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   BFH, 14.05.2004 - II R 50/01   

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BFH, 14.05.2004 - II R 50/01 (https://dejure.org/2004,2902)
BFH, Entscheidung vom 14.05.2004 - II R 50/01 (https://dejure.org/2004,2902)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 2004 - II R 50/01 (https://dejure.org/2004,2902)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BewG § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2 und 3, § 26, § 34 Abs. 2, 4 und 6, § 36 Abs. 1, 2 und 3, § 37 Abs. 1 Satz 1, § 38 Abs. 1, § 39, § 40 Abs. 3, § 41, § 51 Abs. 1

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    BewG § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2 und 3, § 26, § 34 Abs. 2, 4 und 6, § 36 Abs. 1, 2 und 3, § 37 Abs. 1 Satz 1, § 38 Abs. 1, § 39, § 40 Abs. 3, § 41, § 51 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Vergleichswertes bei Beschränkung der genutzten Fläche auf Hofflächen und Gebäudeflächen von denen aus Stückländereien bewirtschaftet werden - Möglichkeit der Gewährung von Zuschlägen wegen verstärkter Tierhaltung bei Ansetzung eines Vergleichsewertes ...

  • Judicialis

    BewG § 1 Abs. 2; ; BewG § ... 2 Abs. 2; ; BewG § 2 Abs. 3; ; BewG § 26; ; BewG § 34 Abs. 2; ; BewG § 34 Abs. 4; ; BewG § 34 Abs. 6; ; BewG § 36 Abs. 1; ; BewG § 36 Abs. 2; ; BewG § 36 Abs. 3; ; BewG § 37 Abs. 1 Satz 1; ; BewG § 38 Abs. 1; ; BewG § 39; ; BewG § 40 Abs. 3; ; BewG § 41; ; BewG § 51 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Viehzuschlag bei Bewirtschaftung zugepachteter Flächen von der Eigenhofstelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewertung eines Pachtbetriebs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betrieb einer Kälberzucht durch GbR ? Feststellung des Einheitswerts ? Ein Ehegatte an GbR beteiligt ? Hofstelle im Eigentum des anderen Ehegatten und verpachtet an GbR ? Zurechnung zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 41 Abs 1 Nr 1, BewG § 41 Abs 2a S 1, BewG § 34
    Einheitsbewertung; Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb; Pachtland; Viehzuschlag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 206, 365
  • BB 2004, 2005 (Ls.)
  • DB 2004, 2079 (Ls.)
  • BStBl II 2004, 818
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.07.1992 - II R 24/88

    Vergleichswert-Zuschlag durch Errichtung zusätzlicher Wirtschaftsgebäude

    Auszug aus BFH, 14.05.2004 - II R 50/01
    Denn in einem solchen Fall dient ein sich ergebender Überbestand an Vieh nicht der Bewirtschaftung der zugepachteten Stückländerei und kann deshalb --wie der BFH bereits in seinem Urteil vom 15. Juli 1992 II R 24/88 (BFHE 168, 422, BStBl II 1992, 874, 876, unter II. 1. b bb letzter Absatz) ausgeführt hat-- auch nicht nach § 34 Abs. 4 BewG in die wirtschaftliche Einheit der Stückländerei einbezogen werden; ein aus dem Überbestand folgender Zuschlag ist in diesen Fällen --was das FG verkannt hat-- vielmehr am Vergleichswert der im Eigentum des Betriebsinhabers stehenden Nutzung zu machen.

    Denn unter Berücksichtigung der zusammengefassten regelmäßig von der GbR landwirtschaftlich genutzten Flächen der wirtschaftlichen Einheiten sowohl des Pächters (Hofstelle der GbR) als auch des Verpächters --Stückländerei-- (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 168, 422, BStBl II 1992, 874, 876, unter II. 1. b bb letzter Absatz) ergibt sich nach den von den Klägern im Übrigen auch nicht angegriffenen Zuschlagsberechnungen des FA bei einem gegendüblichen Bestand von 30, 44 Vieheinheiten ein zu berücksichtigender Überbestand von 70, 57 Vieheinheiten zum 1. Januar 1991 und 60, 67 Vieheinheiten zum 1. Januar 1993.

  • BFH, 03.03.1993 - II R 32/89

    Bewertung verpachteter landwirtschaftlich genutzter Flächen - Stückländereien als

    Auszug aus BFH, 14.05.2004 - II R 50/01
    Bewirtschaftet ein Pächter nur Pachtflächen und keine eigenen Flächen, sind deshalb die ihm gehörenden Betriebsmittel einschließlich des Viehbestandes im Einheitswert der Stückländereien zu erfassen (Teß in Rössler/Troll, Bewertungsgesetz, Stand März 2004, § 34 Rdnr. 67) und (Vieh-)Zuschläge am Vergleichswert des Grundstücks anzubringen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 1993 II R 32/89, BFH/NV 1993, 584).
  • BFH, 29.10.1973 - III R 40/73

    Verfassungsmäßigkeit der Norm - Ehegatten - Alleineigentum - Zwecke des

    Auszug aus BFH, 14.05.2004 - II R 50/01
    Danach ist ein Grundstück, welches im Alleineigentum eines Ehegatten steht, aber dem landwirtschaftlichen Betrieb einer GbR, an welcher nur der andere Ehegatte als Gesellschafter beteiligt ist, dient, in den von der GbR unterhaltenen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft einzubeziehen (vgl. Gürsching/Stenger, a.a.O., § 26 BewG Rdnr. 4.2, § 34 BewG Rdnr. 20; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1973 III R 40/73, BFHE 111, 158, BStBl II 1974, 79).
  • FG Niedersachsen, 26.06.2001 - 1 K 379/96

    Viehzuschlag bei landwirtschaftlichen sogenannten "Nur-Pachtbetrieben"

    Auszug aus BFH, 14.05.2004 - II R 50/01
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 309 veröffentlicht.
  • BFH, 09.03.2015 - II R 23/13

    Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei gemeinschaftlicher

    Der BFH hat bereits im Urteil vom 14. Mai 2004 II R 50/01 (BFHE 206, 365, BStBl II 2004, 818) entschieden, dass auch an einem Vergleichswert von 0 DM Zuschläge wegen verstärkter Tierhaltung nach § 41 BewG gemacht werden können.

    Diese Wirtschaftsgüter werden bei der Einheitsbewertung den im Eigentum der Gesellschaft oder Gemeinschaft stehenden Wirtschaftsgütern gleichgestellt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 206, 365, BStBl II 2004, 818, unter II.2.a: Zurechnung als "Eigenfläche").

    Wie die Rechtslage zu beurteilen ist, wenn der mit dem Stall bebaute Grund und Boden weder im Eigentum der Tierhaltungsgemeinschaft steht noch ihr gemäß § 34 Abs. 6 gegebenenfalls i.V.m. § 26 BewG als Eigenfläche zuzurechnen ist, kann im Streitfall auf sich beruhen (zur Anwendbarkeit des § 26 BewG vgl. BFH-Urteil in BFHE 206, 365, BStBl II 2004, 818, unter II.2.a).

  • BFH, 25.11.2020 - II R 9/19

    Begünstigung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in der Erbschaftsteuer:

    Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft kann auch vorliegen, wenn von einer im Eigentum des Betriebsinhabers liegenden Hof- und Gebäudefläche aus zugepachtete Flächen bewirtschaftet werden (als selbstverständlich vorausgesetzt im BFH-Urteil vom 14.05.2004 - II R 50/01, BFHE 206, 365, BStBl II 2004, 818; so bereits der Reichsfinanzhof mit Urteil vom 12.03.1931 - III A 446/30, RStBl 1931, 627).
  • BFH, 16.12.2009 - II R 45/07

    Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei gemeinschaftlicher

    Der Einheitswert besteht dann nur aus dem Zuschlag (BFH-Urteil vom 14. Mai 2004 II R 50/01, BFHE 206, 365, BStBl II 2004, 818).

    Der Ansatz eines Vergleichswerts von 0 DM für die Eigenfläche des Inhabers des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und von daran anknüpfenden Zuschlägen wegen eines Überbestands an Vieh setzt nicht voraus, dass der Betriebsinhaber - wie in dem dem BFH-Urteil in BFHE 206, 365, BStBl II 2004, 818 zu Grunde liegenden Fall - Pachtflächen bewirtschaftet.

  • FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 1 K 242/04

    Berechnung des Einheitswertes für den landwirtschaftlichen Betrieb einer

    MitUrteil vom 14. Mai 2004 II R 50/01, BFHE 206, 365, BStBl II 2004, 818 habe der Bundesfinanzhof (BFH) das vergleichende Verfahren auf einen Betrieb angewandt, der außer einer Hofstelle nur über angepachtete Flächen verfügt habe.

    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des BFH vom 14. Mai 2004 II R 50/01, BFHE 206, 365, BStBl II 2004, 818 führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung.

  • BFH, 26.02.2007 - II R 27/05

    Betriebsgrundstück; Eigentum von Ehegatten

    Soweit das FG sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des BFH vom 14. Mai 2004 II R 50/01 (BFHE 206, 365, BStBl II 2004, 818) bezieht, übersieht es, dass dieser Entscheidung die Nutzung eines im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Grundstücks für den landwirtschaftlichen Betrieb einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, an welcher nur der andere Ehegatte beteiligt ist, zu Grunde liegt.
  • FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 1 K 235/14

    Anforderungen an das Vorliegen einer Tierhaltungsgemeinschaft im Sinne des § 51a

    Der Einheitswert besteht dann nur aus dem Zuschlag (BFH-Urteile vom 14. Mai 2004 II R 50/01, BFHE 206, 365, BStBl II 2004, 818 und vom 16. Dezember 2009 II R 45/07, BFHE 227, 498, BStBl II 2011, 808).
  • FG Hessen, 21.04.2005 - 3 K 5387/00

    Keine Einbeziehung von allein dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörendem

    In seinem Urteil vom 14.05.2004 II R 50/01 (BStBl II 2004, 818) hat der BFH u. a. ausgeführt: Bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der von Ehegatten in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführt werde, ergebe sich die Zusammenrechnung von Wirtschaftsgütern, die teils dem Ehemann, teils der Ehefrau gehörten, aus § 34 Abs. 6 i. V. m. § 26 BewG.
  • FG Niedersachsen, 30.05.2013 - 1 K 268/12

    Grundlagen zur Ermittlung des Einheitswerts für einen landwirtschaftlichen

    Der Einheitswert besteht dann nur aus dem Zuschlag (BFH-Urteil vom 14. Mai 2004 II R 50/01, BFHE 206, 365, BStBl II 2004, 818).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.12.2014 - 1 K 1008/09

    Grundstück im Alleineigentum kein Betriebsvermögen eines Dritten - Wegfall der

    Daher stelle unter Verweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Mai 2004 - II R 50/01, BStBl. II 2004, 818, das streitgegenständliche Grundstück nach § 34 Abs. 6 Bewertungsgesetz (BewG) i.V.m. § 26 BewG notwendiges Betriebsvermögen des Einzelunternehmens des Klägers dar.
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