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   BFH, 27.04.2005 - II R 4/04   

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https://dejure.org/2005,11931
BFH, 27.04.2005 - II R 4/04 (https://dejure.org/2005,11931)
BFH, Entscheidung vom 27.04.2005 - II R 4/04 (https://dejure.org/2005,11931)
BFH, Entscheidung vom 27. April 2005 - II R 4/04 (https://dejure.org/2005,11931)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GrEStG § 16 Abs. 2; ; GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 2; ; GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 117 Abs. 1; ; BGB § 123; ; BGB § 138; ; BGB § 139; ; FGO § 126 Abs. 6 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1 § 139; GrEStG (1983) § 16 Abs. 2
    Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages - sittenwidriger Pachtvertrag

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreier Rückerwerb eines Grundstücks bei Nichtigkeit des Kaufvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerfestsetzung durch den Veräußerer bei Rückerwerb eines Grundstücks ; Beabsichtigter konzeptioneller Zusammenhang des Grundstückskaufvertrages mit einem künftigen Nutzungsrechtsverhältnis; Erstreckung der Heilung des Formmangels des Grundstückskaufvertrags auf den ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 16 Abs 2 Nr 2, GrEStG § 16 Abs 2 Nr 3
    Aufhebung; Grunderwerbsteuer; Kaufvertrag; Nichtigkeit; Steuerbescheid

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 4/04
    bb) Die Sittenwidrigkeit des Pachtvertrages wiederum kann sich aus dessen Inhalt oder auch aus dem Verhalten des einen Vertragspartners gegenüber dem anderen oder beider gegenüber Dritten einschließlich der Allgemeinheit --vorliegend etwa gegenüber den Sozialhilfeträgern-- ergeben (vgl. BGH-Urteil vom 8. Dezember 1982 IVb ZR 333/81, BGHZ 86, 82).

    Letztlich ist eine Gesamtbeurteilung des Pachtvertrages unter Berücksichtigung von Inhalt, Motiv und Zweck erforderlich (vgl. BGH-Urteile vom 19. Januar 1989 IX ZR 124/88, BGHZ 106, 269, 272, sowie in BGHZ 86, 82, 88).

  • BGH, 23.09.1994 - V ZR 113/93

    Störungen bei der Abwicklung eines Übergabevertrages

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 4/04
    Dem Kläger war jedoch die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht unzumutbar (vgl. zur Unzumutbarkeit BGH-Urteil vom 23. September 1994 V ZR 113/93, Deutsche Notar-Zeitschrift --DNotZ-- 1996, 636).

    Anders als in dem BGH-Urteil in DNotZ 1996, 636 waren die Parteien bei Fortsetzung des Vertrages auch nicht zu einem ständigen persönlichen Kontakt gezwungen.

  • BGH, 19.01.1989 - IX ZR 124/88

    Bürgschaftsverpflichtung eines nahen Angehörigen des Kreditnehmers; Prüfung der

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 4/04
    Letztlich ist eine Gesamtbeurteilung des Pachtvertrages unter Berücksichtigung von Inhalt, Motiv und Zweck erforderlich (vgl. BGH-Urteile vom 19. Januar 1989 IX ZR 124/88, BGHZ 106, 269, 272, sowie in BGHZ 86, 82, 88).
  • BGH, 19.04.1971 - II ZR 79/69

    Erwerb von Wechselforderungen durch Abtretung und Übergabe und nicht als Dritter

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 4/04
    Eine derartige Gesinnung kann sich etwa aus der Ausnutzung einer Machtposition oder einer Zwangslage ergeben (BGH-Urteil vom 19. April 1971 II ZR 79/69, Wertpapier-Mitteilungen --WM-- 1971, 857, 858).
  • BGH, 19.03.1971 - V ZR 143/69

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Nichtigkeit

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 4/04
    Dabei genügt der Einheitlichkeitswille einer Partei, wenn er für die andere erkennbar war und von dieser gebilligt oder hingenommen worden ist (so BGH-Urteil vom 19. März 1971 V ZR 143/69, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1971, 468).
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 4/04
    Die erforderliche Kündigung (dazu BGH-Urteil vom 26. September 1996 I ZR 265/95, BGHZ 133, 316, 327) könnte im Streitfall in der Widerklage zu sehen sein.
  • BGH, 17.03.1978 - V ZR 217/75

    Anspruch auf eine Leibrente als Einzelabrede eines Grundstückskaufvertrages trotz

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 4/04
    Die Heilung (nur) des Formmangels erstreckt sich auf den gesamten Inhalt des Vertrages (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 17. März 1978 V ZR 217/75, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1978, 1577).
  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 188/64

    Verbot des Selbstkontrahierens bei Zusammenfassung mehrerer selbständiger

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 4/04
    Aus den Erklärungen der Parteien muss sich unter Berücksichtigung der Interessenlage und der Verkehrssitte der Wille ergeben, dass die ggf. äußerlich getrennten Rechtsgeschäfte miteinander stehen und fallen sollen (vgl. BGH-Urteile vom 23. Februar 1968 V ZR 188/64, BGHZ 50, 8, 13; vom 25. Mai 1983 VIII ZR 51/92, NJW 1983, 2027, sowie vom 9. Februar 1990 V ZR 274/88, NJW 1990, 1473).
  • BGH, 19.07.2002 - V ZR 240/01

    Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung bei

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 4/04
    Lediglich dann, wenn nicht nur ein auffälliges, sondern ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, besteht eine tatsächliche Vermutung für ein Handeln aus verwerflicher Gesinnung (vgl. BGH-Urteil vom 19. Juli 2002 V ZR 240/01, NJW 2002, 3165, unter II.4.).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88

    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - II R 4/04
    Aus den Erklärungen der Parteien muss sich unter Berücksichtigung der Interessenlage und der Verkehrssitte der Wille ergeben, dass die ggf. äußerlich getrennten Rechtsgeschäfte miteinander stehen und fallen sollen (vgl. BGH-Urteile vom 23. Februar 1968 V ZR 188/64, BGHZ 50, 8, 13; vom 25. Mai 1983 VIII ZR 51/92, NJW 1983, 2027, sowie vom 9. Februar 1990 V ZR 274/88, NJW 1990, 1473).
  • BGH, 25.05.1983 - VIII ZR 51/82

    Vereinbarung einer salvatorischen Klausel - Genehmigungsfähigkeit einer

  • BFH, 14.01.1976 - II R 149/74

    Erwerbsvorgang - Eigentumsübertragung - Nichterfüllung von Vertragsbedingungen -

  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

  • BFH, 29.06.2016 - II R 14/12

    Rückerwerb des Eigentums wegen Nichtigkeit des dem Erwerbsvorgang zugrunde

    b) Das Tatbestandsmerkmal der Nichtigkeit erfasst Fälle, in denen die (abstrakte) Eigentumsübertragung am Grundstück zivilrechtlich wirksam erfolgt ist, diese Eigentumsübertragung jedoch aufgrund einer nichtigen schuldrechtlichen Verpflichtung vorgenommen wurde (BFH-Urteile vom 27. Januar 1999 II R 78/96, BFH/NV 1999, 964, und vom 27. April 2005 II R 4/04, BFH/NV 2005, 1629).
  • FG Nürnberg, 18.08.2011 - 4 K 1837/10

    Teilweise Rückgängigmachung einer Anteilsübertragung - ordnungsgemäße Anzeige der

    Zwar hat der BFH mit Urteil vom 27.04.2005 II R 4/04 (BFH/NV 2005, 1629) entschieden, dass bei Rückerwerb einer Teilfläche im Rahmen einer Grundstücksveräußerung die Steuerfestsetzung auf den ursprünglichen Erwerbsvorgang nur insoweit nach § 16 Abs. 2 GrEStG aufzuheben ist, als sie auf die zurückerworbene Teilfläche entfällt.

    Darüber hinaus war in dem vom BFH zu entscheidenden Sachverhalt (II R 4/04, BFH/NV 2005, 1629) eine Teilfläche bereits weiterveräußert worden und konnte daher gar nicht mehr zurückübertragen werden, während im Streitfall eine vollständige Rückgängigmachung z.B. der Kommanditanteilsübertragung von A1 auf A4 möglich gewesen wäre.

    Hinsichtlich der verbliebenen Restfläche war auch in dem Streitfall vor dem BFH II R 4/04 ein vollständiger Rückerwerb gegeben.

  • BFH, 19.02.2014 - II B 106/13

    Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Erwerb von Wohnungseigentum an

    dd) Da es sich beim Wohnungs- und Teileigentum um eigenständige Grundstücke handelt, kann ein Erwerb von Wohnungs- und Teileigentumseinheiten an dem veräußerten Grundstück durch den Veräußerer auch nicht dem Fall gleichgestellt werden, dass nur eine Teilfläche des veräußerten Grundstücks auf den Veräußerer zurückübertragen wird, weil der Erwerber eine andere Teilfläche des Grundstücks in der Zwischenzeit veräußert hatte (zu dieser Fallgestaltung vgl. BFH-Urteil vom 27. April 2005 II R 4/04, BFH/NV 2005, 1629, unter II.1.).
  • FG Nürnberg, 28.04.2020 - 4 K 1791/18

    Grunderwerbsteuer bei Eigentumswohnung

    Wird nur eine Teilfläche zurückerworben, weil etwa zwischenzeitlich eine Teilfläche weiterveräußert worden ist, hindert dies die Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG bezüglich der Steuer auf den Rückerwerb nicht (vgl. BFH-Urteil vom 27.04.2005 II R 4/04, BFH/NV 2005, 1629).

    Der Bundesfinanzhof hat es in diesem Zusammenhang als ausreichend angesehen, dass nur eine Teilfläche des ursprünglich übertragenen Grundstücks zurückerworben wird, weil trotz zwischenzeitlicher Weiterveräußerung einer Teilfläche dasselbe Grundstück im Sinne des bürgerlichen Rechts zurückübereignet wurde (vgl. BFH-Urteil vom 27.04.2005 II R 4/04, BFH/NV 2005, 1629).

  • FG München, 02.08.2005 - 4 V 1994/05

    Übermaßverbot bei der Bedarfswertfeststellung; Aussetzung der Vollziehung in

    Eine Korrektur der vom Finanzamt angesetzten Durchschnittsmiete auf eine "übliche Miete" ist unter Berücksichtigung der enthaltenen Finanzierungsbestandteile nicht möglich (vgl. Rössler/Troll, Kommentar zum Bewertungsgesetz , § 146 Rz. 24), da außerhalb der in § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG ausdrücklich genannten Fälle nicht zu prüfen ist, ob die tatsächliche Jahresmiete der üblichen Miete entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 2005 II R 4/04, BStBl II 2005, 426, 428).
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