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   BFH, 21.07.2011 - II R 7/10   

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https://dejure.org/2011,13258
BFH, 21.07.2011 - II R 7/10 (https://dejure.org/2011,13258)
BFH, Entscheidung vom 21.07.2011 - II R 7/10 (https://dejure.org/2011,13258)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - II R 7/10 (https://dejure.org/2011,13258)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Auslegung eines Verwaltungsakts - Zurückweisung eines unzulässigen Einspruchs als unbegründet

  • openjur.de

    Auslegung eines Verwaltungsakts; Zurückweisung eines unzulässigen Einspruchs als unbegründet

  • Bundesfinanzhof

    BGB § 133, BGB § 157, AO § 355, AO § 358
    Auslegung eines Verwaltungsakts - Zurückweisung eines unzulässigen Einspruchs als unbegründet

  • Bundesfinanzhof

    Auslegung eines Verwaltungsakts - Zurückweisung eines unzulässigen Einspruchs als unbegründet

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 355 AO, § 358 AO
    Auslegung eines Verwaltungsakts - Zurückweisung eines unzulässigen Einspruchs als unbegründet

  • rewis.io

    Auslegung eines Verwaltungsakts - Zurückweisung eines unzulässigen Einspruchs als unbegründet

  • rewis.io

    Auslegung eines Verwaltungsakts - Zurückweisung eines unzulässigen Einspruchs als unbegründet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    § 133 BGB ; § 157 BGB ; § 355 AO ; § 358 AO
    Auslegung eines Verwaltungsakts

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung eines Verwaltungsakts; Abweisung einer Klage als unbegründet bei Zurückweisung eines unzulässigen Einspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 10/05

    Feststellung eines verrechenbaren Verlustes - Auslegung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus BFH, 21.07.2011 - II R 7/10
    Im Zweifel ist das den Betroffenen weniger belastende Auslegungsergebnis vorzuziehen, da er als Empfänger einer auslegungsbedürftigen Willenserklärung der Verwaltung durch etwaige Unklarheiten aus deren Sphäre nicht benachteiligt werden darf (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 2006 VIII R 10/05, BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96, m.w.N.).

    Der BFH ist nicht an die Auslegung eines Bescheides durch das FG gebunden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96).

  • BFH, 11.11.2008 - V B 2/08

    Klage trotz unzulässigen Einspruchs

    Auszug aus BFH, 21.07.2011 - II R 7/10
    Hat das FA --wie im Streitfall-- einen unzulässigen Einspruch als unbegründet zurückgewiesen, ist die Klage als unbegründet abzuweisen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. November 2008 V B 2/08, BFH/NV 2009, 401, m.w.N.).
  • BFH, 15.04.2010 - V R 11/09

    Klage gegen Nullfestsetzung - Auslegung eines Verwaltungsakts

    Auszug aus BFH, 21.07.2011 - II R 7/10
    Maßgebend für die Auslegung eines Verwaltungsakts ist der objektive Erklärungsinhalt der Regelung, wie ihn der Empfänger nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. April 2010 V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2005 - II R 16/02

    Zusammenfassende Steuerfestsetzung für einen Erwerb von Todes wegen und weitere

    Auszug aus BFH, 21.07.2011 - II R 7/10
    Zur Auslegung ist auch das Revisionsgericht befugt, wenn die tatsächlichen Feststellungen des FG hierzu ausreichen (Senatsurteil vom 24. August 2005 II R 16/02, BFHE 210, 515, BStBl II 2006, 36).
  • BFH, 06.11.2019 - II R 34/16

    Schenkungsteuer: Begünstigung von Betriebsvermögen - Schenkung eines

    Zweifel gehen zu Lasten der Behörde (vgl. BFH-Urteil vom 21.07.2011 - II R 7/10, BFH/NV 2011, 1835, Rz 16).

    Der BFH ist an die Auslegung eines Steuerfestsetzungsbescheids durch das FG nicht gebunden (vgl. BFH-Urteile vom 11.07.2006 - VIII R 10/05, BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96, unter II.3.b aa, und in BFH/NV 2011, 1835, Rz 17).

  • BFH, 12.10.2023 - V R 42/21

    Auslegungsfähigkeit eines Einspruchs

    Hat das FA --wie im Streitfall-- mit seiner Einspruchsentscheidung einen unzulässigen Einspruch als unbegründet zurückgewiesen, ist die Klage als unbegründet abzuweisen (vgl. BFH-Urteil vom 21.07.2011 - II R 7/10, BFH/NV 2011, 1835, Leitsatz 2).
  • BFH, 12.02.2014 - II R 46/12

    Erbengemeinschaft als selbständiger Rechtsträger im Grunderwerbsteuerrecht

    Entscheidend sind der erklärte Wille der Behörde und der sich daraus ergebende objektive Erklärungsinhalt der Regelung, wie ihn der Betroffene nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteil vom 21. Juli 2011 II R 7/10, BFH/NV 2011, 1835, m.w.N.).
  • BFH, 20.02.2019 - II R 27/16

    Grunderwerbsteuer bei Rückerwerb

    Zweifel gehen zu Lasten der Behörde (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2011 - II R 7/10, BFH/NV 2011, 1835, Rz 16).

    Der BFH ist an die Auslegung durch das FG nicht gebunden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96, unter II.3.b aa, und in BFH/NV 2011, 1835, Rz 17).

  • FG München, 20.01.2021 - 4 K 1586/19

    Nachlassverbindlichkeiten beim Erbfall

    Es ist zwar zutreffend, dass im Falle der fehlerhaften Zurückweisung eines tatsächlich unzulässigen Einspruches durch Einspruchsentscheidung als unbegründet, die dagegen erhobene Anfechtungsklage im Regelfalle schon allein aus diesem Grunde unbegründet ist (vgl. etwa Bundesfinanzhof -BFHUrteil vom 21. Juli 2011 II R 7/10, BFH/NV 2011, 1835 und Beschluss vom 11. November 2008 V B 2/08, BFH/NV 2009, 401 m.w.N.).
  • FG Münster, 15.03.2016 - 15 K 3669/15

    Eingeschränkter Vertrauensschutz für Bauleistende

    Zwar ist eine Klage gegen einen bestandskräftigen Bescheid als unbegründet abzuweisen, da das Gericht nach Eintritt der Bestandskraft an einer inhaltlichen Überprüfung gehindert ist (vgl. BFH-Urteil vom 21.7.2011 II R 7/10, BFH/NV 2011, 1835, m. w. N.).

    Dies gilt selbst dann, wenn das Finanzamt mittels Einspruchsentscheidung eine Entscheidung in der Sache getroffen hat (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 21.7.2011 II R 7/10, BFH/NV 2011, 1835, m. w. N.).

  • BFH, 18.01.2017 - II R 33/16

    Folgen der Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach bisherigem Recht -

    f) Für die Auslegung des § 80 Abs. 5 AO in der bis einschließlich 2016 geltenden Fassung ist nicht der Meinung zu folgen, die Zurückweisung des Bevollmächtigten gemäß § 80 Abs. 5 AO sei auf das jeweilige Verfahren und den jeweiligen Verfahrensabschnitt zu beschränken, auch wenn diese Auffassung in der Rechtsprechung und in der Literatur (Urteile des Niedersächsischen FG vom 26. November 2009  6 K 530/08, EFG 2010, 541, und vom 26. November 2009  6 K 273/08, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2010, 1141 --vom BFH insoweit wegen einer engeren Auslegung der Zurückweisungsbescheide jeweils aufgehoben durch Urteile vom 21. Juli 2011 II R 6/10, BFHE 234, 474, BStBl II 2011, 906, und vom 21. Juli 2011 II R 7/10, BFH/NV 2011, 1835--; Urteil des FG Köln vom 20. Januar 2010  7 K 4391/07, EFG 2010, 895; Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. September 1984  12 CS 84 A. 1958, Bayerische Verwaltungsblätter 1984, 724 zu § 13 Abs. 5 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch --Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz-- a.F.; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 80 AO Rz 441; Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 80 AO Rz 97; Klein/Rätke, AO, 13. Aufl., § 80 Rz 48; Dumke in Schwarz/Pahlke, AO, § 80 Rz 64; Koenig/Wünsch, Abgabenordnung, 3. Aufl., § 80 Rz 106; Wackerbeck, EFG 2017, 95) vertreten wird.
  • FG München, 09.02.2024 - 8 K 602/23

    Einlegung und Auslegung eines Einspruchs beim Finanzamt

    Hat das FA einen unzulässigen Einspruch als unbegründet zurückgewiesen, ist die Klage als unbegründet abzuweisen (vgl. BFH-Urteil vom 21.07.2011 II R 7/10, BFH/NV 2011, 1835, Rn. 24; BFH-Beschluss vom 11. November 2008 V B 2/08, BFH/NV 2009, 401, m. w. N.).
  • FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 198/17

    Grunderwerbsteuer: Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstücksübertragungen

    Entscheidend sind der erklärte Wille der Behörde und der sich daraus ergebende objektive Erklärungsinhalt der Regelung, wie ihn der Betroffene nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteile vom 12.02.2014 II R 46/12, BStBl II 2014, 536; vom 21.07.2011 II R 7/10, BFH/NV 2011, 1835).
  • FG Münster, 27.03.2014 - 2 K 1208/12

    Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 AO

    Entgegen der Auffassung des Beklagten habe er diese Bescheide im Hinblick auf den Grundsatz von "Treu und Glauben" nicht dahingehend verstehen können (vgl. BFH vom 21.07.2011 II R 7/10, BFH/NV 2011, 1835), dass der ursprünglich angesetzte Betrag für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit nicht mehr abänderbar sei.

    Der Kläger konnte bei der nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 21.07.2010 II R 7/10, aaO) gebotenen - am objektiven Verständnishorizont orientierten - Auslegung erkennen, dass der Beklagte bereits bei Erlass seines Bescheides vom 08.01.2008 endgültig über die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben entschieden hatte.

  • FG Köln, 20.02.2014 - 11 K 922/09

    Grenzüberschreitende Steuerberatungstätigkeit

  • FG Saarland, 17.11.2020 - 3 K 1069/17

    Nacherhebung' von Schaumweinsteuer durch einen Schaumweinsteuerbescheid nach

  • FG Köln, 14.01.2015 - 2 K 687/12

    Erneuter (zweiter) Erstattungsantrag

  • FG Sachsen, 23.10.2013 - 6 K 838/13

    Antrag auf Erlass einer Teileinspruchsentscheidung Ermessensentscheidung des FA

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