, erkrankt, die ebenfalls beauftragten übrigen Mitglieder der Sozietät es jedoch unterlassen, die erforderlichen fristwahrenden Maßnahmen zu ergreifen (BFH-Beschlüsse vom 9. April 2018 X R 9/18, BFH/NV 2018, 828, Rz 15, und vom 10. Mai 2013 II R 5/13, BFH/NV 2013, 1428, Rz 9, m.w.N.).
  • BFH, 13.09.2012 - XI R 48/10

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender anwaltlicher

    Auszug aus BFH, 19.03.2019 - II R 29/17
    Im Zweifel ist eine Wiedereinsetzung zu versagen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2011 III B 98/09, BFH/NV 2011, 823, Rz 6, und vom 13. September 2012 XI R 48/10, BFH/NV 2013, 212, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 22.09.2009 - IX R 93/07

    Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften und dem Progressionsvorbehalt

  • BFH, 26.07.2001 - VII B 349/00

    Steuerberaterprüfung - Prüfungsbescheid - Ablauf der Klagefrist - Psychische

  • BFH, 04.08.2020 - XI R 15/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; allgemeine Vorsorge für unvorhergesehene

    c) Offenbleiben kann daher auch, ob das Attest konkret genug war, um eine Verhinderung des A glaubhaft zu machen (vgl. dazu allgemein BFH-Beschluss vom 19.03.2019 - II R 29/17, BFH/NV 2019, 705, Rz 24: "Art und Schwere der Erkrankung"; s.a. Brandis in Tipke/Kruse, § 110 AO Rz 14 und § 56 FGO Rz 18 ff.; Bruns in Gosch, AO § 110 Rz 56; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 110 AO Rz 147; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 56 FGO Rz 56), so dass der Senat dem Kläger dazu auch nicht --wie er beantragt hat-- Hinweise geben oder ihn zu einer Ergänzung des Attests über die Erkrankung auffordern müsste.
  • FG München, 10.07.2019 - 7 K 25/19

    Organisationsverschulden des Steuerberaters bei Bearbeitung des Posteingangs

    Bei der Beteiligung von rechtskundigen Prozessbevollmächtigten kann eine Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falls angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte, der Prozessbevollmächtigte also alle Vorkehrungen durch entsprechende Organisation seines Büros getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind (BFH-Beschluss vom 19. März 2019 II R 29/17, BFH/NV 2019, 705, Rz 22, m.w.N.).

    Bedient sich ein Berater bei der Fristenkontrolle automatisierter bzw. programmgesteuerter Verfahren, so muss sichergestellt sein, dass diese Programme ebenso verlässlich sind und dieselbe Überprüfungssicherheit bieten, wie herkömmliche "analoge" Prüfungsverfahren (BFH-Beschluss vom 19. März 2019 II R 29/17, BFH/NV 2019, 705).

  • FG Düsseldorf, 29.04.2021 - 8 K 1416/20

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Antrag bei Verhinderung

    Bei der Beteiligung von rechtskundigen Bevollmächtigten kann eine Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falls angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte, der Bevollmächtigte also alle Vorkehrungen durch entsprechende Organisation seines Büros getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind (BFH-Beschluss vom 19.3.2019 II R 29/17, BFH/NV 2019, 705).
  • VG Neustadt, 04.12.2019 - 1 K 686/19
    So kann für diese Fälle von einer Kanzlei im Hinblick auf die anwaltliche Sorgfaltspflicht die Führung eines manuellen Postausgangsbuchs gefordert werden, das dann ebenfalls am Ende des Arbeitstages zu überprüfen ist (BFH, Beschluss vom 19. März 2019 - II R 29/17 -, juris).
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