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   BFH, 27.04.1988 - II R 53/82   

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https://dejure.org/1988,6016
BFH, 27.04.1988 - II R 53/82 (https://dejure.org/1988,6016)
BFH, Entscheidung vom 27.04.1988 - II R 53/82 (https://dejure.org/1988,6016)
BFH, Entscheidung vom 27. April 1988 - II R 53/82 (https://dejure.org/1988,6016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung einer teilweise unentgeltliche Zuwendung von Gesellschaftsanteilen als Schenkung unter Lebenden oder als Schenkung auf den Todesfall

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.07.1975 - II R 154/66

    Unbedingter Erwerb von Todes wegen - Aufschiebend bedingtes Wiederkaufsrecht -

    Auszug aus BFH, 27.04.1988 - II R 53/82
    Soweit die Revision auf die Senatsentscheidung vom 16. Juli 1975 II R 154/66 (BFHE 117, 76, BStBl II 1976, 17) verweist, vermag der Senat keine Sachverhaltsparallele zu erkennen: Dort ging es um die Frage, ob der Übergang eines Wiederkaufsrechts von Todes wegen beim Erben im Verhältnis zum Erblasser Erbschaftsteuer auslöst, wenn der Erbe später auf das Wiederkaufsrecht entgeltlich verzichtet.
  • BFH, 12.07.1979 - II R 26/78

    Schenkungssteuerpflicht für unentgeltliches Darlehen

    Auszug aus BFH, 27.04.1988 - II R 53/82
    Erforderlich und ausreichend ist es, wenn der Zuwendende etwas unentgeltlich zuwenden will, wobei der Wille zur Freigebigkeit auf der Grundlage der dem Zuwendenden bekannten Umstände nach Maßgabe des allgemein Verkehrsüblichen bestimmbar ist (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 1979 II R 26/78, BFHE 128, 266, BStBl II 1979, 631, und vom 21. Oktober 1981 II R 176/78, BFHE 134, 357, BStBl II 1982, 83).
  • BFH, 21.10.1981 - II R 176/78

    Zur steuerrechtlichen Behandlung einer gemischten Schenkung

    Auszug aus BFH, 27.04.1988 - II R 53/82
    Erforderlich und ausreichend ist es, wenn der Zuwendende etwas unentgeltlich zuwenden will, wobei der Wille zur Freigebigkeit auf der Grundlage der dem Zuwendenden bekannten Umstände nach Maßgabe des allgemein Verkehrsüblichen bestimmbar ist (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 1979 II R 26/78, BFHE 128, 266, BStBl II 1979, 631, und vom 21. Oktober 1981 II R 176/78, BFHE 134, 357, BStBl II 1982, 83).
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