Rechtsprechung
BFH, 03.11.2010 - II R 65/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Besteuerung des Letzterwerbs bei mehreren Erwerben eines Nacherben vom Vorerben - Zusammenrechnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG
- IWW
- openjur.de
Besteuerung des Letzterwerbs bei mehreren Erwerben eines Nacherben vom Vorerben; Zusammenrechnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG
- Bundesfinanzhof
ErbStG § 6 Abs 2 S 3, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 7, ErbStG § 7 Abs 2 S 1, ErbStG § 14 Abs 1, ErbStG § 7 Abs 2 S 2, ErbStG § 6 Abs 2 S 4, ErbStG § 6 Abs 2 S 5, ErbStG § 6 Abs 2 S 1, ErbStG § 6 Abs 2 S 2
Besteuerung des Letzterwerbs bei mehreren Erwerben eines Nacherben vom Vorerben - Zusammenrechnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG - Bundesfinanzhof
Besteuerung des Letzterwerbs bei mehreren Erwerben eines Nacherben vom Vorerben - Zusammenrechnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 Abs 2 S 3 ErbStG 1997, § 7 Abs 1 Nr 7 ErbStG 1997, § 7 Abs 2 S 1 ErbStG 1997, § 14 Abs 1 ErbStG 1997, § 7 Abs 2 S 2 ErbStG 1997
Besteuerung des Letzterwerbs bei mehreren Erwerben eines Nacherben vom Vorerben - Zusammenrechnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG - Betriebs-Berater
Besteuerung des Letzterwerbs bei mehreren Erwerben eines Nacherben vom Vorerben - Zusammenrechnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 7 Abs. 2 S. 1; ErbStG § 14 Abs. 1
Besteuerung des Letzterwerbs bei mehreren Erwerben eines Nacherben vom Vorerben; Analoge Anwendung von Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes ( ErbStG ) im Falle der Versteuerung eines späteren Erwerbs des Nacherben vom Vorerben - datenbank.nwb.de
Besteuerung des Letzterwerbs bei mehreren Erwerben eines Nacherben vom Vorerben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vermögensübertragung vom Vorerben zum Nacherben
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Besteuerung des Letzterwerbs bei mehreren Erwerben eines Nacherben vom Vorerben; Analoge Anwendung von Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) im Falle der Versteuerung eines späteren Erwerbs des Nacherben vom Vorerben
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Besteuerung des Letzterwerbs bei mehreren Erwerben eines Nacherben
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Besteuerung des Letzterwerbs bei mehreren Erwerben
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Besteuerung mehrerer Erwerbe eines Nach- vom Vorerben
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Besteuerung des Letzterwerbs bei mehreren Erwerben
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe eines Nacherben vom Vorerben
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Vor- und Nacherbschaft
- Steuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft
- Besteuerung des Nacherben
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 14.10.2009 - 4 K 186/09
- BFH, 03.11.2010 - II R 65/09
Papierfundstellen
- BFHE 231, 233
- NJW-RR 2011, 297
- FamRZ 2011, 215
- DB 2010, 2784
- BStBl II 2011, 123
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 28.03.2012 - II R 43/11
Berechnung des Zehnjahreszeitraums des § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG - Keine …
Dabei ordnet § 14 Abs. 1 ErbStG für den jeweils letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums eine besondere Steuerberechnung an (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. November 2010 II R 65/09, BFHE 231, 233, BStBl II 2011, 123). - BFH, 22.08.2018 - II R 51/15
Kein Ausschluss der Berichtigung des Kapitalwerts eines Vorerwerbs nach § 14 Abs. …
b) § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ändert nichts daran, dass die einzelnen Erwerbe als selbständige steuerpflichtige Vorgänge jeweils für sich der Steuer unterliegen (vgl. BFH-Urteil vom 3. November 2010 II R 65/09, BFHE 231, 233, BStBl II 2011, 123, Rz 11).Die Vorschrift trifft lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den jeweils letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums festzusetzen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 231, 233, BStBl II 2011, 123, Rz 11).
- FG München, 20.11.2019 - 4 K 519/18
Freibetrag bei Zusammentreffen von mehreren Nacherbfolgen
Der Nacherbe kann jedoch für die Bestimmung der auf ihn anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrages, sein verwandtschaftliches Verhältnis zum Erblasser wählen (vgl. § 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG; BFH-Urteil vom 3. November 2010 II R 65/09, BStBl. II 2011, 123;… Kobor in: Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG, 6. Auflage, 2017, § 6, Rn. 30).Auch in diesem Fall liegen erbschaftsteuerrechtlich nicht ein Erwerb vom ursprünglichen Erblasser und ein weiterer Erwerb vom Vorerben vor, sondern nur ein einheitlicher Erwerb vom Vorerben (BFH-Urteil vom 3. November 2010 II R 65/09, BStBl. II 2011, 123 Rn. 14 m.w.N.;… Kobor in: Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG, 6. Auflage, 2017, § 6, Rn. 28).
Lediglich für die Berechnung der Steuer für diesen Erwerb sind die in § 6 Abs. 2 Satz 3 bis 5 ErbStG vor-gesehenen Modifikationen zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 3. November 2010 II R 65/09, BStBl. II 2011, 123 Rn. 14 m.w.N.).
- FG Hamburg, 21.02.2020 - 3 K 191/18
Erbschaftsteuer: Vermächtnisschuld bei Jastrow'scher Klausel
Die Klägerin hätte zwar beantragen können, dass für die Bestimmung der auf sie anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrages ihr verwandtschaftliches Verhältnis zum Vater angewendet wird (vgl. § 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG; BFH, Urteil vom 3. November 2010, II R 65/09, BStBl II 2011, 123).Insbesondere hätte die Ausübung des Wahlrechts nach § 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG auch nicht zu einer Vermehrung der Freibeträge geführt, da erbschaftsteuerrechtlich auch in dieser Konstellation ein einheitlicher Erwerb von der Erblasserin vorgelegen hätte und nicht ein Erwerb vom Vater und ein weiterer Erwerb von der Erblasserin (vgl. BFH, Urteil vom 3. November 2010, II R 65/09, BStBl II 2011, 123).
- FG Münster, 08.02.2012 - 11 K 3035/10
Keine verbindliche Bestellung bei noch zu eröffnendem Betrieb notwendig
Ob diese Absicht zum Ende des Wirtschaftsjahres der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrages als maßgebendem Stichtag bestanden hat, lässt sich nur durch eine Prognose der Investitionstätigkeit auf der Grundlage objektivierter wirtschaftlicher Gegebenheiten überprüfen (vgl. BFH Urteil vom 8. Juni 2011, I R 90/10, BFH/NV 2011, 375; s.a. Begründung des Gesetzentwurfs, BTDrucks. 16/4841, S. 52).