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   BFH, 23.07.1980 - II R 62/77   

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https://dejure.org/1980,1369
BFH, 23.07.1980 - II R 62/77 (https://dejure.org/1980,1369)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1980 - II R 62/77 (https://dejure.org/1980,1369)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1980 - II R 62/77 (https://dejure.org/1980,1369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    ErbStG 1959 § 6 Abs. 1, § 23; BewG 1965 §§ 14, 15, 16 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Nießbrauch an einem Grundstück - Jahreswert der Nutzung - Grundstückswert - Pflichtteilsverpflichtung - Alleinerbe - Erbschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zinsen auf Grundpfandrechte mindern nicht den Höchstwert eines Nießbrauches i. S. des § 16 BewG; zur Berechnung des steuerfreien Zugewinnausgleichsbetrags nach § 6 Abs. 1 ErbStG 1959

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 394
  • DB 1981, 53
  • BStBl II 1980, 748
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.02.1976 - 1 BvL 8/73

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Bewertung zugewendeter Grundstücke bis

    Auszug aus BFH, 23.07.1980 - II R 62/77
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat, indem es § 23 Abs. 1 ErbStG 1959 i.V.m. § 12 Abs. 1 BewG 1965 für mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar erklärt hat (vgl. den Beschluß vom 10. Februar 1976 1 BvL 8/73, BVerfGE 41, 269), im Ergebnis zumindest dem Grundsatz nach § 23 ErbStG 1959 im ganzen für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und damit auch die unterschiedliche Bewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer gebilligt.
  • BFH, 16.03.1977 - II R 11/69

    Teilungsanordnung - Erblasser - Zuweisung eines Nachlaßgegenstandes -

    Auszug aus BFH, 23.07.1980 - II R 62/77
    Aufgrund der im § 23 ErbStG 1959 in Bezug genommenen Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) können sich für die einzelnen Erbbeteiligten teils positiv zu bewertende, teils negativ zu bewertende Erwerbe ergeben, deren Summe dem Wert des Gesamtnachlasses vor Abzug von Vermächtnissen, Pflichtteilsverbindlichkeiten und Auflagen entspricht (vgl. das Urteil des Senats vom 16. März 1977 II R 11/69, BFHE 121, 519, 521 BStBl II 1977, 640).
  • BFH, 28.05.2019 - II R 4/16

    Jahreswert von Nießbrauchsrechten

    Dem Nießbraucher steht nur der Reinertrag des seiner Nutzung unterworfenen Wirtschaftsgutes zu (BFH-Urteil vom 23.07.1980 - II R 62/77, BFHE 131, 394, BStBl II 1980, 748, unter 2.; Esskandari in Gürsching/Stenger, Bewertungsrecht, § 16 BewG Rz 31).
  • FG Münster, 26.11.2015 - 3 K 2711/13

    Erbschaftsteuerliche Berechnung des Jahreswertes von nachlassmindernd zu

    Auch der Bundesfinanzhof gehe in seinem Urteil vom 23.07.1980 II R 62/77 (BStBl. II 1980, 748) davon aus, dass die vom Nießbrauchsberechtigten zu zahlenden Schuldzinsen bei der Ermittlung des Jahreswertes abzuziehen seien.

    Dabei sind auch die vom Nießbraucher zu zahlenden Zinsen abzuziehen (vgl. auch BFH, Urteil vom 23.07.1980 II R 62/77, BStBl. II 1980, 748).

  • BFH, 15.12.2010 - II R 41/08

    Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen - Verzicht auf gesonderte Feststellung

    Von diesem Mindestwert war die Nießbrauchsbelastung nicht abzuziehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juli 1980 II R 62/77, BFHE 131, 394, BStBl II 1980, 748, unter II.2.).
  • FG Hamburg, 30.07.1997 - III 37/97

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Teilnahme an einem Fachkongress im

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  • FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 254/03

    Berufliche Veranlassung eines Französisch-Sprachkurses

    Der Abzugsfähigkeit derartiger gemischter Aufwendungen steht grundsätzlich die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG entgegen, die mit dem in ihr festgelegten Aufteilungs- und Abzugsverbot verhindern soll, dass Steuerpflichtige durch eine mehr oder minder zufällige oder bewusst herbeigeführte Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen Aufwendungen für ihre Lebensführung deshalb zum Teil in den einkommensteuerlich relevanten Bereich verlagern können, weil sie einen Beruf haben, der ihnen dies ermöglicht, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus zu versteuernden Einkünften decken müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH, Urteil vom 23.07.1980, II R 62/77, BStBl. II 1980, 748).
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