Rechtsprechung
BFH, 01.07.2008 - II R 38/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- openjur.de
Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers eingetretenen Wertzuwachses eines nachlasszugehörigen Grundstücks in Erwartung des späteren Erbanfalls
- Simons & Moll-Simons
- erbfall.eu
Bereicherung nach §10 ErbStG bei zu erwartendem Nacherbfall | Steuerrecht. Nacherbe, Nacherbschaft
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 1; BGB § 951, §§ 812 ff.
Keine Erbschaftsteuer auf den Wert eines Grundstücks, das der Nacherbe bereits auf dem nachlasszugehörigen Grundstück errichtet hatte - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Bereicherung des Nacherben hinsichtlich der von ihm am nachlasszugehörigen Grundstück vorgenommenen Baumaßnahmen
- Betriebs-Berater
Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers eingetretenen Wertzuwachses eines nachlasszugehörigen Grundstücks in Erwartung des späteren Erbanfalls
- Judicialis
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Umfang des steuerpflichtigen Erwerbs eines Nacherben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1; BGB § 951 §§ 812 ff.
Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers eingetretenen Wertzuwachses eines nachlasszugehörigen Grundstücks in Erwartung des späteren Erbanfalls - datenbank.nwb.de
Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers eingetretenen Wertzuwaches eines nachlasszugehörigen Grundstücks in Erwartung des späteren Erbanfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Renovierung vor dem Erbfall
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Renovierung vor dem Erbfall
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die steuerliche Erfassung von Vermögenswerten beim Nacherben; Steuerrechtliche Qualifizierung von Baumaßnahmen auf einem nachlasszugehörigen Grundstück zu Lebzeiten des Vorerben in Erwartung der Nacherbfolge; Berechnung der Bereicherung des Nacherben in ...
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Wertsteigerung zwischen Vor- und Nacherbschaft
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Keine Erbschaftsteuer auf vom Nacherben geschaffenen Wertzuwachs
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Baumaßnahme eines Nacherben- Nur die Bereicherung unterliegt der Erbschaftsteuer
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Steuerpflichtiger Erwerb bei Zahlung der Versicherungsprämien durch den Bezugsberechtigten
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Wertzuwachs durch Baumaßnahmen auf einem nachlasszugehörigen Grundstück zu Lebzeiten des Vorerben ist von Erbschaftsteuer befreit
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Zur Bereicherung des Nacherben
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Vor- und Nacherbschaft - Bereicherung des Nacherben umfasst nicht dessen Baumaßnahmen am Nachlassgrundstück
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Vor- und Nacherbschaft
- Steuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 18.10.2006 - 4 K 1915/05
- BFH, 01.07.2008 - II R 38/07
Papierfundstellen
- BFHE 220, 531
- NJW-RR 2008, 1535
- FamRZ 2008, 1928
- DB 2008, 1895
- BStBl II 2008, 876
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 28.10.2015 - II R 46/13
Berücksichtigung von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten im …
Die Vorschrift trägt aber dem Bereicherungsprinzip, das der Besteuerung des Erwerbs zugrunde liegt (z.B. BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 II R 38/07, BFHE 220, 531, BStBl II 2008, 876; vgl. Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 16. Aufl., § 10 Rz 5 ff., Rz 31), Rechnung.Das Bereicherungsprinzip des § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil in BFHE 220, 531, BStBl II 2008, 876, unter II.2.c) erfordert es nicht, dass Steuern des Erblassers, die beim Eintritt des Erbfalls keine wirtschaftliche Belastung dargestellt haben und auch später nicht festgesetzt werden und somit den/die Erben endgültig wirtschaftlich nicht belasten, als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden.
- BFH, 11.07.2019 - II R 36/16
Einkommensteuerschuld als Nachlassverbindlichkeit
Die Vorschrift trägt aber dem Bereicherungsprinzip Rechnung, das der Besteuerung des Erwerbs zugrunde liegt (z.B. BFH-Urteil vom 01.07.2008 - II R 38/07, BFHE 220, 531, BStBl II 2008, 876, unter II.2.c; auch Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 17. Aufl., § 10 Rz 6, Rz 40). - BFH, 11.07.2019 - II R 4/17
Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit
Das in § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG verankerte Bereicherungsprinzip (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 01.07.2008 - II R 38/07, BFHE 220, 531, BStBl II 2008, 876, unter II.2.c) erfordert es gerade nicht, derartige Lasten des Erben bei der Ermittlung der Höhe der Nettobereicherung einzubeziehen.
- BFH, 18.09.2013 - II R 29/11
Teilweise Rückzahlung des von einem Ehegatten gezahlten Einmalbeitrags für eine …
Diese Erlasse beruhten auf den Rechtsgrundsätzen, die im BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 II R 38/07 (BFHE 220, 531, BStBl II 2008, 876) im Hinblick auf die Bereicherung des Nacherben entwickelt wurden. - BFH, 28.10.2015 - II R 45/13
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.10.2015 II R 46/13 - Berücksichtigung von …
Die Vorschrift trägt aber dem Bereicherungsprinzip, das der Besteuerung des Erwerbs zugrunde liegt (z.B. BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 II R 38/07, BFHE 220, 531, BStBl II 2008, 876; vgl. Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 16. Aufl., § 10 Rz 5 ff., Rz 31), Rechnung.Das Bereicherungsprinzip des § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil in BFHE 220, 531, BStBl II 2008, 876, unter II.2.c) erfordert es nicht, dass Steuern des Erblassers, die beim Eintritt des Erbfalls keine wirtschaftliche Belastung dargestellt haben und auch später nicht festgesetzt werden und somit den/die Erben endgültig wirtschaftlich nicht belasten, als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden.
- FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07
Grundstückswert bei Vornahme von Investitionen des Erben in Erwartung des …
Ein solcher entsteht vielmehr erst dann, wenn feststeht, dass der bezweckte Erfolg (die Eigentumsübertragung) nicht eintritt, bzw. in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass die Bereicherung (mangels Eigentumsübertragung) ungerechtfertigt ist (Urteil des BFH vom 01.07.2008 II R 38/07, BStBl II 2008, 876 ).Der BFH hat inzwischen unter Berufung auf das Bereicherungsprinzip durch das Urteil in BStBl II 2008, 876 , in einem Fall, in dem der Nacherbe bis zum Tod des Vorerben bereits umfangreiche Baumaßnahmen am Grundbesitz durchgeführt hatte (u.a. Schaffung zweier vermieteter Wohnungen), entschieden, dass zwar dadurch zivilrechtlich kein Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden sei, der zu einer nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeit hätte führen können, da der bezweckte Erfolg - der Eigentumserwerb - eingetreten sei, dass aber das Bereicherungsprinzip die steuerliche Erfassung von Vermögenswerten ausschließe, die der Nacherbe (Kläger) selbst durch Baumaßnahmen auf dem nachlasszugehörigen Grundstück in Erwartung der Nacherbfolge geschaffen habe.
Die Entscheidung beruht weder auf den (noch) umstrittenen Grundsätzen in dem BFH-Urteil in BStBl II 2008, 876 (vgl. dazu z.B. Krause/Grootens, BeraterBrief Vermögen 2008, 395, Thouet, Zeitschrift für die Notarpraxis 2008, 446) noch auf dem obiter dictum in dem BFH-Urteil in BStBl II 2004, 1039.
- BFH, 20.09.2010 - II B 7/10
Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit durch zinsloses Darlehen als freigebige …
b) Im Urteil vom 1. Juli 2008 II R 38/07 (BFHE 220, 531, BStBl II 2008, 876) hat der BFH zur Besteuerung des Nacherben beim Eintritt des Nacherbfalls entschieden, dass § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG beim Nacherben die steuerliche Erfassung von Vermögenswerten ausschließt, die er selbst durch Baumaßnahmen auf einem nachlasszugehörigen Grundstück zu Lebzeiten des Vorerben in Erwartung der Nacherbfolge geschaffen hat. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2017 - 3 K 233/14
Finanzierung eines im Eigentum eines Elternteils stehenden Wohneigentums durch …
Der vorliegende Fall sei nicht vergleichbar mit dem dem BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 (II R 38/07) zugrundeliegenden Sachverhalt, weil die Finanzierung der Klägerin nicht zu einer Werterhöhung der Grundstücke geführt habe.Bereicherung im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 ErbStG ist die als Nettobetrag ermittelte Bereicherung (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 II R 38 /07, BFHE 220, 531; BStBl. II 2008, 876).
- FG Münster, 24.02.2022 - 3 K 1298/21
Abziehbarkeit eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich als Nachlassverbindlichkeit …
Die Vorschrift trägt aber dem Bereicherungsprinzip Rechnung, das der Besteuerung des Erwerbs zugrunde liegt (z.B. BFH-Urteile vom 01.07.2008 II R 38/07, BStBl. II 2008, 876; vom 11.07.2019 II R 36/16, BStBl. II 2020, 391). - FG Münster, 24.02.2021 - 3 K 1298/21
Abziehbarkeit eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich als Nachlassverbindlichkeit …
Die Vorschrift trägt aber dem Bereicherungsprinzip Rechnung, das der Besteuerung des Erwerbs zugrunde liegt (z.B. BFH-Urteile vom 01.07.2008 II R 38/07, BStBl. II 2008, 876; vom 11.07.2019 II R 36/16, BStBl. II 2020, 391).