Rechtsprechung
   BFH, 17.10.2001 - II R 67/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8680
BFH, 17.10.2001 - II R 67/98 (https://dejure.org/2001,8680)
BFH, Entscheidung vom 17.10.2001 - II R 67/98 (https://dejure.org/2001,8680)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - II R 67/98 (https://dejure.org/2001,8680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    GbR - Zwangsversteigerung von Grundstücken - Grunderwerbsteuerschulden - Säumniszuschlag - Vollstreckungsaufschub - Haftungsbescheid - Grundsatz von Treu und Glauben

  • Judicialis

    BGB § 735; ; FGO § 102; ; AO 1977 § 258; ; AO 1977 § 191 Abs. 1; ; AO 1977 § 231 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsbescheid; Säumniszuschläge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 191 Abs 1, AO § 240, BGB § 735
    Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschafter; Grunderwerbsteuer; Haftung; Haftungsbescheid; Säumniszuschläge

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Hamburg, 26.02.1982 - VI 74/82
    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - II R 67/98
    "Für die angeforderten Säumniszuschläge wird die Haftung nicht aufrechterhalten, da § 191 Abs. 1 AO in diesem Fall nur die Inanspruchnahme hinsichtlich der Steuer deckt (vgl. Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 26. Februar 1982 VI 74/82, EFG 1982, 600).

    Die in der Einspruchsentscheidung vom 3. Dezember 1986 vertretene und auf die Entscheidung des FG Hamburg in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1982, 600 gestützte Auffassung des FA, die Gesellschafterhaftung erfasse nicht die steuerlichen Nebenleistungen, band deshalb das FA nicht.

    Das FA hat lediglich die Inanspruchnahme hinsichtlich der bereits --in der Vergangenheit-- entstandenen Säumniszuschläge aufgehoben und sich hierfür auf die Rechtsauffassung des FG Hamburg in EFG 1982, 600 bezogen.

  • BFH, 16.07.1997 - XI R 32/96

    Das FA ist regelmäßig nicht verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - II R 67/98
    Säumniszuschläge, die ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen mit der Nichtzahlung der Steuer zum Fälligkeitszeitpunkt verwirkt sind (§ 240 Abs. 1 AO 1977), sind dem Steuerschuldner wegen sachlicher Unbilligkeit --jedenfalls teilweise-- zu erlassen, wenn ihm die rechtzeitige Zahlung der Steuerschulden wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich war und deshalb die Ausübung eines Druckes zur Durchsetzung der Zahlung ihren Sinn verloren hatte (BFH-Urteile vom 16. Juli 1997 XI R 32/96, BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161, jeweils m.w.N.).

    Die Heranziehung des Haftungsschuldners gemäß § 191 Abs. 1 AO 1977 für Säumniszuschläge, die ab dem Zeitpunkt des Eintritts der nachweislichen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners entstanden sind, ist deshalb --zumindest teilweise-- unzulässig (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859, in Verbindung mit den Urteilen in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7, und in BFH/NV 2000, 161).

  • BFH, 21.10.1992 - X R 99/88

    Gewinnanteile der eigenen Kinder bei Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - II R 67/98
    Sie ist an eine bei einer früheren Inanspruchnahme zugrunde gelegte Rechtsauffassung auch dann nicht gebunden, wenn der Haftungsschuldner im Vertrauen darauf disponiert hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289; unter 5. a, m.w.N.).

    b) Eine vom vorstehenden Grundsatz abweichende Beurteilung kann erforderlich sein, wenn die Finanzbehörde dem Haftungsschuldner eine bestimmte rechtliche Behandlung zugesagt oder durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BFH in BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289, unter 5. b).

  • BFH, 07.07.1999 - X R 87/96

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - II R 67/98
    Säumniszuschläge, die ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen mit der Nichtzahlung der Steuer zum Fälligkeitszeitpunkt verwirkt sind (§ 240 Abs. 1 AO 1977), sind dem Steuerschuldner wegen sachlicher Unbilligkeit --jedenfalls teilweise-- zu erlassen, wenn ihm die rechtzeitige Zahlung der Steuerschulden wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich war und deshalb die Ausübung eines Druckes zur Durchsetzung der Zahlung ihren Sinn verloren hatte (BFH-Urteile vom 16. Juli 1997 XI R 32/96, BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161, jeweils m.w.N.).

    Die Heranziehung des Haftungsschuldners gemäß § 191 Abs. 1 AO 1977 für Säumniszuschläge, die ab dem Zeitpunkt des Eintritts der nachweislichen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners entstanden sind, ist deshalb --zumindest teilweise-- unzulässig (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859, in Verbindung mit den Urteilen in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7, und in BFH/NV 2000, 161).

  • BFH, 22.06.1990 - III R 150/85

    Erlaß von Säumniszuschlägen zumindest teilweise möglich, ohne daß

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - II R 67/98
    Auch ohne das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung kann die Anforderung von Säumniszuschlägen sachlich unbillig sein, wenn dem Steuerschuldner Ratenzahlung als Maßnahme i.S. des § 258 AO 1977 eingeräumt wurde, um auf die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit für eine längere Zeitspanne Rücksicht zu nehmen (BFH-Urteil vom 22. Juni 1990 III R 150/85, BFHE 161, 4, BStBl II 1991, 864).
  • BFH, 12.12.1996 - VII R 53/96

    Ermessensentscheidung bei Inanspruchnahme des Erwerbers eines Teilbetriebes als

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - II R 67/98
    Daraus folgt umgekehrt, dass die Ermessensentscheidung fehlerhaft ist, wenn die Behörde bei ihrer Entscheidung Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art, die nach dem Sinn und Zweck der Ermessensvorschrift zu berücksichtigen wären, außer Acht lässt (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1996 VII R 53/96, BFH/NV 1997, 386).
  • BFH, 25.07.1989 - VII R 54/86

    Billigkeitsmaßnahmen für den Haftungsschuldner von Mineralölsteuer im Falle der

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - II R 67/98
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei der Ausübung des Entschließungsermessens jedoch auch zu berücksichtigen, ob die Steuer, für die gehaftet wird, in Zukunft erlassen werden kann oder muss (BFH-Urteil vom 25. Juli 1989 VII R 54/86, BFHE 157, 467, BStBl II 1990, 284).
  • BFH, 24.02.1987 - VII R 4/84

    Einbeziehung von Säumniszuschlägen in die Haftung eines Klägers als

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - II R 67/98
    Nachdem der BFH im Urteil vom 24. Februar 1987 VII R 4/84 (BFHE 149, 125, BStBl II 1987, 363) der Auffassung des FG Hamburg nicht gefolgt war und die gegenteilige Ansicht vertreten hatte, durfte und musste das FA einer erneuten Inanspruchnahme des Klägers als Haftenden die Rechtsauffassung des BFH zugrunde legen.
  • BFH, 25.02.1997 - VII R 15/96

    Werden in einem Haftungsbescheid festgesetzte Haftungsschulden bei Fälligkeit

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - II R 67/98
    Denn die Haftungsschuld, die durch die Verwirklichung eines eigenen gesetzlichen Tatbestandes entsteht, tritt selbständig neben die Steuerschuld (BFH-Urteil vom 25. Februar 1997 VII R 15/96, BFHE 182, 480, BStBl II 1998, 2, unter 2. a).
  • BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87

    Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - II R 67/98
    Die Heranziehung des Haftungsschuldners gemäß § 191 Abs. 1 AO 1977 für Säumniszuschläge, die ab dem Zeitpunkt des Eintritts der nachweislichen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners entstanden sind, ist deshalb --zumindest teilweise-- unzulässig (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859, in Verbindung mit den Urteilen in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7, und in BFH/NV 2000, 161).
  • FG München, 13.08.2018 - 14 V 736/18

    Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides für Umsatzsteuer und

    Nach dem Zweck der Ermächtigung zur Inanspruchnahme des Haftenden nach § 191 Abs. 1 AO hat die Finanzbehörde bei der Ausübung des Entschließungsermessens auch zu berücksichtigen, ob die Steuer, für die gehaftet wird, in Zukunft erlassen werden kann oder muss (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 II R 67/98, BFH/NV 2002, 610, unter II.2.b.bb.(1); BFH-Beschluss vom 12. September 2014 VII B 99/13, BFH/NV 2015, 161, Rz 25).
  • BFH, 12.09.2014 - VII B 99/13

    Zu den Voraussetzungen einer Haftung nach § 71 AO bei Einbindung in einen

    Infolgedessen ist nach der Rechtsprechung des BFH im Rahmen der Ausübung des Entschließungsermessens eine beim Steuerschuldner vorhandene Erlasssituation zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 II R 67/98, BFH/NV 2002, 610).
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2007 - 3 K 1528/05

    Persönliche Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts

    Dies schließt jedoch die Berücksichtigung von Billigkeitsgründen, die den Haftungsschuldner betreffen, im öffentlich-rechtlichen Haftungsbescheid nicht aus (vgl. im Ergebnis BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 II R 67/98, BFH/NV 2002, 610).
  • FG Düsseldorf, 14.06.2021 - 9 K 2976/20

    Voraussetzungen für den Erlass rückständiger Kindergeld-Rückforderungsbeträge

    Denn auch eine Ratenzahlung an der Grenze der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, erst Recht aber über diese Grenze hinaus ("vom Mund absparen"), verpflichtet zum hälftigen Erlass von Säumniszuschlägen (vgl. BFH-Urteile vom 22.06.1990 III R 150/85, BStBl II 1991, 864 und vom 17.10.2001 II R 67/98, BFH/NV 2002, 610).
  • FG München, 27.09.2018 - 10 K 2338/17

    Wertersatz bei Weiterveräußerung des anfechtbar Erlangten

    In der Einspruchsentscheidung hat das FA aber weder das Surrogat verlangt noch hierzu hinsichtlich des Sachverhalts vorgetragen und Abwägungen getroffen (vgl. Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 191 AO Rn. 99; BFH-Urteile vom 12. Dezember 1996 VII R 53/96, BFH/NV 1997, 386; vom 17. Oktober 2001 II R 67/98, BFH/NV 2002, 610).
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2007 - 3 K 1529/05

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids wegen der Inanspruchnahme eines gesetzlich

    Dies schließt jedoch die Berücksichtigung von Billigkeitsgründen, die den Haftungsschuldner betreffen, im öffentlich-rechtlichen Haftungsbescheid nicht aus (vgl. im Ergebnis BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 II R 67/98, BFH/NV 2002, 610).
  • FG Sachsen, 14.11.2018 - 2 K 1265/18

    Haftung als Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) persönlich für

    Die Heranziehung des Haftungsschuldners gemäß § 191 Abs. 1 AO für Säumniszuschläge, die ab dem Zeitpunkt des Eintritts der nachweislichen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners entstanden sind, ist deshalb - zumindest teilweise - unzulässig (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Oktober 2001 - II R 67/98, BFH/NV 2002, 610 ).
  • FG München, 21.04.2010 - 3 K 3654/07

    Haftung des Gesellschafters einer GbR - Anrechnung der Sondervorauszahlung bei

    Die Heranziehung des Haftungsschuldners gemäß § 191 Abs. 1 AO für Säumniszuschläge, die ab dem Zeitpunkt des Eintritts der nachweislichen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners entstanden sind, ist deshalb -zumindest teilweise-unzulässig (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 II R 67/98, BFH/NV 2002, 610).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht