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BFH, 04.09.1996 - II R 62/94 |
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Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin, 05.05.1994 - I 108/92
- BFH, 04.09.1996 - II R 62/94
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 30.04.2003 - II R 29/01
GrESt: Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Bauerrichtungsvertrag
Denn ausschlaggebend ist nicht, ob der Grundstücksübereignungsanspruch und der Anspruch auf Errichtung des Gebäudes sich zivilrechtlich gegen dieselbe Person richten; entscheidend ist vielmehr, dass der den Grundstücksübereignungsanspruch begründende Vertrag in ein Vertragsgeflecht einbezogen ist, das unter Berücksichtigung aller Umstände darauf gerichtet ist, dem Erwerber als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in bebautem Zustand zu verschaffen (so BFH-Urteil vom 4. September 1996 II R 62/94, BFH/NV 1997, 308). - BFH, 08.09.2010 - II R 3/10
Einheitlicher Erwerbsgegenstand bei Erwerb eines Erbbaurechts mit zu errichtendem …
c) Soweit das FG zur Begründung seiner Entscheidung auf die BFH-Urteile vom 28. Oktober 1998 II R 36/96 (…BFH/NV 1999, 667) sowie vom 4. September 1996 II R 62/94 (BFH/NV 1997, 308) verweist, ergibt sich daraus kein anderes Ergebnis. - BFH, 28.10.1998 - II R 36/96
GrESt; Grundstück mit noch errichtendem Gebäude
Denn ausschlaggebend ist nicht, ob der Grundstücksübereignungsanspruch und der Anspruch auf Errichtung des Gebäudes sich zivilrechtlich gegen dieselbe Person richten; entscheidend ist vielmehr, daß der den Grundstücksübereignungsanspruch begründende Vertrag in ein Vertragsgeflecht einbezogen ist, das unter Berücksichtigung aller Umstände darauf gerichtet ist, dem Erwerber als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in bebautem Zustand zu verschaffen (so BFH-Urteil vom 4. September 1996 II R 62/94, BFH/NV 1997, 308).Wie der Senat bereits entschieden hat, reicht die Bindung an ein von der Veräußererseite projektiertes Bebauungskonzept aus; darüber hinaus muß bei Abschluß des Grundstücksgeschäfts noch nicht feststehen, wem der einzelne Bauauftrag zu erteilen ist (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 901; vom 4. September 1996 II R 62/94, BFH/NV 1997, 308, 309).
- FG Köln, 19.10.2016 - 4 K 1866/11
Klage gegen einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts …
Denn i.R. der Bestimmung der Bemessungsgrundlage nach § 8 GrEStG ist auf die Sicht des Erwerbers - vorliegend also der Klägerin - abzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1989 II R 254/85, BStBl II 1990, 230 und vom 4. September 1996 II R 62/94, BFH/NV 1997, 308). - BFH, 11.11.1998 - II B 19/98
Steuerbemessungsgrundlage; Einbeziehung von Renovierungskosten
Der BFH hat in den Urteilen vom 8. Februar 1995 II R 19/92 (…BFH/NV 1995, 823, 826) sowie vom 4. September 1996 II R 62/94 (BFH/NV 1997, 308, 310) entschieden, daß bei Übertragung der Verwertungsbefugnis an einem Grundstück mit noch zu errichtendem (mit noch zu renovierendem) Gebäude auch alle vom Erwerber für die Errichtung (Renovierung) des Gebäudes aufzuwendenden Entgelte in die Steuerbemessungsgrundlage (Gegenleistung) einzubeziehen sind.Ist --wie im Streitfall-- Gegenstand des Erwerbs der Verwertungsbefugnis ein Grundstück in einem zukünftigen (z.B. renovierten) Zustand, so rechnen alle Leistungen des Erwerbers an den Treuhänder oder einen Dritten, um die Verwertungsbefugnis an dem Grundstück in dem vereinbarten zukünftigen Zustand zu erlangen, zur Gegenleistung (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 308, 310).
- BFH, 31.03.2004 - II R 62/01
Erwerb eines bebauten Grundstücks
Entscheidend ist vielmehr, dass der den Grundstücksübereignungsanspruch begründende Vertrag in ein Vertragsgeflecht einbezogen ist, das darauf gerichtet ist, dem Erwerber als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in bebautem Zustand zu verschaffen (so BFH-Urteil vom 4. September 1996 II R 62/94, BFH/NV 1997, 308). - FG Saarland, 19.10.2016 - 2 K 1332/13
Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines …
Denn ausschlaggebend ist nicht, ob sich der Grundstücksübereignungsanspruch und der Anspruch auf Errichtung des Gebäudes zivilrechtlich gegen dieselbe Person richten; entscheidend ist vielmehr, dass der den Grundstücksübereignungsanspruch begründende Vertrag in ein Vertragsgeflecht einbezogen ist, das unter Berücksichtigung aller Umstände darauf gerichtet ist, dem Erwerber als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in bebautem Zustand zu verschaffen (BFH vom 4. September 1996 II R 62/94, BFH/NV 1997, 308). - FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2009 - 11 K 1010/05
Erwerb eines zukünftig bebauten Erbbaurechts
Maßgeblich ist vielmehr die hier vorliegende grundsätzliche Bindung der Klägerin an das projektierte Bebauungskonzept; die Bindung muss sich nicht notwendigerweise darauf beziehen, mit wem der einzelne Bau- oder der Generalunternehmervertrag zu schließen ist (BFH, Urteil vom 4. September 1996, II R 62/94, BFH/NV 1997, 308).