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   BGH, 06.07.2009 - II ZB 1/09   

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BGH, 06.07.2009 - II ZB 1/09 (https://dejure.org/2009,1938)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2009 - II ZB 1/09 (https://dejure.org/2009,1938)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2009 - II ZB 1/09 (https://dejure.org/2009,1938)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Wiedereinsetzung bei krankheitsbedingter Verhinderung an der fristgemäßen Berufungsbegründung und zum fehlerhaften Verlängerungsantrag

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist i.F.d. Verhinderung einer fristgebundenen Begründung einer Berufung durch eine nicht vorhersehbare Erkrankung des Anwalt; Wiedereinsetzung trotz eines für die Ablehnung ursächlichen Fehlers im ...

  • Anwaltsblatt

    § 85 ZPO, § 233 ZPO, § 520 ZPO
    Wiedereinsetzung in Berufungsbegründungsfrist bei Erkrankung

  • Judicialis

    ZPO § 85; ; ZPO § 520 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 520 Abs. 2 S. 3
    Wiedereinsetzung bei fehlerhaftem Verlängerungsantrag nach krankheitsbedingter Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist i.F.d. Verhinderung einer fristgebundenen Begründung einer Berufung durch eine nicht vorhersehbare Erkrankung des Anwalt; Wiedereinsetzung trotz eines für die Ablehnung ursächlichen Fehlers im ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung gegen Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristverlängerung bei unvorhersehbarer Erkrankung des Anwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zweite Fristverlängerung

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Fristverlängerung und Einwilligung des Gegners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wiedereinsetzung gegen den Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bei plötzlicher Erkrankung des Prozessbevollmächtigen (IBR 2009, 1368)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3037
  • MDR 2009, 1240
  • FamRZ 2009, 1746
  • VersR 2010, 1514
  • WM 2009, 2054
  • DB 2010, 111
  • AnwBl 2009, 797
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 32/08

    Verschulden an der Versäumung einer Frist bei Erkrankung des

    Auszug aus BGH, 06.07.2009 - II ZB 1/09
    Die Bestellung eines Vertreters, der anstelle der allein sachbearbeitenden Bevollmächtigten des Beklagten die Berufungsbegründung hätte fertigen können, kam wegen der Unvorhersehbarkeit der Erkrankung ersichtlich nicht in Betracht (vgl. Sen. Beschl. v. 26. Februar 1996 - II ZB 7/95, NJW 1996, 1540, 1541; BGH, Beschl. v. 18. September 2008 - V ZB 32/08, NJW 2008, 3571, 3572 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZB 150/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verhinderung des

    Auszug aus BGH, 06.07.2009 - II ZB 1/09
    Allein deshalb kann ihr der dabei nach der nicht hinreichend differenzierenden Meinung des Berufungsgerichts aufgetretene Fehler nicht angelastet werden (BGH, Beschl. v. 26. November 1997 - XII ZB 150/97, NJW-RR 1998, 639 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.04.2009 - VII ZB 66/08

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 06.07.2009 - II ZB 1/09
    Damit sind der Beschluss über die Verwerfung der Berufung und die dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde des Beklagten gegenstandslos (BGH, Beschl. v. 16. April 2009 - VII ZB 66/08 und - VII ZB 67/08, [...] Tz. 13 m.w.Nachw. z.V.b.).
  • BGH, 26.02.1996 - II ZB 7/95

    Krankheit eines Rechtsanwalts - Sorgfaltspflichten - Berufspflichten - Notwendige

    Auszug aus BGH, 06.07.2009 - II ZB 1/09
    Die Bestellung eines Vertreters, der anstelle der allein sachbearbeitenden Bevollmächtigten des Beklagten die Berufungsbegründung hätte fertigen können, kam wegen der Unvorhersehbarkeit der Erkrankung ersichtlich nicht in Betracht (vgl. Sen. Beschl. v. 26. Februar 1996 - II ZB 7/95, NJW 1996, 1540, 1541; BGH, Beschl. v. 18. September 2008 - V ZB 32/08, NJW 2008, 3571, 3572 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.04.2011 - VIII ZB 81/10

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei krankheitsbedingter Hinderung an der

    Ist der Prozessbevollmächtigte einer Partei erkrankungsbedingt an der Einhaltung der bereits um einen Monat verlängerten Berufungsbegründungsfrist gehindert, ist für den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1, 2 ZPO der Wegfall der Erkrankung und nicht der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Gegenseite ihre Zustimmung zu einer erneuten Fristverlängerung verweigert (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 4. März 2004, IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742 und vom 6. Juli 2009, II ZB 1/09, NJW 2009, 3037).

    An der Wahrung der bis 28. Oktober 2009 verlängerten Berufungsbegründungsfrist war er nur deswegen ohne Verschulden gehindert, weil sein als Einzelanwalt tätiger Prozessbevollmächtigter infolge einer unvorhergesehenen kurzfristigen Erkrankung an einer fristgerechten Fertigung der Berufungsbegründungsschrift gehindert war und diese daher erst am 30. Oktober 2009 bei Gericht einreichen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09, NJW 2009, 3037 Rn. 7, 10).

    Auf einen krankheitsbedingten Ausfall muss sich der Rechtsanwalt aber nur dann durch konkrete Maßnahmen vorbereiten, wenn er eine solche Situation vorhersehen kann (BGH, Beschlüsse vom 18. September 2008 - V ZB 32/08, aaO; vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09, aaO Rn. 10).

    Wird er dagegen unvorhergesehen krank, gereicht ihm eine unterbleibende Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2000 - XI ZB 20/99, juris Rn. 12; vom 18. September 2008 - V ZB 32/08, aaO Rn. 9, 12; vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09, aaO; jeweils mwN).

  • BGH, 08.08.2019 - VII ZB 35/17

    Sorgfaltspflichten des am Tag des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist

    Erteilt die Gegenseite in diesem Fall die zur Fristverlängerung gemäß § 520 Abs. 2 ZPO erforderliche Einwilligung nicht und wird die Frist deshalb nicht verlängert, ist dem Berufungsführer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zu gewähren (Fortführung von BGH, Beschluss vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09, NJW 2009, 3037).

    Der vom Kläger angeführte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2009 (II ZB 1/09) stütze seine Auffassung ebenfalls nicht.

    Erteilt die Gegenseite in diesem Fall die zur Fristverlängerung gemäß § 520 Abs. 2 ZPO erforderliche Einwilligung nicht und wird die Frist deshalb nicht verlängert, ist dem Berufungsführer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zu gewähren (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09 Rn. 7, 10, NJW 2009, 3037; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - III ZB 81/17, 82/17 Rn. 13 f., BGHZ 217, 199 zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die mangels Einwilligung nicht verlängerbare Berufungsbegründungsfrist im Fall fehlender Akteneinsicht).

    Insbesondere kam die Bestellung eines Vertreters, der anstelle des allein sachbearbeitenden Prozessbevollmächtigten die Berufungsbegründung noch am 7. November 2016 hätte in eigener Verantwortung fertigstellen und an das Berufungsgericht übermitteln können, wegen der Unvorhersehbarkeit der Erkrankung und der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09 Rn. 10, NJW 2009, 3037).

  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 533/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei

    Wird er dagegen unvorhergesehen krank, gereicht ihm eine unterbleibende Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war (BGH Beschlüsse vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10 - NJW 2011, 1601 Rn. 18; vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09 - NJW 2009, 3037 Rn. 10 und vom 18. September 2008 - V ZB 32/08 - FamRZ 2008, 2271 Rn. 9).

    Allein deshalb kann ihm der dann bei der Ausgangskontrolle aufgetretene Fehler nicht angelastet werden (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09 - NJW 2009, 3037 Rn. 10 und Senatsbeschluss vom 26. November 1997 - XII ZB 150/97 - NJW-RR 1998, 639).

  • BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 314/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auch eine starke krankheitsbedingte seelische Belastungssituation kann die Wiedereinsetzung rechtfertigen (vgl. BGH 6. Juli 2009 - II ZB 1/09 - NJW 2009, 3037) .
  • BGH, 05.03.2014 - XII ZB 736/12

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflicht

    Wird er dagegen unvorhergesehen krank, gereicht ihm eine unterbleibende Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war (BGH Beschlüsse vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10 - NJW 2011, 1601 Rn. 18; vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09 - NJW 2009, 3037 Rn. 10 und vom 18. September 2008 - V ZB 32/08 - FamRZ 2008, 2271 Rn. 9).
  • BGH, 12.11.2013 - II ZB 17/12

    Wiedereinsetzung: Eigenverantwortliche Gegenkontrolle des Rechtsanwalts bei

    Wird er dagegen unvorhergesehen krank, gereicht ihm eine unterbleibende Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war (BGH, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 32/08, NJW 2008, 3571 Rn. 9; Beschluss vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09, NJW 2009, 3037 Rn. 10; Beschluss vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10, NJW 2011, 1601 Rn. 18; Beschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 533/10, NJW 2013, 3183 Rn. 10).
  • LG Stuttgart, 15.01.2018 - 19 O 181/16

    Gerichtliche Festsetzung der Dolmetscherentschädigung: Voraussetzungen für die

    So ist die Rechtsprechung des BGH zur Vertreterbestellung bei Rechtsanwälten (vgl. u.a. BGH NJW 2009, 3037) nicht auf eine allein-selbstständig tätige Dolmetscherin ohne entsprechende Büroorganisation und diesbezüglich besondere Pflichten übertragbar.

    Zu einem Tätigwerden während einer ärztlich diagnostizierten Erkrankung war die Dolmetscherin indes nicht verpflichtet; eine solche Verpflichtung wäre überdies selbst bei Rechtsanwälten nicht gegeben (vgl. u.a. BGH NJW 2009, 3037).

    So sind die Rechtsfragen zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand durch eine gefestigte, obergerichtliche Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. u.a. BGH NJW 2009, 3037; Beschluss vom 14. Juli 2015, II ZB 27/14; Beschluss vom 19.06.2017, AnwZ (Brfg) 13/17), weshalb eine Entscheidung des Beschwerdegerichts auch insoweit nicht erforderlich ist.

  • BGH, 28.05.2020 - IX ZB 8/18

    Beauftragung eines vertretungsbereiten Kollegen mit der Anfertigung der

    Tritt die Erkrankung - wie im Streitfall - erst am Tag vor dem Ablauf der Rechtsmittelfrist zutage, kommt die Beauftragung eines vertretungsbereiten Kollegen mit der Fertigung der Rechtsmittelbegründung nur in einfach gelagerten Fällen in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09, NJW 2009, 3037 Rn. 10; vom 8. August 2019 - VII ZB 35/17, NJW 2020, 157 Rn. 16).
  • BGH, 14.02.2012 - VIII ZB 3/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschuldete

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von den Sachverhaltsgestaltungen, die den Entscheidungen des Senats (Senatsbeschluss vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10, NJW 2011, 1601 Rn. 18) und des II. Zivilsenats vom 6. Juli 2009 (II ZB 1/09, NJW 2009, 3037 Rn. 10) zugrunde lagen.
  • LAG München, 24.02.2015 - 6 Sa 407/14

    Berufung, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmerstatus, Wiedereinsetzung, Erkrankung,

    Dazu rechnet ggf. auch eine starke krankheitsbedingte Belastungssituation (BAG v. 7.11.2012, a. a. O.; BGH v. 6.7. 2009 - II ZB 1/09, NJW 2009, 3037, unter Rz. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - L 19 AS 1507/12
  • BSG, 09.10.2012 - B 6 KA 26/12 B
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