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   BFH, 01.09.2021 - II R 40/19   

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https://dejure.org/2021,55178
BFH, 01.09.2021 - II R 40/19 (https://dejure.org/2021,55178)
BFH, Entscheidung vom 01.09.2021 - II R 40/19 (https://dejure.org/2021,55178)
BFH, Entscheidung vom 01. September 2021 - II R 40/19 (https://dejure.org/2021,55178)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schenkungsteuerbescheid für eine Zuwendung; Abfindungszahlung im Scheidungsfall kein Besteuerungstatbestand einer freigebigen Zuwendung

  • Betriebs-Berater

    Abfindungszahlung im Scheidungsfall

  • rewis.io

    Abfindungszahlung im Scheidungsfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindungszahlung im Scheidungsfall

  • rechtsportal.de

    Schenkungsteuerbescheid für eine Zuwendung; Abfindungszahlung im Scheidungsfall kein Besteuerungstatbestand einer freigebigen Zuwendung

  • datenbank.nwb.de

    Abfindungszahlung im Scheidungsfall

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abfindungszahlung im Scheidungsfall

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die ehevertraglich festgelegte Abfindungszahlung im Scheidungsfall - und die Schenkungsteuer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Abfindung im Scheidungsfall - Wird vor der Heirat so eine Vereinbarung getroffen, fällt für die Abfindung keine Schenkungssteuer an

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Abfindungszahlung im Scheidungsfall

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Entfällt auf eine Unterhaltsabfindung Schenkungsteuer? - Abfindung nach der Scheidung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abfindungszahlung im Scheidungsfall als Schenkung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schenkungssteuer bei Bedarfsabfindung im Fall einer Scheidung

Sonstiges (4)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 7 Abs 3
    Schenkungsteuer, Freigebige Zuwendung, Ehegatten, Zeitpunkt, Entstehung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1 ; ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2 ; ErbStG § 7 Abs 3

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Freigebige Zuwendung bei Ehegatten aufgrund Ehescheidung

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Keine Schenkungssteuer auf vereinbarte Zahlung einer Abfindung nach Scheidung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 567
  • FamRZ 2022, 596
  • DB 2022, 309
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.10.2007 - II R 53/05

    Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt gegen Geldzuwendung bei Beginn der Ehe

    Auszug aus BFH, 01.09.2021 - II R 40/19
    Dabei kommen als die Unentgeltlichkeit ausschließende und die Entgeltlichkeit begründende rechtliche Abhängigkeiten Verknüpfungen sowohl nach Art eines gegenseitigen Vertrags als auch durch Setzung einer Bedingung oder eines entsprechenden Rechtszwecks in Betracht (grundlegend BFH-Urteil vom 02.03.1994 - II R 59/92, BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366, unter II.1.; vgl. auch BFH-Urteil vom 17.10.2007 - II R 53/05, BFHE 218, 409, BStBl II 2008, 256, unter II.1.a, jeweils m.w.N.).

    Denn diese Zahlung wird weder zur Befriedigung eines (außervertraglichen) Forderungsrechts des Preisgebenden noch als Gegenleistung für einen Verzicht getätigt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 218, 409, BStBl II 2008, 256).

  • FG München, 02.05.2018 - 4 K 3181/16

    Einordnung einer Zahlung aufgrund einer vor der Ehe abgeschlossenen

    Auszug aus BFH, 01.09.2021 - II R 40/19
    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts München vom 02.05.2018 - 4 K 3181/16, die Einspruchsentscheidung vom 25.10.2016 und der Schenkungsteuerbescheid vom 14.09.2015 aufgehoben.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG vom 02.05.2018 - 4 K 3181/16, die Einspruchsentscheidung vom 25.10.2016 und den Schenkungsteuerbescheid vom 14.09.2015 aufzuheben.

  • BFH, 02.03.1994 - II R 59/92

    Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )

    Auszug aus BFH, 01.09.2021 - II R 40/19
    Dabei kommen als die Unentgeltlichkeit ausschließende und die Entgeltlichkeit begründende rechtliche Abhängigkeiten Verknüpfungen sowohl nach Art eines gegenseitigen Vertrags als auch durch Setzung einer Bedingung oder eines entsprechenden Rechtszwecks in Betracht (grundlegend BFH-Urteil vom 02.03.1994 - II R 59/92, BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366, unter II.1.; vgl. auch BFH-Urteil vom 17.10.2007 - II R 53/05, BFHE 218, 409, BStBl II 2008, 256, unter II.1.a, jeweils m.w.N.).

    Die Zugewinnausgleichsforderung kann in der Person des Zuwendungsempfängers entweder überhaupt nicht oder nicht in der im Zeitpunkt der Zuwendung erwarteten Höhe entstehen oder der Zuwendungsempfänger umgekehrt sogar selbst Schuldner einer Zugewinnausgleichsforderung werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366, unter II.1.c).

  • BFH, 27.11.2013 - II R 25/12

    Schenkungsteuerpflicht von Zuwendungen innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft

    Auszug aus BFH, 01.09.2021 - II R 40/19
    Der Erwerb eines zugewendeten Gegenstandes, auf den kein Rechtsanspruch besteht, ist unentgeltlich, wenn er nicht rechtlich abhängig ist von einer den Erwerb ausgleichenden Gegenleistung des Erwerbers (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 27.11.2013 - II R 25/12, BFH/NV 2014, 537, Rz 9).
  • BFH, 03.07.2019 - II R 6/16

    Zuwendung einer Schweizer Stiftung als Unterstützungsleistung unterliegt nicht

    Auszug aus BFH, 01.09.2021 - II R 40/19
    Für die zutreffende Vorstellung des Zuwendenden von dem Begriff der (Un-)Entgeltlichkeit genügt es, wenn er dessen rechtlich-sozialen Bedeutungsgehalt laienhaft zutreffend erfasst (vgl. BFH-Urteil vom 03.07.2019 - II R 6/16, BFHE 265, 421, BStBl II 2020, 61, Rz 15, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 23.09.2020 - 3 K 136/19

    Ehevertrag und Schenkungsteuer

    In dem Umstand der Revisionszulassung gegen das Urteil des FG München vom 2. Mai 2018 (4 K 3181/16, EFG 2020, 796) durch den BFH (Beschluss vom 8.11.2019, II B 57/18, Az. des Revisionsverfahren II R 40/19), kann nicht geschlossen werden, dass der BFH Entscheidungen in Fällen wie dem hier vorliegenden nunmehr grundsätzliche Bedeutung beimisst.
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