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   BFH, 07.10.1998 - II R 30/97   

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https://dejure.org/1998,3688
BFH, 07.10.1998 - II R 30/97 (https://dejure.org/1998,3688)
BFH, Entscheidung vom 07.10.1998 - II R 30/97 (https://dejure.org/1998,3688)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 1998 - II R 30/97 (https://dejure.org/1998,3688)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Festgeldkonto - Bankvollmacht - Übertragung eines Guthabens - Freigebige Zuwendung - Schenkungsteuer

  • Judicialis

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
    Schenkung allein durch Banküberweisung?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 1 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1
    Bankkonto; Eheähnliche Gemeinschaft; Entreicherung; Freigebige Zuwendung; Guthaben; Schenkungsteuer; Übertragung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.09.1990 - II R 50/88

    Gegenstand der Schenkung bei Zuwendung des Erlöses aus einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 07.10.1998 - II R 30/97
    Denn ein solcher liegt nur vor, wenn und soweit der Kläger den der S zustehenden Teil des Festgeldes endgültig behalten durfte und er über den Gesamtbetrag im Innenverhältnis zu S tatsächlich und rechtlich frei verfügen konnte (vgl. BFH-Urteil vom 26. September 1990 II R 50/88, BFHE 162, 139, BStBl II 1991, 32, m.w.N.).
  • BFH, 02.03.1994 - II R 59/92

    Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )

    Auszug aus BFH, 07.10.1998 - II R 30/97
    Eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG setzt in objektiver Hinsicht voraus, daß die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung (objektiv) unentgeltlich ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 1994 II R 59/92, BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366).
  • BFH, 23.11.2011 - II R 33/10

    Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto als freigebige Zuwendung

    Allein eine Einzahlung auf dem Oder-Konto durch einen Ehegatten ist aber kein ausreichender Anhaltspunkt dafür, dass der nicht einzahlende Ehegatte zur Hälfte an dem eingezahlten Betrag beteiligt sein soll (vgl. BFH-Urteil vom 7. Oktober 1998 II R 30/97, BFH/NV 1999, 618).
  • FG München, 19.12.2013 - 1 K 2603/11

    Zur Frage, welche Anforderungen an eine Schlussbesprechung i. S. der §§ 171 Abs.

    nicht aber, um damit - für sie fremde - schuldrechtliche Verpflichtungen der Klägerin gegenüber der Bank auf Grund eines - vom Finanzamt (wohl) angenommenen - Vertrages über die Anlage von Termingeld mit hieraus geschuldeten Einzahlungen zu erfüllen (und damit insbesondere auch der Klägerin die nämlichen Geldmittel der Schuldübernahmegebühr 1 zu ihrer freien Verfügung zu übereignen; vgl. hierzu etwa BFH-Urteil vom 7. Oktober 1998 II R 30/97, BFH/NV 1999, 618).
  • BFH, 25.01.2001 - II R 39/98

    Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs

    Damit ist aber noch nicht die Frage beantwortet, ob V auf Kosten der M bereichert wurde, d.h. ob ein Vermögensübergang von M auf V stattgefunden hat (vgl. BFH-Urteil vom 7. Oktober 1998 II R 30/97, BFH/NV 1999, 618).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2005 - 4 K 1590/03

    Schenkungsteuerpflicht der Vermögensübertragung zwischen einer inländischen und

    aa) Rechtlich und tatsächlich frei verfügen kann der Empfänger nur dann nicht, wenn er der -- zivilrechtlichen -- Verpflichtung unterliegt, das hingegebene Vermögen an den Zuwendenden zurückzugewähren (vgl. z.B.: BFH Urteil vom 7. Oktober 1998 II R 30/97, BFH/NV 1999 S. 618; BFH Beschluss vom 18. November 2004, II B 176/03, a.a.O.) oder an einen Dritten weiterzugeben (vgl. z.B.: BFH Beschluss vom 22. Dezember 2004 II B 166/03, nicht veröffentlicht, juris-Dokumenten-Nr.: STRE 200550125).
  • BFH, 19.12.2007 - II R 22/06

    Keine gemischte Schenkung bei Übertragung von Geschäftsanteilen aufgrund

    Eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass die Leistung zu einem Vermögensvorteil des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung (objektiv) unentgeltlich ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 1994 II R 59/92, BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366; vom 7. Oktober 1998 II R 30/97, BFH/NV 1999, 618; vom 25. Januar 2001 II R 39/98, BFH/NV 2001, 908).
  • FG Düsseldorf, 27.07.2005 - 4 K 2596/03

    Schenkungsteuer; Oder-Konten; Freigebige Zuwendung; Verfügungsbefugnis im

    In diesem Zusammenhang habe der Bundesfinanzhof auch ausgeführt, dass eine freigebige Zuwendung ausscheide, wenn die Überweisung bei Oder-Konten nur erfolge, um Anlagebeträge des Überweisenden und des Empfängers zur Erlangung besserer Zinskonditionen zusammenzulegen (Urteil vom 7. Oktober 1998 - II R 30/97 -).

    Mit dieser Feststellung ist aber noch nicht die Frage beantwortet, ob die Klägerin im Innenverhältnis zum Ehemann über das überwiesene Vermögen auch tatsächlich und rechtlich frei verfügen konnte, denn nur dann kann von einer Bereicherung auf Kosten ihres verstorbenen Ehemann ausgegangen werden (vgl. nur BFH, Urteil vom 7. Oktober 1998 - II R 30/97 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 1999, 618).

    Demnach spricht viel für die Argumentation der Klägerin, dass die überwiesenen Gelder auf den bestehenden gemeinschaftlichen Konten lediglich "geparkt" werden sollten, um so höhere Zinsen zu erzielen (vgl. auch den Sachverhalt: BFH, Urteil vom 7. Oktober 1998 - II R 30/97 - a.a.O.).

  • FG Köln, 04.11.2008 - 9 K 4186/07

    Freigebige Zuwendung eines Elternteils unter der Auflage des Erwerbs einer

    Für den Gegenstand der Zuwendung sei maßgebend, in welcher Form sich die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten in dem Zeitpunkt niederschlage, in dem die Vermögensverschiebung endgültig sei, der Bedachte also im Verhältnis zum Schenker über das Zugewendete tatsächlich und rechtlich frei verfügen könne (Hinweis auf BFH-Entscheidungen vom 5. Juni 2003 II B 74/02, BFH/NV 2003, 1425, vom 7. Oktober 1998 II R 30/97, BFH/NV 1999, 618, undvom 6. März 1985 II R 19/84, BStBl II 1985, 382, sowie Meincke, ErbStG, § 7 Rz. 15).
  • BFH, 14.11.2001 - II B 29/00

    NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung der

    b) Eine Divergenz zum Urteil des BFH vom 7. Oktober 1998 II R 30/97 (BFH/NV 1999, 618) hat die Klägerin nicht i.S. des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt, da sie dem angeführten Rechtssatz des BFH keinen abstrakten Rechtssatz des FG gegenüberstellt.
  • FG München, 24.08.2015 - 4 K 3124/12

    Kontoübertragung durch Ehegatten auf liechtensteinische Familienstiftung

    Gibt es allerdings hinreichend deutliche objektive Anhaltspunkte dafür, dass beide Ehegatten zu gleichen Anteilen am Kontoguthaben beteiligt sind, trägt der zur Schenkungsteuer herangezogene Ehegatte die Feststellungslast dafür, dass im Innenverhältnis nur der einzahlende Ehegatte berechtigt sein soll (BFH-Urteile vom 7. Oktober 1998 II R 30/97, BFH/NV 1999, 618; vom 23. November 2011 II R 33/10, BStBl II 2012, 473).
  • FG München, 18.08.2015 - 4 K 2442/12

    Freigebige Zuwendung zwischen Ehegatten bei Errichtung einer von Ehegatten nach

    Gibt es allerdings hinreichend deutliche objektive Anhaltspunkte dafür, dass beide Ehegatten zu gleichen Anteilen am Kontoguthaben beteiligt sind, trägt der zur Schenkungsteuer herangezogene Ehegatte die Feststellungslast dafür, dass im Innenverhältnis nur der einzahlende Ehegatte berechtigt sein soll (BFH-Urteile vom 7. Oktober 1998 II R 30/97, BFH/NV 1999, 618; vom 23. November 2011 II R 33/10, BStBl II 2012, 473).
  • FG Niedersachsen, 16.10.2012 - 3 K 251/12

    Schenkungssteuerpflichtige Zuwendung eines Komplementärs an die anderen

  • FG Münster, 06.05.1999 - 3 K 5863/96

    Mittelbare Grundstücksschenkung: Erwerb vor Geldhingabe

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