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   BGH, 18.01.2010 - II ZA 4/09   

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https://dejure.org/2010,213
BGH, 18.01.2010 - II ZA 4/09 (https://dejure.org/2010,213)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2010 - II ZA 4/09 (https://dejure.org/2010,213)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2010 - II ZA 4/09 (https://dejure.org/2010,213)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 2 BGB, § 266a StGB
    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den GmbH-Geschäftsführer wegen Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen bei Zahlungen an andere Insolvenzgläubiger im Stadium der Insolvenzreife

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266a
    Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH; Anforderungen an Pflichtenkollision

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH wegen des Nichtabführens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife der GmbH bei gleichzeitiger Leistung an andere Gläubiger; Möglichkeit des Geschäftsführers zur Berufung auf das ...

  • Betriebs-Berater

    Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH

  • rewis.io

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den GmbH-Geschäftsführer wegen Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen bei Zahlungen an andere Insolvenzgläubiger im Stadium der Insolvenzreife

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den GmbH-Geschäftsführer wegen Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen bei Zahlungen an andere Insolvenzgläubiger im Stadium der Insolvenzreife

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266 a
    Unzulässigkeit des Einwands einer Pflichtenkollision bei Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266a
    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH wegen des Nichtabführens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife der GmbH bei gleichzeitiger Leistung an andere Gläubiger; Möglichkeit des Geschäftsführers zur Berufung auf das ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Geschäftsführers für nicht abgeführte Sozialabgaben

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung eines Geschäftsführers wegen Nichtabführens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung in der Insolvenz der GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialversicherungsbeiträge bei der insolvenzreifen GmbH

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266a
    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge bei Zahlungen an andere Gläubiger trotz Insolvenzreife

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Insolvenz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    GmbH-Geschäftsführerhaftung wegen Nichtabführens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Geschäftsführers für nicht abgeführte Sozialabgaben! (IBR 2010, 273)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • NJW-RR 2010, 701
  • ZIP 2010, 368
  • MDR 2010, 406
  • NZI 2010, 235
  • NZI 2010, 49
  • NZS 2010, 399
  • NZS 2010, 454
  • VersR 2011, 503
  • WM 2010, 409
  • BB 2010, 514
  • BB 2010, 987
  • DB 2010, 20
  • DB 2010, 436
  • NZG 2010, 305
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.2008 - II ZR 162/07

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für das Nichtabführen von

    Auszug aus BGH, 18.01.2010 - II ZA 4/09
    In einem solchen Fall konnte sich der Geschäftsführer schon nach der früheren und kann er sich auch nach der neueren Senatsrechtsprechung nicht auf eine Pflichtenkollision berufen (siehe nur Senatsurteil vom 29. September 2008, II ZR 162/07, ZIP 2008, 2220 Tz. 6 ff.).

    In einem solchen Fall konnte sich der Geschäftsführer schon nach der früheren Senatsrechtsprechung und auch nach der neueren Senatsrechtsprechung nicht auf eine Pflichtenkollision berufen (siehe nur Sen.Urt. v. 29. September 2008 - II ZR 162/07, ZIP 2008, 2220 Tz. 6 ff.).

  • BGH, 27.09.2007 - V ZR 113/07

    Versagung der Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren trotz Zulassung der

    Auszug aus BGH, 18.01.2010 - II ZA 4/09
    Der Antrag des Beklagten, ihm für das beabsichtigte Revisionsverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, ist abzulehnen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, weil der Senat im Falle einer Revisionseinlegung nach § 552 a ZPO verfahren müsste (Sen.Beschl. v. 26. November 2007 - II ZA 17/06, juris Tz. 1; BGH, Beschl. v. 27. September 2007 - V ZR 113/07, juris Tz. 1).
  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 239/07

    Bestimmung des Streitwertes einer Klage in Abhängigkeit von den späteren

    Auszug aus BGH, 18.01.2010 - II ZA 4/09
    Nach Erlass des Berufungsurteils hat der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Frage, derentwegen das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, dahingehend entschieden, dass mit der unanfechtbaren Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH zum Schadensersatz für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile von Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber der Einzugsstelle im Wege des Versäumnisurteils noch nicht rechtskräftig feststehe, dass der zuerkannte Anspruch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht und deshalb von einer etwaigen Restschuldbefreiung des Beklagten nicht ergriffen wird (BGH, Urt. v. 5. November 2009 - IX ZR 239/07, DB 2010, 47 Tz. 9 ff., z.V.b. in BGHZ).
  • BGH, 26.11.2007 - II ZA 17/06

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für ein Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 18.01.2010 - II ZA 4/09
    Der Antrag des Beklagten, ihm für das beabsichtigte Revisionsverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, ist abzulehnen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, weil der Senat im Falle einer Revisionseinlegung nach § 552 a ZPO verfahren müsste (Sen.Beschl. v. 26. November 2007 - II ZA 17/06, juris Tz. 1; BGH, Beschl. v. 27. September 2007 - V ZR 113/07, juris Tz. 1).
  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 130/03

    Erfolgsaussichten der Revision; Schadenseratz bei fehlgeschlagenem

    Auszug aus BGH, 18.01.2010 - II ZA 4/09
    Die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels muss auch bei einer zugelassenen Revision gegeben sein (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - VI ZR 130/03, juris Tz. 2).
  • OLG Koblenz, 03.02.2011 - 5 U 631/10

    BauFordSiG - Bezahlung von Baustofflieferung kann Baugeld sein

    Dass der Geschäftsführer einer GmbH sich in einer Krisensituation der Gesellschaft nicht mit Erfolg auf eine rechtfertigende Pflichtenkollision berufen kann, ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( vgl. zuletzt Beschluss vom 18. Januar 2010 - II ZA 4/09 - in WM 2010, 409 - 410 m. w. N. ).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 12 U 71/09

    Haftbarkeit des GmbH-Geschäftsführers bei Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen

    31 Das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH führt nach der Rechtsprechung zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren (BGH vom 29. September 2008, II ZR 162/07 MDR 2009, 50; zuletzt BGH vom 18. Januar 2010 II ZA 4/09, zitiert nach juris).
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