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   BFH, 22.09.2010 - II R 46/09   

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https://dejure.org/2010,3975
BFH, 22.09.2010 - II R 46/09 (https://dejure.org/2010,3975)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2010 - II R 46/09 (https://dejure.org/2010,3975)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2010 - II R 46/09 (https://dejure.org/2010,3975)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Erbschaftsteuerrechtliche Beachtlichkeit einer nur teilweise ausgeführten unwirksamen Verfügung von Todes wegen

  • openjur.de

    Erbschaftsteuerrechtliche Beachtlichkeit einer nur teilweise ausgeführten unwirksamen Verfügung von Todes wegen

  • Bundesfinanzhof

    AO § 41 Abs 1, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 10 Abs 1 S 1, ErbStG § 11
    Erbschaftsteuerrechtliche Beachtlichkeit einer nur teilweise ausgeführten unwirksamen Verfügung von Todes wegen

  • Bundesfinanzhof

    Erbschaftsteuerrechtliche Beachtlichkeit einer nur teilweise ausgeführten unwirksamen Verfügung von Todes wegen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 1 AO, § 9 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 10 Abs 1 S 1 ErbStG 1997, § 11 ErbStG 1997
    Erbschaftsteuerrechtliche Beachtlichkeit einer nur teilweise ausgeführten unwirksamen Verfügung von Todes wegen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 1 AO, § 9 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 10 Abs 1 S 1 ErbStG 1997, § 11 ErbStG 1997
    Erbschaftsteuerrechtliche Beachtlichkeit einer nur teilweise ausgeführten unwirksamen Verfügung von Todes wegen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AO § 41 Abs. 1; ErbStG 1997 §§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 10 Abs. 1 S. 1, 11
    Erbschaftsteuerrechtliche Beachtlichkeit auch einer nur teilweise ausgeführten unwirksamen Verfügung von Todes wegen

  • rewis.io

    Erbschaftsteuerrechtliche Beachtlichkeit einer nur teilweise ausgeführten unwirksamen Verfügung von Todes wegen

  • ra.de
  • rewis.io

    Erbschaftsteuerrechtliche Beachtlichkeit einer nur teilweise ausgeführten unwirksamen Verfügung von Todes wegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erbschaftsteuerrechtliche Beachtlichkeit einer nur teilweise ausgeführten unwirksamen Verfügung von Todes wegen

  • datenbank.nwb.de

    Ausführung einer unwirksamen Verfügung von Todes wegen ist erbschaftsteuerlich zu beachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • streifler.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Erbschaftsteuer: Anerkennung eines formunwirksamen Testaments

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.10.1981 - II R 16/80

    Erbschaftsteuer - Verfügung - Testament

    Auszug aus BFH, 22.09.2010 - II R 46/09
    Erbschaftsteuerrechtlich beachtlich ist in einem solchen Fall die unwirksame Verfügung von Todes wegen, soweit sie tatsächlich ausgeführt wurde (BFH-Urteil vom 7. Oktober 1981 II R 16/80, BFHE 134, 181, BStBl II 1982, 28).
  • BFH, 15.03.2000 - II R 15/98

    Formunwirksames Vermächtnis - Steuererstattungsanspruch - Schuldenansatz

    Auszug aus BFH, 22.09.2010 - II R 46/09
    Wird eine Verfügung von Todes wegen ausgeführt, obwohl sie unwirksam ist, und beruht die Ausführung der Verfügung auf der Beachtung des erblasserischen Willens, den Begünstigter und Belasteter anerkennen, ist gemäß § 41 Abs. 1 der Abgabenordnung das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs erbschaftsteuerrechtlich zu beachten (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Dezember 1969 II 120/64, BFHE 91, 311, BStBl II 1970, 119; vom 15. März 2000 II R 15/98, BFHE 191, 403, BStBl II 2000, 588, und vom 28. März 2007 II R 25/05, BFHE 215, 557, BStBl II 2007, 461).
  • BFH, 28.03.2007 - II R 25/05

    Entstehung der Erbschaftsteuer bei Erfüllung eines formunwirksamen

    Auszug aus BFH, 22.09.2010 - II R 46/09
    Wird eine Verfügung von Todes wegen ausgeführt, obwohl sie unwirksam ist, und beruht die Ausführung der Verfügung auf der Beachtung des erblasserischen Willens, den Begünstigter und Belasteter anerkennen, ist gemäß § 41 Abs. 1 der Abgabenordnung das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs erbschaftsteuerrechtlich zu beachten (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Dezember 1969 II 120/64, BFHE 91, 311, BStBl II 1970, 119; vom 15. März 2000 II R 15/98, BFHE 191, 403, BStBl II 2000, 588, und vom 28. März 2007 II R 25/05, BFHE 215, 557, BStBl II 2007, 461).
  • BFH, 02.12.1969 - II 120/64

    Verfügung von Todes wegen - Formmangel - Unwirksames Vermächtnis - Gültigkeit der

    Auszug aus BFH, 22.09.2010 - II R 46/09
    Wird eine Verfügung von Todes wegen ausgeführt, obwohl sie unwirksam ist, und beruht die Ausführung der Verfügung auf der Beachtung des erblasserischen Willens, den Begünstigter und Belasteter anerkennen, ist gemäß § 41 Abs. 1 der Abgabenordnung das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs erbschaftsteuerrechtlich zu beachten (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Dezember 1969 II 120/64, BFHE 91, 311, BStBl II 1970, 119; vom 15. März 2000 II R 15/98, BFHE 191, 403, BStBl II 2000, 588, und vom 28. März 2007 II R 25/05, BFHE 215, 557, BStBl II 2007, 461).
  • BFH, 01.09.2021 - II R 8/20

    Kosten für ein Grabdenkmal als Nachlassverbindlichkeiten

    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Senats auch unwirksame, insbesondere lediglich mündlich erteilte und deshalb formunwirksame Verfügungen von Todes wegen erbschaftsteuerrechtlich anzuerkennen, soweit sie vollzogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 28.03.2007 - II R 25/05, BFHE 215, 557, BStBl II 2007, 461, unter II.1., und vom 22.09.2010 - II R 46/09, BFH/NV 2011, 261, Rz 8, jeweils m.w.N.).

    Der BFH hatte die vorbezeichnete Rechtsprechung nämlich darauf gestützt, dass sowohl der Begünstigte als auch der Belastete den erblasserischen Willen anerkennen (sowohl in dem Urteil in BFHE 215, 557, BStBl II 2007, 461 als auch in den vorhergehenden BFH-Urteilen vom 02.12.1969 - II 120/64, BFHE 97, 311, BStBl II 1970, 119, sowie vom 15.03.2000 - II R 15/98, BFHE 191, 403, BStBl II 2000, 588 für formunwirksame Vermächtnisse; in dem Urteil in BFH/NV 2011, 261 für den Fall einer unwirksamen Erbeinsetzung).

  • BFH, 01.09.2020 - II B 16/20

    Pflichtteilsverzicht als wucherähnliches Geschäft; Auswirkungen auf im

    Wird eine Verfügung von Todes wegen ausgeführt obwohl sie unwirksam ist, und beruht die Ausführung der Verfügung auf der Beachtung des erblasserischen Willens, den Begünstigter und Belasteter anerkennen, ist gemäß § 41 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs erbschaftsteuerrechtlich zu beachten (BFH-Urteil vom 22.09.2010 - II R 46/09, BFH/NV 2011, 261, Rz 8, m.w.N).
  • FG Nürnberg, 14.01.2016 - 4 K 747/15

    Erbschaftsteuer: Erwerbsmindernde Berücksichtigung eines formunwirksamen

    Die Anordnung muss ernstlich gewollt, aber formunwirksam sein (BFH-Urteil vom 22.09.2010 II R 46/09, BFH/NV 2011, 261).
  • FG Hessen, 18.05.2022 - 10 K 1940/17

    Zum Nachweis formunwirksame Vermächtnisse und Schenkungsversprechen als

    Insoweit verwies der Kläger u.a. auf die Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 22.09.2010 II R 46/09 und vom 23.06.2015 II R 52/13.

    Nach dieser auf § 41 Abs. 1 Satz 1 AO gestützten Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 15.03.2000 II R 15/98, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 588; vom 28.03.2007 II R 25/05, BStBl II 2007, 461; vom 14.02.2007 XI R 18/06, BStBl II 2009, 957 und vom 22.09.2010 II R 46/09, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 261; vgl. auch Urteil des Hessischen FG vom 09.12.2008 1 K 1709/06, Erbfolgebesteuerung - ErbBstg - 2009, 241) setzt die erbschaftsteuerrechtliche Beachtung unwirksamer Verfügungen von Todes wegen zweierlei voraus: Zum einen muss eine - wenn auch den formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Testaments nicht genügende - Anordnung des Erblassers vorliegen, die dieser in Hinblick auf seinen Tod getroffen hat.

  • FG München, 25.01.2023 - 4 K 347/22

    Schenkungsteuerbescheid

    Die Vorschrift gelte auch für das Gebiet des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einer Entscheidung bereits festgestellt habe (BFH-Urteil vom 22. September 2010 II R 46/09, BFH/NV 2011, 261).

    Eine abweichende Sichtweise ist auch durch den Hinweis des Beklagten auf die in Bezug genommene bundesgerichtliche Entscheidung (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2010 II R 46/09, BFH/NV 2011, 261) nicht angezeigt.

  • BFH, 01.09.2020 - II B 17/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 1.9.2020 II B 16/20 - Pflichtteilsverzicht

    Wird eine Verfügung von Todes wegen ausgeführt obwohl sie unwirksam ist, und beruht die Ausführung der Verfügung auf der Beachtung des erblasserischen Willens, den Begünstigter und Belasteter anerkennen, ist gemäß § 41 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs erbschaftsteuerrechtlich zu beachten (BFH-Urteil vom 22.09.2010 - II R 46/09, BFH/NV 2011, 261, Rz 8, m.w.N).
  • BFH, 01.09.2020 - II B 18/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 1.9.2020 II B 16/20 - Pflichtteilsverzicht

    Wird eine Verfügung von Todes wegen ausgeführt obwohl sie unwirksam ist, und beruht die Ausführung der Verfügung auf der Beachtung des erblasserischen Willens, den Begünstigter und Belasteter anerkennen, ist gemäß § 41 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs erbschaftsteuerrechtlich zu beachten (BFH-Urteil vom 22.09.2010 - II R 46/09, BFH/NV 2011, 261, Rz 8, m.w.N).
  • FG München, 17.01.2024 - 4 K 379/21

    Nacherbenrecht, Nacherbenanwartschaft, Anwartschaftsrecht des Nacherben, Vor- und

    cc) Wird eine Verfügung von Todes wegen ausgeführt, obwohl sie unwirksam ist, und beruht die Ausführung der Verfügung auf der Beachtung des erblasserischen Willens, den Begünstigter und Belasteter anerkennen, ist gemäß § 41 Abs. 1 AO das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs auch dann erbschaftsteuerrechtlich zu beachten, wenn die Verfügung nicht in vollem Umfang befolgt wird (BFH-Urteil vom 22. September 2010 II R 46/09, BFH/NV 2011, 261, Rz 8, m.w.N).
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