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   BFH, 30.01.1985 - II R 6/83   

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https://dejure.org/1985,928
BFH, 30.01.1985 - II R 6/83 (https://dejure.org/1985,928)
BFH, Entscheidung vom 30.01.1985 - II R 6/83 (https://dejure.org/1985,928)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 1985 - II R 6/83 (https://dejure.org/1985,928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 143, 161
  • NJW 1985, 3096 (Ls.)
  • BB 1985, 1118
  • BStBl II 1985, 373
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.11.1970 - II 188/65

    Grundstückserschließungskosten - Enstehung der Zahlungsverpflichtung -

    Auszug aus BFH, 30.01.1985 - II R 6/83
    Die Revision könnte nur dann Erfolg haben, wenn die Vorausleistungen der Kläger auf die Erschließungskosten von ihnen als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder von der Stadt A. als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfangen worden wären (vgl. die Urteile des Senats vom 27. Juni 1968 II 112/64, BFHE 93, 183, 187, BStBl II 1968, 690, und vom 10. November 1970 II 188/65, BFHE 101, 300, BStBl II 1971, 252).
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 8.81

    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs - Wirksamkeit

    Auszug aus BFH, 30.01.1985 - II R 6/83
    Der Unterschied zu den durch Verwaltungsakt angeforderten Vorausleistungen besteht im wesentlichen nur darin, daß lediglich im letzteren Falle mit dem Erlaß des Bescheides eine öffentliche Last i. S. des § 134 Abs. 2 BBauG entsteht (vgl. hierzu das Urteil des BVerwG vom 28. Oktober 1981 8 C 8.81, Kommunale Steuer-Zeitschrift 1982, 109).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82

    Beitragspflicht - Grundstück - Bebaubarkeit - Gemeinde

    Auszug aus BFH, 30.01.1985 - II R 6/83
    In der Person der Stadt A. konnte weder ein Erschließungsbeitrag noch eine Verpflichtung zur Vorausleistung entstehen; denn die Stadt A. konnte nicht ihr eigener Schuldner sein (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 21. Oktober 1983 8 C 29.82, Deutsches Verwaltungsblatt 1984, 188).
  • BFH, 11.03.1981 - II R 77/78

    Erschließungskosten als Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 30.01.1985 - II R 6/83
    Aus dem Urteil des Senats vom 11. März 1981 II R 77/78 (BFHE 133, 230, BStBl II 1981, 537) können keine anderen Schlußfolgerungen gezogen werden.
  • BFH, 27.06.1968 - II 112/64

    Verpflichtung des Grundstückskäufers - Stadt - Nachzahlung - Wertansatz -

    Auszug aus BFH, 30.01.1985 - II R 6/83
    Die Revision könnte nur dann Erfolg haben, wenn die Vorausleistungen der Kläger auf die Erschließungskosten von ihnen als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder von der Stadt A. als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfangen worden wären (vgl. die Urteile des Senats vom 27. Juni 1968 II 112/64, BFHE 93, 183, 187, BStBl II 1968, 690, und vom 10. November 1970 II 188/65, BFHE 101, 300, BStBl II 1971, 252).
  • BFH, 23.09.2009 - II R 20/08

    Im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und

    Das BFH-Urteil vom 30. Januar 1985 II R 6/83 (BFHE 143, 161, BStBl II 1985, 373), das zu Vorauszahlungen auf den Erschließungsbeitrag ergangen ist, ist im Streitfall ebenfalls nicht einschlägig.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.1996 - 2 K 185/95
    Die Verpflichtung des Erwerbers, kraft öffentlichen Rechts entstandene Erschließungskosten zu tragen, erhöht nur dann den Wert der Gegenleistung, wenn die Beitragspflicht (§ 133 Abs. 2 des Baugesetzbuches - BBauG -) vor dem grunderwerbsteuerlichen Vorgang schon entstanden war (vgl. BFH Urt. v. 11. November 1970 - II 188/65 - BStBl. II 1971, 252; Urt. v. 30. Januar 1995 - II R 6/83 - BStBl. II 1985, 373).

    Sind im Fall des § 123 Abs. 3 BBauG die Erschließungskosten noch nicht entstanden, so gehört die vom Erwerber übernommene Verpflichtung, sie zu tragen, grundsätzlich nicht zur Gegenleistung; denn Grundstücke werden regelmäßig in dem Zustand veräußert, in dem sie sich bei der Veräußerung befinden (vgl. BFH Urt. v. 11. November 1970 - II 188/65 - BStBl. II 1971, 252; Urt. v. 30. Januar 1985 - II R 6/83 - BStBl. II 1985, 373).

    Ist das Grundstück in unerschlossenem Zustand Gegenstand des Erwerbsvorgangs, und übernimmt der Erwerber im Kaufvertrag die Verpflichtung zur Übernahme der Erschließungskosten für zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertig erstellte Erschließungsanlagen, so liegt darin keine Gegenleistung (vgl. BFH Urt. v. 27. Juni 1968 - II 112/64 - BStBl. II 1968, 690; v. 10. November 1970, a.a.O.; v. 9. Mai 1979, a.a.O.; v. 30. Januar 1985 - II R 6/83 - BStBl. II 1985, 373).

  • FG Hessen, 24.08.2020 - 5 K 1373/19

    Einbeziehen des auf die Erschließungskosten entfallenden Kaufpreisanteils in die

    Dem steht auch nicht entgegen, dass vor dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages - selbst wenn die Erschließungsmaßnahmen (anders als im Streitfall) bereits abgeschlossen wären - noch keine sachliche Erschließungsbeitragspflicht entstanden war, denn eine solche konnte für die Gemeinde als eigener Schuldner nicht entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1985 II R 6/83, BStBl II 1985, 373; Loose in Boruttau, GrEStG, 19. Aufl., 2019, § 9, Rdnr. 300) - (im Übrigen waren die Erschließungsmaßnahmen hier noch nicht abgeschlossen, so dass auch deswegen (noch) keine sachliche Beitragspflicht bestand, § 133 Abs. 2 BauGB).
  • BFH, 23.09.2009 - II R 21/08

    Einbeziehung von Erschließungskosten in die Gegenleistung

    Das BFH-Urteil vom 30. Januar 1985 II R 6/83 (BFHE 143, 161, BStBl II 1985, 373), das zu Vorauszahlungen auf den Erschließungsbeitrag ergangen ist, ist im Streitfall ebenfalls nicht einschlägig.
  • FG Hessen, 24.08.2020 - 5 K 1394/19

    Einbeziehen des auf die Erschließungskosten entfallenden Kaufpreisanteils in die

    Dem steht auch nicht entgegen, dass vor dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages - selbst wenn die Erschließungsmaßnahmen (anders als im Streitfall) bereits abgeschlossen wären - noch keine sachliche Erschließungsbeitragspflicht entstanden war, denn eine solche konnte für die Gemeinde als eigener Schuldner nicht entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1985 II R 6/83, BStBl II 1985, 373; Loose in Boruttau, GrEStG, 19. Aufl., 2019, § 9, Rdnr. 300) - (im Übrigen waren die Erschließungsmaßnahmen hier noch nicht abgeschlossen, so dass auch deswegen (noch) keine sachliche Beitragspflicht bestand, § 133 Abs. 2 BauGB).
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.03.2008 - 4 K 2637/04

    Bemessungsgrundlage für die Festsetzung von Grunderwerbsteuer; Ermittlung von

    Die Klägerseite habe sich mit der Zahlung der Erschließungsbeiträge nur zu einer Leistung verpflichtet, die sie kraft öffentlichen Rechts nach § 133 Abs. 2 i.V.m. § 134 Abs. 1 BauGB ohnehin hätte erbringen müssen Damit sei eine mit der kaufvertraglich eingegangenen Verpflichtung zur Zahlung des Erschließungsbeitrages lediglich ohnehin vorhandene gesetzliche und bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages noch nicht in der Person der Veräußerin entstandene Beitragsschuld anerkannt worden (BFH-Urteil vom 30. Januar 1985 II R 6/83 BStBl II 1985, 373).
  • FG Hessen, 23.11.1998 - 4 K 1309/97

    Sponsoringaufwendungen als Betriebsausgaben

    Für die Abzugsfähigkeit einer Betriebsausgabe sei ausreichend, wenn ein allgemeiner Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit "durch Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen" gegeben sei (BFH-Urteil vom 18.09.1984, BStBl 1985 II S. 373).
  • BFH, 24.07.1990 - VIII R 45/85

    Abschlußgebühr für Bausparvertrag als Werbungskosten bei Einkünften aus

    Für die Abzugsfähigkeit einer Betriebsausgabe sei ausreichend, wenn ein allgemeiner Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit "durch Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen" gegeben sei (BFH-Urteil vom 18.09.1984, BStBl 1985 II S. 373).
  • BFH, 30.01.1985 - II R 6/63

    Vorauszahlungen auf den Erschließungsbeitrag

    9. Steuerrecht/Grunderwerbsteuer - Vorauszahlungen auf den Erschließungsbeitrag (BFH-Urteil vom 30.1.1985 - II R 6/83 - BStBI. 1985, 373) GrEStG NW § 11 Abs. 1 Nr. 1 BBauG § 133 Erwirbt jemand von einer Gemeinde ein Grundstück zur Bebauung und zahlt er neben dem Kaufpreis als zukünftiger Eigentümer an die Gemeinde Vorauszahlungen auf den Erschließungsbeitrag, so gehören diese auch dann nicht zur Gegenleistung, wenn die Erschließungsanlage bei Abschluß des Kaufvertrages schon weitgehend fertiggestellt Ist.

    9. Steuerrecht/Grunderwerbsteuer äEURVorauszahlungen auf den ErschlieBungsbeitrag (BFH-Urteil vom 30.1.1985 äEUR II R 6/83 äEUR BStBI. 111985, 373) GrEStG NW§ 11 Abs. 1 Nr. 1 BBauG§ 133 Erwirbt jemand von einer Gemeinde ein Grundstock zur Bebauung und zahlt er neben demç´°uf preis als zukonftiger Eiã?» gentomer an die Gemeinde Vorauszahlungen auf den ErschlieBungsbeitrag, so geh6ren diese auch dann nicht zur Gegenleistung, wenn die ErschlieBungsanlage bei AbschluB des Kaufvertrages schon weitgehend fertiggestellt ist.

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.03.2008 - 4 K 2635/04

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage für einen Grunderwerbsteuerbescheid ohne

    Die Klägerseite habe sich mit der Zahlung der Erschließungsbeiträge nur zu einer Leistung verpflichtet, die sie kraft öffentlichen Rechts nach § 133 Abs. 2 i.V.m. § 134 Abs. 1 BauGB ohnehin hätte erbringen müssen Damit sei eine mit der kaufvertraglich eingegangenen Verpflichtung zur Zahlung des Erschließungsbeitrages lediglich ohnehin vorhandene gesetzliche und bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages noch nicht in der Person der Veräußerin entstandene Beitragsschuld anerkannt worden (BFH-Urteil vom 30. Januar 1985 II R 6/83 BStBl II 1985, 373).
  • BFH, 03.08.1988 - II R 210/85

    Grunderwerb - Sanierungsgebiet - Besteuerungsgrundlage - Gesonderte Ausweisung -

  • FG Hessen, 16.12.1998 - 5 K 4832/98

    Begriff der Gegenleistung im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz

  • FG Münster, 14.08.2003 - 8 K 6709/01

    Grundsätzlich keine Einbeziehung der Erschließungskosten in die

  • FG Hessen, 28.10.1999 - 5 K 3537/96

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbsteuerbescheides; Ermittlung

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