Rechtsprechung
BGH, 14.05.2013 - II ZB 1/11 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 71 Abs 3 ZPO, § 80 ZPO, § 108 Abs 1 AktG, § 112 AktG
Aktiengesellschaft: Wirksamkeit der bis zur Zurückweisung des Beitritts von einem Nebenintervenienten vorgenommenen Prozesshandlung; Vertretung der Gesellschaft im Rechtsstreit mit dem Vorstand; Genehmigung der vom Aufsichtsratsvorsitzenden erteilten Prozessvollmacht ... - IWW
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der von einem Nebenintervenienten bis zur Zurückweisung seines Beitritts wirksam vorgenommenen Prozesshandlungen nach Rechtskraft der Zurückweisungsentscheidung
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Vertretung der AG im Rechtsstreit mit dem Vorstand durch den Aufsichtsrat als Gremium
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Wirksamkeit der von einem Nebenintervenienten bis zur Zurückweisung seines Beitritts vorgenommenen Prozesshandlungen; zur Genehmigung der vom Aufsichtsratsvorsitzenden im Rechtsstreit mit dem Vorstand erteilten Prozessvollmacht durch Mehrheitsbeschluss des ...
- Betriebs-Berater
Vertretung der AG im Rechtsstreit mit dem Vorstand durch den Aufsichtsrat als Gremium
- rewis.io
Aktiengesellschaft: Wirksamkeit der bis zur Zurückweisung des Beitritts von einem Nebenintervenienten vorgenommenen Prozesshandlung; Vertretung der Gesellschaft im Rechtsstreit mit dem Vorstand; Genehmigung der vom Aufsichtsratsvorsitzenden erteilten Prozessvollmacht ...
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit des Aufsichtsrats als Gremium für Vertretung der Aktiengesellschaft im Rechtsstreit mit dem Vorstand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 71 Abs. 3; AktG § 112; ZPO § 80
Wirksamkeit der von einem Nebenintervenienten bis zur Zurückweisung seines Beitritts wirksam vorgenommenen Prozesshandlungen nach Rechtskraft der Zurückweisungsentscheidung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Prozessuales
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozesshandlungen des zurückgewiesenen Nebenintervenienten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vertretung der Aktiengesellschaft im Rechtsstreit mit dem Vorstand
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Aktienrecht, Aufsichtsrat, Einzelvertretung, faktischer Geschäftsführer, Genehmigung, gesetzliche Vertretung, Konzern, Mehrheitsgesellschafter, Nichtigkeitsgründe, Prozessvertreter, Stimmrechtsausschluss, Stimmverbot, Vertretungsbefugnis, Vorstand
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Prozesshandlungen eines Nebenintervenienten behalten auch nach Rechtskraft der Zurückweisungsentscheidung ihre Wirksamkeit
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Prozessvertretung des Aufsichtsrats einer AG
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vertretung der AG im Rechtsstreit mit dem Vorstand durch den Aufsichtsrat als Gremium
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
AktG § 112; ZPO § 71 Abs. 3, § 80
Vertretung der AG im Rechtsstreit mit dem Vorstand durch den Aufsichtsrat als Gremium - audit-committee-institute.de
, S. 34 (Entscheidungsbesprechung)
Verteidigung der Gesellschaft gegen Klagen von Vorstandsmitgliedern
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 11.05.2010 - 1 HKO 50/09
- OLG Zweibrücken, 04.01.2011 - 4 U 94/10
- BGH, 29.01.2013 - II ZB 1/11
- BGH, 14.05.2013 - II ZB 1/11
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1274
- ZIP 2013, 49
- MDR 2013, 858
- WM 2013, 1220
- BB 2013, 1537
- DB 2013, 1403
- AnwBl 2013, 198
- NZG 2013, 792
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 10.07.2018 - II ZR 24/17
Einholen der Zustimmung des Aufsichtsrats durch den Vorstand grundsätzlich vor …
Dieser Vorgang einheitlicher Willensbildung kann nicht durch die Entscheidung des Aufsichtsratsvorsitzenden ersetzt werden, weil dieser seinen Willen abweichend vom Aufsichtsrat bilden könnte (vgl. BGH…, Urteil vom 17. März 2008 - II ZR 239/06, ZIP 2008, 1114 Rn. 11;… Zwischenurteil vom 29. Januar 2013 - II ZB 1/11, ZIP 2013, 483 Rn. 11; Beschluss vom 14. Mai 2013 - II ZB 1/11, ZIP 2013, 1274 Rn. 22). - BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17
Einreichen einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister und Aufnahme …
Denn ein Streithelfer hat bis zur rechtskräftigen Zurückweisung seines Beitritts gemäß § 71 Abs. 3 ZPO die Stellung und die Befugnisse eines Nebenintervenienten (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1983 - IVa ZR 211/81, NJW 1983, 2378; Beschluss vom 10. Januar 2006 - VIII ZB 82/05, BGHZ 165, 358, 363; Beschluss vom 14. Mai 2013 - II ZB 1/11, ZIP 2013, 1274 Rn. 19).Die von einem Nebenintervenienten bis zur Zurückweisung seines Beitritts wirksam vorgenommenen Prozesshandlungen behalten auch nach Rechtskraft der Zurückweisungsentscheidung ihre Wirksamkeit (BGH, Beschluss vom 20. März 1985 - IVa ZB 1/85, VersR 1985, 551 mwN; Beschluss vom 14. Mai 2013 - II ZB 1/11, ZIP 2013, 1274 Rn. 19).
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15
Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage - …
Der gesetzgeberische Zweck des § 112 AktG erfordert daher eine Anwendung der Norm sowohl auf bereits ausgeschiedene Vorstandsmitglieder der Aktiengesellschaft (…vgl. BAG 4. Juli 2001 - 2 AZR 142/00 - zu II 1 a der Gründe, aaO; BGH 14. Mai 2013 - II ZB 1/11 - Rn. 22;… 1. Dezember 2003 - II ZR 161/02 - aaO; 28. April 1997 - II ZR 282/95 -; 22. April 1991 - II ZR 151/90 -) als auch auf Vorstandsmitglieder einer Rechtsvorgängerin der Gesellschaft (vgl. BGH 16. Oktober 2006 - II ZR 7/05 - zu 1 a der Gründe) .b) Aufsichtsratsbeschlüsse, die in verfahrensmäßiger oder inhaltlicher Beziehung gegen zwingendes Gesetzesrecht verstoßen, sind grundsätzlich unwirksam und nicht nur anfechtbar (BGH 29. Januar 2013 - II ZB 1/11 - Rn. 13; 17. Mai 1993 - II ZR 89/92 - zu II 2 b bb der Gründe, BGHZ 122, 342; OLG Zweibrücken 3. Februar 2011 - 4 U 76/10 - zu II 3 der Gründe; MüKoAktG/Habersack 4. Aufl. § 108 Rn. 80; Hopt/Roth in Großkomm AktG 4. Aufl. § 108 Rn. 153 f.; Hüffer/Koch AktG 12. Aufl. § 108 Rn. 26) .
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Nichtigkeit eines Aufsichtsratsbeschlusses mit einer gesonderten Feststellungsklage nach § 256 ZPO geltend gemacht werden (vgl. etwa BGH 29. Januar 2013 - II ZB 1/11 - Rn. 13; 17. Juli 2012 - II ZR 55/11 -) , sofern die klagende Partei hierfür ein berechtigtes Interesse hat.
- OLG Stuttgart, 26.03.2015 - 2 U 102/14
Schadensersatz im Zusammenhang mit Leerverkäufen von Aktien: Gesamtabwägung im …
Nach § 108 Abs. 1 AktG könne die für die Zustimmung nach § 111 Abs. 4 S. 2 AktG notwendige Willensbildung des Organs nur durch einen förmlichen - nicht konkludent fassbaren - Beschluss (und nicht durch die innere Überzeugung von Organmitgliedern) erfolgen (BGH, NZG 2013, 792, 794; NJW-RR 2013, 485, jeweils m.w.N.). - BGH, 10.07.2018 - II ZB 24/14
Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ehemaliges Mitglied des …
Der Aufsichtsrat entscheidet nach § 112 AktG über die Anspruchsverfolgung gegen (ausgeschiedene) Vorstandmitglieder (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - II ZB 1/11, ZIP 2013, 1274 Rn. 22 mwN), wobei dieser Entscheidung eine sorgfältige Prüfung der Prozessrisiken vorauszugehen hat (BGH, Urteil vom 21. April 1997 - II ZR 175/95, BGHZ 135, 244, 254 - ARAG/Garmenbeck). - BGH, 26.06.2020 - V ZR 106/19
Wirksames Einlegen der Berufung durch den Streithelfer für die Hauptpartei i.R.d. …
Die von einem Streithelfer bis zur (rechtskräftigen) Zurückweisung seines Beitritts (§ 71 Abs. 1 ZPO) wirksam vorgenommenen Prozesshandlungen (hier: Einlegung und Begründung einer Berufung) behalten auch nach Rechtskraft der Zurückweisungsentscheidung ihre Wirksamkeit (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - II ZB 1/11, WM 2013, 1220 Rn. 19).Deshalb behalten, was das Berufungsgericht nicht berücksichtigt hat, die von einem Streithelfer bis zur (rechtskräftigen) Zurückweisung seines Beitritts wirksam vorgenommenen Prozesshandlungen auch nach Rechtskraft der Zurückweisungsentscheidung ihre Wirksamkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - II ZB 1/11, WM 2013, 1220 Rn. 19 mwN;… Urteil vom 2. Juli 2019 - II ZR 406/12, BGHZ 222, 323 Rn. 53).
- OLG Köln, 14.12.2017 - 18 AktG 1/17
Verschmelzung der STRABAG AG freigegeben
Dieser Willensbildungsvorgang kann nicht durch die Entscheidung eines Aufsichtsratsmitglieds oder des Aufsichtsratsvorsitzenden ersetzt werden (BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - II ZB 1/11, MDR 2013, 858-859, zitiert nach juris, Rn. 22). - OLG Brandenburg, 15.12.2020 - 6 U 172/18 Denn jedenfalls ist in der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat vom 08.08.2011 (mit der dafür notwendigen Mehrheit der abgegebenen Stimmen) eine Genehmigung dieses Vorgehens durch den Aufsichtsrat als zuständiges Organ zu sehen, durch die der Verzicht jedenfalls Wirksamkeit erlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - II ZB 1/11 Rn 22; zit. nach juris).
- OLG Saarbrücken, 22.01.2014 - 2 U 69/13
Aktiengesellschaft: Schadensersatzanspruch gegen ehemaliges Vorstandsmitglied …
Die Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats in einem Prozess der Aktiengesellschaft mit einem Vorstandsmitglied ergibt sich aus § 112 AktG und besteht auch dann, wenn dieses - wie der Beklagte - bereits aus dem Vorstand ausgeschieden ist (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, NZG 2013, 792, 794; NJW-RR 2013, 485 jew. mwN). - OLG München, 05.03.2015 - 23 U 2384/14
Anforderungen an Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats zu Vertrag der …
Der in dem Beschluss zum Ausdruck kommende einheitliche oder mehrheitliche Wille des Aufsichtsrats der abstimmenden Aufsichtsratsmitglieder stellt den Willen des Aufsichtsrats dar (BGH NZG 2013, S. 792, 794 Tz. 22).Dieser Vorgang der einheitlichen Willensbildung kann nicht durch die Entscheidung eines Aufsichtsratsmitglieds oder des Aufsichtsratsvorsitzenden ersetzt werden, weil diese ihren Willen abweichend vom Aufsichtsrat bilden könnten (BGH NZG 2013, S. 792, 794 Tz. 22; OLG Frankfurt, Urteil vom 25.05.2011, 7 U 268/08, Juris Tz. 33).
Im Übrigen kommt es darauf nicht entscheidend an, da jedenfalls die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder Kenntnis des Vertragsentwurfs hatte und für den Beschluss stimmte (vgl. BGH NZG 2013, S. 792, 794 dazu, dass auch eine Mehrheitsentscheidung als Willensbildung genügt).
- OLG Karlsruhe, 15.09.2017 - 6 W 31/17
Patentverletzungsverfahren: Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der zum …
- LG München I, 13.02.2020 - 5 HKO 2393/19
Abschluss eines Vorstandsdienstvertrages durch vollmachtlosen Vertreter
- LG Bonn, 21.05.2015 - 14 O 49/13
- LG Neuruppin, 31.07.2014 - 3 O 42/12
- LG München I, 27.02.2020 - 5 HKO 14986/18
Schadensersatz, Abtretung, Schadensersatzanspruch, Aufsichtsrat, Gesellschaft, …
- OLG Rostock, 29.07.2015 - 3 U 54/14
Die Berufung des Streithelfers - und die Berufungsrücknahme der Hauptpartei
- OLG Hamm, 21.02.2022 - 8 U 1/17
- OLG Rostock, 29.07.2015 - 3 U 54/12
Berufungseinlegung durch Hauptpartei und Nebenintervenienten: Kostenrisiko des …
Rechtsprechung
BGH, 29.01.2013 - II ZB 1/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 112 AktG, § 66 Abs 1 ZPO, § 77 Abs 1 ZPO
Aktiengesellschaft: Beitritt eines Aufsichtsratsmitglieds im Rechtsstreit um die Abberufung eines Vorstandsmitglieds - IWW
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit des Beitritts eines Aufsichtsratsmitglieds auf Seiten einer Aktiengesellschaft im Rechtsstreit der Aktiengesellschaft mit einem Vorstandsmitglied über die Wirksamkeit oder den Inhalt des Abberufungsbeschlusses
- zip-online.de
Nebenintervention eines Aufsichtsratsmitglieds auf Seiten der AG im Prozess mit Vorstandsmitglied über dessen Abberufung
- Betriebs-Berater
Beitritt eines Aufsichtsratsmitglieds auf Seiten einer AG in deren Rechtsstreit mit einem Vorstandsmitglied
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht
Zulässigkeit des Beitritts eines Aufsichtsratsmitglieds auf Seiten einer Aktiengesellschaft im Rechtsstreit der Aktiengesellschaft mit einem Vorstandsmitglied über dessen Abberufung
- rewis.io
Aktiengesellschaft: Beitritt eines Aufsichtsratsmitglieds im Rechtsstreit um die Abberufung eines Vorstandsmitglieds
- ra.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Klagebeitritt: Aufsichtsrat gegen Vorstandsmitglied?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
ZPO § 240
Abberufung, Aufsichtsrat, Beschlussmängel, Feststellungsklage, Gesellschaftsrecht, gesetzliche Vertretung, Nebenintervenient, Nichtigkeitsgründe, Vorstand - otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zum Beitritt eines Aufsichtsratsmitglieds auf Seiten einer Aktiengesellschaft im Rechtsstreit der Aktiengesellschaft mit einem Vorstandsmitglied
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Beitritt eines Aufsichtsratsmitglieds auf Seiten einer AG in deren Rechtsstreit mit einem Vorstandsmitglied
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de (Entscheidungsbesprechung)
AktG §§ 112, 108 Abs. 1; ZPO § 66 Abs. 1, § 71 Abs. 1
Nebenintervention eines Aufsichtsratsmitglieds auf Seiten der AG im Prozess mit Vorstandsmitglied über dessen Abberufung - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Zulässiger Beitritt eines Aufsichtsratsmitglieds auf Seiten einer Aktiengesellschaft im Rechtsstreit der Aktiengesellschaft mit einem Vorstandsmitglied über die Wirksamkeit oder den Inhalt des Abberufungsbeschlusses
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 11.05.2010 - 1 HKO 50/09
- OLG Zweibrücken, 04.01.2011 - 4 U 94/10
- BGH, 29.01.2013 - II ZB 1/11
- BGH, 14.05.2013 - II ZB 1/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 485
- ZIP 2013, 483
- MDR 2013, 415
- WM 2013, 467
- BB 2013, 513
- DB 2013, 449
- AnwBl 2013, 123
- NZG 2013, 297
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 10.07.2018 - II ZR 24/17
Einholen der Zustimmung des Aufsichtsrats durch den Vorstand grundsätzlich vor …
Dieser Vorgang einheitlicher Willensbildung kann nicht durch die Entscheidung des Aufsichtsratsvorsitzenden ersetzt werden, weil dieser seinen Willen abweichend vom Aufsichtsrat bilden könnte (vgl. BGH…, Urteil vom 17. März 2008 - II ZR 239/06, ZIP 2008, 1114 Rn. 11; Zwischenurteil vom 29. Januar 2013 - II ZB 1/11, ZIP 2013, 483 Rn. 11; Beschluss vom 14. Mai 2013 - II ZB 1/11, ZIP 2013, 1274 Rn. 22). - BGH, 27.10.2015 - II ZR 296/14
Aktiengesellschaft: Voraussetzungen, Durchführung und Angemessenheit einer …
Die für die Vertretung wie auch sonst erforderliche Willensbildung des Aufsichtsrats erfolgt durch ausdrücklichen Beschluss nach § 108 Abs. 1 AktG (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2013 - II ZB 1/11, ZIP 2013, 483 Rn. 11;… Kort in Großkomm. AktG, 5. Aufl., § 87 Rn. 433). - OLG Köln, 09.03.2017 - 18 U 19/16
Rechtstellung des mit der Verfolgung von Ersatzansprüchen beauftragten besonderen …
Soweit ein Organmitglied ein rechtliches Interesse geltend machen kann, kann dieses auch gerade auf seiner Organstellung beruhen (…BGH, a. a. O.; vgl. zum Aufsichtsratsmitglied BGH, Urteil vom 29. Januar 2013 - II ZB 1/11, ZIP 2013, 483 Rdnr. 13).
- BGH, 14.05.2013 - II ZB 1/11
Aktiengesellschaft: Wirksamkeit der bis zur Zurückweisung des Beitritts von einem …
Mit Zwischenurteil vom 29. Januar 2013 (ZIP 2013, 483) hat der erkennende Senat den Beitritt des Nebenintervenienten zu 2 auf Seiten der Beklagten im Rechtsbeschwerdeverfahren zugelassen.Denn jedenfalls hat der Nebenintervenient zu 2 zugleich mit seinem wirksamen Beitritt (vgl. BGH, Zwischenurteil vom 29. Januar 2013 - II ZB 1/11, ZIP 2013, 483) in zulässiger Weise Rechtsbeschwerde eingelegt, so dass das einheitlich zu betrachtende Rechtsmittel insgesamt zulässig ist.
a) Die Aktiengesellschaft wird in einem Prozess mit einem Vorstandsmitglied - auch nach dessen Ausscheiden - gemäß § 112 AktG durch ihren Aufsichtsrat als Organ vertreten (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1986 - II ZR 284/85, ZIP 1986, 1381, 1382; Urteil vom 22. April 1991 - II ZR 151/90, ZIP 1991, 796;… Urteil vom 16. Oktober 2006 - II ZR 7/05, ZIP 2006, 2213 Rn. 5;… Urteil vom 16. Februar 2009 - II ZR 282/07, ZIP 2009, 717 Rn. 7; Zwischenurteil vom 29. Januar 2013 - II ZB 1/11, ZIP 2013, 483 Rn. 10).
Der in einem hierüber gefassten Beschluss zum Ausdruck kommende einheitliche oder mehrheitliche Wille der abstimmenden Aufsichtsratsmitglieder stellt den Willen des Aufsichtsrats dar (BGH, Urteil vom 6. April 1964 - II ZR 75/62, BGHZ 41, 282, 286; Zwischenurteil vom 29. Januar 2013 - II ZB 1/11, ZIP 2013, 483 Rn. 11).
Dieser Vorgang einheitlicher Willensbildung kann nicht durch die Entscheidung eines Aufsichtsratsmitglieds oder des Aufsichtsratsvorsitzenden ersetzt werden, weil diese ihren Willen abweichend vom Aufsichtsrat bilden könnten (BGH…, Urteil vom 17. März 2008 - II ZR 239/06, ZIP 2008, 1114 Rn. 11; Zwischenurteil vom 29. Januar 2013 - II ZB 1/11, ZIP 2013, 483 Rn. 11).
- KG, 09.11.2017 - 23 U 67/15
GmbH: Pflicht der Gesellschaft zur Verhinderung der Einreichung einer geänderten …
Das von der Rechtsprechung anerkannte rechtliche Interesse der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder an der Feststellung, dass die im Aufsichtsrat gefassten Beschlüsse wirksam oder unwirksam sind, beruht auf der Organstellung der Aufsichtsratsmitglieder und der sich daraus ergebenden gemeinsamen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihnen gefassten Beschlüsse (vgl. BGH, Zwischenurteil vom 29.01.2013 - II ZB 1/11 Rn. 13 f.;… Urt. vom 17.07.2012 - II ZR 55/11 Rn. 12;… Urt. vom 21.04.1997- II ZR 175/95 = BGHZ 135, 244, 248 ff.).Die bis zur Zurückweisung seines Beitritts wirksam vorgenommenen Prozesshandlungen behalten auch nach Rechtskraft der Zurückweisungsentscheidung ihre Wirksamkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - II ZB 1/11).
Im übrigen findet eine Begrenzung des zur Geltendmachung bestimmter Beschlussmängel berechtigten Personenkreises mit Hilfe einer sachgerechten Bestimmung des erforderlichen Rechtsschutzinteresses statt (BGH…, Urteil vom 17. Juli 2012 - II ZR 55/11 Rn. 10; Urteil vom 21.04.1997 - II ZR 175/95 = BGHZ 135, 244; BGH, Zwischenurteil vom 29.01.2013 - II ZB 1/11 Rn. 13 f.;… Urt. vom 17.05.1993 - II ZR 89/92 Rn. 16 = BGHZ 122, 342).
- OLG Stuttgart, 26.03.2015 - 2 U 102/14
Schadensersatz im Zusammenhang mit Leerverkäufen von Aktien: Gesamtabwägung im …
Nach § 108 Abs. 1 AktG könne die für die Zustimmung nach § 111 Abs. 4 S. 2 AktG notwendige Willensbildung des Organs nur durch einen förmlichen - nicht konkludent fassbaren - Beschluss (und nicht durch die innere Überzeugung von Organmitgliedern) erfolgen (BGH, NZG 2013, 792, 794; NJW-RR 2013, 485, jeweils m.w.N.). - OLG München, 12.01.2017 - 23 U 3582/16
Feststellungsklage gegen Aufsichtsratsbeschluss über Vorstandsbestellung
Diese Nichtigkeit ist mit der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (…BGH NJW 1997, S. 1926; BGH NZG 2013, S. 297, 298; BGH, Urteil vom 17.07.2012, II ZR 55/11, juris Tz. 10).Das gilt sowohl für Beschlüsse, an denen es selbst mitgewirkt hat und überstimmt wurde als auch für Beschlüsse, die schon vor der Amtszeit gefasst worden sind, aber noch während der Amtszeit Wirkung entfalten (BGH, Urteil vom 17.07.2012, II ZR 55/11, juris Tz. 12;… BGH NJW 1997, S. 1926; BGH NZG 2013, S. 297, 298).
- BGH, 28.04.2015 - II ZB 19/14
Aktiengesellschaft: Zulässigkeit der Nebenintervention des besonderen Vertreters …
Soweit ein Organmitglied ein rechtliches Interesse geltend machen kann, kann dieses auch gerade auf seiner Organstellung beruhen (vgl. zum Aufsichtsratsmitglied BGH, Urteil vom 29. Januar 2013 - II ZB 1/11, ZIP 2013, 483 Rn. 13).Ob der gesetzliche Vertreter einer Partei nicht Dritter ist und daher nicht beitreten kann, hat der Senat bisher offengelassen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2013 - II ZB 1/11, ZIP 2013, 483 Rn. 9) und kann auch hier offenbleiben.
- AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17
Streitverkündung Anspruchsentstehung Absonderungsrecht Wissenszurechnung
Der Bundesgerichtshof hat die Frage wiederholt nicht ausdrücklich entschieden ( BGH v. 29.01.2013 [II ZB 1/11] - Juris-Tz. 9; BGH v. 28.04.2015 [II ZB 19/14] - Juris-Tz. 10 ff, 15 f; vgl. auch OLG Köln v. 15.07.2015 [11 W 39/15] - Juris-Tz. 3; OLG Köln v. 09.03.2017 [18 U 19/16] - BeckRS 2017, 106344 [Tz. 114]). - OLG Düsseldorf, 05.08.2014 - 6 W 52/13
Zulässigkeit der Nebenintervention des von der Hauptversammlung einer …
Bemerkenswert sei in diesem Zusammenhang auch, dass der Bundesgerichtshof in einer unlängst ergangenen Entscheidung (DB 2013, 449) die Zulässigkeit der Nebenintervention eines Aufsichtsratsmitglieds unter Befassung mit dessen rechtlichem Interesse an einer Nebenintervention auf Seiten der Gesellschaft bejaht habe, ohne dabei die Frage der Parteifähigkeit für erwähnenswert zu halten.Auch dass sich der Bundesgerichtshof in dem Zwischenurteil vom 29. Januar 2013 (II ZB 1/11, DB 2013, 449 ff.), auf welches der Beschwerdeführer zur Untermauerung seines Rechtsstandpunktes hingewiesen hat, zu der Parteifähigkeit des dortigen Nebenintervenienten nicht geäußert hat, ist zwar richtig.
Es fehlt an einer auf seiner Organstellung beruhenden Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse (zum Aufsichtsratsmitglied: BGH, Zwischenurteil v. 29. Januar 2013 - II ZB 1/11, AG 2013, 257 ff./juris Tz.13;… Urt. v. 17. Juli 2012 - II ZR 55/11, AG 2012, 677 ff./juris Tz. 12 m.w.N).
- OLG Saarbrücken, 22.01.2014 - 2 U 69/13
Aktiengesellschaft: Schadensersatzanspruch gegen ehemaliges Vorstandsmitglied …
- OLG Köln, 15.07.2015 - 11 W 39/15
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Zustellung einer …
- OLG Karlsruhe, 07.02.2022 - 1 U 173/20
Vergütungsansprüche aus einem Anstellungsvertrag als Vorstand einer …
- OLG München, 02.06.2022 - 7 W 578/22
Unzulässigkeit der Nebenintervention bei rein wirtschaftlichem Interesse
- LG München I, 17.03.2022 - 12 HKO 7622/20
Rechtliches Interesse des Gesellschafters für Beitritt zu Rechtsstreit zwischen …