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   BFH, 16.01.2008 - II R 30/06   

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https://dejure.org/2008,850
BFH, 16.01.2008 - II R 30/06 (https://dejure.org/2008,850)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2008 - II R 30/06 (https://dejure.org/2008,850)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - II R 30/06 (https://dejure.org/2008,850)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 10 Abs. 5 Nr. 1; AO § 38, § 119 Abs. 1, § 157 Abs. 1 Satz 2; EStG § 36; BGB § 1922

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 10 Abs. 5 Nr. 1; AO § 38, § 119 Abs. 1, § 157 Abs. 1 Satz 2; EStG § 36; BGB § 1922

  • Betriebs-Berater

    Erbschaftsteuerliche Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen - Erwerb aufschiebend bedingter, betagter oder befristeter Ansprüche - Erwerbszeitpunkt und Steuerentstehungszeitpunkt

  • Judicialis

    ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1; ; AO § 38; ; AO § 119 Abs. 1; ; AO § 157 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 36; ; BGB § 1922

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbschaftsteuerliche Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen; Erwerb aufschiebend bedingter, betagter oder befristeter Ansprüche; Erwerbszeitpunkt und Steuerentstehungszeitpunkt

  • datenbank.nwb.de

    Erbschaftsteuerliche Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen; Erwerb aufschiebend, bedingter, betagter oder befristeter Ansprüche

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuererstattungsansprüche als Nachlassgegenstand ? Erfassung grundsätzlich auch ohne Steuerbescheid zum Todeszeitpunkt ? Spätere Besteuerung bei erst später festgesetzten Erstattungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erbschaftsteuer auf Steuererstattungsansprüche?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abhängigkeit der Steuererstattungsansprüche von Erben von der Durchsetzbarkeit zum Zeitpunkt des Todes des Erblasser; Auswirkungen von aufschiebend bedingten, betagten oder befristeten Ansprüchen auf den Erwerbszeitpunkt und den Zeitpunkt der Steuerentstehung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Private Steuererstattungen des Erblassers gehören zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erbschaftsteuerliche Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuerliche Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur erbschaftsteuerlichen Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Einkommensteuer - Erstattungsansprüche als Teil des Nachlasses

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
    (Die wichtigsten) Änderungen im Steuerrecht
    Erbschaft- und Schenkungsteuer

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 10 Abs 1 S 1, ErbStG § ... 12 Abs 1, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 4, ErbStG § 17 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1, AO 1977 § 38, AO 1977 § 37 Abs 2, AO 1977 § 218 Abs 1, AO 1977 § 45 Abs 1
    Entstehung; Erbschaftsteuer; Familie; Festsetzung; Gleichheitssatz; Steuererstattungsanspruch; Steuernachzahlung; Verfassungswidrigkeit; Versorgungsfreibetrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 518
  • NJW-RR 2008, 676
  • FamRZ 2008, 987
  • DB 2008, 1191
  • BStBl II 2008, 626
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 26.04.1994 - VII R 109/93

    Verfahrensrecht; Pfändung eines Gewerbesteuererstattungsanspruchs

    Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
    Einkommensteuererstattungsansprüche, die sich aufgrund der Abrechnung nach § 36 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) ergeben, entstehen mit Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 1994 VII R 109/93, BFH/NV 1994, 839, unter 1., und vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557, unter 2.a) Demnach fallen sämtliche Einkommensteuererstattungsansprüche aus Veranlagungszeiträumen, die beim Tod des Erblassers bereits abgelaufen waren, in den nach § 10 Abs. 1 ErbStG steuerpflichtigen Erwerb, sofern und soweit sich bei Ablauf dieser Zeiträume nach materieller Rechtslage eine Überzahlung ergibt.

    Die Fälligkeit der materiell-rechtlich entstandenen Ansprüche hängt vom erstmaligen Ergehen, der Aufhebung, Änderung oder Berichtigung eines Bescheids sowie der damit verbundenen Abrechnung ab, die die Überzahlung ausweist (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 839, unter 2.).

  • BFH, 13.11.1979 - VIII R 193/77

    Zusammenveranlagung von Ehegatten für das Kalenderjahr des Todes des Ehegatten.

    Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
    Dagegen entstehen Einkommensteuererstattungsansprüche, die das Todesjahr des Erblassers betreffen, jedenfalls bei einer Zusammenveranlagung mit dem überlebenden Ehegatten (dazu BFH-Urteil vom 13. November 1979 VIII R 193/77, BFHE 129, 262, BStBl II 1980, 188) erst mit Ablauf des Todesjahres.

    Der Einkommensteuererstattungsanspruch 1994, der das Todesjahr betrifft, ist wegen der Zusammenveranlagung mit der Klägerin als überlebender Ehegattin (dazu BFH-Urteil in BFHE 129, 262, BStBl II 1980, 188) erst mit Ablauf des Todesjahres entstanden.

  • BFH, 13.12.1989 - II R 23/85

    Zur Erbschaftsteuerpflicht von Hinterbliebenenbezügen der Witwe eines

    Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
    Die Rechtsprechung, wonach solche Zuwendungen dann nicht der Erbschaftsteuer unterliegen, wenn es sich um den Erwerb einer Rente durch die Witwe eines Arbeitnehmers oder einer Person handelt, die einem Arbeitnehmer gleichzustellen ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 II R 23/85, BFHE 159, 228, BStBl II 1990, 322, unter 2., und die dort angeführten Nachweise; zur Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung siehe Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 5. Mai 1994 2 BvR 397/90, BStBl II 1994, 547), kommt im Streitfall nicht zur Anwendung.

    Er war kraft seiner Beteiligung an der GmbH vielmehr herrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, da er zusammen mit einem oder mehreren der anderen Gesellschafter-Geschäftsführer über die Mehrheit verfügte und keiner von diesen allein eine Mehrheitsbeteiligung innehatte (BFH-Urteil in BFHE 159, 228, BStBl II 1990, 322, m.w.N., sowie BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 II B 40/04, BFH/NV 2005, 1571).

  • BFH, 05.05.1999 - II B 31/98

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung des Erbersatzanspruchs

    Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
    Das BVerfG hat angeordnet, dass das bisherige Erbschaftsteuerrecht weiterhin auf alle bis zum 31. Dezember 1995 verwirklichten Tatbestände anzuwenden ist (BFH-Beschluss vom 5. Mai 1999 II B 31/98, BFH/NV 1999, 1463).
  • BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94

    Konkurseröffnung - Abtretungsanzeige

    Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
    Einkommensteuererstattungsansprüche, die sich aufgrund der Abrechnung nach § 36 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) ergeben, entstehen mit Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 1994 VII R 109/93, BFH/NV 1994, 839, unter 1., und vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557, unter 2.a) Demnach fallen sämtliche Einkommensteuererstattungsansprüche aus Veranlagungszeiträumen, die beim Tod des Erblassers bereits abgelaufen waren, in den nach § 10 Abs. 1 ErbStG steuerpflichtigen Erwerb, sofern und soweit sich bei Ablauf dieser Zeiträume nach materieller Rechtslage eine Überzahlung ergibt.
  • BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 397/90

    Erbschaftsteuerliche Behandlung von Hinterbliebenenversorgungen auf

    Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
    Die Rechtsprechung, wonach solche Zuwendungen dann nicht der Erbschaftsteuer unterliegen, wenn es sich um den Erwerb einer Rente durch die Witwe eines Arbeitnehmers oder einer Person handelt, die einem Arbeitnehmer gleichzustellen ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 II R 23/85, BFHE 159, 228, BStBl II 1990, 322, unter 2., und die dort angeführten Nachweise; zur Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung siehe Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 5. Mai 1994 2 BvR 397/90, BStBl II 1994, 547), kommt im Streitfall nicht zur Anwendung.
  • BFH, 27.08.2003 - II R 58/01

    Entstehung der Erbschaftsteuer für betagte Ansprüche

    Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
    In diesen Fällen entsteht die Erbschaftsteuer gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG --wie bei einer aufschiebend bedingten oder befristeten Forderung-- erst mit dem Eintritt des Ereignisses, welches zur Fälligkeit der Ansprüche führt (so BFH-Urteil vom 27. August 2003 II R 58/01, BFHE 203, 279, BStBl II 2003, 921).
  • BFH, 24.05.2005 - II B 40/04

    ErbSt; Hinterbliebenenbezüge eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
    Er war kraft seiner Beteiligung an der GmbH vielmehr herrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, da er zusammen mit einem oder mehreren der anderen Gesellschafter-Geschäftsführer über die Mehrheit verfügte und keiner von diesen allein eine Mehrheitsbeteiligung innehatte (BFH-Urteil in BFHE 159, 228, BStBl II 1990, 322, m.w.N., sowie BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 II B 40/04, BFH/NV 2005, 1571).
  • BFH, 02.12.2003 - II R 5/03

    Steuererstattungsforderungen als sonstiges Vermögen

    Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
    Diese Regelung schließt es für die Erbschaftsteuer aus, die Zugehörigkeit der Einkommensteuererstattungsansprüche zum steuerpflichtigen Erwerb ebenso von dem zusätzlichen Erfordernis der Durchsetzbarkeit abhängig zu machen, wie dies für den Ansatz derartiger Ansprüche bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens und bei der Vermögensteuer geschehen ist (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1997 II R 56/94, BFHE 184, 111, BStBl II 1997, 796, sowie vom 2. Dezember 2003 II R 5/03, BFHE 203, 512, BStBl II 2004, 203).
  • BFH, 02.03.2006 - II R 57/04

    ErbSt: Tod des Erblassers durch Brandunfall, Wertermittlung

    Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
    Im Urteil vom 2. März 2006 II R 57/04 (BFH/NV 2006, 1480, unter II. 3. a) findet sich zwar die Aussage, verschiedene Steuerentstehungszeitpunkte bedeuteten selbständige Erwerbsvorgänge, für die grundsätzlich jeweils gesondert Erbschaftsteuer unter Berücksichtigung des § 14 ErbStG festzusetzen sei; an der Aussage kann jedoch in dieser Allgemeinheit nicht festgehalten werden.
  • BFH, 28.03.2007 - II R 25/05

    Entstehung der Erbschaftsteuer bei Erfüllung eines formunwirksamen

  • BFH, 15.10.1997 - II R 56/94

    Einheitswert des Betriebsvermögens: Steuererstattungsanspruch

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

  • FG Hamburg, 14.02.2006 - III 214/05

    Erbschaftsteuergesetz: Erbschaftsteuerliche Erfassung von 1.

  • BFH, 04.07.2012 - II R 15/11

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als

    Nach der Rechtsprechung des BFH fallen Einkommensteuererstattungsansprüche, die das Todesjahr des Erblassers betreffen, jedenfalls bei einer Zusammenveranlagung mit dem überlebenden Ehegatten nicht in den steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 Abs. 1 ErbStG, weil sie erst mit Ablauf des Todesjahres entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626).

    Es kommt dabei allein auf die materielle Rechtslage und nicht auf die Steuerfestsetzungen an (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626).

    Eine Abzinsung nach § 12 Abs. 3 BewG scheidet ebenfalls aus, weil es an einem von vornherein bestimmten Zeitpunkt für den Eintritt der Fälligkeit der Einkommensteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags fehlt und somit die Berechnungs- oder Schätzungsgrundlagen für eine Abzinsung fehlen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Januar 1996 II R 4/93, BFH/NV 1996, 649, unter II.3.b; in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, betr. Einkommensteuererstattungsansprüche).

  • BFH, 18.12.2013 - II R 55/12

    Erbschaftsteuer auf Erwerb eines Anspruchs aus einer Direktversicherung

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) unterliegen Ansprüche auf eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung, die Hinterbliebenen eines Arbeitnehmers zustehen, nicht gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der Erbschaftsteuer, und zwar unabhängig davon, ob die Ansprüche durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, eine Ruhegeldordnung, betriebliche Übung, den Gleichbehandlungsgrundsatz oder Einzelvertrag begründet wurden (BFH-Urteile vom 20. Mai 1981 II R 11/81, BFHE 133, 426, BStBl II 1981, 715, und vom 20. Mai 1981 II R 33/78, BFHE 134, 156, BStBl II 1982, 27; seither ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1989 II R 31/89, BFHE 159, 223, BStBl II 1990, 325; vom 13. Dezember 1989 II R 23/85, BFHE 159, 228, BStBl II 1990, 322; vom 15. Juli 1998 II R 80/96, BFH/NV 1999, 311; vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, unter II.B.1, und vom 5. Mai 2010 II R 16/08, BFHE 230, 188, BStBl II 2010, 923, Rz 15; BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 II B 40/04, BFH/NV 2005, 1571).
  • FG Münster, 18.05.2017 - 3 K 961/15

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Mehrere Erwerbe: Keine Saldierung negativer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 16.01.2008 II R 30/06, BStBl. II 2008, 626) stellten der Erwerb des Klägers als Alleinerbe und als Vorausvermächtnisnehmer trotz der unterschiedlichen Steuerentstehungszeitpunkte einen einheitlichen Erwerbsvorgang dar.

    Aus den Rechtsgrundsätzen des vom Kläger in Bezug genommenen BFH-Urteils vom 16.01.2008 II R 30/06 (BStBl. II 2008, 626) ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts anderes, auch wenn der BFH die Aussage, unterschiedliche Steuerentstehungszeitpunkte seien mit unterschiedlichen Erwerbszeitpunkten verbunden, nicht für jeden Fall aufrecht erhalten hat.

    Für letztere entstehe die Steuer zu einem späteren Zeitpunkt, ohne dass es sich um einen gesonderten Erwerbsvorgang handele (vgl. Gebel in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentar, § 9 Rz. 35 mit zustimmendem Hinweis auf das Urteil des BFH vom 16.01.2008 II R 30/06).

  • BFH, 21.04.2009 - II R 57/07

    Steuerentstehung bei Schenkung einer Forderung mit Besserungsabrede

    Dies gilt nicht nur gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG bei Forderungserwerben von Todes wegen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 27. August 2003 II R 58/01, BFHE 203, 279, BStBl II 2003, 921, sowie vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, unter II. 2. c), sondern auch bei Forderungsschenkungen unter Lebenden im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG.
  • BFH, 04.07.2012 - II R 56/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom

    Nach der Rechtsprechung des BFH fallen Einkommensteuererstattungsansprüche, die das Todesjahr des Erblassers betreffen, jedenfalls bei einer Zusammenveranlagung mit dem überlebenden Ehegatten nicht in den steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 Abs. 1 ErbStG, weil sie erst mit Ablauf des Todesjahres entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626).

    Es kommt dabei allein auf die materielle Rechtslage und nicht auf die Steuerfestsetzungen an (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626).

    Eine Abzinsung nach § 12 Abs. 3 BewG scheidet ebenfalls aus, weil es an einem von vornherein bestimmten Zeitpunkt für den Eintritt der Fälligkeit der Einkommensteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags fehlt und somit die Berechnungs- oder Schätzungsgrundlagen für eine Abzinsung fehlen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Januar 1996 II R 4/93, BFH/NV 1996, 649, unter II.3.b; in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, betr. Einkommensteuererstattungsansprüche).

  • BFH, 31.08.2011 - X R 19/10

    Zeitpunkt der Aktivierung zuvor vom FA bestrittener Steuererstattungsansprüche

    Hinsichtlich der Erbschaftsteuer hat der II. Senat des BFH zudem zwischenzeitlich entschieden, dass die Notwendigkeit einer aus Sicht des Bewertungsstichtags noch vorzunehmenden Änderung von Steuerbescheiden dem Ansatz entsprechender Steuererstattungsansprüche beim steuerpflichtigen Erwerb nicht entgegensteht (BFH-Urteil vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, unter II.A.1.b).
  • BFH, 04.07.2012 - II R 50/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom

    Nach der Rechtsprechung des BFH fallen Einkommensteuererstattungsansprüche, die das Todesjahr des Erblassers betreffen, jedenfalls bei einer Zusammenveranlagung mit dem überlebenden Ehegatten nicht in den steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 Abs. 1 ErbStG, weil sie erst mit Ablauf des Todesjahres entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626).

    Es kommt dabei allein auf die materielle Rechtslage und nicht auf die Steuerfestsetzungen an (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626).

    Eine Abzinsung nach § 12 Abs. 3 BewG scheidet ebenfalls aus, weil es an einem von vornherein bestimmten Zeitpunkt für den Eintritt der Fälligkeit der Einkommensteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags fehlt und somit die Berechnungs- oder Schätzungsgrundlagen für eine Abzinsung fehlen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Januar 1996 II R 4/93, BFH/NV 1996, 649, unter II.3.b; in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, betr. Einkommensteuererstattungsansprüche).

  • BFH, 20.01.2010 - II R 54/07

    Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere Erwerbe bei irriger Annahme einer

    Für die Berechnung der in § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG bestimmten Frist von zehn Jahren kommt es auf den Zeitpunkt des Vermögensanfalls, also des Erwerbs an (BFH-Urteil vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626).
  • BFH, 04.07.2012 - II R 19/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom

    Nach der Rechtsprechung des BFH fallen Einkommensteuererstattungsansprüche, die das Todesjahr des Erblassers betreffen, jedenfalls bei einer Zusammenveranlagung mit dem überlebenden Ehegatten nicht in den steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 Abs. 1 ErbStG, weil sie erst mit Ablauf des Todesjahres entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626).

    Es kommt dabei allein auf die materielle Rechtslage und nicht auf die Steuerfestsetzungen an (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626).

    Eine Abzinsung nach § 12 Abs. 3 BewG scheidet ebenfalls aus, weil es an einem von vornherein bestimmten Zeitpunkt für den Eintritt der Fälligkeit der Einkommensteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags fehlt und somit die Berechnungs- oder Schätzungsgrundlagen für eine Abzinsung fehlen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Januar 1996 II R 4/93, BFH/NV 1996, 649, unter II.3.b; in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, betr. Einkommensteuererstattungsansprüche).

  • BFH, 04.07.2012 - II R 18/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom

    Nach der Rechtsprechung des BFH fallen Einkommensteuererstattungsansprüche, die das Todesjahr des Erblassers betreffen, jedenfalls bei einer Zusammenveranlagung mit dem überlebenden Ehegatten nicht in den steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 Abs. 1 ErbStG, weil sie erst mit Ablauf des Todesjahres entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626).

    Es kommt dabei allein auf die materielle Rechtslage und nicht auf die Steuerfestsetzungen an (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626).

    Eine Abzinsung nach § 12 Abs. 3 BewG scheidet ebenfalls aus, weil es an einem von vornherein bestimmten Zeitpunkt für den Eintritt der Fälligkeit der Einkommensteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags fehlt und somit die Berechnungs- oder Schätzungsgrundlagen für eine Abzinsung fehlen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Januar 1996 II R 4/93, BFH/NV 1996, 649, unter II.3.b; in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, betr. Einkommensteuererstattungsansprüche).

  • BFH, 17.01.2022 - II B 49/21

    Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens - Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip

  • BFH, 30.11.2009 - II R 70/06

    Zeitpunkt der Steuerentstehung bei freigebiger Zuwendung eines Kommanditanteils -

  • FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 2766/16

    Erbschaftsteuer - Erfassung der Auszahlung einer Todesfallleistung

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