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BFH, 22.01.2020 - II R 41/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 162 Abs 1, ErbStG § ... 10 Abs 5 Nr 3, ErbStG § 11, ErbStG § 12 Abs 1, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 1 Buchst a, BGB § 1922, BGB § 1967 Abs 2, BGB § 158 Abs 1, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, BewG § 13 Abs 1 S 1
Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten - Bundesfinanzhof
Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 162 Abs 1 AO, § 13 Abs 1 S 1 BewG 1991 vom 24.12.2008, § 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG 1997 vom 24.12.2008, § 10 Abs 5 Nr 3 ErbStG 1997 vom 19.12.2000, § 11 ErbStG 1997
Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten - IWW
§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergeset... zes (ErbStG), § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG, § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 1922 Abs. 1 BGB, § 1922 BGB, § 35 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 1922 ff. BGB, § 3 Abs. 1 Nr. 1 1. Alternative ErbStG, § 12 Abs. 1 ErbStG, Artikel 2 des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, § 13 BewG, Anlage 9a zum BewG, § 13 Abs. 1 Satz 1 BewG, § 15 Abs. 2 BewG, § 3 ErbStG, § 12 ErbStG, § 10 Abs. 3 bis 9 ErbStG, § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG, § 1967 Abs. 2 BGB, § 162 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO), § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, § 184 Abs. 1 BGB, § 11 ErbStG, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG, § 158 Abs. 1 BGB, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte aufgrund einer auf die Erben übergegangenen Pflicht
- Betriebs-Berater
Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten
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Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten
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Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten
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Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte aufgrund einer auf die Erben übergegangenen Pflicht
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Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten
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Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erbschaftsteuer - und die Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten
- rofast.de (Kurzinformation)
Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeit
Sonstiges
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 17.01.2017 - 4 K 1641/15
- BFH, 22.01.2020 - II R 41/17
Papierfundstellen
- BFHE 267, 460
- FamRZ 2020, 1228
- BStBl II 2020, 459
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (12)
- VGH Bayern, 21.03.2018 - 4 ZB 17.2082
(Nicht-)Vererbbarkeit der Grabberechtigung
Auszug aus BFH, 22.01.2020 - II R 41/17
a) Bei dem durch den Friedhofsträger in der Handlungsform des Verwaltungsakts (vgl. § 35 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes) verliehenen Grabnutzungsrecht handelt es sich in der Regel um ein subjektiv-öffentliches Sonderrecht, das in der Person des Rechtsinhabers besteht (vgl. z.B. Urteil des Verwaltungsgerichts --VG-- Magdeburg vom 18.10.2013 - 9 A 155/12, unter I.2.a; Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs --BayVGH-- vom 21.03.2018 - 4 ZB 17.2082, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2018, 1832, Rz 11).b) Sieht der Friedhofsträger eine Übertragung des Grabnutzungsrechts auf Erben vor, ist der Übergang wegen der mit ihm verbundenen Pflichten nur möglich, wenn der Erbe dem Erwerb zustimmt und sich damit den einschlägigen Bestimmungen der Friedhofssatzung unterwirft (z.B. BayVGH-Urteil in NJW 2018, 1832, Rz 11).
- OLG Oldenburg, 22.08.1995 - 5 U 32/95
Anspruch auf Übertragung einer Nutzungsberechtigung an einer Grabstelle; …
Auszug aus BFH, 22.01.2020 - II R 41/17
Die Friedhofssatzung, die die Rechtsbeziehungen zwischen dem Träger des Friedhofs und dem Inhaber des Nutzungsrechts regelt, kann jedoch Rechtsnachfolgeregelungen für das Grabnutzungsrecht treffen, die an die bürgerlich-rechtliche Erbfolge anknüpfen und eine Übertragung auf die Erben bestimmen (OLG Oldenburg, Urteil vom 22.08.1995 - 5 U 32/95, NJW-Rechtsprechungsreport Zivilrecht --NJW-RR-- 1996, 136; VG München, Urteil vom 20.03.2008 - M 12 K 07.5955; vgl. auch Torsten F. Barthel, Gewerbearchiv Beilage Wirtschaft und Verwaltung Themenhefte Nr. 01/2016, 22 ff., unter VII.).c) Sieht die Friedhofssatzung eine Übertragung des Grabnutzungsrechts auf den Erben vor und stimmt dieser dem Übergang zu, erwirbt er das Nutzungsrecht nach den zivilrechtlichen Bestimmungen der Erbfolge i.S. der §§ 1922 ff. BGB (vgl. z.B. Urteil des OLG Oldenburg in NJW-RR 1996, 136; AG Pfaffenhofen, Urteil vom 21.12.2012 - 1 C 344/12, Rz 65 ff.).
- VG München, 20.03.2008 - M 12 K 07.5955
Öffentlich-rechtliches Grabnutzungsrecht; Nachfolger eines …
Auszug aus BFH, 22.01.2020 - II R 41/17
Es endet aber nicht mit dessen Tod, sondern ist übertragbar (VG München, Urteil vom 20.03.2008 - M 12 K 07.5955).Die Friedhofssatzung, die die Rechtsbeziehungen zwischen dem Träger des Friedhofs und dem Inhaber des Nutzungsrechts regelt, kann jedoch Rechtsnachfolgeregelungen für das Grabnutzungsrecht treffen, die an die bürgerlich-rechtliche Erbfolge anknüpfen und eine Übertragung auf die Erben bestimmen (OLG Oldenburg, Urteil vom 22.08.1995 - 5 U 32/95, NJW-Rechtsprechungsreport Zivilrecht --NJW-RR-- 1996, 136; VG München, Urteil vom 20.03.2008 - M 12 K 07.5955; vgl. auch Torsten F. Barthel, Gewerbearchiv Beilage Wirtschaft und Verwaltung Themenhefte Nr. 01/2016, 22 ff., unter VII.).
- BFH, 15.06.2016 - II R 51/14
Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf …
Auszug aus BFH, 22.01.2020 - II R 41/17
Als Bereicherung gilt in den Fällen des § 3 ErbStG der Betrag, der sich ergibt, wenn von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Wert des gesamten Vermögensanfalls, soweit er der Besteuerung nach dem ErbStG unterliegt, die nach § 10 Abs. 3 bis 9 ErbStG abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.06.2016 - II R 51/14, BFHE 255, 85, BStBl II 2018, 194, Rz 17).Erblasserschulden i.S. des § 1967 Abs. 2 BGB sind auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre (BFH-Urteil in BFHE 255, 85, BStBl II 2018, 194, Rz 17).
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 21.12.2012 - 1 C 344/12
Nutzungsrecht an einer Grabstätte: Maßgebliches Recht im Hinblick auf die …
Auszug aus BFH, 22.01.2020 - II R 41/17
Für die Frage, ob das Nutzungsrecht bei Tod des Erblassers auf den Rechtsnachfolger übergeht, ist nicht unmittelbar die Erbfolgeregelung des BGB maßgebend, sondern sind die durch den jeweiligen Friedhofsträger in der Friedhofssatzung getroffenen Regelungen einschlägig (z.B. Oberlandesgericht --OLG-- Zweibrücken, Urteil vom 15.05.1997 - 6 U 57/96, unter 1.3; Amtsgericht --AG-- Pfaffenhofen, Urteil vom 21.12.2012 - 1 C 344/12, Rz 48).c) Sieht die Friedhofssatzung eine Übertragung des Grabnutzungsrechts auf den Erben vor und stimmt dieser dem Übergang zu, erwirbt er das Nutzungsrecht nach den zivilrechtlichen Bestimmungen der Erbfolge i.S. der §§ 1922 ff. BGB (vgl. z.B. Urteil des OLG Oldenburg in NJW-RR 1996, 136; AG Pfaffenhofen, Urteil vom 21.12.2012 - 1 C 344/12, Rz 65 ff.).
- BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07
Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung
Auszug aus BFH, 22.01.2020 - II R 41/17
Eine aufschiebende Bedingung i.S. des § 158 Abs. 1 BGB ist die durch den Parteiwillen in ein Rechtsgeschäft eingefügte Bestimmung, die die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig macht (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.2007 - 10 AZR 97/07, BAGE 125, 147, unter B.VI.1.a). - OLG Zweibrücken, 15.05.1997 - 6 U 57/96
Auszug aus BFH, 22.01.2020 - II R 41/17
Für die Frage, ob das Nutzungsrecht bei Tod des Erblassers auf den Rechtsnachfolger übergeht, ist nicht unmittelbar die Erbfolgeregelung des BGB maßgebend, sondern sind die durch den jeweiligen Friedhofsträger in der Friedhofssatzung getroffenen Regelungen einschlägig (z.B. Oberlandesgericht --OLG-- Zweibrücken, Urteil vom 15.05.1997 - 6 U 57/96, unter 1.3; Amtsgericht --AG-- Pfaffenhofen, Urteil vom 21.12.2012 - 1 C 344/12, Rz 48). - OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2016 - 2 LB 25/15
Übergang des Grabnutzungsrechts auf Rechtsnachfolger
Auszug aus BFH, 22.01.2020 - II R 41/17
Die Zustimmung zum Übergang des Grabnutzungsrechts kann z.B. in der Entgegennahme der darüber ausgestellten Urkunde gesehen werden (Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.04.2016 - 2 LB 25/15, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 2016, 409, Rz 70). - VG Magdeburg, 18.10.2013 - 9 A 155/12
Friedhofsrecht - Übergang eines durch Friedhofssatzung geregelten …
Auszug aus BFH, 22.01.2020 - II R 41/17
a) Bei dem durch den Friedhofsträger in der Handlungsform des Verwaltungsakts (vgl. § 35 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes) verliehenen Grabnutzungsrecht handelt es sich in der Regel um ein subjektiv-öffentliches Sonderrecht, das in der Person des Rechtsinhabers besteht (vgl. z.B. Urteil des Verwaltungsgerichts --VG-- Magdeburg vom 18.10.2013 - 9 A 155/12, unter I.2.a; Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs --BayVGH-- vom 21.03.2018 - 4 ZB 17.2082, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2018, 1832, Rz 11). - BFH, 05.03.1971 - III R 130/68
Erbbauvertrag - Erbbauberechtigter - Einseitige Erklärung einer Verlängerung - …
Auszug aus BFH, 22.01.2020 - II R 41/17
Zwar kann eine solche auch gegeben sein, wenn der Eintritt von der freien Entscheidung eines Beteiligten --z.B. von der Ausübung eines vertraglich vereinbarten Optionsrechts-- abhängt (vgl. BFH-Urteil vom 05.03.1971 - III R 130/68, BFHE 102, 102, BStBl II 1971, 481). - FG Düsseldorf, 17.01.2017 - 4 K 1641/15
Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten i.R.d. Erbschaftssteuer (hier: …
- VG Würzburg, 23.01.2019 - W 2 K 18.1268
Neuerwerb des Grabnutzungsrechts
- BFH, 02.12.2020 - II R 17/18
Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit
Vielmehr gehören dazu auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22.01.2020 - II R 41/17, BFHE 267, 460, BStBl II 2020, 459, Rz 21).In ähnlicher Weise sind schwebende Geschäfte, deren Hauptpflichten im Todeszeitpunkt des Erblassers noch nicht erfüllt waren, bei der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer nicht zu berücksichtigen (BFH-Urteil in BFHE 267, 460, BStBl II 2020, 459, Rz 29).
- BFH, 01.09.2021 - II R 8/20
Kosten für ein Grabdenkmal als Nachlassverbindlichkeiten
Bei einem Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG --wie im Streitfall-- gilt als Bereicherung der Betrag, der sich ergibt, wenn von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Wert des gesamten Vermögensanfalls, soweit er der Besteuerung nach dem ErbStG unterliegt, die nach § 10 Abs. 3 bis 9 ErbStG abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22.01.2020 - II R 41/17, BFHE 267, 460, BStBl II 2020, 459, Rz 20).c) Ergibt die Würdigung im Einzelfall, dass die nachgewiesenen Kosten für ein Grabdenkmal die Angemessenheit übersteigen, ist der Abzug nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG auf den Teil beschränkt, der den angemessenen Kosten entspricht (vgl. zu Grabpflegekosten BFH-Urteil in BFHE 267, 460, BStBl II 2020, 459, Rz 23; so auch Geck in Kapp/Ebeling, § 10 ErbStG, Rz 111; Jochum in ErbStG-eKommentar --Fassung vom 29.12.2020--, § 10 ErbStG Rz 152; BeckOK ErbStG/Königer, 13. Ed. 01.10.2021, § 10 Rz 227; Götz, ZEV 2010, 561).
- BFH, 01.02.2023 - II R 3/20
Erbfallkostenpauschale für den Nacherben
b) Für jeden der Erwerbe gilt als Bereicherung der Betrag, der sich ergibt, wenn von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Wert des gesamten Vermögensanfalls" soweit er der Besteuerung nach dem ErbStG unterliegt, die nach § 10 Abs. 3 bis 9 ErbStG abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG, vgl. BFH-Urteil vom 22.01.2020 - II R 41/17, BFHE 267, 460, BStBl II 2020, 459, Rz 20). - BFH, 17.11.2021 - II R 39/19
Erbfall nach italienischem Recht