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   BFH, 06.08.2001 - II R 77/99   

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https://dejure.org/2001,9163
BFH, 06.08.2001 - II R 77/99 (https://dejure.org/2001,9163)
BFH, Entscheidung vom 06.08.2001 - II R 77/99 (https://dejure.org/2001,9163)
BFH, Entscheidung vom 06. August 2001 - II R 77/99 (https://dejure.org/2001,9163)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsbegründungsfrist - Verschulden des Prozessbevollmächtigten - Anwaltliches Organisationsverschulden - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - EDV-Kalender - Irrtum der Angestellten

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.02.1997 - IX ZB 111/96
    Auszug aus BFH, 06.08.2001 - II R 77/99
    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der sich der Senat anschließt, stellt es ein anwaltliches Organisationsverschulden dar, wenn ein Rechtsanwalt, der einen elektronischen Fristenkalender führt, die Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über Drucker kontrolliert (so BGH-Beschlüsse vom 20. Februar 1997 IX ZB 111/96, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1997, 698, und vom 12. Oktober 1998 II ZB 11/98, Neue Juristische Wochenschrift 1999, 582).
  • BGH, 12.10.1998 - II ZB 11/98

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts bei Führung eines

    Auszug aus BFH, 06.08.2001 - II R 77/99
    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der sich der Senat anschließt, stellt es ein anwaltliches Organisationsverschulden dar, wenn ein Rechtsanwalt, der einen elektronischen Fristenkalender führt, die Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über Drucker kontrolliert (so BGH-Beschlüsse vom 20. Februar 1997 IX ZB 111/96, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1997, 698, und vom 12. Oktober 1998 II ZB 11/98, Neue Juristische Wochenschrift 1999, 582).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 33/04

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts bei Verwendung eines

    Ein anwaltliches Organisationsverschulden ist danach darin zu sehen, dass Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker kontrolliert werden (Beschl. v. 12. Oktober 1998 - II ZB 11/98, BB 1998, 2603 m.w.Nachw.; vgl. auch BFH, Beschl. v. 6. August 2001 - II R 77/99, BFH/NV 2002, 44).
  • BFH, 27.07.2011 - IV B 131/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung

    Der BFH habe entschieden, dass es ein anwaltliches Organisationsverschulden darstelle, wenn bei einem Rechtsanwalt, der einen elektronischen Fristenkalender führe, die Eingaben in den EDV-Kalender nicht jeweils mithilfe eines Ausdrucks kontrolliert würden (BFH-Beschluss vom 6. August 2001 II R 77/99, BFH/NV 2002, 44).

    Wird die elektronische Fristenkontrolle --wie z.B. im Streitfall im Zuge einer Neuinstallation des Rechners-- außer Funktion gesetzt, muss sich der Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe entweder selbst rechtzeitig vergewissern, dass die Fristenkontrolle wieder funktioniert, oder die Einhaltung der laufenden Fristen in anderer Form sicherstellen (zu den Sorgfaltspflichten bei elektronischer Fristenkontrolle s.a. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 44; BGH-Beschluss vom 12. Dezember 2005 II ZB 33/04, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport Zivilrecht 2006, 500).

  • BFH, 22.05.2018 - XI R 22/17

    Organisationsverschulden bei Überwachung der Revisionsbegründungsfrist

    Insbesondere sind bei einem EDV-gestützten Fristenkalender die dort vorgenommenen Eintragungen durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker zu kontrollieren (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2005 II ZB 33/04, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2006, 500; BFH-Beschlüsse vom 6. August 2001 II R 77/99, BFH/NV 2002, 44; jeweils m.w.N.; vom 30. April 2013 IV R 38/11, BFH/NV 2013, 1117).
  • BFH, 30.04.2013 - IV R 38/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehleingabe in den elektronischen

    Dementsprechend ist ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes Organisationsverschulden anzunehmen, wenn ein Prozessbevollmächtigter, der den rechts- und steuerberatenden Berufen (§ 62 Abs. 2 Satz 1 FGO) angehört, einen EDV-gestützten Fristenkalender verwendet und die dort vorgenommenen Eintragungen nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker kontrolliert werden (vgl. BGH-Beschluss vom 12. Dezember 2005 II ZB 33/04, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport Zivilrecht 2006, 500; BFH-Beschluss vom 6. August 2001 II R 77/99, BFH/NV 2002, 44, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.01.2014 - X R 14/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichterfassung einer Frist im

    Dementsprechend ist nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes Organisationsverschulden anzunehmen, wenn ein Prozessbevollmächtigter einen EDV-gestützten Fristenkalender verwendet und die dort vorgenommenen Eintragungen nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls durch das Programm kontrolliert werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. April 2013 IV R 38/11, BFH/NV 2013, 1117; vom 6. August 2001 II R 77/99, BFH/NV 2002, 44; Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 17. April 2012 VI ZB 55/11, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2012, 1085; vom 2. Februar 2010 XI ZB 23-24/08, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2010, 1363; vom 12. Dezember 2005 II ZB 33/04, NJW-RR 2006, 500; vom 12. Oktober 1998 II ZB 11/98, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1999, 670; vom 20. Februar 1997 IX ZB 111/96, NJW-RR 1997, 698; vom 23. März 1995 VII ZB 3/95, HFR 1995, 674).
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 (10) Sa 598/05

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Anforderungen an die

    Insoweit wird in der Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 12.10.1998, NJW 1999, 582, BFH, Beschluss vom 06.08.2001, BFH/NV 2002, 44) verlangt, dass zum Abschluss des Eingabevorgangs bzw. bei der notwendigen abendlichen Kontrolle ein Ausdruck über die abgespeicherten Eingaben erstellt wird und anhand dieses Ausdrucks die zu vermerkende mit der tatsächlich eingegebenen Frist abgeglichen werden kann.
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