Rechtsprechung
BFH, 18.08.2004 - II R 43/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
VermG § ... 34 Abs. 3; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 5; ; VermG § 1; ; VermG § 31 Abs. 5 Satz 3; ; VermG § 31 Abs. 5 Satz 1; ; VermG § 31 Abs. 1 a; ; VermG § 34 Abs. 2 Satz 3; ; VermG § 2; ; VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gütliche Einigung im Restitutionsverfahren - rechtsgeschäftlicher Grundstücksübergang
- datenbank.nwb.de
Rüge der Verletzung von § 34 Abs. 3 VermG; rechtsgeschäftlicher Grundstücksübergang nach gütlicher Einigung im Restitutionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 05.06.2002 - 2 K 659/97
- BFH, 18.08.2004 - II R 43/02
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.10.1994 - II R 37/94
Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 34 Abs. 3 VermG auch bei rechtsgeschäftlicher …
Auszug aus BFH, 18.08.2004 - II R 43/02
Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 19. Oktober 1994 II R 37/94 (BFHE 176, 59, BStBl II 1995, 205) ausgeführt hat, "erfolgt ein Grundstückserwerb nach diesem Gesetz" (Vermögensgesetz) nicht nur in den Fällen, in denen das Eigentum am Grundstück unmittelbar aufgrund eines Verwaltungsakts außerhalb des Grundbuchs übergeht (§ 34 Abs. 1 VermG), sondern darüber hinaus auch dann, wenn nach § 31 Abs. 5 Satz 3 VermG ein Verwaltungsakt nach einer gütlichen Einigung ergeht, oder auch bei einer während eines anhängigen Verfahrens nach dem Vermögensgesetz aufgrund gütlicher Einigung zwischen den Beteiligten erfolgten rechtsgeschäftlichen Grundstücksrückübertragung. - FG Sachsen-Anhalt, 05.06.2002 - 2 K 659/97
Ohne Entscheidung der nach VermG zuständigen Behörde keine …
Auszug aus BFH, 18.08.2004 - II R 43/02
Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. Juni 2002 2 K 659/97 und den Grunderwerbsteuerbescheid vom 7. Januar 1995 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. Oktober 1997 aufzuheben und die Grunderwerbsteuer auf 0 DM festzusetzen.
- BFH, 27.04.2005 - II R 66/03
Grundstückserwerb nach VermG
Der Senat hat diese Auffassung zuletzt in seinen Urteilen vom 18. August 2004 II R 42/02 und II R 43/02 (BFH/NV 2005, 242) bestätigt.Insofern handelt es sich bei der Klägerin um eine Nachfolgeorganisation der früheren Grundstücksverwaltungsgesellschaften und Vermögensträger des Z und damit ebenfalls um eine Berechtigte i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 242).
- BFH, 05.10.2011 - II R 18/10
Grunderwerbsteuerbefreiung für derivativ Restitutionsberechtigte - geschädigte …
Dem § 34 Abs. 3 VermG kann nicht entnommen werden, dass etwa aus verwaltungs- oder verfahrensökonomischen Gründen die Beurteilung der für die Restitutionsentscheidung zuständigen Behörde auch für die Finanzbehörde, die über die Grunderwerbsteuerbefreiung zu befinden hat, vorgreiflich oder gar bindend ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2004 II R 43/02, BFH/NV 2005, 242). - VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05
Gewerberecht: Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, …
Mitteilungen der Finanzämter zur Vermögenslage sind dabei insbesondere durch § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO gedeckt und verwertbar (vgl. BFH, Urt. v. 29.7.2003 - V II R 43/02 -, GewA 2004, 156;… BVerwG, Urt. v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 -, BVerwGE 65, 1 ff.). - FG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - 11 K 1382/05
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung für derivativ Restitutionsberechtigten
So sei die Steuerbefreiung dann zu gewähren, wenn der Rechtsnachfolger des ursprünglich Geschädigten, der als nicht rechtsfähiger Verein organisiert gewesen sei, sich wegen fehlender Grundbuchfähigkeit zum Halten seiner Grundstücke einer selbständigen Kapitalgesellschaft bediene (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 18. August 2004 II R 43/02, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2005, 776). - FG Sachsen-Anhalt, 05.03.2009 - 5 K 861/05
Rechtmäßigkeit der Besteuerung eines Spekulationsgewinns bei rechtsgeschäftlichem …
Weiterhin hat der BFH mit Urteil vom 18.08.2004 II R 43/02, BFH/NV 2005 Seite 242 erkannt, dass innerhalb eines Restitutionsverfahrens Grundstückserwerbe durch den Berechtigten einer Restitutionsentscheidung durch die zuständige Behörde gleichzustellen sei.