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   BFH, 21.01.2004 - II R 4/02   

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https://dejure.org/2004,10774
BFH, 21.01.2004 - II R 4/02 (https://dejure.org/2004,10774)
BFH, Entscheidung vom 21.01.2004 - II R 4/02 (https://dejure.org/2004,10774)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - II R 4/02 (https://dejure.org/2004,10774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BewG §§ 95 ff.; ; BewG § 106 Abs. 1; ; BewG § 106 Abs. 3; ; BewG § 109

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 21 Abs. 2 S. 1 § 95 § 106
    Einheitswert - abweichendes Wj

  • datenbank.nwb.de

    Feststellung des EW-BV ab 1993 bei abweichendem Wj

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 106 Abs 1, BewG § 106 Abs 3, BewG § 21 Abs 2, BewG § 109 Abs 1
    Abweichendes Wirtschaftsjahr; Bewertungsstichtag; Feststellungszeitpunkt; Kapitalgesellschaft; Steuerbilanz; Vermögensaufstellung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.01.1999 - II B 7/98

    Einheitsbewertung bei Verkehrsunternehmen

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - II R 4/02
    Wegen der Bestands- und Wertidentität zwischen der Steuerbilanz und der Vermögensaufstellung (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1999 II B 7/98, BFHE 187, 332, BStBl II 1999, 206; BFH-Urteil vom 16. Juni 1999 II R 24/98, BFH/NV 2000, 10) ist die Steuerbilanz notwendige Grundlage für die Vermögensaufstellung.

    Die nach § 106 Abs. 3 BewG auf Antrag eintretende Rechtsfolge verwirklicht den gesetzlichen Grundgedanken und entspricht dem inneren System der durch das StÄndG 1992 geänderten Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, wonach die Vermögensaufstellung bestands- und wertidentisch der Steuerbilanz folgt (BFH in BFHE 187, 332, BStBl II 1999, 206).

  • BFH, 16.06.1999 - II R 24/98

    Bestandsidentität zwischen Steuerbilanz und Vermögensaufstellung

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - II R 4/02
    Wegen der Bestands- und Wertidentität zwischen der Steuerbilanz und der Vermögensaufstellung (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1999 II B 7/98, BFHE 187, 332, BStBl II 1999, 206; BFH-Urteil vom 16. Juni 1999 II R 24/98, BFH/NV 2000, 10) ist die Steuerbilanz notwendige Grundlage für die Vermögensaufstellung.

    Wegen der Bestands- und Wertidentität zwischen der Steuerbilanz und der Vermögensaufstellung sind Steuerbilanzen i.S. der §§ 95 ff. BewG nur die Bilanzen, die der steuerlichen Gewinnermittlung zu Grunde liegen und zum Abschluss des Wirtschaftsjahres erstellt werden (BFH in BFH/NV 2000, 10).

  • BFH, 22.01.2003 - II R 40/00

    Rechtsfähige Unterstützungskasse; Feststellung des Einheitswerts des BV

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - II R 4/02
    Dem mit der Neuregelung der Einheitsbewertung verfolgten Regelungsplan des Gesetzgebers entspricht es vielmehr, die in § 106 Abs. 3 BewG vorgesehene Rechtsfolge nicht nur auf Antrag, sondern regelmäßig eintreten zu lassen (vgl. auch BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 II R 40/00, BFH/NV 2003, 1037).
  • BFH, 06.03.1985 - I R 269/83

    Voraussetzungen des Abziehens von Verlusten vorangegangener Veranlagungszeiträume

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - II R 4/02
    Eine Zwischenbilanz ist keine Steuerbilanz, weil sie nicht für Zwecke der Veranlagung der Ertragsteuern beim FA eingereicht wird (vgl. § 60 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung sowie BFH-Urteil vom 6. März 1985 I R 269/83, BFH/NV 1986, 92).
  • FG Düsseldorf, 11.12.2001 - 8 K 4759/01

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens; Bewertungsstichtag; Abweichendes

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - II R 4/02
    Mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 801 veröffentlichten Urteil gab das Finanzgericht (FG) der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage statt.
  • BFH, 05.10.2009 - I B 35/09

    Kürzung von Zurechnungsbeträgen gemäß § 14 Abs. 2 AStG im Wirtschaftsjahr 2000

    Ebenso greift der Hinweis des FA auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Januar 2004 II R 4/02 (BFH/NV 2004, 921) nicht durch, da es dort um die Schließung einer offenkundigen Regelungslücke ging, während im Streitfall eine solche nicht besteht.
  • FG München, 29.06.2006 - 6 K 712/04

    Anerkennung eines viertägigen Rumpfwirtschaftsjahres bei der Einheitsbewertung

    Grundsätzlich ist der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens der Schluss eines abweichenden Wirtschaftsjahres zu Grunde zu legen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - II R 4/02 vom 21. Januar 2004, BFH/NV 2004, 921 ).
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