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   BFH, 05.05.1999 - II R 96/97   

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https://dejure.org/1999,2401
BFH, 05.05.1999 - II R 96/97 (https://dejure.org/1999,2401)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1999 - II R 96/97 (https://dejure.org/1999,2401)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - II R 96/97 (https://dejure.org/1999,2401)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einspruchsentscheidung - Ablauf der Festsetzungsfrist - Festsetzungsverjährung - Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung - Versendeberfahren

  • Judicialis

    ErbStG § 30 Abs. 3; ; ErbStG § 31; ; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 259; ; FGO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 31 Abs. 1
    Aufforderung zur Abgabe einer ErbSt-Erklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 169 Abs 1 S 3 Nr 1, AO 1977 § 155
    Bekanntgabe; Erbschaftsteuer; Festsetzungsverjährung; Steuerbescheid; Zugangsvermutung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.02.1993 - II R 83/90

    Steuererklärungspflicht auch dann "auf Grund gesetzlicher Vorschrift", wenn sie -

    Auszug aus BFH, 05.05.1999 - II R 96/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 17. Februar 1993 II R 83/90, BFHE 170, 305, BStBl II 1993, 580) sei anzunehmen, daß die Aufforderung an die Mutter, eine Erklärung abzugeben, den Beginn der Festsetzungsfrist gegenüber allen Miterben gehemmt habe.

    Nichts anderes besagen die Urteile des erkennenden Senats in BFHE 170, 305, BStBl II 1993, 580 sowie vom 5. November 1992 II R 25/89 (BFH/NV 1994, 213), auf die sich das FA bezieht.

  • BFH, 26.04.1989 - I R 86/88

    Revision - Überzeugung des Finanzgerichts - Postabsendeverfahren - Datum der

    Auszug aus BFH, 05.05.1999 - II R 96/97
    Beide stehen der Annahme, eine Abweichung vom gewöhnlichen Ablauf des Versendungsverfahrens komme ernsthaft in Betracht, angesichts der Tatsache, daß nicht nur der Tag des Zugangs des Bescheides vom 28. Dezember 1995 nicht feststeht, sondern der Zugang überhaupt, nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1989 I R 86/88, BFHE 157, 19, BStBl II 1989, 695).
  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 60/88

    Wahrung der Festsetzungsfrist, wenn Steuerbescheid vor Ablauf der

    Auszug aus BFH, 05.05.1999 - II R 96/97
    Dabei kann auf sich beruhen, ob ein fristgemäß den Bereich der Behörde verlassender Bescheid die Festsetzungsfrist auch dann wahrt, wenn er dem Steuerpflichtigen nicht oder nicht auf dem vorgesehenen Weg zugeht (so BFH-Urteile vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518; vom 19. März 1998 IV R 64/96, BFHE 186, 94, BStBl II 1998, 556 sowie vom 18. Juni 1998 V R 24/97, BFH/NV 1999, 281).
  • BFH, 05.11.1992 - II R 25/89

    Pflicht zur Abgabe einer (Erbschaft-)Steuer-Erklärung

    Auszug aus BFH, 05.05.1999 - II R 96/97
    Nichts anderes besagen die Urteile des erkennenden Senats in BFHE 170, 305, BStBl II 1993, 580 sowie vom 5. November 1992 II R 25/89 (BFH/NV 1994, 213), auf die sich das FA bezieht.
  • FG Hessen, 20.08.1997 - 1 K 2976/96

    Unzulässigkeit einer Erbschaftssteuerfestsetzung aufgrund Verjährung;

    Auszug aus BFH, 05.05.1999 - II R 96/97
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 81 veröffentlicht.
  • BFH, 18.06.1998 - V R 24/97

    Wahrung der Festsetzungsfrist; Zugang

    Auszug aus BFH, 05.05.1999 - II R 96/97
    Dabei kann auf sich beruhen, ob ein fristgemäß den Bereich der Behörde verlassender Bescheid die Festsetzungsfrist auch dann wahrt, wenn er dem Steuerpflichtigen nicht oder nicht auf dem vorgesehenen Weg zugeht (so BFH-Urteile vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518; vom 19. März 1998 IV R 64/96, BFHE 186, 94, BStBl II 1998, 556 sowie vom 18. Juni 1998 V R 24/97, BFH/NV 1999, 281).
  • BFH, 19.12.1984 - I R 7/82

    Postzustellung - Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 05.05.1999 - II R 96/97
    Die dazu durchgeführte Beweisaufnahme des FG hat ergeben, daß der Absendevermerk um einen Tag vordatiert war und von einem Bediensteten stammte, der die Aufgabe zur Post nicht persönlich vornahm, ihren Vollzug nicht kontrollierte und daher lediglich glaubte, den Tag der Aufgabe zur Post voraussagen zu können (vgl. dazu BFH-Urteil vom 19. Dezember 1984 I R 7/82, BFHE 143, 200, BStBl II 1985, 485).
  • BFH, 19.03.1998 - IV R 64/96

    Fristwahrung - Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Steuerbescheids - Zugang

    Auszug aus BFH, 05.05.1999 - II R 96/97
    Dabei kann auf sich beruhen, ob ein fristgemäß den Bereich der Behörde verlassender Bescheid die Festsetzungsfrist auch dann wahrt, wenn er dem Steuerpflichtigen nicht oder nicht auf dem vorgesehenen Weg zugeht (so BFH-Urteile vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518; vom 19. März 1998 IV R 64/96, BFHE 186, 94, BStBl II 1998, 556 sowie vom 18. Juni 1998 V R 24/97, BFH/NV 1999, 281).
  • BFH, 18.10.1994 - VII R 20/94

    Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags bedingt

    Auszug aus BFH, 05.05.1999 - II R 96/97
    Abgesehen davon, daß die Mahnung erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist erfolgte, ist sie lediglich eine Zahlungsaufforderung (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 1994 VII R 20/94, BFHE 175, 519, BStBl II 1995, 42, unter II. 1.).
  • BFH, 16.10.1996 - II R 43/96

    Keine Anzeigepflicht des Erwerbers nach § 30 Abs. 1 ErbStG, wenn sich aus einer

    Auszug aus BFH, 05.05.1999 - II R 96/97
    aa) Eine Anzeige nach § 30 Abs. 1 ErbStG 1974 hatte der Kläger im Streitfall gemäß Abs. 3 der Vorschrift nicht zu erstatten, weil sein Erwerb auf dem vom Amtsgericht eröffneten Testament beruht und dieses Testament das FA in die Lage versetzt hat zu prüfen, ob beim Kläger ein erbschaftsteuerbarer Vorgang vorliegt und bezüglich seiner Person in ein Besteuerungsverfahren einzutreten ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16. Oktober 1996 II R 43/96, BFHE 181, 351, BStBl II 1997, 73).
  • BFH, 23.02.1994 - X R 27/92
  • BFH, 15.12.1993 - II R 44/89
  • BFH, 17.09.2002 - IX R 68/98

    Bekanntgabefiktion: Verlängerung des Dreitageszeitraumes

    Deshalb reicht der bloße Vermerk in den Steuerakten über das Datum der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post als Nachweis nicht aus, zumal wenn er nicht von der Poststelle des FA stammt (vgl. BFH-Urteile vom 5. Mai 1999 II R 96/97, BFH/NV 1999, 1341; in BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211 unter II. 3. b).
  • BFH, 30.01.2002 - II R 52/99

    Amtliche Eröffnung einer letztwilligen Verfügung; Anzeige- und Erklärungspflicht

    Gemäß § 31 Abs. 1 ErbStG hat der Erbe nur auf Verlangen der Behörde eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben (BFH-Urteil vom 5. Mai 1999 II R 96/97, BFH/NV 1999, 1341).
  • BFH, 18.10.2000 - II R 50/98

    Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer

    Eine zeitliche Grenze für die Aufforderung als das die Erklärungspflicht konkretisierende (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Mai 1999 II R 96/97, BFH/NV 1999, 1341, m.w.N.) und damit den Beginn der Festsetzungsfrist beeinflussende Ereignis ergibt sich lediglich aus § 169 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 AO 1977.
  • FG Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 12 K 309/99

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Bekanntgabe einer Zweitschrift der

    Von der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird nämlich anerkannt, dass es zu weit ginge, die Grundsätze für die Kontrolle der Absendung fristwahrender Schriftsätze auch auf die Versendung von Steuerverwaltungsakten anzuwenden, da dies dem Umstand nicht Rechnung tragen würde, dass es sich im letzteren Fall um Vorgänge im Rahmen eines Massengeschäfts handelt (vgl. BFH-Urteil vom 5. Mai 1999 II R 96/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1999, 996 = BFH/NV 1999, 1341 ).

    3.3 Für Fehler bei der Kuvertierung und der Übergabe der fertigen Sendungen in den Verantwortungsbereich der Post, wie sie auch im Fall eines Absendevermerks durch den Hausmeister nicht völlig ausgeschlossen werden könnten, sind im Streitfall keine Anhaltspunkte ersichtlich, insbesondere hat der Senat keinen atypischen Sachverhalt, wie er dem BFH-Urteil vom 5. Mai 1999 II R 96/97 (HFR 1999, 996 = BFH/NV 1999, 1341 ) zugrunde lag, feststellen können.

  • BFH, 06.12.2000 - II R 44/98

    Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung; Festsetzungsverjährung

    Eine zeitliche Grenze für die Aufforderung als das die Erklärungspflicht konkretisierende (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Mai 1999 II R 96/97, BFH/NV 1999, 1341, m.w.N.) und damit den Beginn der Festsetzungsfrist beeinflussende Ereignis ergibt sich lediglich aus § 169 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 AO 1977.
  • FG Düsseldorf, 20.02.2002 - 4 K 654/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Festsetzung der Schenkungsteuer im Steuerbescheid;

    Auch werde auf das BFH-Urteil vom 05.05.1999, II R 96/97, hingewiesen.

    Das Urteil des BFH vom 05.05.1999, II R 96/97, ist nicht zu § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO ergangen und auch für die Anwendung des § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO im Streitfall nicht einschlägig, weil in dem vom BFH entschiedenen Fall eine Steuererklärung vorgelegen hat.

  • BFH, 19.08.2002 - IX B 179/01

    NZB; Anscheinsbeweis, fehlender Abgangsvermerk der FA-Poststelle

    Soweit die Kläger schließlich auf das BFH-Urteil vom 5. Mai 1999 II R 96/97 (BFH/NV 1999, 1341) hinweisen, hatte auch dort das FG einen atypischen Geschehensablauf (nicht rechtzeitiges Verlassen des Bereichs der Finanzbehörde) deshalb nicht ausgeschlossen, weil der Absendevermerk nicht von der Poststelle gefertigt war, sondern von einem Bediensteten stammte, der die Aufgabe zur Post nicht persönlich vornahm, ihren Vollzug nicht kontrollierte und nur den Tag der Aufgabe zur Post voraussagen zu können glaubte; diese Beurteilung wurde vom BFH revisionsrechtlich nicht beanstandet.
  • BFH, 03.12.1999 - VIII B 124/97

    Darlegungserfordernis - Anscheinsbeweis - Bescheiddatum - Absendetag -

    Dies gilt für den Streitfall insbesondere auch im Hinblick darauf, dass zum einen die Entscheidung, ob ein Sachverhalt nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises aufklärbar ist, von den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles abhängt, was im allgemeinen gegen eine grundsätzliche Bedeutung spricht (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Februar 1998 V B 25/97, BFH/NV 1998, 1109), und dass zum anderen die Beweiswürdigung des FG im Revisionsverfahren nur in eingeschränktem Umfang überprüfbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 5. Mai 1999 II R 96/97, BFH/NV 1999, 1341).
  • FG Baden-Württemberg, 20.09.1999 - 9 K 216/99

    Außergerichtlicher Rechtsbehelf; Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage; Eintritt

    Zu einer Anlaufhemmung im Sinne des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alternative 3 AO 1977 kann es auch wegen der Anzeigepflicht des Erwerbers gemäß § 30 Abs. 1 ErbStG 1974 kommen [BFH-Entscheidungen vom 9.Juni 1999 II B 101/98, BStBl II 1999, 529; vom 5.Mai 1999 II R 96/97, BFH/NV 1999, 1341 zu 1.a) aa); vom 16.Oktober 1996 II R 43/96, BStBl II 1997, 73; vom 16.Februar 1994 II R 125/90, BStBl II 1994, 866 - die Grunderwerbsteuer betreffend - Verfügungen der OFD Saarbrücken vom 12.Juni 1997 S 3841-9-St 262, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge -ZEV- 1997, 372; der OFD Magdeburg vom 4.September 1996 - S 3849 - 1-St 333, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht -UVR- 1997, 102 zu 1.3.2).
  • FG Hamburg, 18.03.2021 - 3 K 137/19

    (Un-) Beachtlichkeit des Ablaufs der Festsetzungsfrist für den Ausgangsbescheid

    Bei mehreren Verpflichteten (z.B. Miterben) beginnt die Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 AO aufgrund einer Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung in Abweichung zu § 170 Abs. 1 AO nur für denjenigen Steuerpflichtigen, der selbst zur Erklärungsabgabe aufgefordert worden ist (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 5. Mai 1999, II R 96/97, BFH/NV 99, 1341; Rüsken in: Klein, AO § 170 Rn. 11a).
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