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   BFH, 02.11.1988 - II R 52/85   

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BFH, 02.11.1988 - II R 52/85 (https://dejure.org/1988,990)
BFH, Entscheidung vom 02.11.1988 - II R 52/85 (https://dejure.org/1988,990)
BFH, Entscheidung vom 02. November 1988 - II R 52/85 (https://dejure.org/1988,990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    BewG § 11 Abs. 2 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    GmbH - Verkauf von Geschäftsanteilen - Einigung über Kaufpreis - Maßgeblicher Zeitpunkt - Festlegung eines Preisrahmens - Verdichtete Verhandlungen - Bloße Dokumentation - Gemeiner Wert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 11 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    BewG § 11 Abs. 2 S. 2

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bewertung von eigenen Anteilen einer GmbH nach Verkauf aller Fremdanteile -- Preisverhandlungen vor dem Feststellungszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 155, 121
  • BB 1989, 482
  • BB 1989, 61
  • DB 1989, 205
  • BStBl II 1989, 80
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.02.1979 - III R 44/77

    Verkauf von Geschäftsanteilen - GmbH - Minderheitsbeteiligung -

    Auszug aus BFH, 02.11.1988 - II R 52/85
    § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG schreibt nicht vor, daß bei Ermittlung des gemeinen Werts aus Verkäufen der Verkaufspreis den Wert "bestimmt" (so dagegen § 9 Abs. 2 Satz 1 BewG), sondern daß der gemeine Wert aus den Verkäufen "abzuleiten" ist (vgl. auch BFH-Entscheidung vom 23. Februar 1979 III R 44/77, BFHE 128, 254, 258, BStBl II 1979, 618).

    Das FG hat ohne Rechtsverstoß angenommen, daß bei Veräußerung aller im Fremdbesitz befindlichen Anteile an der GmbH der erzielte Kaufpreis einen Paketzuschlag von 25 v.H. enthält (vgl. BFHE 128, 254, 259, BStBl II 1979, 618, und Gürsching/Stenger, Kommentar zum Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, 8. Aufl., § 11 BewG Anm. 206).

    Der III. Senat des BFH hat mit Urteil in BFHE 128, 254, BStBl II 1979, 618 entschieden, ein für Geschäftsanteile an einer GmbH erzielter Verkaufspreis beruhe nicht deshalb auf ungewöhnlichen Verhältnissen, weil die Preisbemessung dadurch beeinflußt worden sei, daß ein branchenfremdes Unternehmen in die Branche der GmbH einzudringen versuche.

  • BFH, 30.01.1976 - III R 74/74

    Ableitung des gemeinen Werts nichtnotierter Aktien und Anteile an

    Auszug aus BFH, 02.11.1988 - II R 52/85
    Eine Einigung über den Kaufpreis eines kurz nach dem Feststellungszeitpunkt abgeschlossenen Verkaufs von Geschäftsanteilen an einer GmbH ist auch dann vor dem Feststellungszeitpunkt zustande gekommen, wenn sich die Verhandlungen durch Festlegung eines Preisrahmens soweit verdichtet haben, daß der Kaufpreis durch den Kaufvertrag nur noch dokumentiert wird (Fortentwicklung BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280).

    Nur ausnahmsweise kann der gemeine Wert aus einem Verkaufsabschluß kurz nach dem Bewertungsstichtag abgeleitet werden, wenn die Einigung über den Kaufpreis schon am Bewertungsstichtag herbeigeführt war (BFH-Entscheidung vom 30. Januar 1976 III R 74/74, BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280).

    Nach dem Urteil in BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280 ist aufgrund Auslegung dieser Vorschrift nach Sinn und Zweck aber gerade ein erst nach dem Feststellungszeitpunkt verbindlich gewordener Verkauf als Bewertungsgrundlage anzusehen, wenn die Verhandlungen, die zu dem Verkauf führten, sich im Feststellungszeitpunkt bezüglich des Kaufpreises schon soweit verdichtet hatten, daß dieser Kaufpreis durch den kurz nach dem Bewertungsstichtag abgeschlossenen Kaufvertrag nur noch dokumentiert wird.

  • BFH, 05.03.1986 - II R 232/82

    Der gemeine Wert nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft kann aus

    Auszug aus BFH, 02.11.1988 - II R 52/85
    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt auch der Verkauf eines einzigen Anteils, wenn Gegenstand dieses Verkaufs nicht nur ein Zwerganteil ist, dessen Verkaufspreis für den gemeinen Wert der übrigen Anteile nur einen begrenzten Aussagewert hat (BFH-Entscheidung vom 5. März 1986 II R 232/82, BFHE 146, 460, BStBl II 1986, 591).
  • BFH, 13.03.1985 - II R 237/81

    Steuerrechtliche Wirkungen des formellen Abschlusses eines Verkaufs von Anteilen

    Auszug aus BFH, 02.11.1988 - II R 52/85
    Der Senat hat außerdem im Fall eines Verkaufs, der eindeutig vor dem maßgebenden Feststellungszeitpunkt abgeschlossen wurde, den gemeinen Wert zu dem ein halbes Jahr später liegenden Feststellungszeitpunkt nicht aus diesem Verkauf abgeleitet (Verkauf Juni 1977, Feststellungszeitpunkt 31. Dezember 1977), weil das Bewertungsgutachten für die Ermittlung des Kaufpreises unstreitig nur die Verhältnisse der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 1975 berücksichtigt hatte (BFH-Entscheidung vom 13. März 1985 II R 237/81, BFH/NV 1985/86, 67).
  • BFH, 30.10.1964 - III 258/61 U

    Einfluss von Eigenanteilen auf die Ermittlung des Einheitswerts des

    Auszug aus BFH, 02.11.1988 - II R 52/85
    Diese Entscheidung hätte im gesonderten Feststellungsverfahren getroffen werden müssen (Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Oktober 1964 III 258/61 U, BFHE 81, 109, BStBl III 1965, 40).
  • BFH, 22.06.2010 - II R 40/08

    Bewertung von schenkweise zugewendeten und anschließend verkauften Anteilen an

    Es genügt auch der Verkauf eines einzigen Anteils, wenn Gegenstand dieses Verkaufs nicht nur ein Zwerganteil ist, dessen Verkaufspreis für den gemeinen Wert der übrigen Anteile nur einen begrenzten Aussagewert hat (BFH-Urteile vom 2. November 1988 II R 52/85, BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80, und vom 5. März 1986 II R 232/82, BFHE 146, 460, BStBl II 1986, 591).

    Der gemeine Wert, der nach § 9 Abs. 1 BewG im Regelfall der Bewertung zugrunde zu legen ist, wird gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 BewG durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80; BFH-Beschluss vom 23. Juni 1999 X B 103/98, BFH/NV 2000, 30).

    Die Festlegung des Zeitpunkts, zu dem der Mindestkaufpreis als vereinbart anzusehen ist, ist dabei Tatfrage (vgl. BFH-Urteil in BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80; BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 30).

  • FG München, 13.07.2009 - 4 K 235/06

    Ermittlung des gemeinen Werts von GmbH-Geschäftsanteilen aus Verkäufen bei

    Die Einigung über den Kaufpreis kann mithin bereits vor dem förmlichen Vertragsschluss zustande gekommen sein (BFH-Urteile vom 2. November 1988 II R 52/85, BStBl II 1989, 80 und vom 30. Januar 1976 III R 74/74, BStBl II 1976, 280).

    Dass der "Letter of intend" nur eine Absichtserklärung und kein rechtsverbindlicher Vertrag ist, ist nach der Rechtsprechung des BFH im Streitfall unbeachtlich (BFH-Urteil vom 2. November 1988 II R 52/85, aaO.).

    (7) Dass sich die Vertragsparteien über die von den bisherigen Anteilseignern zu leistende Gewinngarantie, das Wettbewerbsverbot und die Mietverträge für die von Verwaltung und Produktion genutzten Gebäude noch nicht geeinigt hatten, ist im Streitfall unerheblich, da die Einigung über den Kaufpreis - unabhängig von diesen noch offenen Punkten- bereits vor dem förmlichen Vertragsschluss zustande gekommen ist (vgl. BFH-Urteile vom 2. November 1988 II R 52/85, aaO. und vom 30. Januar 1976 III R 74/74, aaO.).

    (4.3) Steuerberater Stb hat im Streitfall auch dadurch bedingt vorsätzlich gehandelt, dass er sich zum Zeitpunkt der Erstellung der Schenkungsteuererklärung der Klägerin nicht über die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Anteilsbewertung bei zeitnah späterem Verkauf (BFH-Urteile vom 30. Januar 1976 III R 74/74, aaO. und vom 2. November 1988 II R 52/85, aaO.) und deren Bedeutung für das Entstehen der Schenkungsteuer der Klägerin informiert hat.

  • BFH, 01.09.2016 - VI R 16/15

    Bewertung des geldwerten Vorteils aus dem Erwerb von Aktien im Rahmen eines

    Solche zu berücksichtigenden Umstände hat der BFH etwa angenommen, wenn nur Kurswerte für Vorzugsaktien vorlagen, aber Stammaktien zu bewerten waren (BFH-Urteile in BFHE 173, 561, BStBl II 1994, 394; vom 21. April 1999 II R 87/97, BFHE 188, 431, BStBl II 1999, 810), wenn eine Minderheitsbeteiligung nach dem Verkaufspreis für eine Mehrheitsbeteiligung zu bewerten war (BFH-Urteil in BFHE 128, 254, BStBl II 1979, 618) oder wenn die Kapitalgesellschaft eigene Anteile hält (BFH-Urteil vom 2. November 1988 II R 52/85, BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80).
  • FG Düsseldorf, 03.04.2019 - 4 K 2524/16

    Mindestwert bei der Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ist der

    Eine Einigung über den Kaufpreis ist auch dann vor dem Feststellungszeitpunkt zustande gekommen, wenn sich die Verhandlungen durch Festlegung eines Preisrahmens soweit verdichtet haben, dass der Kaufpreis durch den Kaufvertrag nur noch dokumentiert wird (BFH-Urteil vom 02.11.1988 II R 52/85, BStBl. II 1989, 80).
  • BFH, 29.07.2010 - VI R 30/07

    Der gemeine Wert der Aktien lässt sich nicht stets aus weniger als ein Jahr

    Solche zu berücksichtigende Umstände hatte der BFH etwa angenommen, wenn nur Kurswerte für Vorzugsaktien vorlagen, aber Stammaktien zu bewerten waren (BFH-Urteile in BFHE 173, 561, BStBl II 1994, 394; vom 21. April 1999 II R 87/97, BFHE 188, 431, BStBl II 1999, 810), wenn eine Minderheitsbeteiligung nach dem Verkaufspreis für eine Mehrheitsbeteiligung zu bewerten war (BFH-Urteil in BFHE 128, 254, BStBl II 1979, 618) oder wenn die Kapitalgesellschaft eigene Anteile hält (BFH-Urteil vom 2. November 1988 II R 52/85, BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80).
  • BFH, 22.01.2009 - II R 43/07

    Ableitung des gemeinen Werts nicht notierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft

    Eine Ausnahme ist nur für Sachverhalte zuzulassen, bei denen zwar der eigentliche Vertragsabschluss kurz (d.h. innerhalb einer nach Wochen zu bemessenden Zeitspanne) nach dem Bewertungsstichtag stattfand, die Einigung über den Kaufpreis aber bereits vorher herbeigeführt war (BFH-Entscheidungen vom 2. November 1988 II R 52/85, BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80; vom 16. Mai 2003 II B 50/02, BFH/NV 2003, 1150).
  • BFH, 16.11.2022 - X R 17/20

    Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten;

    Auf dieser Grundlage hat die höchstrichterliche Rechtsprechung das Vorliegen ungewöhnlicher Verhältnisse beispielsweise verneint --die entsprechenden Umstände also gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 BewG als preisbeeinflussend in die Ermittlung des gemeinen Werts einbezogen--, wenn die Preisbemessung dadurch beeinflusst worden ist, dass ein branchenfremdes Unternehmen in die Branche des verkauften Unternehmens einzudringen versucht (BFH-Urteil vom 23.02.1979 - III R 44/77, BFHE 128, 254, BStBl II 1979, 618, unter 2. und 3.) oder ein Unternehmen ein anderes Unternehmen aufkauft, um sich der Konkurrenz zu entledigen (BFH-Urteil vom 02.11.1988 - II R 52/85, BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80, unter 2.c).
  • BFH, 02.07.2008 - II B 46/07

    Bewertung von hälftigem Miteigentum an einem Grundstück - Würdigung der

    Darüber hinaus sei eine Revisionsentscheidung auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, da das FG dem privatschriftlichen Vertrag vom Dezember 1995 entgegen den Entscheidungen des BFH vom 11. November 1998 II R 59/96 (BFH/NV 1999, 908) sowie vom 2. November 1988 II R 52/85 (BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80) keine Bedeutung beigemessen habe.

    Die von den Klägern zitierten BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1999, 908 und in BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80 betreffen die Veräußerung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften und lassen es zu, eine nichtförmliche Einigung über den Kaufpreis vor dem Bewertungsstichtag dann zu berücksichtigen, wenn der förmliche Vertragsschluss kurze Zeit nach dem Bewertungsstichtag zustande kommt.

  • BFH, 11.11.1998 - II R 59/96

    Gemeiner Wert von Geschäftsanteilen; Ableitung aus Verkäufen

    Das schließt aber nicht aus, den gemeinen Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften aus erst kurz nach dem maßgebenden Stichtag zustande gekommenen Anteilsverkäufen abzuleiten, wenn die Einigung über den Kaufpreis, der dem förmlichen Vertragsabschluß zugrunde liegt, schon am Bewertungsstichtag herbeigeführt war (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 1976 III R 74/74, BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280) bzw. sich die Verhandlungen durch Festlegung eines Preisrahmens vor dem Stichtag so weit verdichtet haben, daß der Kaufpreis durch den Kaufvertrag nur noch dokumentiert wird (vgl. BFH-Urteil vom 2. November 1988 II R 52/85, BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80).

    Hingegen muß die Einigung über den Kaufpreis --entgegen der Auffassung des FG-- noch nicht rechtsverbindlich sein, um Grundlage für die Ableitung des gemeinen Werts der Anteile sein zu können (BFH in BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80).

  • FG Münster, 20.05.2020 - 7 K 3210/17

    Einkommensteuer - Zur Bewertung eines im Wege einer Sachspende übertragenen

    Jedenfalls dürften abweichende Stimmrechte nur im Wege eines pauschalen Ab- oder Zuschlags berücksichtigt werden (Tz. 3.4.3. des OFD-Leitfadens; BFH-Urteil vom 02.11.1988 II R 52/85, BStBl. II 1989, 80; R 103 Abs. 1 Satz 4 ErbStR 2003; R B 11.9 Abs. 9 Satz 1 ErbStR 2019).
  • BFH, 23.06.1999 - X B 103/98

    Aufgabegewinn: Gemeiner Wert von GmbH-Geschäftsanteilen

  • FG Nürnberg, 01.04.2008 - IV 86/06

    Bewertung der Schenkung eines Anteils an einer amerikanischen Gesellschaft mit

  • BFH, 29.07.2010 - VI R 53/08

    Wertermittlung nicht börsennotierter Aktien vor dem Börsengang

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2007 - 2 K 1372/05

    Zur verbilligten Überlassung von Aktien des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer

  • FG Hessen, 30.05.2007 - 2 K 841/06

    Wert einer Vermögensbeteiligung - Ermittlung des gemeinen Werts - Verkäufe im

  • BFH, 16.05.2003 - II B 50/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Anteile an Kapitalgesellschaften - Stuttgarter

  • FG Schleswig-Holstein, 24.05.2013 - 5 K 223/09

    Gemeiner Wert als Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil verbilligter

  • FG Münster, 20.05.2020 - 7 K 3212/17

    Einkommensteuer - Zur Bewertung eines im Wege einer Sachspende übertragenen

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 2619/98

    Erfordernis des Annahmewillens für eine wirksame

  • BFH, 23.07.1999 - I B 171/98

    Wertzuwachs - Bestimmung des gemeinen Werts - Nichtnotierte Anteile an

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.11.1995 - 4 K 1486/95

    Wertansatz für nichtnotierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die zu einem

  • FG München, 17.02.1998 - 7 V 3338/97

    Streit über die Höhe eines betrieblichen Aufgabegewinns; Veräußerung der Anteile

  • FG München, 22.09.1998 - 12 K 1776/94

    Bestimmung der Höhe des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen im Rahmen der sog.

  • FG München, 14.01.1998 - 4 K 2537/93

    Berechnung des Steuermaßstabs bei Einbringung von Kommanditanteilen einer GmbH &

  • FG Köln, 16.11.2007 - 14 K 1362/06
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