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   BFH, 13.04.2011 - II R 67/08   

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BFH, 13.04.2011 - II R 67/08 (https://dejure.org/2011,3519)
BFH, Entscheidung vom 13.04.2011 - II R 67/08 (https://dejure.org/2011,3519)
BFH, Entscheidung vom 13. April 2011 - II R 67/08 (https://dejure.org/2011,3519)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

  • openjur.de

    Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

  • Bundesfinanzhof

    ZwWoStG HA § 1, ZwWoStG HA § 2, MRRG § 12, MeldeG HA § 15 Abs 2 S 3, MeldeG HA § 16 Abs 2 S 3, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1
    Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

  • Bundesfinanzhof

    Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 ZwWoStG HA, § 2 ZwWoStG HA, § 12 MRRG, § 15 Abs 2 S 3 MeldeG HA, § 16 Abs 2 S 3 MeldeG HA
    Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

  • IWW
  • rewis.io

    Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

  • ra.de
  • rewis.io

    Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der ausschließlichen Steuerbefreiung für Zweitwohnungen von Ehegatten oder Lebenspartnern nach § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

  • datenbank.nwb.de

    Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zweitwohnungsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweitwohnungssteuer für Alleinerziehende

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerbefreiungen für Zweitwohnungen von Ehegatten oder Lebenspartnern nach § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG sind bei Zweitwohnungen Alleinerziehender nicht entsprechend zu gewähren; Verfassungsmäßigkeit der ausschließlichen Steuerbefreiung für Zweitwohnungen von Ehegatten ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Benachteiligung für Alleinerziehende mit Zweitwohnung GG -konform

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Zweitwohnungsteuer in Hamburg: Steuerbefreiung für Alleinerziehende versagt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zweitwohnungsteuer für Alleinerziehende

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zweitwohnungsteuer: Keine Steuerbefreiung für Alleinerziehende

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 90
  • NVwZ-RR 2011, 619
  • DB 2011, 1562
  • BStBl II 2012, 389
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 67/08
    Dies ergibt sich nicht zuletzt aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift, durch welche die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg lediglich die Vorgaben des BVerfG in dessen Beschluss vom 11. Oktober 2005  1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 (BVerfGE 114, 316) umsetzen wollte (vgl. Bürgerschafts-Drucksache 18/3627, Begründung zu 2.).

    Zwar ist die Bürgerschaft unter anderem durch die Aufnahme von Lebenspartnerschaften in das Gesetz weiter gegangen, als sich dies aus dem lediglich verheiratete Personen betreffenden BVerfG-Beschluss in BVerfGE 114, 316 ableiten lässt; daraus ergibt sich aber nicht, dass es sich in § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG um eine offene Aufzählung der möglichen Begünstigten handeln würde.

    Vielmehr sollte mit § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 114, 316 umgesetzt werden.

    Eine Regelung, welche unter Anknüpfung an diese melderechtlichen Vorgaben generell die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für Nebenwohnungen vorsieht, verstößt dementsprechend gegen Art. 6 Abs. 1 GG, weil es für Verheiratete ausgeschlossen ist, die Wohnung am Beschäftigungsort trotz deren vorwiegender Nutzung zum Hauptwohnsitz zu bestimmen und damit der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer zu entgehen, während Personen, die nicht infolge einer ehelichen Bindung von der Verlegung ihres melderechtlichen Hauptwohnsitzes an ihren Beschäftigungsort abgehalten werden, einer steuerlichen Belastung durch Anmeldung ihres Hauptwohnsitzes am Beschäftigungsort entgehen können (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 114, 316).

    Dies unterscheidet den Streitfall auch von dem dem Beschluss des BVerfG in BVerfGE 114, 316 zugrunde liegenden Fall, in dem die von der Familie vorwiegend bewohnte Wohnung in Abweichung von den allgemeinen melderechtlichen Vorschriften durch eine melderechtliche Sondervorschrift zur Hauptwohnung bestimmt wird, obwohl einer der erwerbstätigen Ehegatten vorwiegend eine andere Wohnung benutzt, die dann als Reflex der Sonderregelung als Nebenwohnung behandelt wird.

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 67/08
    Art. 6 Abs. 1 GG berechtigt insoweit die Familienmitglieder, ihre Gemeinschaft nach innen in familiärer Verantwortlichkeit und Rücksicht frei zu gestalten (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17. Februar 2010  1 BvR 2664/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 651).

    Sie belastet zwar den Aufwand für das Innehaben einer nicht vorwiegend benutzten Wohnung eines erwerbsbedingt auswärts tätigen Elternteils, der vorwiegend in einer Erstwohnung bei seinem Kind wohnt; diese Besteuerung des für die Zweitwohnung getätigten Aufwands trifft aber weder typischerweise noch sonst in besonderer Weise Familien, sondern in grundsätzlich gleicher Weise alle Personen, die mehrere Wohnsitze innehaben, gleich aus welchem Grund sie den Zweitwohnsitz wählen (BVerfG-Beschluss in HFR 2010, 651).

    Solange die Höhe der Zweitwohnungsteuer --wie im Streitfall mit acht Prozent der Kaltmiete-- keine so erhebliche Belastung begründet, dass sie unabhängig vom Einzelfall einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung über den vorwiegenden Aufenthalt erwarten lässt, entfaltet sie keine eingriffsgleiche Wirkung in Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 2010, 651, m.w.N.).

  • BFH, 16.12.2009 - II R 67/08

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 67/08
    Durch Beschluss vom 16. Dezember 2009 (BFHE 228, 480, BStBl II 2010, 522) hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Senator für Finanzen der Freien und Hansestadt Hamburg nach § 122 Abs. 2 Sätze 2 und 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zum Verfahrensbeitritt aufgefordert.

    Die Vorschrift ist --wie der Senat bereits in seinem Beschluss in BFHE 228, 480, BStBl II 2010, 522 ausgeführt hat-- weder unmittelbar noch analog auf den Streitfall anwendbar.

  • BFH, 19.08.2009 - II B 38/09

    Erhebung von Zweitwohnungsteuer - Auslegung des § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 7 BlnZwStG

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 67/08
    aa) Das FA trägt hierzu zu Recht vor, dass § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG ausweislich der bereits angeführten Materialien nicht geschaffen wurde, um Wohnungen, die aus beruflichen Gründen neben der Hauptwohnung gehalten werden, generell nicht mit Zweitwohnungsteuer zu belasten, sondern um zu verhindern, dass Ehegatten aus der sie betreffenden melderechtlichen Sonderregelung für den ehelichen Wohnsitz einen steuerlichen Nachteil erleiden (vgl. zur wortlautidentischen Regelung des § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 7 des Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes BFH-Beschluss vom 19. August 2009 II B 38/09, BFH/NV 2009, 2014).

    Deshalb ist ein Ehegatte, dessen vorwiegend benutzte Wohnung i.S. des § 12 Abs. 1 Satz 1 MRRG bei ausschließlicher Betrachtung seiner Person diejenige am Beschäftigungsort ist, gezwungen, sich gleichwohl mit Hauptwohnsitz in der ehelichen Wohnung anzumelden (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 2014).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 67/08
    Zwar treten die Verantwortlichkeit und das Sorgerecht der Eltern mit wachsender Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Kindes zurück (BVerfG-Beschluss vom 18. April 1989  2 BvR 1169/84, BVerfGE 80, 81), doch befand sich die Tochter der Klägerin im Streitzeitraum noch in der schulischen Ausbildung, die aus Sicht des Senats noch der familiären Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zugehörig ist.

    bb) Allerdings müssen die Auswirkungen familiärer Freiheit nach außen, insbesondere auf das Berufsleben, das Schulwesen, die Eigentumsordnung und das öffentliche Gemeinschaftsleben, mit der verfassungsgemäßen Rechtsordnung übereinstimmen (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 80, 81).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 67/08
    aa) Art. 6 Abs. 1 GG stellt neben der Ehe auch die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und enthält insoweit einen besonderen Gleichheitssatz, der es verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen (Diskriminierungsverbot, vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 12. Mai 1987  2 BvR 1226/83, 2 BvR 101/84, 2 BvR 313/84, BVerfGE 76, 1; vom 10. November 1998  2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BVerfGE 99, 216).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 67/08
    Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann insoweit der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 17. Januar 1957  1 BvL 4/54, BVerfGE 6, 55; vom 20. März 1963  1 BvL 20/61, BVerfGE 15, 328; vom 3. Dezember 1991  1 BvR 1477/90, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 1093).
  • BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1477/90

    Verfassungsmäßigkeit der Residenzpflicht eines Notars

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 67/08
    Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann insoweit der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 17. Januar 1957  1 BvL 4/54, BVerfGE 6, 55; vom 20. März 1963  1 BvL 20/61, BVerfGE 15, 328; vom 3. Dezember 1991  1 BvR 1477/90, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 1093).
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 67/08
    Da auch die aus einer alleinerziehenden Mutter und ihrem Kind bestehende Gemeinschaft Art. 6 Abs. 1 GG unterfällt (vgl. BVerfG-Urteil vom 30. Juni 1964  1 BvL 16/62 bis 1 BvL 25/62, BVerfGE 18, 97), kann sich die Klägerin auf den Schutz ihrer Familie berufen, in der ihr vor allem das Recht und die Pflicht zur Pflege und Erziehung ihres Kindes erwächst.
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61

    Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 67/08
    Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann insoweit der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 17. Januar 1957  1 BvL 4/54, BVerfGE 6, 55; vom 20. März 1963  1 BvL 20/61, BVerfGE 15, 328; vom 3. Dezember 1991  1 BvR 1477/90, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 1093).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

  • BFH, 01.10.2008 - II B 16/08

    Zweitwohnungsteuer in Berlin: Ehemaliges Kinderzimmer als

  • BFH, 05.03.1997 - II R 41/95

    Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz - Verfassungsmäßigkeit

  • FG Hamburg, 01.10.2008 - 7 K 245/07

    Zweitwohnungsteuer: Zweitwohnungsteuerpflicht von Ledigen mit volljährigen

  • BFH, 30.09.2015 - II R 13/14

    Keine Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene

    § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 HmbZWStG knüpfen damit unmittelbar an die Anmeldung einer Nebenwohnung und an die tatsächliche Nutzung dieser Wohnung durch die gemeldete Person an (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. April 2011 II R 67/08, BFHE 234, 90, BStBl II 2012, 389).

    b) Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG hängt die Steuerbegünstigung nicht davon ab, dass die Nebenwohnung in Hamburg von dem dort gemeldeten Ehepartner überwiegend genutzt wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 90, BStBl II 2012, 389, Rz 16).

  • VG Aachen, 08.05.2019 - 9 K 795/18

    Zweitwohnungssteuer; Unverheiratete

    Dem vom Kläger zitierten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. April 2011 - II R 67/08 -, juris = BFHE 234, 90, lässt sich zu dieser Frage nichts Abweichendes entnehmen.

    vgl. BFH, Urteil vom 13. April 2011 - II R 67/08 -, BFHE 234, 90, juris, Rn. 17 ff.

    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 -, juris, Rn. 52 ff. (die ZwStS der Beklagten betreffend); BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 2664/09 -, juris, Rn. 56 ff.; BFH, Urteil vom 13. April 2011 - II R 67/08 -, BFHE 234, 90, juris, Rn. 24 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 14 A 1471/10 -, NRWE, Rn. 10 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2013 - 14 A 875/13 -, NRWE, Rn. 24 ff.

    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 -, juris, Rn. 55 (die ZwStS der Beklagten betreffend); BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 2664/09 -, juris, Rn. 59.; BFH, Urteil vom 13. April 2011 - II R 67/08 -, BFHE 234, 90, juris, Rn. 25; OVG NRW, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 14 A 1471/10 -, NRWE, Rn. 10 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2013 - 14 A 875/13 -, NRWE, Rn. 24 ff.

    vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2013 - 14 A 875/13 -, NRWE, Rn. 29 (zwölf Prozent der Kaltmiete); BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 -, juris, Rn. 55 (zehn Prozent der Kaltmiete); OVG NRW, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 14 A 1471/10 -, NRWE, Rn. 14 (zehn Prozent der Kaltmiete); BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 2664/09 -, juris, Rn. 59 (neun Prozent der Kaltmiete); BFH, Urteil vom 13. April 2011 - II R 67/08 -, BFHE 234, 90, juris, Rn. 26 (acht Prozent der Kaltmiete).

  • FG Hamburg, 23.09.2020 - 3 K 167/19

    Hamburger Zweitwohnungsteuer für aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung

    Die analoge Anwendung der Bestimmung auf einen anderen Personenkreis sei ausgeschlossen (vgl. BFH, Urteil vom 13. April 2011, II R 67/08).

    § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 HmbZWStG knüpfen damit unmittelbar an die Anmeldung einer Nebenwohnung und an die tatsächliche Nutzung dieser Wohnung durch die gemeldete Person an (BFH, Urteil vom 13. April 2011, II R 67/08, BStBl II 2012, 389).

    Daher kann offenbleiben, ob § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Nichtbegünstigung analog auf Fälle wie den vorliegenden angewandt werden könnte oder ob das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des BVerfG einzuholen wäre (Art. 100 Abs. 1 GG; gegen eine Analogie BFH, Urteil vom 13. April 2011, II R 67/08, BStBl II 2012, 389; VG Aachen, Urteil vom 8. Mai 2019, 9 K 795/18, juris).

    Jedenfalls solange die Höhe der Zweitwohnungsteuer keine so erhebliche Belastung begründet, dass sie unabhängig vom Einzelfall einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung über den vorwiegenden Aufenthalt erwarten lässt, entfaltet sie auch keine eingriffsgleiche Wirkung in Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 2014, 1 BvR 1159/11, HFR 2014, 845; vom 17. Februar 2010, 1 BvR 2664/09, HFR 2010, 651; vom 19. Mai 2008, 1 BvR 3269/07, NVwZ-RR 2008, 723; BFH, Urteil vom 13. April 2011, II R 67/08, BStBl II 2012, 389; VG Aachen, Urteil vom 8. Mai 2019, 9 K 795/18, juris).

  • VerfGH Bayern, 12.01.2015 - 30-VI-13

    Einschränkende Auslegung des Ausnahmetatbestands einer Zweitwohnungsteuersatzung

    Jedenfalls solange die Höhe der Zweitwohnungsteuer - wie hier - mit zehn Prozent der Jahresnettokaltmiete keine so erhebliche Belastung begründet, dass sie unabhängig vom Einzelfall einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung über den vorwiegenden Aufenthalt erwarten lässt, entfaltet sie auch keine eingriffsgleiche Wirkung in Art. 124 Abs. 1 und Art. 126 Abs. 1 BV (vgl. BVerfG BayVBl 2010, 535/536; vom 19.5.2008 NVwZ-RR 2008, 723/724; BFH vom 13.4.2011 BFHE 234, 90/96).
  • BFH, 16.06.2020 - VIII R 37/18

    Zum Begriff der gemeinsamen Hauptwohnung i.S. des HmbZWStG

    Die Regelungen in § 2 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 HmbZWStG knüpfen ausdrücklich an die Anmeldung einer Nebenwohnung und an die tatsächliche Nutzung dieser Wohnung durch die angemeldete Person an (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30.09.2015 - II R 13/14, BFHE 251, 569, unter Verweis auf BFH-Urteil vom 13.04.2011 - II R 67/08, BFHE 234, 90, BStBl II 2012, 389).

    Auf das Vorliegen der melderechtlichen Voraussetzungen der Nebenwohnung kommt es hingegen nicht an (vgl. BFH-Urteile vom 05.03.1997 - II R 28/95, BFHE 182, 243, BStBl II 1997, 469, und II R 41/95, BFHE 182, 249; in BFHE 234, 90, BStBl II 2012, 389).

  • FG Hamburg, 20.11.2020 - 3 K 57/20

    Zweitwohnungsteuer für eine Nebenwohnung für den Umgang mit den getrenntlebenden

    § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 HmbZWStG knüpfen damit unmittelbar an die Anmeldung einer Nebenwohnung und an die tatsächliche Nutzung dieser Wohnung durch die gemeldete Person an (BFH, Urteil vom 13. April 2011, II R 67/08, BStBl II 2012, 389).

    Daher kann offenbleiben, ob die Befreiungsvorschriften des HmbZWStG zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Nichtbegünstigung analog auf Fälle wie den vorliegenden angewandt werden könnten oder ob das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des BVerfG einzuholen wäre (Art. 100 Abs. 1 GG; gegen eine analoge Anwendung des § 2 Abs. 5 Buchst c HmbZWStG: BFH, Urteil vom 13. April 2011, II R 67/08, BStBl II 2012, 389).

  • FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 22/13

    Zweitwohnungsteuer: Ausnahmeregelung für Verheiratete

    Eine Regelung, welche unter Anknüpfung an diese melderechtlichen Vorgaben generell die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für Nebenwohnungen vorsieht, verstößt dementsprechend gegen Art. 6 Abs. 1 GG, weil es für Verheiratete ausgeschlossen ist, die Wohnung am Beschäftigungsort trotz deren vorwiegender Nutzung zum Hauptwohnsitz zu bestimmen und damit der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer zu entgehen, während Personen, die nicht infolge einer ehelichen Bindung von der Verlegung ihres melderechtlichen Hauptwohnsitzes an ihren Beschäftigungsort abgehalten werden, einer steuerlichen Belastung durch Anmeldung ihres Hauptwohnsitzes am Beschäftigungsort entgehen können (BVerfGE 114, 316; BFH-Urteil vom 13.04.2011 II R 67/08, BStBl II 2012, 389).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 14 A 1211/11

    Heranziehung zur Zahlung von Zweitwohnungssteuer für eine aus beruflichen Gründen

    In diesem Zusammenhang belege das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. April 2011 - II R 67/08 -, dass es zwar nicht geboten, aber zulässig sein dürfte, eine Befreiungsvorschrift wie die des § 2 Abs. 6 ZwStS teleologisch zu reduzieren, auch wenn das Merkmal des überwiegenden Aufenthalts in der ursprünglichen Fassung des § 2 Abs. 6 ZwStS nicht genannt gewesen sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2011 - 14 A 2438/11

    Vereinbarkeit einer Zweitwohnungssteuer bei einer Kassenärztlichen

    In seiner Würdigung, die vom Kläger aufgeworfenen Fragen seien auf Grund der vorliegenden Rechtsprechung ohne weiteres im Sinne der angefochtenen Entscheidung zu beantworten, sieht sich der Senat dadurch bestätigt, dass der Bundesfinanzhof in seinem zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung BFHE vorgesehenen Urteil vom 13. April 2011 - II R 67/08 -, BFH nn = NVwZ-RR 2011, 619 = juris, für den Fall einer alleinerziehenden Mutter mit Nebenwohnsitz am Ort der Berufstätigkeit für den Bereich des hamburgischen Zweitwohnungssteuergesetzes unter Berufung auf die hier zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechenden Ergebnissen gekommen ist.
  • VG Köln, 17.04.2012 - 14 K 3748/10

    Anfechtung eines Grundbesitzabgabenbescheides wegen Heranziehung zu

    vgl. dazu Queitsch, Aktuelle Rechtsprechung zur Regenwassergebühr, ZKF 2011, 8 ff mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung.
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BFH, Entscheidung vom 16.12.2009 - II R 67/08 (https://dejure.org/2009,3455)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - II R 67/08 (https://dejure.org/2009,3455)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    FGO § 122 Abs. 2 Satz 2 und 3; GG Art. ... 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; HmbZWStG § 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Buchst. c; HmbMG § 15 Abs. 2 Satz 3; LMG M-V § 16 Abs. 2 Satz 3; MRRG § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 und 3
    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG; Schutz der aus einer alleinerziehenden Mutter und ihrem Kind bestehenden Gemeinschaft

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer der Freien und Hansestadt Hamburg mit Blick auf die fehlende Begünstigung der Kleinfamilie Mutter/Kind

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchstabe c HmbZWStG

  • Der Betrieb

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungswidrige Benachteilung von Mutter und Kind durch die Zweitwohnungsteuer?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer der Freien und Hansestadt Hamburg mit Blick auf die fehlende Begünstigung der Kleinfamilie Mutter/Kind

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zweitwohnungssteuer beschäftigt die Gerichte - Wird eine alleinerziehende Mutter verfassungswidrig benachteiligt?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Diskriminiert Zweitwohnungsteuer Kleinfamilien von Müttern mit Kind?

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz: Verfassungswidrige Benachteilung der Kleinfamilie von Mutter und Kind?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 480
  • NZM 2011, 270
  • DB 2010, 1050
  • BStBl II 2010, 522
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    Dies ergibt sich auch aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift, durch welche die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg lediglich die Vorgaben des BVerfG in dessen Beschluss vom 11. Oktober 2005 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 (BVerfGE 114, 316) umsetzen wollte (vgl. Bürgerschafts-Drucksache 18/3627).

    Zwar ist die Bürgerschaft unter anderem durch die Aufnahme von Lebenspartnerschaften in das Gesetz weiter gegangen, als sich dies aus dem lediglich verheiratete Personen betreffenden BVerfG-Beschluss in BVerfGE 114, 316 ableiten lässt; daraus ergibt sich aber nicht, dass es sich in § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG um eine offene Aufzählung der möglichen Begünstigten handeln würde.

    aa) Das BVerfG hat in seinem Beschluss in BVerfGE 114, 316 mit Blick auf verheiratete Steuerpflichtige ausgeführt, dass zu dem von Art. 6 Abs. 1 GG geschützten ehelichen Zusammenleben auch die Entscheidung der Eheleute zählt, zusammenzuwohnen und die gemeinsame Wohnung selbst bei einer beruflichen Veränderung eines Ehegatten, die mit einem Ortswechsel verbunden ist, zu erhalten, da die Innehabung einer Zweitwohnung die notwendige Konsequenz der Entscheidung zu einer gemeinsamen Ehewohnung an einem anderen Ort ist.

    Eine Regelung, welche unter Anknüpfung an diese melderechtlichen Vorgaben generell die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für Nebenwohnungen vorsieht, verstößt dementsprechend gegen Art. 6 Abs. 1 GG, weil es für Verheiratete ausgeschlossen ist, die Wohnung am Beschäftigungsort trotz deren vorwiegender Nutzung zum Hauptwohnsitz zu bestimmen und damit der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer zu entgehen, während Personen, die nicht infolge einer ehelichen Bindung von der Verlegung ihres melderechtlichen Hauptwohnsitzes an ihren Beschäftigungsort abgehalten werden, einer steuerlichen Belastung durch Anmeldung ihres Hauptwohnsitzes am Beschäftigungsort entgehen können (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 114, 316).

    b) Allerdings wird bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG weiter zu berücksichtigen sein, dass der Landesgesetzgeber bei der Schaffung der Norm deutlich über die Vorgaben des BVerfG in seinem Beschluss in BVerfGE 114, 316 hinausgegangen ist, indem er die Anwendung der Abs. 1 und 2 der Vorschrift für Wohnungen von verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Personen, die nicht dauernd getrennt von ihrem Ehe- oder Lebenspartner leben, generell ausgeschlossen hat, wenn diese ihre in Hamburg belegene Wohnung aus überwiegend beruflichen Gründen innehaben und die mit dem Ehe- oder Lebenspartner gemeinsam genutzte Wohnung die Hauptwohnung und außerhalb Hamburgs belegen ist.

  • BFH, 19.08.2009 - II B 38/09

    Erhebung von Zweitwohnungsteuer - Auslegung des § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 7 BlnZwStG

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    a) Bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Norm, welche - ausweislich der zitierten Materialien - nicht primär geschaffen wurde, um Wohnungen, die aus beruflichen Gründen neben der Hauptwohnung gehalten werden, generell nicht mit Zweitwohnungsteuer zu belasten, sondern um zu verhindern, dass Ehegatten aus der sie betreffenden melderechtlichen Sonderregelung für den ehelichen Wohnsitz einen steuerlichen Nachteil erleiden (vgl. zur wortlautidentischen Regelung des § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 7 des Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes BFH-Beschluss vom 19. August 2009 II B 38/09, BFH/NV 2009, 2014), wird zunächst zu berücksichtigen sein, dass eine melderechtliche Zwangslage in der Person der Klägerin in den Streitjahren nicht bestand.

    Deshalb ist ein Ehegatte, dessen vorwiegend benutzte Wohnung i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 1 MRRG bei ausschließlicher Betrachtung seiner Person diejenige am Beschäftigungsort ist, gezwungen, sich gleichwohl mit Hauptwohnsitz in der ehelichen Wohnung anzumelden (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 2014).

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    Auch die aus einer alleinerziehenden Mutter und ihrem Kind bestehende Gemeinschaft unterfällt Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG-Urteil vom 30. Juni 1964 1 BvL 16/62 bis 1 BvL 25/62, BVerfGE 18, 97), der die Familie als umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kindern, in der den Eltern vor allem das Recht und die Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder erwachsen, schützt; das gilt auch für das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfG-Beschluss vom 5. Februar 1981 2 BvR 646/80, BVerfGE 57, 170).
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    Auch die aus einer alleinerziehenden Mutter und ihrem Kind bestehende Gemeinschaft unterfällt Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG-Urteil vom 30. Juni 1964 1 BvL 16/62 bis 1 BvL 25/62, BVerfGE 18, 97), der die Familie als umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kindern, in der den Eltern vor allem das Recht und die Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder erwachsen, schützt; das gilt auch für das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfG-Beschluss vom 5. Februar 1981 2 BvR 646/80, BVerfGE 57, 170).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    aaa) Art. 6 Abs. 1 GG stellt nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und enthält einen besonderen Gleichheitssatz, der es verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen (Diskriminierungsverbot, vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 12. Mai 1987 2 BvR 1226/83, 2 BvR 101/84, 2 BvR 313/84, BVerfGE 76, 1; vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BVerfGE 99, 216).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    aaa) Art. 6 Abs. 1 GG stellt nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und enthält einen besonderen Gleichheitssatz, der es verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen (Diskriminierungsverbot, vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 12. Mai 1987 2 BvR 1226/83, 2 BvR 101/84, 2 BvR 313/84, BVerfGE 76, 1; vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BVerfGE 99, 216).
  • BFH, 05.03.1997 - II R 41/95

    Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 HmbZWStG knüpfen damit - ohne dass sich hieraus verfassungsrechtliche Bedenken ergäben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. März 1997 II R 41/95, BFHE 182, 249; auch BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2008 II B 16/08, BFH/NV 2009, 53) - nicht an die melderechtlichen Voraussetzungen einer Nebenwohnung, sondern an die Meldung als solche an, wobei zusätzliche Voraussetzung ist, dass die betroffene Person die Wohnung tatsächlich bewohnt.
  • BFH, 01.10.2008 - II B 16/08

    Zweitwohnungsteuer in Berlin: Ehemaliges Kinderzimmer als

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 HmbZWStG knüpfen damit - ohne dass sich hieraus verfassungsrechtliche Bedenken ergäben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. März 1997 II R 41/95, BFHE 182, 249; auch BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2008 II B 16/08, BFH/NV 2009, 53) - nicht an die melderechtlichen Voraussetzungen einer Nebenwohnung, sondern an die Meldung als solche an, wobei zusätzliche Voraussetzung ist, dass die betroffene Person die Wohnung tatsächlich bewohnt.
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    Deshalb ist auch davon auszugehen, dass die Familie als verantwortliche Elternschaft von der prinzipiellen Schutzbedürftigkeit des heranwachsenden Kindes bestimmt wird und die Verantwortlichkeit und das Sorgerecht der Eltern mit wachsender Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Kindes zurücktreten (BVerfG-Beschluss vom 18. April 1989 2 BvR 1169/84, BVerfGE 80, 81).
  • FG Hamburg, 01.10.2008 - 7 K 245/07

    Zweitwohnungsteuer: Zweitwohnungsteuerpflicht von Ledigen mit volljährigen

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 298 veröffentlichten Urteil ab.
  • BFH, 13.04.2011 - II R 67/08

    Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

    Durch Beschluss vom 16. Dezember 2009 (BFHE 228, 480, BStBl II 2010, 522) hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Senator für Finanzen der Freien und Hansestadt Hamburg nach § 122 Abs. 2 Sätze 2 und 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zum Verfahrensbeitritt aufgefordert.

    Die Vorschrift ist --wie der Senat bereits in seinem Beschluss in BFHE 228, 480, BStBl II 2010, 522 ausgeführt hat-- weder unmittelbar noch analog auf den Streitfall anwendbar.

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