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   BFH, 16.01.2008 - II R 45/05   

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https://dejure.org/2008,1189
BFH, 16.01.2008 - II R 45/05 (https://dejure.org/2008,1189)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2008 - II R 45/05 (https://dejure.org/2008,1189)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - II R 45/05 (https://dejure.org/2008,1189)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EG Art. 56 Abs. 1, Art. 58 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3, Art. 234 Abs. 3; EGV Art. 73b Abs. 1, Art. 73d Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3; ErbStG § 21 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1; BewG § 121

  • Simons & Moll-Simons

    EG Art. 56 Abs. 1, Art. 58 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3, Art. 234 Abs. 3; EGV Art. 73b Abs. 1, Art. 73d Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3; ErbStG § 21 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1; BewG § 121

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer auch noch bei Erbfällen des Jahres 1999; Anrechenbarkeit von in Spanien angelegtem Kapitalvermögen; In Spanien angelegtes Kapitalvermögen als Auslandsvermögen i.S.d. § 121 Bewertungsgesetz (BewG); ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer - Vorlage an den EuGH

  • Betriebs-Berater

    Erwerb von Kapitalforderungen - Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer - Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit

  • Judicialis

    EG Art. 56 Abs. 1; ; EG Art. ... 58 Abs. 1 Buchst. a; ; EG Art. 58 Abs. 3; ; EG Art. 234 Abs. 3; ; EGV Art. 73b Abs. 1; ; EGV Art. 73d Abs. 1 Buchst. a; ; EGV Art. 73d Abs. 3; ; ErbStG § 21 Abs. 1; ; ErbStG § 21 Abs. 2 Nr. 1; ; BewG § 121

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Erwerb von Kapitalforderungen ? Anrechnung spanischer ErbSt auf die deutsche ErbSt ? Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Erwerb von Kapitalforderungen; Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer; Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit

  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Erwerb von Kapitalforderungen; Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer; Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erbschaftsteuer aus spanische Bankguthaben

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verstößt die Doppelbelastung von Bankguthaben in Spanien mit Erbschaftsteuer gegen die Kapitalverkehrsfreiheit?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorlage an den EuGH: Dürfen Bankguthaben im EU-Ausland doppelt mit Erbschaftsteuer belastet werden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verstößt die Doppelbelastung von Bankguthaben in Spanien mit deutscher und spanischer Erbschaftsteuer gegen europäisches Recht? - Vorlage des Bundesfinanzhofs an den Europäischen Gerichtshof

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 21 Abs 2 Nr 1, BewG § 121, EG Art 56, EG Art 58
    Anrechnung; Ausländische Steuer; Bankkonto; Erbschaftsteuer; Europarecht; Niederlassungsfreiheit; Spanien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 423
  • FamRZ 2008, 888
  • BB 2008, 255
  • BB 2008, 527
  • DB 2008, 622
  • BStBl II 2008, 623
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 19.06.2013 - II R 10/12

    Bedeutung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen eines

    Private Guthaben von Inländern bei ausländischen Banken rechnen danach nicht zum Auslandsvermögen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 2008 II R 45/05, BFHE 218, 423, BStBl II 2008, 623).
  • FG Köln, 23.04.2009 - 9 K 47/07

    Anrechnung von Schenkungsteuer im Rahmen der Berücksichtigung früherer Erwerbe

    (vgl. zu den allgemeinen Regelungsgrundlagen des § 21 ErbStG nur den Vorlagebeschluss des BFH vom 16. Januar 2008 II R 45/05, BStBl II 2008, 623).
  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2013 - 7 K 3551/13

    Berücksichtigung von in Frankreich angelegtem Kapitalvermögen und der darauf

    Das Gericht hatte das Ruhen des Verfahrens bis zum Ergehen einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren C-67/08 sowie einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes in den Verfahren II R 45/05 und II R 10/12 angeordnet.

    Daraus ergibt sich jedoch, dass private Guthaben von Inländern bei ausländischen Banken nicht zum Auslandsvermögen gehören (s. BFH- Beschluss vom 16. Januar 2008 II R 45/05, BFHE 218, 423, BStBl II 2008, 623).

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