Rechtsprechung
   BFH, 08.11.1995 - II R 93/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1079
BFH, 08.11.1995 - II R 93/94 (https://dejure.org/1995,1079)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1995 - II R 93/94 (https://dejure.org/1995,1079)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1995 - II R 93/94 (https://dejure.org/1995,1079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5, § 14 Nr. 1; AO 1977 § 38; VermG i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 1990 (BGBl II 1990, 1159) § 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 34 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Grunderwerb - Weiterveräußerungsvertrag - Nichtberechtigter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuer; Kaufvertrag über Restitutionsgrundstück gegen Abtretung der Ansprüche nach dem VermG; Weiterveräußerungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 174
  • BB 1996, 516
  • BB 1996, 98
  • DB 1996, 124
  • BStBl II 1996, 27
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)

  • BFH, 10.02.2005 - II B 115/04

    GrESt - Auflassung

    Davon, dass in solchen Fällen der Steuertatbestand nicht durch die Auflassung, sondern durch das zu Grunde liegende, wenn auch noch nicht wirksame Rechtsgeschäft erfüllt wird, ist der Senat incidenter auch etwa in seinen Entscheidungen in BFHE 188, 448, BStBl II 1999, 493 und vom 8. November 1995 II R 93/94 (BFHE 179, 174, BStBl II 1996, 27) ausgegangen.
  • BFH, 24.04.2013 - II R 53/10

    Grunderwerbsteuerrechtlich einheitlicher Erwerbsgegenstand bei Erwerb eines

    Zu Grundstückskaufverträgen hat der BFH entschieden, dass es der Steuerbarkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nicht entgegensteht, dass das Grundstück im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags nicht im Eigentum des Verkäufers stand bzw. dass es unsicher war, ob er überhaupt Eigentum erlangen werde (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 1995 II R 93/94, BFHE 179, 174, BStBl II 1996, 27; BFH-Beschluss vom 16. April 2009 II B 171/08, n.v.).
  • BFH, 29.06.2005 - II R 21/04

    Einspruch: Unwirksamkeit der Rücknahme

    Mit Schreiben vom 21. August 1996 wies das FA die Klägerin darauf hin, dass der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 8. November 1995 II R 93/94 (BFHE 179, 174, BStBl II 1996, 27) die Grunderwerbsteuerpflicht "von Abtretungen sowie Kaufverträgen von Ansprüchen" nach dem VermG "eindeutig bejaht" und entschieden habe, dass die Befreiung nach § 34 Abs. 3 VermG nicht für einen Weiterveräußerungsvertrag gelte, der der Verwertung der Rechtsposition des früheren Grundstückseigentümers diene.

    Die dort geäußerte Annahme, der BFH habe in seiner Entscheidung in BFHE 179, 174, BStBl II 1996, 27 die Grunderwerbsteuerpflicht für den Erwerber von Ansprüchen bejaht, trifft --ebenso wie die in dem angegriffenen Grunderwerbsteuerbescheid angenommene Steuerbarkeit des Vertrags vom 22. Oktober 1991 nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG-- nicht zu.

  • FG Brandenburg, 13.05.2004 - 5 K 196/02

    Abtretung eines Restitutionsanspruchs nach dem VermG keine Anschaffung im Sinne

    Die Vereinbarung beinhalte keinen Grundstückskaufvertrag, so das der Verweis des Beklagten auf das Urteil des BFH vom 8. November 1995 ( II R 93/94) fehl gehe.

    Der Bundesfinanzhof verträte ebenfalls die Auffassung, dass die Abtretung von Ansprüchen nach dem Vermögensgesetz - anders als nach dem Sachverhalt der dem Urteil vom 8. November 1995 ( II R 93/94) zugrunde liege - keine Ansprüche auf die zivilrechtliche Übertragung des Eigentums am Grundstück begründeten (BFH, Urteil vom 10. Dezember 1997 II R 27/97) und vom 4. April 2001 II R 62/99).

    Dem vom Beklagten herangezogenen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember 1997 ( II R 27/97, BStBl. II 1998, 159) lag ein anderer Sachverhalt zugrunde (wie auch dem Urteil vom 8. November 1995 II R 93/94, BStBl. II 1996, 27).

  • BFH, 04.04.2001 - II R 62/99

    GmbH - Vermögensgesetz - Grunderwerbsteuer - Veräußerung eines

    Der Sachverhalt entspräche nicht demjenigen, der dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. November 1995 II R 93/94 (BFHE 179, 174, BStBl II 1996, 27) zugrunde gelegen habe.

    Durch die notariell beurkundeten Erklärungen sind --anders als nach dem Sachverhalt der dem BFH-Urteil vom 8. November 1995 II R 93/94 (BFHE 179, 174, BStBl II 1996, 27) zugrunde lag-- nicht zugleich Ansprüche auf zivilrechtliche Übertragung des Eigentums an den betreffenden Grundstücken begründet worden.

  • BFH, 10.12.1997 - II R 27/97

    Die Abtretung eines Anspruchs

    Insbesondere können die Erklärungen nicht dahingehend ausgelegt werden, daß mit ihnen sinngemäß ein Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983 begründet wurde (so im Gegensatz dazu die Sachverhaltskonstellation, die dem Senatsurteil vom 8. November 1995 II R 93/94, BFHE 179, 174, BStBl II 1996, 27, zugrunde lag).
  • FG Sachsen, 27.01.2003 - 3 K 2069/99

    Wirksamkeit der Zurücknahme eines Einspruchs gegen einen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Berlin, 26.06.2003 - 1 K 1280/01

    § 34 Abs. 3 VermG begünstigt nur den früheren Eigentümer und seine Erben

    Hier handele es sich indes nicht um einen "Erwerb der Berechtigung durch Abtretung, Verpfändung oder Pfändung." Der Gesetzgeber verstehe unter diesen abgeleiteten Berechtigungen allgemein echte Grunderwerbsteuervorgänge, die "der Verwertung der Rechtsposition der früheren Eigentümer der Grundstücke" diene (BFH, BStBl II 1996, 27/28).

    Ergänzend führt er aus, daß im Streitfall ein begünstigter Übergang des Eigentums im Sinne des Vermögensgesetzes nicht vorliege, weil sämtliche Fassungen des § 34 Abs. 3 VermG voraussetzten, daß ein von den Maßnahmen nach § 1 VermG betroffenes Grundstück während eines anhängigen Verfahrens nach dem VermG auf den Berechtigten zurückübertragen werde (vgl. BFH vom 8. November 1995 II R 93/94, BStBl II 1996, 27 und Pahlke/Franz, GrEStG , 2. Aufl. Tz. 68, 69 zu § 4).

  • FG Thüringen, 05.02.1997 - III 147/96

    Festsetzung der Grunderwerbssteuer bei der Abtretung von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Thüringen, 05.02.1997 - III 149/96

    Festsetzung der Grunderwerbssteuer bei der Abtretung von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 05.10.2011 - II R 18/10

    Grunderwerbsteuerbefreiung für derivativ Restitutionsberechtigte - geschädigte

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.01.2003 - 3 K 2069/99

    Unwirksamkeit einer Einspruchsrücknahme; Geltendmachung innerhalb der

  • FG Hamburg, 01.10.1998 - II 334/97

    Umwandlung einer Kapital- in eine Personengesellschaft

  • BFH, 30.11.2000 - II B 165/99

    Notarielle Beurkundung - Grundstückskaufvetrag mit Auflassung - Miteigentum -

  • FG Sachsen, 26.11.1998 - 5 K 106/98

    Grunderwerbsteuerpflichtigkeit des Eigentumserwerbs an einem Grundstück;

  • FG Sachsen, 05.03.1997 - 2 V 19/97

    Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung durch die Finanzbehörde als

  • FG Berlin, 07.08.1998 - 1 B 1227/98
  • FG Thüringen, 13.08.1997 - III 148/97

    Festsetzung von Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht