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   BFH, 28.07.1999 - II R 83/96   

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https://dejure.org/1999,3521
BFH, 28.07.1999 - II R 83/96 (https://dejure.org/1999,3521)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1999 - II R 83/96 (https://dejure.org/1999,3521)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - II R 83/96 (https://dejure.org/1999,3521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 40, § 41 Abs. 1, 2, § 46, § 48
    Vieheinheit für Jungschweine

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Für Jungschweine mit einem Gewicht über 20 kg bis etwa 30 kg kann i. S. der Anwendung der Anlage 1 zum Bewertungsgesetz ein Umrechnungsschlüssel von 0,04 VE angesetzt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 34, BewG § 41 Abs 1, BewG § 51 Abs 4 S 1
    Bewertung; Ferkel; Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb; Läufer; Umrechnungsschlüssel; Vieheinheiten; Zuschlag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 189, 529
  • BB 1999, 2550
  • BB 2000, 33
  • DB 1999, 2452
  • BStBl II 1999, 815
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.12.1993 - II R 35/90

    Der in § 51 Abs. 1 und 4 BewG i. V. m. Anlage 1 zum BewG festgelegte

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - II R 83/96
    Es kann dahingestellt bleiben, inwieweit die von der Finanzverwaltung getroffene Aufsplittung des VE-Schlüssels durch Erlaßregelungen zulässig ist (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juli 1989 V R 110-112/84, BFHE 158, 157, BStBl II 1989, 1036); die Anwendung dieser VE-Schlüsselwerte verletzt jedenfalls dann nicht die Rechte des Steuerpflichtigen, wenn sie sich zu seinen Gunsten auswirkt (s. BFH-Urteil vom 8. Dezember 1993 II R 35/90, BFHE 173, 86, BStBl II 1994, 152).
  • BFH, 13.07.1989 - V R 110/84

    Zur Frage, ob Tierbestände zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören; im Falle der

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - II R 83/96
    Es kann dahingestellt bleiben, inwieweit die von der Finanzverwaltung getroffene Aufsplittung des VE-Schlüssels durch Erlaßregelungen zulässig ist (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juli 1989 V R 110-112/84, BFHE 158, 157, BStBl II 1989, 1036); die Anwendung dieser VE-Schlüsselwerte verletzt jedenfalls dann nicht die Rechte des Steuerpflichtigen, wenn sie sich zu seinen Gunsten auswirkt (s. BFH-Urteil vom 8. Dezember 1993 II R 35/90, BFHE 173, 86, BStBl II 1994, 152).
  • BFH, 03.07.2019 - VI R 49/16

    Abgrenzung zwischen gewerblicher und landwirtschaftlicher Tierhaltung bei einer

    Da die von der Klägerin erzeugten Tiere das Gewicht von 20 kg und damit das Ferkelstadium überschritten (s. dazu BFH-Urteil vom 28.07.1999 - II R 83/96, BFHE 189, 529, BStBl II 1999, 815) und, was zwischen den Beteiligten unstreitig ist, nicht als Zucht- oder Mastschwein einzugruppieren waren, waren diese unter Berücksichtigung der Vieheinheiten für die zugekauften Ferkel (hierzu BFH-Urteile in BFHE 189, 529, BStBl II 1999, 815, und vom 16.12.2009 - II R 45/07, BFHE 227, 498, BStBl II 2011, 808) bei Anwendung der Anlage 1 zum BewG durchgängig mit 0, 04 Vieheinheiten zu bewerten.

    cc) Soweit der BFH in seinen Urteilen in BFHE 227, 498, BStBl II 2011, 808, in BFHE 189, 529, BStBl II 1999, 815, und vom 13.07.1989 - V R 110-112/84 (BFHE 158, 157, BStBl II 1989, 1036) ausgeführt hat, die Finanzverwaltung könne trotz der Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG, § 85 AO) von Gesetzen abweichen, falls sich dies zu Gunsten des Steuerpflichtigen auswirke, sind diese Entscheidungen durch den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 255, 482, BStBl II 2017, 393 überholt.

  • BFH, 16.12.2009 - II R 45/07

    Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei gemeinschaftlicher

    Ist dies nicht der Fall, sondern wurden wie im vorliegenden Fall Jungtiere zur Weiterzucht gekauft, sind diese Jungtiere ebenfalls in VE umzurechnen und diese VE von den VE für die fertigen Mastschweine abzuziehen (BFH-Urteil vom 28. Juli 1999 II R 83/96, BFHE 189, 529, BStBl II 1999, 815).

    Der Finanzverwaltung steht es wegen der Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes) jedenfalls dann nicht zu, für die Jungtiere durch Verwaltungsvorschriften einen anderen Umrechnungsschlüssel vorzusehen als Anlage 1 zum BewG, wenn sich dies zulasten des Steuerpflichtigen auswirkt (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 1989 V R 110-112/84, BFHE 158, 157, BStBl II 1989, 1036, und in BFHE 189, 529, BStBl II 1999, 815).

    b) Die von der Klägerin zugekauften Jungschweine sind aufgrund ihres Gewichts von über 20 kg als "Läufer" i. S. der Anlage 1 zum BewG anzusehen (BFH-Urteil in BFHE 189, 529, BStBl II 1999, 815) und daher mit dem Faktor 0, 06 in VE umzurechnen.

  • FG Niedersachsen, 11.05.2016 - 4 K 122/15

    Vorliegen der einkommensteuerlichen Voraussetzungen für eine landwirtschaftliche

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juli 1999 II R 83/96 (BStBl. II 1999, 815) könne für Jungschweine mit einem Gewicht von über 20 kg bis etwa 30 kg ein Umrechnungsschlüssel von 0, 04 Vieheinheiten angesetzt werden.

    a) Im Einklang mit der Auffassung der Beteiligten geht der Senat davon aus, dass die von der Klägerin erzeugten Tiere nach dem sich aus R 13.2 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStR 2008 ergebenden Umrechnungsschlüssel in Vieheinheiten umzurechnen sind und dem Umstand, dass die Klägerin die Schweine aus zugekauften Tieren erzeugt, dadurch Rechnung zu tragen ist, dass die Erzeugung nach der Differenz zwischen den für die veräußerten und den für die zugekauften Tiere anzusetzenden Vieheinheiten bestimmt wird (vgl. dazu BFH-Urteil in BStBl. II 1999, 815).

    Unabhängig von der Frage, ob die auf dem Verwaltungsweg getroffene Aufgliederung des Vieheinheiten-Schlüssels rechtlich zulässig ist, ist die Anwendung der in R 13.2 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStR 2008 jedenfalls dann unbedenklich, wenn sie sich zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt (BFH-Urteil in BStBl. II 1999, 815).

    Da Jungschweine, die ein Gewicht von 20 kg überschreiten, ungeachtet ihrer Bezeichnung nicht mehr dem Tierzweig der Ferkel zugeordnet werden können (BFH-Urteil in BStBl. II 1999, 815), wären die von der Klägerin veräußerten Tiere nach Anlage 1 zum BewG a.F. durchgängig mit 0, 06 Vieheinheiten anzusetzen gewesen, so dass sich auch bei einem Abzug der zugekauften Ferkel mit 0, 02 Vieheinheiten insgesamt eine höhere als die von der Prüferin auf der Grundlage von R 13.2 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStR 2008 ermittelte Erzeugung ergeben hätte.

  • FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 1 K 242/04

    Berechnung des Einheitswertes für den landwirtschaftlichen Betrieb einer

    Diese Einschätzung hat inzwischen auch der BFH übernommen(Urteil vom 28. Juli 1999 II R 83/96, BStBl II 1999, 815).
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