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   BFH, 15.07.1992 - II R 59/90   

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BFH, 15.07.1992 - II R 59/90 (https://dejure.org/1992,1527)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1992 - II R 59/90 (https://dejure.org/1992,1527)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1992 - II R 59/90 (https://dejure.org/1992,1527)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 227; FGO § 33 Abs. 1; KO § 61 Abs. 1 Nr. 2, § 144

  • Wolters Kluwer

    Konkurssvorrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Finanzrechtsweg für Verzichtsverpflichtung auf festgestelltes Konkursvorrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 168, 310
  • NJW 1993, 1816 (Ls.)
  • BB 1992, 1846
  • BB 1992, 2350
  • DB 1993, 820
  • BStBl II 1993, 613
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die

    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - II R 59/90
    Nach der Rechtsprechung des BFH wird vielmehr eine sachliche Überprüfung bestandskräftiger Steuerfestsetzungen im Billigkeitsverfahren lediglich dann zugelassen, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH-Urteil vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611; vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob im Streitfall die Feststellung des Konkursvorrechts in diesem Sinne offensichtlich und eindeutig falsch ist (wofür ggf. die Frage des für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkts entscheidend sein könnte; vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512).

    Vielmehr steht jede - auch in allgemeinen Verwaltungsanweisungen enthaltene - Verwaltungsauffassung stets gleichsam unter dem Vorbehalt einer (späteren) Korrektur durch die Rechtsprechung (vgl. zum umgekehrten Fall, daß die Rechtsprechung zu einer Verschärfung der Verwaltungsauffassung führt, BFH-Urteil in BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512).

  • BFH, 03.06.1981 - II R 78/80

    Konkursverwalter - Veräußerung eines Grundstücks - Grunderwerbsteuerbefreiung -

    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - II R 59/90
    Im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Juni 1981 II R 78/80 (BFHE 134, 57, BStBl II 1981, 758), nach dem die bei Weiterveräußerung eines vor Konkurseröffnung erworbenen Grundstücks durch den Konkursverwalter entstehende (nachzuerhebende) Grunderwerbsteuer nicht nach § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO bevorrechtigt sei, müsse die Finanzverwaltung auf das ihr rechtlich nicht zustehende Vorrecht verzichten.

    Im Streitfall sind die Beteiligten übereinstimmend - und im Hinblick auf das Urteil des erkennenden Senats vom 3. Juni 1981 II R 78/80 (BFHE 134, 57, BStBl II 1981, 758) rechtlich zutreffend - nunmehr der Auffassung, daß das Konkursvorrecht für den Grunderwerbsteueranspruch - im angefochtenen Umfang - dem Beklagten an sich nicht zustünde.

    Erst durch das Urteil des erkennenden Senats in BFHE 134, 57, BStBl II 1981, 758 wurde klargestellt, daß dann, wenn der Konkursverwalter ein Grundstück unbebaut weiterveräußert, für dessen Erwerb der Gemeinschuldner Grunderwerbsteuerbefreiung in Anspruch genommen hat, die Forderung auf die Nachsteuer kein Konkursvorrecht genießt.

  • FG Baden-Württemberg, 12.05.1964 - II 903/63
    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - II R 59/90
    Dies muß notwendigerweise auch gelten für einen Rechtsstreit, in dem es unter Berufung auf für eine Billigkeitsmaßnahme nach § 227 AO 1977 maßgebliche Gründe zwar nicht um einen Erlaß des Steueranspruchs selbst, wohl aber um eine in der Wirkung (hier für die sonstigen Konkursgläubiger) vergleichbare Maßnahme geht (a. A. zum früheren Recht FG Stuttgart vom 12. Mai 1964 II 903/63, EFG 1964, 455).

    Es sind keine Gründe ersichtlich, warum insoweit für einen Rechtsstreit über die Verpflichtung zum Verzicht auf ein Konkursvorrecht aus Billigkeitsgründen etwas anderes gelten sollte (a. A. wiederum FG Stuttgart in EFG 1964, 455).

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - II R 59/90
    Der Senat ist sich bei seiner Entscheidung bewußt, daß jede Einordnung einer Forderung in § 61 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 KO große Behutsamkeit erfordert, weil jede Bevorzugung einzelner Forderungen zwangsläufig zu Lasten anderer Gläubiger geht und regelmäßig auch zu neuen Unstimmigkeiten der Konkursabwicklung führt (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983, 2 BvR 485, 486/80, Neue Juristische Wochenschrift 1984, 475).
  • BFH, 24.11.1988 - V R 186/83

    Erlass von Umsatzsteuer wegen Fehlens des Ausfuhrnachweises wegen Verlorengehens

    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - II R 59/90
    Für einen Rechtsstreit über einen Billigkeitserlaß des Steueranspruchs als solchen ist auch nach Konkurseröffnung der Finanzrechtsweg eröffnet (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 24. November 1988 V R 186/83, BFH/NV 1989, 419, 420; FG Schleswig-Holstein vom 22. November 1963 II 126/63, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1964, 241).
  • BGH, 16.02.1961 - III ZR 71/60

    Kaufmannseigenschaft einer OHG

    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - II R 59/90
    a) Das Konkursvorrecht beruht auf dem Entstehungsgrund der Forderung und haftet ihr als eine ihr selbst innewohnende Kraft an (RGZ 135, 25, 32; BGHZ 13, 73, 77; 34, 293, 298; Jaeger, a. a. O., § 61 Rdnr. 11).
  • BGH, 08.04.1954 - III ZR 349/52

    Konkursvorrecht der Soforthilfeabgaben

    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - II R 59/90
    a) Das Konkursvorrecht beruht auf dem Entstehungsgrund der Forderung und haftet ihr als eine ihr selbst innewohnende Kraft an (RGZ 135, 25, 32; BGHZ 13, 73, 77; 34, 293, 298; Jaeger, a. a. O., § 61 Rdnr. 11).
  • BFH, 26.11.1987 - V R 130/82

    Umsatzsteuer - Forderung - Konkurs - Titel

    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - II R 59/90
    Für einen Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit eines Feststellungsbescheids nach § 251 Abs. 3 AO 1977 ist der Konkursverwalter klagebefugt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 26. November 1987 V R 130/82, BFHE 151, 349, BStBl II 1988, 124).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - II R 59/90
    b) Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 227 AO 1977 ist eine Ermessensentscheidung (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB - vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603), die im finanzgerichtlichen Verfahren nur dahin überprüft werden kann, ob der auf den Antrag ergangene Verwaltungsakt oder die Ablehnung des Verwaltungsakts rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Voraussetzungen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck des Ermessens nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 102 FGO).
  • BFH, 30.04.1981 - VI R 169/78

    Billigkeitsverfahren - Überprüfung der Steuerfestsetzung - Fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - II R 59/90
    Nach der Rechtsprechung des BFH wird vielmehr eine sachliche Überprüfung bestandskräftiger Steuerfestsetzungen im Billigkeitsverfahren lediglich dann zugelassen, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH-Urteil vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611; vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512).
  • RG, 21.12.1931 - VIII 349/31

    Erwirbt der zahlende Zollbürge den früheren Zollanspruch des Reichs nach § 774

  • BFH, 09.07.2003 - V R 57/02

    Erlass von Säumniszuschlägen im Konkurs

    Bei dieser Sachlage sind im Billigkeitsverfahren geltend gemachte Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit der Konkursanmeldung (nur) nach denselben Grundsätzen zu berücksichtigen wie in einem Erlassverfahren erhobene Einwendungen gegen bestandskräftig festgesetzte Steuern (BFH-Urteil vom 15. Juli 1992 II R 59/90, BFHE 168, 310, BStBl II 1993, 613).

    Nach der Rechtsprechung des BFH wird vielmehr eine sachliche Überprüfung bestandskräftiger Steuerfestsetzungen im Billigkeitsverfahren lediglich dann zugelassen, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611, und in BFHE 168, 310, BStBl II 1993, 613).

  • FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98

    Anspruch auf Rückzahlung von Investitionszulage als Konkursforderung ; Gewährung

    Das Konkursvorrecht beruht auf dem Entstehungsgrund der Forderung und haftet ihr als eine innewohnende Kraft an (so BFH Urteil vom 15. Juli 1992, II R 59/90, BStBl, II 1993, 613).

    Dies bestätigt auch die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung der Vorrechtsfrage, die einem teilweisen Verzicht auf die Realisierung eines Steueranspruchs gleichkommt (siehe BFH Urteil vom 15. Juli 1992, II R 59/90, BStBl. II 1993, 613).

  • FG Düsseldorf, 21.04.2010 - 5 K 4305/07

    Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle; Insolvenztabelle;

    Schließlich hat der BFH auch in weiteren Verfahren bezüglich einer unwidersprochen gebliebenen Feststellung eines Anspruchs bzw. einer Steuerforderung als Konkursforderung auf die Wirkung als rechtkräftiges Urteil hingewiesen (BFH, Urteile vom 23.02.2010 VII R 48/07, Der Betrieb DB 2010, 939; vom 30.11.2004 VII R 78/03, BFH/NV 2005, 1095; vom 15.07.1992 II R 59/90, BStBl II 1993, 613; vom 09.07.2003 V R 57/02, BStBl II 2003, 901).
  • BFH, 02.08.2001 - VII B 317/00

    Konkursverwalter - Steuerhehlerei - Beziehen von Dieselkraftstoff - Entrichtung

    a) Das Konkursvorrecht des Fiskus (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 KO) ist verfassungsgemäß (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 3. Oktober 1979 II 119/78, Entscheidungen der Finanzgerichte 1980, 60); davon ist auch der BFH in seiner Rechtsprechung ausgegangen (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1989 VII R 152/85, BFHE 156, 73, BStBl II 1990, 363; vom 11. April 1991 V R 126/87, BFH/NV 1992, 140, und vom 15. Juli 1992 II R 59/90, BFHE 168, 310, BStBl II 1993, 613).
  • BFH, 15.07.1992 - II R 51/90

    Nacherhebung von Grunderwerbsteuer als bevorrechtigte Forderung zur

    Anmerkung: Die abgedruckte Entscheidung entspricht weitgehend dem Urteil vom selben Tag II R 59/90, BFHE 168, 310.
  • FG Niedersachsen, 26.11.2014 - 9 K 55/12

    Voraussetzungen für den Erlass von Abgabenrückständen aus sachlichen

    Von der Rechtsprechung werden daneben auch dem Konkursverwalter insoweit ein Antragsrecht und eine Klagebefugnis zugebilligt (vgl. Roth, Insolvenzrecht, 2011, Rz. 3.202 und 3.322; BFH-Urteile vom 15. Juli 1992 II R 59/90, BStBl. II 1993, 613; vom 9. Juli 2003 V R 57/02, BStBl. II 2003, 901).
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